Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz).

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CDU-LandtagsFraktion zum Thema Familienpolitik Bestmögliche Förderung von Anfang an: Das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Zweite und aktualisierte Auflage (Sommer 2008) die landtagsfraktion

Familien und ihre Kinder sind unsere Zukunft. Unser Ziel ist es deshalb, Kinder bestmöglich zu fördern. Aus diesem Grund wollen wir mit unserem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die frühe Bildung und Förderung von Kindern stärken, die Betreuungsangebote für Unterdreijährige ausbauen und den Eltern mehr Flexibilität bei der Nutzung der Angebote ermöglichen. Familien und Kinder sollen sich darauf verlassen können, dass ihnen ein qualifiziertes Angebot an Bildung, Erziehung und Betreuung zur Verfügung steht. Wir haben ein modernes Gesetz geschaffen, das eine zeitgemäße frühkindliche Bildung für alle Kinder sichert, den Betreuungswünschen der Eltern sowie den Veränderungen in Familie und Arbeitswelt entspricht und den zukünftigen pädagogischen Herausforderungen gerecht wird. Bildung ist Zukunft.

Frühzeitige Förderung Das neue Kinderbildungsgesetz wird die Situation von Familien in Nordrhein-Westfalen deutlich verbessern. Denn es stellt die Kinder und ihre Eltern mit ihren Bedürfnissen nach mehr Bildung, mehr Qualität, mehr Flexibilität und besserer Betreuung in den Mittelpunkt. Ursula Doppmeier (stv. Fraktionsvorsitzende) Marie-Theres Kastner (familienpolitische Sprecherin) Andrea Milz (Familienexpertin) Mehr Bildung: Durch bessere, individuelle Förderung. Studien belegen die große Bedeutung, die die Förderung kleiner Kinder für ihre weitere Entwicklung hat. Wir wollen deshalb die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen stärken. Die Einrichtungen müssen ein eigenes Bildungs- und Erziehungskonzept haben. Sie sollen die Entwicklung der Kinder beobachten und dokumentieren, um eine bessere individuelle Förderung zu gewährleisten. Einrichtungen, die in sozialen Brennpunkten liegen, können für die besondere individuelle Förderung ihrer Kinder eine zusätzliche finanzielle Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro pro Jahr bekommen. Für eingruppige Einrichtungen ist ein zusätzlicher Pauschalbetrag in der gleichen Höhe vorgesehen, wenn ansonsten eine ausreichende finanzielle Grundlage nicht gesichert werden kann. Wer Chancengleichheit für Kinder möchte, muss so früh wie möglich mit der individuellen Förderung beginnen und gerade dies tun wir mit dem Kinderbildungsgesetz. Mehr Sprachförderung: Das ABC für beste Lernerfolge. Die Bildung und Förderung der Kinder soll individueller, intensiver und kindgerechter werden. Das gilt besonders für die Sprachförderung, die wir ausbauen und erstmals gesetzlich regeln. Sprachkompetenz ist die wichtigste Grundlage, um Wissen erwerben und nutzbar machen zu können. Wir wollen deshalb, dass jedes Kind bei Schuleintritt die deutsche Sprache so beherrscht, dass es dem Unterricht von Anfang an ohne Probleme folgen kann. Hiermit geben wir insbesondere Kindern mit Zuwanderungsgeschichte und Kindern aus sozial schwachen Familien neue Chancen. Bei allen Vierjährigen wird deshalb seit dem Jahr 2007 zwei Jahre vor der Einschulung eine zweistufige Sprachstandsfeststellung durchgeführt. Wenn bei diesen Tests Defizite erkannt werden, können diese bis zur Einschulung gezielt behoben werden. Wir wollen gewährleisten, dass die Sprachförderung zielgerichteter, früher und kontinuierlicher als bisher durchgeführt wird. Für diese systematische Sprachförderung stellen wir pro Kind 340 Euro pro Jahr zur Verfügung. Mehr frühkindliche Förderung: Chancengleichheit von Anfang an. Die Politik muss den gewandelten Familienverhältnissen und den neuen Herausforderungen an eine frühe Förderung von Kindern Rechnung tragen. Dazu gehört die Ausweitung der Betreuungsmöglichkeiten auch für Kleinkinder. Diese Ausweitung kommt einem Bedürfnis vieler Familien entgegen und ermöglicht ihnen eine echte Wahlfreiheit. Diese jungen Familien sollen sich nicht vor die Entscheidung Kinder oder Beruf gestellt sehen. Die rot-grüne Vorgängerregierung hat es zu verantworten, dass Nordrhein-Westfalen bei den Betreuungsplätzen für Unterdreijährige (U-3 Betreuungsplätze) bundesweites Schlusslicht war. Im Jahr 2005 gab es nur 11.000 solcher Plätze für Kinder unter drei Jahren das entsprach einer Quote von 2,8 Prozent. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes am 1. August 2008 werden wir insgesamt 44.600 Betreuungsplätze für Unterdreijährige in Kindertageseinrichtungen plus weitere Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung stellen. Dies entspricht einer Betreuungsquote von 13,2 Prozent und bedeutet eine Vervierfachung

Grösserer Entscheidungsspielraum des Angebots seit Regierungsübernahme. Bis zum Jahr 2010 wollen wir für 90.000 der Unterdreijährigen ein Betreuungsangebot zur Verfügung stellen. Damit schaffen wir ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Angebot. Im Kindergartenjahr 2010/2011 soll ein Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab zwei Jahren eingeführt werden. Das hat die CDU- Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner in den Beratungen zum Kinderbildungsgesetz durchgesetzt. Mehr Freiheit für die Eltern: Weil jede Familie anders ist. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für junge Familien zu verbessern, ermöglichen wir flexible Betreuungungszeiten in den Kindertagesstätten. Die Eltern sollen frei entscheiden können, wie lange ihr Kind in der Tageseinrichtung betreut wird. Deshalb sollen die Jugendämter vor Ort gemeinsam mit den Trägern ein bedarfsgerechtes Angebot von 25, 35 und 45 Stunden bereitstellen. Mehr Eigenständigkeit für die Einrichtungen: Für bessere Ergebnisse. Grundlage für das pädagogische Konzept ist eine Bildungsvereinbarung mit dem Land. Die Bildungsarbeit erfordert ein eigenes trägeroder einrichtungsspezifisches Konzept. Das Land macht keine inhaltlichen Vorgaben über die Ausgestaltung der pädagogischen Förderung. Wir stärken die Eigenverantwortung und Autonomie der Träger. Die Erzieherinnen und Erzieher, die täglich vor Ort mit den Kindern arbeiten, wissen am besten, wie unsere Kleinen optimal gefördert werden können. Das neue Gesetz enthält aber eine Verpflichtung zu einer systematischen Bildungsförderung. Zudem soll mit dem Einverständnis der Eltern die Entwicklung der Kinder in einer Bildungsdokumentation erfasst werden.

Bessere rahmenbedingungen Mehr Geld: Weil nichts mehr wert ist als die Bildung unserer Kinder. Wir schaffen eine klare und übersichtliche Finanzierungsstruktur auf der Grundlage von sogenannten Kindpauschalen. Wir gewährleisten damit ein höchstmögliches Maß an Verlässlichkeit und Planungssicherheit und geben verbindliche Zusagen zur Finanzierung. In 2008 stellen wir für die Kleinkinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung. Um die Planungssicherheit der Träger zu erhöhen, hat sich die CDU-Fraktion erfolgreich für das so genannte Einrichtungsbudget stark gemacht. Es beinhaltet einen Korridor in Höhe von zehn Prozent. Über- und Unterschreitungen des Budgets werden nur berücksichtigt, wenn sich Abweichungen von mehr als zehn Prozent vom veranschlagten Budget zeigen. Für eingruppige Einrichtungen gilt z.b., dass für 18 Kinder in einer Gruppe die gleiche Summe zur Verfügung steht wie für den Fall, dass diese 20 Kinder umfasst. Mehr Flexibilität in den Gruppengrößen: Nicht die Größe entscheidet, sondern der Erfolg. Das Land wird den Trägern nicht vorgeben, wie die Gruppen in einer Einrichtung gebildet werden sollen. Sie können selbst über die Zusammensetzung und Größe der Gruppen entscheiden. Zwar wurden die im Gesetz festgelegten Kindpauschalen auf der Basis bestimmter Gruppenformen errechnet, diese sind aber nicht bindend. Es können auch andere, z.b. kleine altersgemischte Gruppen weiter bestehen oder neue Gruppenformen gebildet werden. Auch integrative Angebote für Kinder mit und ohne Behinderungen erhalten eine gesetzlich verankerte Finanzierungsgrundlage.

Die Finanzierung der Kindergärten orientiert sich an drei Gruppentypen: Gruppentyp I Alter: von zwei Jahren bis zum Schuleintritt (mindestens vier aber nicht mehr als sechs Kinder im Alter von zwei Jahren) Größe: 20 Kinder Betreuung: zwei Erzieher/innen Gruppentyp II Alter: unter drei Jahren Größe: zehn Kinder Betreuung: zwei Erzieher/innen Gruppentyp III Alter: von drei Jahren bis zum Schuleintritt Größe: 25 Kinder (bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden: 20 Kinder) Betreuung: ein/e Erzieher/in sowie eine Ergänzungskraft

Individuelle Angebote Mehr Tagespflege: Weil die Jüngsten Familienanschluss brauchen. Gerade für jüngere Kinder ist die familienähnliche Form der Betreuung in der Tagespflege häufig besser geeignet als die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Die Tagespflege wird deshalb mit dem KiBiz erstmals in unserem Land gesetzlich geregelt und finanziell gefördert. Pro Jahr und Kind zahlt das Land künftig 725 Euro für die Betreuung bei Tagesmüttern oder -vätern. Diese Mittel dienen der Qualifizierung, Fortbildung und der sozialen Sicherung der Tagespflegepersonen. Mehr Familienzentren: Beratung, Bildung und Betreuung an einem Ort. Die von uns neu eingerichteten Familienzentren werden bei der Förderung der Kinder und der Unterstützung der Familien eine Schlüsselrolle spielen. Ausgangspunkt für die Familienzentren sind die bestehenden Kindertageseinrichtungen, weil es dort bereits ein großes Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Erziehern gibt. Die Familienzentren werden zu Knotenpunkten, an denen Angebote zur Beratung, Bildung und Betreuung für Familien gebündelt werden. Wir wollen rund 3.000 der bestehenden 9.700 Tageseinrichtungen bis zum Jahr 2012 zu Familienzentren ausbauen. Hierfür erhält jedes zertifizierte Familienzentrum zukünftig 12.000 Euro zusätzliche Landesförderung pro Jahr. Diese Mittel dienen vor allem der Vernetzung und der Kooperation mit bestehenden Beratungsangeboten. Mehr Arbeitsplätze: Denn Bildung kommt allen zugute. Durch den Ausbau der U3-Betreuung und der Kindertagespflege wird es zukünftig einen Mehrbedarf an Fachkräften geben. Durch das KiBiz entstehen bis 2010 deshalb mehrere tausend neue Vollzeitstellen mit der in diesem Bereich verbreiteten Teilzeitarbeit können so zahlreiche dauerhafte Arbeitsplätze neu besetzt werden. Zudem werden durch die erstmalige gesetzliche Verankerung und Unterstützung der Tagespflege zusätzliche Tagespflegekräfte benötigt. So wird das KiBiz trotz rückläufiger Kinderzahlen durch die Erweiterung der Angebote bestehende Arbeitsplätze in der Kinderbetreuung erhalten und mehrere Tausend neue Vollzeitstellen schaffen.

Das neue Kinderbildungsgesetz: DIE BESTEN STARTCHANCEN FÜR UNSERE KLEINEN. Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiz) wollen wir unseren Kindern die bestmöglichen Chancen auf einen guten Start ins Leben ermöglichen. Wir wollen Chancengerechtigkeit für alle Kinder. Mit dem KiBiz setzen wir deshalb auf individuelle Bildungsförderung und eine gezielte Sprachförderung. das neue Kinderbildungsgesetz auf einen blick: Stärkung des Bildungs- und Erziehungsauftrags im frühen Kindesalter mehr Plätze für die Unterdreijährigen bessere individuelle Bildungsförderung Ausbau der Sprachförderung flexiblere Öffnungszeiten bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf CDU-Fraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf Tel 0211-884-2289, Fax 0211-884-3390 info-cdu@cdu-nrw-fraktion.de www.cdu-nrw-fraktion.de die landtagsfraktion