Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 04.08.2015 IV A 32 9(0)139 4759 christian.krueger@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Umsetzung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes 77. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.05.2015 Schlussbericht SenStadtUm WBL Nord vom 18.02.2015, rote Nr. 1435 G Bericht SenStadtUm IV A 32 vom 24.04.2015, rote Nr. 1473 D Anlage Tabellarische Übersicht zum Umsetzungssachstand Zweckentfremdung der Bezirke zum 30.06.2015 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenStadtUm wird gebeten, dem Hauptausschuss zum 31.08.2015 einen Folgebericht zum Thema Zweckentfremdung und Verstetigung der Maßnahmen zuzuleiten. Hierzu wird in Ergänzung und zur Aktualisierung der roten Nr. 1473 D - berichtet: Beschlussempfehlung Ich bitte, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Aus Anlass des Berichtsauftrages zum 31.08.2015 wurden die Bezirke aufgefordert, schriftlich zum Umsetzungssachstand Stellung zu beziehen. Es wird insoweit auf die als Anlage beigefügte Übersicht verwiesen, die den Umsetzungssachstand zum 30.06.2015 widerspiegelt. Der Umsetzungssachstand in den Bezirken wird durch den Senat quartalsweise abgefragt, sodass eine regelmäßige Berichterstattung im Sinne der geforderten Verstetigung möglich ist. 1
Erläuterungen des Umsetzungssachstands in den Berliner Bezirken zum 30.06.2015 Ferienwohnungen Mit Stand zum 30.06.2015 wurden insgesamt 6.305 Ferienwohnungen bei den Bezirksämtern angezeigt. Mehrheitlich konzentrieren sich die angezeigten Ferienwohnungen auf die Bezirke Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow. Leerstand von Wohnraum Berlinweit lagen zum 30.06.2015 insgesamt 2.056 Genehmigungsanträge für den Leerstand von Wohnraum bei den Bezirken vor, die meisten davon in Lichtenberg (699 Anträge), Charlottenburg-Wilmersdorf (297 Anträge) und in Steglitz-Zehlendorf (266 Anträge). Von diesen 2.056 Genehmigungsanträgen waren zum oben genannten Stichtag 686 Anträge abschließend bearbeitet, davon wurden 43 Anträge mit einer Ablehnung und 477 Anträge mit einer Genehmigung beschieden. Die Genehmigungen werden in diesem Zusammenhang in der Regel befristet erteilt. 166 Antragsverfahren wurden eingestellt. Beseitigung bzw. Abriss von Wohnraum In allen Bezirken lagen zum 30.06.2015 insgesamt 110 Anträge zur zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigung für den Abriss bzw. der Beseitigung von Wohnraum vor, wovon 86 Anträge zum Stichtag abschließend bearbeitet waren. Hierbei wurden 77 Anträge mit einer Genehmigung beschieden und 9 Anträge durch die Einstellung des Verfahrens bearbeitet. Die Gründe für die Einstellung von zweckentfremdungsrechtlichen Verfahren sind vielfältig und werden derzeit nicht einzeln statistisch erfasst. Mögliche Gründe die zu einer Einstellung von Verfahrens führen können sind beispielsweise die Rücknahme eines Antrages durch den Antragsteller, das mögliche Nichtvorliegen bestimmter rechtlicher Voraussetzungen zur Führung eines Amts- bzw. Antragsverfahrens oder die Einstellung des Verfahrens bei entsprechender Zweckerreichung des jeweiligen Verfahrens. Zweckfremde Nutzung Die Anzahl der eingegangenen Anträge zur Genehmigung der zweckfremden Nutzung von Wohnraum zur Vermietung als Ferienwohnung bzw. zur gewerblichen Zimmervermietung oder Fremdenbeherbergung, zur sonstigen gewerblichen Nutzung oder zur baulichen Veränderung von Wohnraum belief sich zum 30.06.2015 auf insgesamt 1.253 Anträge, wovon 534 Anträge abschließend bearbeitet waren. In diesem Zusammenhang wurden 124 Anträge abgelehnt und 150 Anträge genehmigt. 260 Antragsverfahren wurden eingestellt. Ermittlung von Zweckentfremdungen Die Bezirke sind bei der Ermittlung von möglichen zweckentfremdungsrechtlichen Verstößen auch auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Die Zahl der Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen zweckentfremdungsrechtlichen Tatbeständen, wie dem Leerstand, dem Abriss oder die zweckfremde Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur sonstigen gewerblichen Nutzung und die Zahl der von den Bezirksämtern eigenständig ermittelten möglichen Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot belaufen sich zusammen auf etwa 4.053. Dabei ist zu beachten, dass diese Zahlen allerdings nicht in allen Bezirken statistisch erfasst werden, bzw. nur kumulativ erhoben werden. 2
Personalsachstand in den Bezirken Eine Abfrage des Senates bei den Berliner Bezirken ergab, dass zum 30.06.2015 insgesamt 35,5 Beschäftigungspositionen (36 Personen) im Bereich des Zweckentfremdungsverbotes besetzt waren. Den Bezirken wurden insgesamt 34 Beschäftigungspositionen zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes bereitgestellt. In den Bezirken wurden 12,5 Beschäftigungspositionen im Zuge von Neueinstellungen besetzt. 12 Beschäftigungspositionen wurden mit Personen aus dem Kreis der ehemaligen City-BKK-Beschäftigten besetzt. Die übrigen Beschäftigungspositionen wurden im Rahmen von internen Umsetzungen oder Abordnungen besetzt. In Marzahn-Hellersdorf und Spandau waren zum 30.06.2015 je eine und in Friedrichshain-Kreuzberg eine halbe Beschäftigungsposition nicht besetzt. In den Bezirken Mitte und Steglitz-Zehlendorf waren darüber hinaus je eine und im Bezirk Charlottenburg- Wilmersdorf zwei Beschäftigungspositionen zusätzlich im Bereich des Zweckentfremdungsrechts besetzt. Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat zudem eine Beschäftigungsposition übernommen, die ursprünglich im Bezirk Neukölln angelegt war. Wirkungen des Gesetzes Mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz soll insbesondere der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung entgegengewirkt werden. Für diesen Wohnraum sieht das Gesetz jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Alle Ferienwohnungen, die bis zum 31.07.2014 vom Verfügungsberechtigten bzw. Eigentümer beim jeweiligen Bezirksamt angezeigt wurden, dürfen innerhalb von zwei Jahren weiterhin als Ferienwohnung genutzt werden. Insofern kann erst nach Ablauf der Übergangsfrist im Jahr 2016 die Wirkung des Gesetzes umfassend beurteilt werden. Ab dem 1.05.2014 stehen alle zusätzlichen Ferienwohnungsnutzungen und sonstigen zweckfremden Nutzungsverhältnisse in Wohnräumen unter einem Genehmigungsvorbehalt. Das Zweckentfremdungsverbot schützt insofern den vorhandenen Wohnraumbestand auch mit Blick für die Zukunft. Bislang lagen zum 30.06.2015 in allen Bezirken insgesamt 114 Widersprüche von Verfügungsberechtigten gegen von den Bezirksämtern ausgefertigte Bescheide vor. In vier Fällen wurde von den Verfügungsberechtigten ein gerichtliches Klageverfahren eingeleitet, dessen Ausgang bislang noch offen ist. Da für die Zukunft mit weiteren Widerspruchs- und Klageverfahren gerechnet werden kann, muss folglich auch der Ausgang dieser Verfahren abgewartet werden, bis die Wirkungen des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes umfassend beurteilt werden können. In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 3
Übersicht Umsetzungssachstand Zweckentfremdung Bezirke zum 30.06.2015: 1. Anzahl der eingegangenen Anzeigen von Ferienwohnungen nach 2 Abs. 2 Nr. 1 ZwVbG (incl. stattgegebener Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand); hierzu Anzahl erfolgter Eingangsbestätigung nach Nr. 8.1.2 AV-ZwVb an VB 2. Anzahl gestellter Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu 1.; Mitte Friedr- Krzbg Chlbg- Wilmdf Spandau Stegl- Zehldf Pankow Temp- Schöbg Neukölln Trep- tow- Köpenick Marz- Helldf Liberg Reindf Gesamt 1.742 990 897 967 122 183 671 312 134 96 65 126 6.305 1.557 850 859 845 122 152 598 302 119 87 65 126 5.682 31 5 5 7 44 1 3 3 18 1 0 0 118 hiervon stattgegeben 20 2 0 2 44 0 0 0 14 0 0 0 82 hiervon abgelehnt 8 3 5 5 0 1 3 3 4 1 0 0 33 3. Anzahl der eingegangenen Anträge auf Genehmigung von zweckfremder Nutzung; 279 290 49 755 115 373 216 157 255 89 768 73 3.419 hiervon Leerstand 165 86 5 297 101 266 66 61 202 72 699 36 2.056 hiervon zweckfremde Nutzung 110 204 43 435 14 36 150 96 50 9 69 37 1.253 hiervon Abriss 4 0 1 23 0 71 0 0 3 8 0 0 110 4. Anzahl der bereits abschließend 126 92 30 134 12 128 54 74 146 81 368 61 1.306 bearbeiteten Anträge von 3.; hiervon Leerstand: 57 33 4 62 7 0 0 17 111 64 299 32 686 -davon Ablehnung 6 0 4 0 0 0 0 0 13 1 0 19 43 -davon Genehmigung 43 11 0 55 1 0 0 0 52 16 299 0 477 -davon Einstellung 8 22 0 7 6 0 0 17 46 47 0 13 166 hiervon zweckfremde Nutzung: 68 59 25 70 5 56 54 57 33 9 69 29 534 -davon Ablehnung 25 12 2 18 2 24 28 5 4 2 1 1 124 -davon Genehmigung 11 31 4 19 1 17 22 15 15 4 2 9 150 -davon Einstellung 32 16 19 33 2 15 4 37 14 3 66 19 260 hiervon Abriss: 1 0 1 2 0 72 0 0 2 8 0 0 86 -davon Ablehnung 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -davon Genehmigung 1 0 0 0 0 72 0 0 1 3 0 0 77 -davon Einstellung 0 0 1 2 0 0 0 0 1 5 0 0 9 4
5. Anzahl der eingegangenen Anträge auf Negativattest Mitte Friedr- Krzbg Pankow Chlbg- Wilmdf Spandau Stegl- Zehldf Temp- Schöbg 96 30 50 4 17 19 14 32 (25 abgeschlossen, 7 offen) Neukölln Trep- tow- Köpenick Marz- Helldf Liberg Reindf Gesamt 7 3 0 11 283 hiervon stattgegeben 0 0 0 3 2 5 0? s.o. 6 3 0 2 21 hiervon abgelehnt 0 3 (Rücknahmen) 2 1 0 14 (incl. Rücknahme/ Einstel- 5 (incl. Rücknahmen)? s.o. 1 0 0 0 26 6. Anzahl Bürgeranfragen (ohne Antrag) zum Zw-Verbot (schriftl. und mündl.) 7. Anzahl Bürgerhinweise auf zweckfremde Nutzung (schriftl. und mündl.) 8. Anzahl eigener Feststellungen auf zweckfremde Nutzung 9. Anzahl ergangener Rückführungsaufforderungen unter Zwg.-Androhung 10. Anzahl erhobener Widersprüche: ca. 600 keine 130 116 keine lung) 30 117 183 keine 15 21 keine ca. 610 349 1084 36 16 162 119 keine 4 13 7 564 keine 0 70 56 11 76 13 231 6 16 11 27 0 29 0 6 0 0 1 0 0 27 101 28 3 5 23 1 12 7 0 14 2 0 19 114 gegen Abl. Leerstands-Antrag 1 0 4 0 0 0 0 0 13 0 0 16 34 gegen Abl. Zweckentfremdungs- 4 3 0 5 0 0 4 0 1 1 0 2 20 Antrag gegen Abl. Abriss-Antrag 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gegen Ausgleichszahlung 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 0 2 gegen Abl. Negativattest 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 2 gegen Gebührenbescheid 0 0 0 0 0 10 3 0 0 1 0 0 14 Keine Gesamtsummen möglich 5
gegen Rückführungsaufforderungen unter Zwg.-Androhung Mitte Friedr- Krzbg Pankow Chlbg- Wilmdf Spandau Stegl- Zehldf Temp- Schöbg Neukölln Trep- tow- Köpenick Marz- Helldf Liberg Reindf Gesamt 10 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 1 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gegen Zwg.-Festsetzung und Rückführungsaufforderung unter erneuter Zwg.-Androhung gegen Sonstiges 10 0 1 15 0 0 0 0 0 0 0 0 26 11. Anzahl Anträge nach 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2 2 80 Abs. 5 VwGO 12. Anzahl Klagen 3 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4 13. Eingeleitete Ordnungs- 0 0 0 78 0 0 0 0 1 0 0 1 80 widrigkeitenverfahren 14. Anzahl des für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots eingesetzten Personals insgesamt 15. Anzahl des neu angestellten Personals (von 14.) 5 4 (halbe Stelle Abordnung) 1 2 (1,5 4 6 1 3 (1, A10 ist intern aus anderer Abt. bis 12/2015 abgeordnet) 3 (interne Umsetzungen 1x A8 + 2x E8) 3 2 1 2 (interne Umsetzungen E9, A8) 2 (davon 1 RI, A9 auf Abordnung) 2 2 0 1 0 2 2 0 0 1 13 Stellen) Tarifliche Bewertung von 15. E9 E9 2xE9 2xE6./. E9./. 2xE10 E9/ E10./../. BAK läuft (derzeita9) 16. Anzahl an Überhangkräften (von 1 1 2 3 + 1 1 1 0 1 0 1 0 0 12 14.) Tarifliche Bewertung von 16. E10 A11 2xE9 3xE9; 1xA9 E6 E6./. E10./. E9./../. Abfragezeitraum für die Frage 1: 1.05. (und ggf. davor) bis 31.07.2014 (+ 1.08.2014 bis 30.06.2015 bei stattgegebenen Wiedereinsetzungen in den vorigen Stand) Abfragezeitraum für die Frage 2: 1.08.2014 bis 30.06.2015 Abfragezeitraum für die Frage 3-13: 1.05.2014 (und ggf. davor) bis 30.06.2015 Stichtag für die Antworten zu den Fragen 14-16: 30.06.2015 36 6
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