Medienkompetenzprojekt: Medienkompetenzförderung in der Ganztagshauptschule

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Transkript:

Medienkompetenzprojekt: Medienkompetenzförderung in der Ganztagshauptschule Ausschreibungsunterlagen und Projektbeschreibung Düsseldorf, 13. Oktober 2009 Bitte beachten Sie unbedingt auch die Bedingungen für die Übersendung der Projektanträge auf der letzten Seite.

Im Rahmen ihrer Aufgaben zur Förderung der Medienkompetenz ( 39 LMG NRW) schreibt die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen das folgende Projekt aus: Medienkompetenzförderung in der Ganztagshauptschule I. Hintergrund Menschen, die von sozialer Benachteiligung betroffen sind, mangelt es nicht nur an finanziellen Ressourcen, vielmehr erfahren sie auch mangelnde Teilhabe in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen: Sie müssen beispielsweise Defizite hinsichtlich der Arbeits- und Wohnungssituation, Gesundheitsvorsorge, Freizeitoptionen oder ihrer Partizipation am sozialen, kulturellen oder politischen Leben hinnehmen. Da sich die sozialen Dimensionen der Benachteiligung gegenseitig verstärken, unterliegen insbesondere Kinder und Jugendliche, die in sozial ausgegrenzten Familien aufwachsen, der Gefahr, den Teufelskreis von Benachteiligung und Armut nicht durchbrechen zu können. Auch in der Schule gelingt es nur selten, die durch ihre Situation bedingte Beeinträchtigung kognitiver, sprachlicher und kultureller Fähigkeiten oder Bildungsdefizite der betroffenen Kinder und Jugendlichen auszugleichen. Vielmehr werden bestehende Ungleichheiten in Schule und Ausbildung verschärft und somit das Risiko, dauerhaft sozial ausgegrenzt zu bleiben, erhöht. Da Armut und soziale Ausgrenzung durch eine Vielzahl verschiedener Faktoren determiniert sind, müssen unterschiedliche, jedoch aufeinander abgestimmte Strategien erfolgen, um die soziale Integration der Betroffenen zu befördern. Auch der Medienumgang spielt hierbei eine wichtige Rolle. Neben Lesen, Schreiben und Rechnen wird Medienkompetenz als eine weitere zentrale Kulturtechnik der Wissensgesellschaft angesehen, die für eine Teilhabe in sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen, so auch dem Erwerbsleben, konstitutiv ist. Daher müssen Kinder und Jugendliche unter anderem darin gestärkt werden, Medien selbstbestimmt zu nutzen und zu ihrem Vorteil einsetzen zu können. Es ist weder Aufgabe der LfM noch kann sie es leisten, sämtlichen Problembereichen, die mit sozialer Benachteiligung einhergehen, entgegenzuwirken. Es gehört jedoch zu 2

ihren gesetzlich vorgegebenen Aufgaben, die Medienkompetenz zu stärken und zu einer gleichberechtigten Teilhabe an allen Formen analoger und digitaler Medienkommunikation beizutragen. Ziel der LfM ist es daher, die heterogene Gruppe sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Lebenssituation zu einem qualifizierten Medienumgang zu unterstützen. Hierdurch soll der Versuch unternommen werden, wenigstens einen Benachteiligungsfaktor zu reduzieren. Um dies jedoch auch effektiv umsetzen zu können, ist bei der Konzeption von Maßnahmen den unterschiedlichen Lebenskontexten und der Heterogenität innerhalb der Zielgruppe in besonderer Weise Rechnung zu tragen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Aktivitäten Aussicht auf Erfolg haben. II. Bisherige Maßnahmen der LfM Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2004 im Schwerpunkt ihrer Tätigkeiten unter anderem mit dem Thema Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher befasst. Modellprojekte Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher So hat die LfM ein Modellprojekt ausgeschrieben mit dem Ziel, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einrichtungen, die sich mit Kindern und Jugendlichern in benachteiligten Lebenslagen auseinandersetzen, zu motivieren und zu unterstützen, Medienkompetenzvermittlung in ihrer Arbeit nachhaltig zu integrieren. Die vier Projekte, die im Mai 2005 gestartet sind und im Sommer 2006 abgeschlossen wurden, wurden an vier verschiedenen Standorten in Nordrhein-Westfalen (Remscheid, Gelsenkirchen/Ruhrgebiet/Düsseldorf, Münster und Neukirchen-Vluyn) durchgeführt. Die Durchführung jedes Projektes fand im Rahmen eines Netzwerkes vor Ort statt, in dem Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe bzw. -arbeit, medienpädagogische Einrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen, universitäre Institute und städtische Institutionen sowie Bürgermedien kooperierten. Ziel der Netzwerke war es, Medienkompetenz fördernde Aktivitäten in die bestehende Arbeit sozialpädagogischer und schulischer Einrichtungen mit benachteiligten Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu integrieren. Dabei war bei allen vier Projekten die Qualifizierung von Mitarbeitern/innen ein zentraler Bestandteil, ebenso wie die Durchführung von konkreten medienpädagogischen Projekten zur Förderung der Medienkompetenz der jeweiligen Klientel der Einrichtungen. Die vier Projekte unterschieden sich je nach Netzwerkkonstellation und Zielgruppen hinsichtlich der vorhandenen medienpädagogischen Kenntnisse und der inhaltlichen und methodischen Konzeption. Zu- 3

dem divergierten Alter und Merkmale der jeweiligen Zielgruppen und die Medienbereiche (Fernsehen/Film/Video, PC/Internet/Multimedia, Handy/Mobilkommunikation, Hörfunk), die in den Projekten behandelt wurden. Die vier ausgewählten Projekte zeichneten sich jeweils durch unterschiedliche Schwerpunksetzungen aus und ergänzten sich somit gegenseitig. Die Einrichtungen, die mit der Durchführung eines Modellprojektes zur Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher beauftragt wurden, wurden durch die Stiftung Digitale Chancen als externe Projektbegleitung unterstützt. Ihre Aufgabe war es, die Kooperationspartner hinsichtlich der Projektdurchführung zu beraten, den Projektverlauf und die -ergebnisse zu dokumentieren, das Projekt zu evaluieren sowie zur Verstetigung der Erkenntnisse und Erfahrungen Handlungsempfehlungen zur Nachahmung für Dritte zu formulieren. Die Ergebnisse der Projektevaluation wurden als Band 32 der LfM-Schriftenreihe Dokumentation veröffentlicht und im Rahmen der 11. Medienpädagogischen Fachtagung der LfM am 27. März 2007 präsentiert. Expertise Medienkompetenzförderung für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen Konzept zur inhaltlichen, didaktischen und strukturellen Praxis in der Kinder- und Jugendarbeit Um die bei den Modellprojekten gesammelten Erfahrungen, sozialpädagogische Fachkräfte für medienpädagogische Arbeit zu sensibilisieren und zu qualifizieren, nun strukturiert aufzuarbeiten, hat die LfM im Jahr 2008 eine entsprechende Expertise in Auftrage gegeben. Diese Expertise, die unter der Leitung von Professor Dr. Nadia Kutscher der Katholische Hochschule NRW, Aachen durchgeführt wurde, greift bisherige Erkenntnisse zur Medienkompetenzförderung sozial benachteiligter Kindern und Jugendlichen auf und fasst zusammen, welche und wie sie Medien nutzen. Jugendlichen mit einer niedrigeren formalen Bildung steht danach ein wesentlich beschränkteres Nutzungsspektrum zur Verfügung als Jugendlichen mit einem privilegierten Bildungshintergrund. Bezogen auf die Nutzung des Internets bedeutet das beispielsweise, dass die Auswahl von Online-Angeboten vor dem Hintergrund der eigenen Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erfolgt: Gymnasiasten wenden sich ausweislich unterschiedlicher Studien eher informationsorientierten Angeboten zu als Hauptschüler, die z. B. stärker an Chatangeboten interessiert sind. Die unterschiedlichen Ressourcen, über die die Jugendlichen herkunftsbedingt verfügen, bedingen somit auch die Mediennutzung und können Ungleichheiten verstärken. Schließlich werden auf der Basis bestehender Erkenntnisse Schlussfolgerungen für die Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen aus benachteiligten sozialen Schichten gezogen. Erfahrungen zeigen, dass eine Herangehensweise, die vorrangig Defizite z. B. einseitiger Medienumgang, unkritische und unterhaltungs- und konsumorientierte Mediennutzung, mangelnde Konzentration und geringes Durchhaltevermögen der Jugendlichen im Blick hat, wenig Erfolg versprechend ist. Vielmehr müssen die Gründe für die Nutzungsmuster der Kinder und Jugendlichen erst einmal verstanden und akzeptiert werden und die medienpädagogische Arbeit an ihrer Lebenswelt ansetzen. Das bedeutet unter anderem, dass von sog. kognitiven, allein am Wissenserwerb- 4

orientierten Konzepten Abstand genommen werden und praktische, produzierende, spiele- und kommunikationsorientierte Medienarbeit im Mittelpunkt stehen sollte. Neben der Förderung von Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen sollte eine offene prozess-orientierte Vorgehensweise im Vordergrund stehen. Das heißt etwa für die Medienarbeit in Jugendzentren, dass nicht ein langer Film das Endprodukt sein sollte, sondern kürzere Filme. Ergänzend zeigt die Expertise auf, wie und wo in der Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein- Westfalen die Medienkompetenzförderung verstärkt etabliert werden kann. Die Erkenntnisse münden schließlich in ein Konzept zur medienpädagogischen Qualifizierung für die Arbeit mit der genannten Zielgruppe. Dabei werden abgeleitet aus den vorhergehenden Untersuchungsschritten sowohl inhaltliche, didaktische als auch strukturelle Überlegungen einbezogen. Mekonet Fachtagung Neue Wege finden: Medienarbeit mit schwer erreichbaren Zielgruppen Auch in weiteren Projektkontexten wurde das Thema sozial benachteiligte/schwer erreichbare Zielgruppen in den Fokus gestellt. So fand im Rahmen des Projektes mekonet, das die LfM gemeinsam mit der Staatskanzlei NRW beauftragt, im Juni 2009 eine Fachtagung unter dem Titel Neue Wege finden: Medienarbeit mit schwer erreichbaren Zielgruppen statt. Im Nachgang zu der Veranstaltung, in deren Rahmen Frau Prof. Nadia Kutscher die Ergebnisse der von der LfM beauftragten Expertise vorgestellt hat, wird im Rahmen des Projektes mekonet derzeit eine mekonet-handreichung für Multiplikatoren in der Medienarbeit erstellt, die den Fokus auf das Thema mediale Integration und die Arbeit mit den genannten Zielgruppen zusammenfasst. Podknast Ein weiteres Projekt, dass die LfM unter dem Schwerpunktthema Förderung der Medienkompetenz sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher fördert, ist das Projekt Podknast. Podcast aus dem Knast - so lässt sich die Grundidee des Projekts zusammenfassen. Jugendliche Gefangene berichten in Audio- und Video-Podcastbeiträgen über ihren Alltag im Jugendarrest bzw. in der Justizvollzugsanstalt für Jugendliche und die Gefühle während der Arrestzeit. Die Podcasts sind für die Jugendlichen eine Möglichkeit, sich mit ihrer eigenen Geschichte und ihrem kriminellen Verhalten auseinanderzusetzen. Die entstandenen Beiträge sind auf www.podknast.de zu hören bzw. zu sehen. So wird die Öffentlichkeit darüber informiert, wie das Leben in einer Jugendarrestanstalt bzw. Justizvollzugsanstalt abläuft. Durch die persönlichen Einsichten der Insassen sollen vor allem jugendliche Nutzer angesprochen und aufgeklärt werden. Der Jugendarrest bzw. Strafvollzug verfolgt grundsätzlich das Ziel, die jugendlichen Inhaftierten nicht zu verwahren, sondern ihnen vielmehr Impulse für die Gestaltung ihres weiteren Lebens zu geben. An diesen erzieherischen Ansatz will auch das Projekt Podknast ansetzen: Das Angebot, ein Podcast über ihre Erfahrungen im Gefängnis zu erstellen, soll die Auseinandersetzung der ju- 5

gendlichen Straftäter mit der Situation im Knast, ihrer Geschichte, ihrem kriminellen Verhalten und den Ursachen hierfür unterstützen. Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit ihrer Situation geht es auch darum, ihnen einen Einblick in mediale Produktionsprozesse zu geben, die sie selbst mitgestalten können. Zugleich soll die Öffentlichkeit über das Leben und den Tagesablauf im Gefängnis informiert werden. Um dies zu ermöglichen, werden die Beiträge auf der Website www.podknast.de veröffentlicht. Podknast wird von der Jugendarrestanstalt (JAA) Düsseldorf, der JVS Siegburg und der JVA Iserlohn mit Unterstützung der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) und des nordrhein-westfälischen Justizministeriums umgesetzt. Die LfM erachtet dieses Pilotprojekt als einen möglichen Ansatzpunkt, die Medienkompetenz einer Zielgruppe zu fördern, die sonst mit medienpädagogischen Maßnahmen kaum erreicht wird. Die Jugendlichen erhalten im Rahmen des Projektes die Möglichkeit sich mit ihren Themen auseinanderzusetzen und zu lernen, diese inhaltlich und technisch für ein Publikum aufzubereiten. Zudem gibt das Projekt Jugendlichen möglicherweise Anregungen, auch zukünftig Medienproduktionen als Mittel zu nutzen, um ihre Lebenssituation, ihre Gefühle und Meinungen auszudrücken. Die Einrichtungen werden im Auftrag der LfM zudem von einem Medienpädagogen begleitet, der die Fachkräfte vor Ort bei der Arbeit unterstützt und sie qualifiziert, die Produktion langfristig selbstständig umzusetzen. Zudem sollen die Erfahrungen aus den Projekten für Dritte nutzbar gemacht werden. 6

III. Projektkonzept Die Erkenntnisse, die die LfM in ihren bisherigen Projektmaßnahmen zu dem genannten Themenschwerpunkt sammeln konnte, sollen nun in einer weiteren Maßnahme münden. Die Expertise Medienkompetenzförderung für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen 1 war so angelegt, dass ein Konzept zur inhaltlichen, didaktischen und strukturellen Ausrichtung der medienpädagogischen Praxis in der Kinder und Jugendarbeit erarbeitet wurde. Dieses Konzept wurde dahingehend weitergedacht, es im Bereich der Ganztagshauptschule anzusetzen. Hintergrund dieser Überlegung ist, dass seit 2005 nach den Grundschulen das Ganztagskonzept in Nordrhein-Westfalen auch auf den Bereich der Haupt- und Förderschulen ausgedehnt wurde. Inzwischen existieren bereits 325 gebundene Ganztagshauptschulen sowie 220 Förderschulen, die als Ganztagsschule geführt werden. Mit Blick auf diese Entwicklung, die noch weiter ausgebaut werden soll, ist mit einer Verlagerung der außerschulischen (Freizeit-)Aktivitäten von Jugendlichen aus überwiegend sozial benachteiligten Milieus in den schulischen Bereich zu rechnen. Daher erscheint es sinnvoll, Maßnahmen zur Medienkompetenzförderung von sozial benachteiligten Jugendlichen im Ganztagsbereich der Hauptschule zu verankern, die in diesem Kontext insbesondere auch mit außerschulischen Akteuren kooperieren, wie etwa der Caritas, dem Roten Kreuz, Bibliotheken, freischaffenden Künstler oder freien Pädagogen. Recherchen haben ergeben, dass medienpädagogische Angebote im Ganztagsbereich bisher nur eine untergeordnete Rolle spielen. Zwar existiert eine Kooperation zwischen dem Schulministerium NRW und Einrichtungen der kulturellen Bildung sowie eine entsprechende Rahmenvereinbarung zwischen der Landesvereinigung kulturelle Jugendarbeit NRW e. V. und dem Ministerium für 1 Vgl. Kutscher, Nadia et al.: (2009): Medienkompetenzförderung für Kinder und Jugendliche in benachteiligten Lebenslagen. Konzept zur inhaltlichen, didaktischen und strukturellen Ausrichtung der medienpädagogischen Praxis in der Kinder- und Jugendarbeit (LfM-Dokumentation Band 36). Düsseldorf: Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). 7

Schule NRW über eine Zusammenarbeit in offenen Ganztagsgrundschulen, jedoch stehen hier insbesondere kulturelle, musische und künstlerische Themen im Mittelpunkt. Mediale Themen, Projekte und Maßnahmen werden hingegen nur randständig behandelt bzw. umgesetzt. Zur Vorbereitung für die Konzeption eines entsprechenden Modellprojektes hat die LfM Gespräche mit Experten geführt, um zu prüfen, inwieweit die Erkenntnisse der Expertise von Frau Prof. Dr. Nadia Kutscher mit Blick auf die Erfahrungen und Bedarfe von Ganztagshauptschulen in ein Förderkonzept münden könnten. Bei den Gesprächen wurden auch die Perspektiven von Hauptschullehrern sowie die Perspektive der Koordinatoren im Ganztagsbereich eingebunden. Die Gespräche brachten u. a. folgende Erkenntnisse hervor: - Wie die Vorrecherchen bereits zeigten, spielen medienpädagogische Angebote im gebundenen Ganztag der Hauptschule bisher kaum eine Rolle. - Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass die Gestaltung des Ganztagsbereiches jenseits der groben Rahmenkonzepte keinen starren Strukturen unterliegt. Die Art und Weises der Ausgestaltung obliegt den einzelnen Schulen. - Die Aktivitäten im Ganztagsbereich können sowohl durch zusätzliche Lehrkräfte als auch durch außerschulische Partner abgedeckt werden. Bei diesen Partnern handelt es sich überwiegend um lokale Partner vor Ort. - Auch die Anlage der Aktivitäten kann sehr unterschiedlich sein. Denkbar sind beispielsweise sowohl Projektwochen wie auch Maßnahmen, die über ein Schuljahr verteilt wöchentlich stattfinden. Entsprechende Maßnahmen können sowohl vormittags, mittags als auch nachmittags stattfinden. - Durch die Expertise von Frau Prof. Kutscher wurde mit Blick auf die zu erreichende Zielgruppe deutlich, dass Medienkompetenzförderung für die Zielgruppe lebensdienlich sein soll. Dabei gilt es, die Ressourcenlage von Jugendlichen in den Blick zu nehmen und einen spielerisch- 8

kreativen Ansatz zu wählen. Von kognitiven Reflektionsansätzen, bei denen es überwiegend um Wissensvermittlung geht, sollte Abstand genommen werden. - Zudem müssten die begleitenden Lehrer und die externen Pädagogen die Nutzungsperspektive der Kinder und Jugendlichen in den Blick nehmen, verstehen und aktiv aufgreifen. - Das pädagogisch-didaktische Konzept sollte ein offenes sein, um prozessorientiert und flexibel auf das Agieren der Zielgruppe eingehen zu können und die Prinzipien einer individuellen Förderung aufgreifen. - Bei der Arbeit mit den Jugendlichen gilt generell, daran anzusetzen, was die Kinder können und was ihnen Spaß macht und darüber hinaus neue Aspekte aufzugreifen. Bei der Zielgruppe stellt Versagungsangst mit Blick auf neue Dinge ein großes Problem dar. Diese Schwelle gilt es im Rahmen des Konzeptes abzubauen. - Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass in den Schulen weitgehend PCs vorhanden sind. Es hängt jedoch sehr stark von der Administration ab, inwieweit diese PC-Räume funktionieren und wie sie in den schulischen Kontext eingebunden werden können. Audio- und Videogeräte spielen nur eine untergeordnete Rolle, da die entsprechende Technik nicht zur Verfügung steht und das Ausleihen von Techniken in Medienzentren sich teilweise als sehr umständlich erweist. Mit Blick auf diese Rahmenbedingungen geht es bei der Entwicklung eines Qualifizierungskonzeptes darum, auch solche Maßnahmen zu entwickeln, die zwar spielerisch-kreativ angelegt sind und Medien zum Thema haben, jedoch nicht zwingend auf den Einsatz von Medien aufbauen. Vor dem Hintergrund der beschriebenen Ausgangslage in Ganztagshauptschulen sowie den Erkenntnissen aus der Expertise zur Medienkompetenzförderung von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenslagen ist die Ausschreibung eines Modellprojektes vorgesehen, das die genannten Aspekte aufgreift und versucht, das Thema nachhaltig in Hauptschulen zu verankern. Vor diesem Hintergrund schreibt die LfM das Gesamtprojekt Medienkompetenzför- 9

derung in der Ganztagshauptschule aus, in dessen Rahmen folgende Elemente entwickelt und umgesetzt werden sollen: I. Auf der Basis der in der Expertise von Frau Prof. Dr. Nadia Kutscher erarbeiteten Qualifizierungsskizze soll der Auftragnehmer des Gesamtprojekts ein inhaltliches, didaktisches und strukturelles Detailkonzept zur Qualifizierung sowohl von Lehrkräften als auch von Pädagogen außerschulischer Einrichtungen, die im Ganztagsbereich mit Hauptschulen kooperieren, konzipieren, erproben und verschriftlichen. Angedacht ist, das Projekt an ca. 10 Modellschulen in unterschiedlichen Regionen von NRW durchzuführen. Pro Schule sollen gemeinsam 3 bis 4 Lehrer sowie ein externer Pädagoge mit medienpädagogischer Vorerfahrung (vor Ort; frei oder institutionell gebunden) für die medienpädagogische Arbeit im schulischen Ganztagsbereich qualifiziert werden. Dabei sollte das Wissen und Verstehen jugendlicher Mediennutzung, die Reflektion des eigenen Medienwissens und -erfahrens, theoretisches und methodisch-didaktisches Wissen thematisiert werden. Das Prinzip der individuellen Förderung sollte dabei handlungsleitend sein. Für das außerschulische Personal ist zudem eine Sensibilisierung und Qualifizierung zur Umgangsweise mit den Schülern relevant. Denn Erfahrungen zeigen, dass beispielsweise Akteure im kulturellen Bereich zwar ausgewiesene Experten in ihrem Fach sind, jedoch mit Blick auf die Vermittlung bezogen auf die genannte Zielgruppe keinerlei Erfahrung haben. II. Für die praktische Umsetzung des Konzepts, das der je spezifischen Situation an der Schule angepasst sein soll, sind nach einer entsprechenden Schulung die außerschulischen Pädagogen gemeinsam mit den Lehrkräften zuständig. Der Auftragnehmer soll in dieser Phase des Projekts konzeptionell unterstützend und beratend tätig werden. Als Zeitspanne für die Umsetzung sind ein bis zwei Schulhalbjahre angedacht, in denen die externe, pädagogische Fachkraft den Lehrern zur Begleitung zur Verfügung steht. Besonders wichtig ist, dass die Umsetzung gemeinschaftlich erfolgt und sich die Lehrer nicht aus der Umset- 10

zungsphase zurückziehen. Denn nur so kann die nachhaltige Verankerung in der Schule gewährleistet werden. Diese Praxisphasen die je nach Schule sehr unterschiedlich angelegt sein können sind von dem Auftragnehmer zu konzipieren (gemeinsam mit den jeweiligen Akteuren vor Ort), zu organisieren und zu begleiten. III. Darüber hinaus sollen die verschiedenen, am Projekt teilnehmenden Hauptschulen und Medienpädagogen ihre Erfahrungen in der Organisation und Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahmen austauschen, so dass die jeweiligen Einzelprojekte voneinander profitieren können. IV. Schließlich soll der Auftragnehmer die Erfahrungen aus dem Gesamtprojekt sowohl unter inhaltlichen als auch strukturellen Gesichtspunkten auswerten. Unter der Perspektive einer Ausweitung des Modells auf weitere Schulen und freie bzw. institutionelle Partner, sollen konkrete Vorschläge für eine NRWweite Implementierung erarbeitet werden. Davon ausgehend, dass das Projekt Anfang 2010 vergeben werden kann, würden die Akquisition der teilnehmenden Schulen und der Medienpädagogen im zweiten Schulhalbjahr 2009/2010 stattfinden können, so dass die Qualifizierung sowie die Umsetzung der praktischen Projekte im Schuljahr 2010/2011 realistisch erscheint. Bei der Planung der einzelnen Projektschritte ist zu berücksichtigen, dass Schulen etwa für die Freistellung von Lehrkräften entsprechende zeitliche Vorläufe benötigen. Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen wird bei der Durchführung des Forschungsprojektes vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW unterstützt. Diese Unterstützung bezieht sich unter anderem auch auf das Vorgehen bei der Auswahl der an dem Pilotprojekt teilnehmenden Schulen. Die konkrete Umsetzung des dann gewählten Auswahlverfahrens obliegt jedoch 11

dem Auftragnehmer. Da für die Realisierung des Gesamtprojektes sowohl konzeptionelle als organisatorische Kompetenzen notwendig sind, ist es denkbar, dass sich interessierte Institutionen mit je unterschiedlicher Expertise (Konzeptentwicklung und Berattungskompetenz/Organisation von Maßnahmen vor Ort) im Verbund bewerben. Für das Projekt stehen insgesamt bis zu 150.000 (inklusive Mehrwertsteuer) zur Verfügung. Hierin sind mögliche Honorarkosten für die Pädagogen, die die Schulen vor Ort begleiten, enthalten. Das Projekt soll eine Laufzeit von 18 Monaten nicht überschreiten. 12

Das detaillierte Projektkonzept sollte neben Ausführungen zu den Projektschritten auch einen Zeit- und Kostenplan beinhalten. Darüber hinaus ist dem Antrag eine 1- bis 2-seitige Zusammenfassung beizufügen. Bitte achten Sie darauf, dass aus dem Antrag eindeutig hervorgeht, wer Antragsteller ist, d.h. welche natürliche oder juristische Person, bzw. Personen sich um die Projektvergabe bewerben. Die LfM weist darauf hin, dass im Falle einer Vergabe der Vertrag nur mit dem/der Antragstellenden geschlossen werden kann, die im Antrag benannt ist/sind. Soll der Antrag für juristische Personen gestellt werden, geben Sie bitte zusätzlich zu der genauen Bezeichnung und den gesetzlichen Vertretern dieser Personen auch an, wer die Projektleitung innehaben soll. Ende der Ausschreibungsfrist ist Montag, der 30. November (Datum des Poststempels). Anträge dürfen nicht auch nicht ergänzend per Fax oder per Email eingereicht werden. Für Rückfragen steht Ihnen bei der Landesanstalt für Medien NRW Dr. Dörte Hein unter der Tel.-Nr. 0211/77007-168 oder per E-Mail (info@lfm-nrw.de) zur Verfügung. Sollte das Projekt Ihr Interesse finden, übersenden Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag an folgende Anschrift: Landesanstalt für Medien NRW, Bereich Förderung, Kennwort: Medienkompetenzförderung in der Ganztagshauptschule, Postfach 103443, 40025 Düsseldorf. Bei persönlicher Übergabe können Sie den Projektantrag bei der Landesanstalt für Medien NRW unter der Adresse Zollhof 2, 40221 Düsseldorf, einreichen. Bitte geben Sie unbedingt das Kennwort an! 13