Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Verwaltungs- und Finanzausschuss

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Transkript:

Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 190a/2013 Az.: FB1 Hr. Habermann Datum: 03.09.2013 Sitzungsvorlage Gremium: Verwaltungs- und Finanzausschuss Am: 12.09.2013 Betreff: Sozial- und Familienpass Anlage(n): Mitzeichnung Beispiele Sozialpässe anderer Kommunen Derzeit geltende Richtlinien Antrag Änderung Sozialpass Bürger Antrag Änderung Sozialpass Die Linke Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen die aktuellen Richtlinien für den Familienpass zu aktualisieren und den Familienpass in einen Sozialpass umzuwandeln. 1. Nutzerkreis des Sozialpasses: Bürgerinnen und Bürger die Leistungen nach dem SGB II beziehen; Empfänger von Wohngeld; alle Familien mit vier und mehr Kindern, alle Personen deren tatsächliches Einkommen unter den festgelegten Grenzen liegen (siehe unten); Teilnehmer eines freiwilligen sozialen, kulturellen, oder ökologischen Jahres; Bundesfreiwilligendienstleistende 2. Leistungen des Sozialpasses: Ermäßigung der Kosten bei allen städtischen kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen, einschließlich aller Museen und des Alfred-Kercher-Bads um 50%; Ermäßigung für den ÖPNV nach bisher geltenden Festlegungen (siehe Anlage 2); Ermäßigung für Veranstaltungen der Volkshochschule um 50%, Ermäßigung der Gebühren der städtischen Musikschule (ausgenommen Einzelunterricht) um 50%, Ermäßigung der Gebühren für die Kindersportschule um 50%; Zuschuss für Gebühren von anderen Sportvereinen von 50%; 3. Alle Familienmitglieder erhalten einen eigenen Sozialpass 4. Der Sozialpass erhält den Namen Kornwestheim-Card Beratungsfolge: Vorlage an zur Sitzungsart Sitzungsdatum Beschluss Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung öffentlich 12.09.2013 Gemeinderat Beschlussfassung öffentlich 19.09.2013 Seite 1 von 8

Finanzielle Auswirkungen Sachkonto Bezeichnung Erläuterung Plan Betrag 4318000 Städtischer Für 2014 sind 120.000 Euro - 120.000,00 Sozialpass angemeldet worden. Deckungsvorschlag: Entfällt Seite 2 von 8

Sachdarstellung und Begründung: In der Vorlage erhalten Sie in Ergänzung der Vorlage 190/2013 im Anhang einen Antrag der Fraktion Die Linke, einen Antrag aus der Bürgerschaft, die Aufnahme des Beschlussvorschlags Nummer 4, sowie den Vorschlag zur Beschlussfassung aus dem Sozialausschuss der Fraktion Freie Wähler/ FDP. Des Weiteren wird dargestellt welche möglichen finanziellen Auswirkungen die Änderungsanträge haben könnten. Beschlussvorschlag aus dem Sozialausschuss, Modifizierung des Beschlussvorschlags Ziffer 1: Nutzerkreis des Sozialpasses: Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem SGB II beziehen; Empfänger von Wohngeld; alle Familien mit drei und mehr Kindern; alle Personen deren tatsächliches Einkommen unter den festgelegten Grenzen liegen (siehe Vorlage); Schwerbehinderte ab 50%; Teilnehmer eines freiwilligen sozialen, kulturellen oder ökologischen Jahres; Bundesfreiwilligendienstleistende Darstellung möglicher finanzieller Auswirkungen bei Änderungen des Nutzerkreises 1. Kosten je Nutzer des Sozialpasses Im Jahr 2012 gab es in Kornwestheim insgesamt 222 Familien mit einem Sozialpass, die Leistungen für insgesamt 35.528,56 Euro in Anspruch genommen haben. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von durchschnittlich 160 Euro pro Familie die den Sozialpass genutzt hat. 2. Änderung der Anzahl der Familien mit Kindern Die Fraktion Freie Wähler/FDP schlägt vor, den Nutzerkreis auf alle Familien mit drei und mehr Kindern zu erweitern. In Kornwestheim leben derzeit (Stand 31.12.2012) 318 Haushalte mit drei Kindern sowie 66 Haushalte mit 4 Kindern und 14 Haushalte mit mehr als 4 Kindern. Sollte der Beschlussvorschlag, wie von der Fraktion Freie Wähler beantragt, geändert werden, so könnten zusätzlich 318 Haushalte, mit insgesamt 1590 Personen die Angebote des Sozialpasses nutzen. Davon ausgehend, dass im letzten Jahr pro Familie 160 Euro an Leistungen in Anspruch genommen wurden, könnten, wenn alle Familien dieses Angebot nutzen, zusätzliche Kosten in Höhe von 50.880 Euro pro Jahr entstehen. Zahl der Kinder unter insgesamt alleinstehend 18 Jahre im Haushalt 1 Kind 1.841 651 2 Kinder 1.334 238 3 Kinder 318 48 4 Kinder 66 14 5 und mehr Kinder 14 2 Haushalte mit Kindern gesamt 3.573 953 Haushalte ohne Kinder 16.708 12.122 Haushalte insgesamt KWH 20.281 13.075 Anzahl der Haushalte in Kornwestheim eigene Darstellung Stand der Daten 31.12.2012 Seite 3 von 8

3. Änderung der Einkommensgrenzen Die Fraktion Die Linke beantragt die Einkommensgrenze für Haushalte mit Erwerbstätigen ohne Kinder von 1050 Euro auf 1250 Euro und für Haushalte ohne Erwerbstätige und ohne Kinder von 780 auf 980 Euro zu erhöhen. (Siehe Anlage) Es liegen keine detaillierten Daten zur Einkommensverteilung für Kornwestheim vor. Es gibt lediglich Daten zur Einkommensverteilung aus der Region Stuttgart. Wenn man diese Daten zugrunde legt und für Kornwestheim runterrechnet gibt es in Kornwestheim ca. 1.100 Haushalte mit einem Haushaltsnettoeinkommen von 500 bis 900 Euro und ca. 2.100 Haushalte mit einem Einkommen von 900 bis 1.300 Euro. Falls die Einkommensgrenzen, wie von der Fraktion Die Linke beantragt, geändert werden, könnten bis zu 1.000 Haushalte mehr die Angebote des Sozialpasses nutzen. Hierbei muss angemerkt werden, dass das hochgerechnete Werte sind, da keine detaillierten Daten für Kornwestheim vorliegen und die Einkommensgrenzen aus der Region Stuttgart nicht exakt mit den beantragten Einkommensgrenzen übereinstimmen. Es lässt sich lediglich eine Tendenz aus diesen Daten ableiten. Durch die, von der Fraktion Die Linke, beantragte Änderung der Einkommensgrenzen könnten zusätzliche Kosten in Höhe von 160.000 Euro pro Jahr entstehen. 4. Erweiterung der Tarifzonen für den Öffentlichen Personennahverkehr Die Fraktion Die Linke beantragt eine Erweiterung der Ermäßigung von 50% für den Öffentlichen Personennahverkehr von der Tarifzone 34 auf die Tarifzone 34, 20 und 10. Im Jahr 2012 haben die 222 Familien insgesamt eine Förderung für 245 Monatsfahrkarten und 66 Mehrfahrkarten für die Tarifzone 34 in Anspruch genommen. Hätten die Nutzer, statt der Tarifzone 34, Fahrkarten für die drei Tarifzonen 34, 20 und 10 in Anspruch genommen, wären Mehrkosten in Höhe von 5.338,75 Euro entstanden. Kosten für eine Karte Kosten gesamt (50%) Mehrfahrtenkarten 1 Zone X 66 8,20 Euro 270,60 Euro Monatsfahrkarte 1 Zone X 245 58,70 Euro 7190,75 Euro Mehrfahrtenkarten 3 Zone X 66 13,70 Euro 452,10 Euro Monatsfahrkarte 3 Zone X 245 100,80 Euro 12.348,00 Euro Mehrkosten Anzahl und Kosten der Fahrkarten die 2012 gefördert wurden eigene Darstellung 5.338,75 Euro Seite 4 von 8

Einführung eines neuen Sozialpasses in Kornwestheim Mit der Einführung des neuen Sozialpasses möchte die Stadt Kornwestheim insbesondere die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am kulturellen und sozialen Leben stärken und die Bildungsgerechtigkeit in der Stadt durch gezielte Förderung unterstützen. Aus diesem Grund soll der Nutzerkreis für den Sozialpass neu festgelegt werden und die Leistungen den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden. Des Weiteren sollen alle Mitglieder einer berechtigten Familie einen eigenen Sozialpass erhalten, damit der Sozialpass parallel genutzt werden kann (z.b. Theaterbesuch und Schwimmbadbesuch). Einkommensgrenzen (orientiert an der Stadt Stuttgart) Haushalte mit Erwerbstätigen Anzahl der Kinder Singles/Alleinerziehende Paare 0 1.050 Euro 1.480 Euro 1 1.620 Euro 1.830 Euro 2 1.960 Euro 2.150 Euro 3 2.300 Euro 2.470 Euro 4 2.640 Euro 2.790 Euro Haushalte ohne Erwerbstätige Anzahl der Kinder Singles/Alleinerziehende Paare 0 780 Euro 1.180 Euro 1 1.350 Euro 1.530 Euro 2 1.690 Euro 1.850 Euro 3 2.030 Euro 2.170 Euro 4 2.370 Euro 2.490 Euro Informationen zu den Möglichkeiten von Sozialpässen Nachfolgend soll kurz aufgezeigt werden, welcher Personenkreis theoretisch Anspruch auf einen Sozialpass haben kann und welche Leistungen ein Sozialpass umfassen kann. 1. Warum ein Sozialpass? Immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leben in Armut, oder sind von Armut bedroht. Dazu heißt es im 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung von 2008: Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer gingen real ( ) um 4,8 Prozent zurück. ( ) Entgegen dem europäischen Trend stieg ( ) auch die Armutsrisikoquote von Erwerbstätigen. 1 Der Sozialpass ist eine Berechtigung auf die Inanspruchnahme von Ermäßigungen, die nach sozialen Kriterien gewährt werden. Während das Sozialticket ausschließlich Ermäßigungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bietet, umfassen die Ermäßigungen des Sozialpasses Lebensbereiche und -situationen über die Mobilität hinaus. Gleichzeitig ist eine Ermäßigung im ÖPNV nicht zwingender Weise ein Bestandteil des Sozialpasses. 1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.): Lebenslagen in Deutschland. Der 3. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. (Kurzfassung), 2008, S. IV, http://www.bmas.de/coremedia/generator/26892/property=pdf/dritter armuts und reichtumsberich t kurzfassung.pdf, 24.06.2009, 11 Uhr. Seite 5 von 8

Bürgerinnen und Bürgern, die auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind oder über ein niedriges Einkommen verfügen, soll mit dem Sozialpass die Möglichkeit geboten werden, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Darauf gründend kann der Sozialpass in folgenden Bereichen Ermäßigungen anbieten: 1. Mobilität (Ermäßigungen im ÖPNV) 2. Freizeitgestaltung (Sport und Kultur) 3. Bildung und Kinderbetreuung (Schule, Weiterbildung und Kindertageseinrichtungen) 4. Nahrung und Kleidung (Tafel, Kleiderkammern und Sozialkaufhäuser) 5. sonstige Dienstleistungen (Gas, Strom, Wasser, Verwaltung, Rechtsbelehrung etc.). Der Sozialpass stellt zudem eine Möglichkeit dar, bereits bestehende Ermäßigungen zu kommunizieren und für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten. Wichtig ist dabei, dass der Sozialpass den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern als attraktive Leistung zielgerichtet angeboten wird d.h. unbürokratische und stigmatisierungsfreie Ausgabe des Sozialpasses. Der Sozialpass ist eine Möglichkeit, der sozialen Ausgrenzung und Isolation vieler Bürgerinnen und Bürger auf lokaler Ebene entgegen zu wirken. Damit verbunden ist ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen. 2. Wer kann den Sozialpass nutzen? Die Regeln für die Festlegung eines zugangsberechtigten Personenkreises können sehr unterschiedlich sein. 2.1 Leistungen nach SGB II, SGB, VIII, SGB XII In der überwiegenden Anzahl der Fälle sind Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen, berechtigt den Sozialpass zu nutzen. In wenigen Fällen gilt dies auch für Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach SGB VIII beziehen. 2.2 Weitere Transferleistungen In verschiedenen Städten und Kreisen gehören Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach dem AsylbLG (45), WoGG (18) oder BaföG (7) beziehen, ebenfalls zu den Nutzungsberechtigten des Sozialpasses. 2.3 Einkommen Das tatsächlich verfügbare Einkommen kann als Zugangsberechtigung für den Sozialpass zu Grunde liegen. Diese Regelung kann ergänzend zum Transferleistungsbezug der Bürgerinnen und Bürger gelten. Das anzurechnende Einkommen orientiert sich dabei in der Regel an der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und den entsprechenden Regelsätzen der Sozialgesetzgebung. In der Stadt Freiberg in Sachsen können bspw. folgende Bürgerinnen und Bürger den Sozialpass nutzen: Bürgerinnen und Bürger die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen. Sowie Bürgerinnen und Bürger, deren Nettoeinkommen nach SGB XII 85 zuzüglich der Unterkunftskosten unter folgende Grenzen fallen: 1-Personenhaushalt 702 2-Personenhaushalt 948 3-Personenhaushalt 1.194 4-Personenhaushalt 1.440 5-Personenhaushalt 1.932. Seite 6 von 8

In der Stadt Heidelberg in Baden-Württemberg gilt folgende Zugangsregelung zum Sozialpass: Bürgerinnen und Bürger, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Rente beziehen. Familien mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern. Bürgerinnen und Bürger ab dem 65. Lebensjahr. Bürgerinnen und Bürger, die unter folgende Netto-Einkommensgrenzen fallen: 1-Personenhaushalt 1.215 2-Personenhaushalt 1.600 3-Personenhaushalt 1.985. In drei Städten wird das Jahreseinkommen als Zugangsvoraussetzung für den Sozialpass zu Grunde gelegt (Aalen, Essingen, Pulheim). In Aalen und Essingen gilt ein Bruttojahreseinkommen für Alleinerziehende in Höhe von 45.000. In Pulheim gilt ein Bruttojahreseinkommen für Alleinerziehende in Höhe von 30.000 und für Familien in Höhe von 61.355. 2.4 Anzahl der Kinder Ein weiteres Kriterium der Zugangsberechtigung zu einem Sozialpass kann die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder, die im Elternhaushalt wohnen, sein. Beispielsweise in den Städten Aalen, Aidlingen, Böblingen, Heidelberg, Ludwigsburg, ist die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ein Erfüllungskriterium um den Sozialpass nutzen zu können. In der Stadt Aalen in Baden-Württemberg gilt in Bezug auf die Anzahl der Kinder im Elternhaushalt folgende Regelung als Zugangsvoraussetzung für den Sozialpass: Familien / Alleinerziehende ab drei kindergeld- bzw. kinderfreibetragberechtigten Kindern. Familien / Alleinerziehende ab einem kindergeld- bzw. kinderfreibetragberechtigten Kind, deren Bruttojahreseinkommen 45.000 nicht übersteigt. Familien / Alleinerziehende mit einem behinderten Kind mit mind. 50 GdB. In der Stadt Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern sind u.a. folgende Bürgerinnen und Bürger sozialpassberechtigt: Familien mit mind. drei kindergeldberechtigten Kindern. 2.5 Sonstige Es können auch Teilnehmer eines Freiwilligen Ökologischen, eines Freiwillen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstleistende sozialpassberechtigt sein. 3. Welche Leistungen umfasst der Sozialpass? Der Leistungsumfang und auch Ermäßigungsgrad kann unterschiedlich gestaltet werden. 3.1 Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen Allgemein gilt, dass in Verbindung mit dem Sozialpass v.a. bei kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen Ermäßigungen angeboten werden. Beispielsweise können Bibliotheken, Museen, Bäder, Musikschulen, Volkshochschulen und Vereine Ermäßigungen bei ihren Mitgliedschaften und Veranstaltungen anbieten. Diese Regelungen verursachen in der Regel kaum oder keine Mehrkosten, weil die Leistungen ohnehin angeboten werden. Die Ermäßigungen des Sozialpasses können vielmehr dazu führen, dass die entsprechenden Institutionen, von finanziell schwächeren Bürgerinnen und Bürgern, stärker besucht werden. Für Bibliotheken, Museen und Bäder kann das höhere Besucherzahlen bedeuten gegebenenfalls also eine bessere Kosten-Nutzen-Relation. Seite 7 von 8

3.2 Schulen und Kindertagesstätten Vielerorts werden mit dem Sozialpass im Bereich Schule und Kindertagesbetreuung Ermäßigungen angeboten. Diese Ermäßigungen sind Essenszuschüsse bis hin zu entgeltfreien Essen, Materialkostenzuschüsse zur Einschulung, Gebührenerlass beim Besuch von Kindertageseinrichtungen, Ganztagsschulen oder dem Schulhort sowie Zuschüsse für Klassen- und Ferienfahrten. In der Stadt Luckenwalde in Brandenburg gibt es einen Einschulungsgutschein, der einen Schulranzen, eine Sporttasche und eine Federmappe umfasst. In Stuttgart gilt eine ähnliche Regelung als Ranzengeld, die 100 umfasst. Die Stadt Bonn bietet entgeltfreies Mittagessen in Ganztagsschulen, ein entgeltfreies Schulmilchfrühstück in den Klassen 1 bis 4 sowie entgeltfreie Schulutensilien und Schullandaufenthalte. 3.3 ÖPNV In der Stadt Berlin kann man als Inhaber des Sozialpasses beispielsweise das Berlin Ticket S nutzen ein Monatsfahrschein kostet dann 33,50 anstatt 72. Die Stadt Dresden bietet Sozialpassinhabern 8 Ermäßigung auf den Monatsfahrschein in Form von Wertmarken an. Die amtsfreie Gemeinde Handewitt in Schleswig-Holstein erlässt Sozialpassinhabern 90 Prozent von 50, die der Monatsfahrschein dort kostet. In der rheinlandpfälzischen Stadt Ingelheim a. Rhein dürfen Sozialpassinhaber den Stadtbus entgeltfrei nutzen. 3.4 Kleidung und Nahrung Der Sozialpass kann einen Zugang zur örtlichen Tafel und Kleiderkammer enthalten (z.b. Tübingen und Stuttgart). 3.5 Weitere Leistungen Weitere Leistungen für Sozialpassinhaber können Ermäßigungen bei den Verwaltungskosten der Kommune sein oder Ermäßigungen auf die Hundesteuer. Auch Leistungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen können Bestandteil des Sozialpasses sein. Die finanziellen Auswirkungen können erst auf Basis eines Richtlinienentwurfs hochgerechnet werden. Seite 8 von 8