Name der akkreditierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, Grebenstein, Tel.

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Transkript:

Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 1 von 5 Name der akkreditierten Stelle: Ing.-Büro für Schweißtechnik Wienecke Adresse: Grimmsche Straße 6, 34393 Grebenstein, Tel.: 05674-7969 Akkreditierungs-Nr.: DE-ZE-18418-01-00 Bericht zur Erstauditierung / Re-Auditierung der Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834 Hersteller: Auftrags-Nr.: Herstellungsort 1: Herstellungsort 2: Herstellungsort 3: Land 1: Land 2: Land 3: Telefon: Fax: Ansprechpartner: Durchwahl: Internet: E-Mail: Auditor: Weiterer Auditor: Weitere Teilnehmer: Referenzdokumente (Stand): Art der Zertifizierungstätigkeit: Erstaudit zur DIN EN ISO 3834 Reaudit zur DIN EN ISO 3834 Besondere Inspektion aufgrund der Änderung von Voraussetzungen: Anforderungsstufe: DIN EN ISO 3834-2, 3834-3, 3834-4, Gegenstand der Zertifizierungstätigkeit FB 8 Checkliste DIN EN ISO 3834 FB 5 Checkliste Auditprotokoll DIN EN ISO 3834 betriebsinterne Unterlagen: sonstiges: Ergebnis der Prüfung: 1 Geltungsbereich der Zertifizierung der WPK nach EN 1090-1 Hergestellte Produkte/Verwendung: Anzahl der Mitarbeiter: Spezielle Prozesse: Schweißen, Wärmebehandlung, Wärmenachbehandlung ZfP Inhalte der Zertifikate: 2 Berechtigte Person(en) Schweißaufsichtsperson(en) Nachstehende Schweißaufsichtsperson(en) wurde(n) benannt: (Name, Vorname, Geb.-Datum, Qualifikation) verantwortliche Schweißaufsicht: HzB _Formblatt FB 12 Bericht 3834_2014_07_25

Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 2 von 5 Vertreter der Schweißaufsicht: Unterstützung der Schweißaufsicht: Die organisatorische Einbindung der Schweißaufsichtsperson(en) ist gewährleistet. Ja Nein Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche nach DIN EN ISO 14731 sind festgelegt. Ja Nein Der Nachweis der benötigten Fachkenntnisse wurde durch ein Fachgespräch nachgewiesen. Ja Nein 2.1 Schweißer- / Bedienerqualifikation Für folgende Schweißprozesse liegen gültige Prüfungen nach DIN EN ISO 9606-1 (DIN EN 287-1) / DIN EN ISO 9606-2 / DIN EN 1418 vor: 135, teilmechanisches Metall-Aktivgasschweißen 141, Wolfram-Inertgasschweißen 111, Lichtbogenhandschweißen 783, Hubzündungs-Bolzenschweißen weitere: Im Rahmen der Auditierung wurde unter Anleitung und Aufsicht der verantwortlichen Schweißaufsichtsperson eine Arbeitsprobe/Schweißerprüfung geschweißt und bewertet. Ja Nein Die verantwortliche Schweißaufsichtsperson ist berechtigt, für ihren Bereich Schweißer nach DIN EN ISO 9606-1 (DIN EN 287-1) / DIN EN ISO 9606-2 und DIN EN 1418 zu prüfen. Ja Nein 2.2 Prüferqualifikation Für folgende Prüfverfahren liegen Qualifikationen entsprechend DIN EN ISO 9712 (DIN EN 473) vor: VT, Sichtprüfung PT, Eindringprüfung MT, Magnetpulverprüfung UT, Ultraschallprüfung RT, Durchstrahlungsprüfung Visuelle Prüfungen von Schweißnähten werden durch eigenes Personal durchgeführt. Ja Nein Diese wurden entsprechend geschult und unterwiesen. Ja Nein Es wird bei Bedarf entsprechend den Anforderungen qualifiziertes Fremdpersonal von externen Prüflaboratorien zusätzlich eingesetzt. Ja Nein 3 Verfahrensqualifikation(en) Für folgende Werkstoffe liegen Verfahrensqualifikationen vor: Allgemeine Baustähle, Bezeichnung / qualifiziert durch S235 S275 S355 S460 Nichtrostende Stähle Aluminium Gruppe 21 Gruppe 22 Gruppe 23 Sonstige: Die vorhandenen Verfahrensprüfungen wurden eingesehen. Ja Nein 3.1 Konformitätsnachweise für die verwendeten Bauprodukte liegen vor liegen nicht oder nicht vollständig vor HzB _Formblatt FB 12 Bericht 3834_2014_07_25

Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 3 von 5 4 Betriebliche Einrichtungen Anhand der vorgelegten Unterlagen sowie bei der Betriebsbesichtigung wurde festgestellt, dass ausreichende Produktionsflächen und geeignete Fertigungseinrichtungen für Vorbereitung, Prozessausführung, Prüfung und Transport vorhanden sind, um die Produktkonformität zu erzielen. Ja Nein Die Einrichtungen werden durch regelmäßige Überprüfung und Wartung in ordnungsgemäßem Zustand gehalten. Die Nachweise liegen vor. Ja Nein Die Kalibrierung und Validierung der Mess-, Überwachungs- und Prüfgeräte ist geregelt. Ja Nein Entsprechende Protokolle und Kennzeichnungen liegen vor. Ja Nein 5 Empfehlungen zur Verbesserung 6 Nachzureichende Unterlagen keine ja Zu erledigen bis (Termin): Eine Aufstellung der geprüften Schweißer Qualifizierte WPSen Wartungsplan 7 Wesentliche Abweichungen keine Fehlende angemessene betriebliche Einrichtungen gemäß Umfang der beantragten Zertifizierung. Verantwortlicher für die WPK nicht benannt. Schriftliche Verfahrensbeschreibungen (Vorgabeunterlagen) für die Durchführung der WPK liegen nicht oder nicht vollständig vor. Schriftliche Nachweisunterlagen (z. B. Prüfprotokolle, Werkstoffnachweise, andere geeignete Aufzeichnungen) für die Durchführung der WPK liegen nicht oder nicht vollständig vor. Verantwortliche Schweißaufsichtsperson nicht benannt (sofern SAP erforderlich). Fehlende Qualifikation des Personals für die relevanten speziellen Prozesse (aufsichtsführendes und ausführendes Personal). Fehlende Qualifikation von speziellen Prozessen, z. B. Schweißverfahrensprüfungen. 8 Ergebnis der Erstaudit / Re-Audit Die Voraussetzungen zur Zertifizierung der Qualitätsanforderung nach DIN EN ISO 3834 sind erfüllt. Die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates wird empfohlen. HzB _Formblatt FB 12 Bericht 3834_2014_07_25

Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 4 von 5 Die Einhaltung von gegebenenfalls zutreffenden Vorschriften, Gesetze, Normen und Regelungen wurde ausdrücklich besprochen. Der Hersteller muss zu denen im Bericht genannten wesentlichen Nichtkonformitäten geeignete Maßnahmen zur Änderung einleiten und der Überwachungsstelle die gewünschten Unterlagen zusenden. Erst danach kann eine Bewertung durch Zertifizierungsstelle erfolgen. Die Einsicht in die nachgeforderten Unterlagen erfolgte am: Durch die nachgereichten Unterlagen wurden die festgestellten Nichtkonformitäten beseitigt. Eine erneute Inspektion/Überwachung ist nicht erforderlich. Aufgrund der oben genannten Feststellungen, wird die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates empfohlen. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten ist zur Überprüfung der Korrekturmaßnahmen die Durchführung einer erneuten Inspektion / Überwachung erforderlich. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten wird empfohlen das Zertifikat nach DIN EN ISO 3834 nicht zu erteilen / auszusetzen / zu entziehen Der / die erstellten Abweichungsbericht(e) ist/sind abgearbeitet und Korrekturmaßnahmen umgesetzt. Bericht(e): von 9 Hinweise: Die jeweils aktuelle Zertifizier- und Überwachungsverordnung zur ISO 3834 (ZÜVO 3834) ist einzuhalten. Vereinbarter Termin für die nächste schriftliche Überwachung ist ein Jahr nach Gültigkeitsbeginn des Zertifikates nach ISO 3834. Vereinbarter Termin für die nächste Re-Zertifizierung ist immer im drei Jahres-Rhythmus nach Gültigkeitsbeginn des jeweils letzten Zertifikates nach DIN EN ISO 3834 festzulegen. Der Hersteller und die Zertifizierungsstelle erhalten eine Kopie dieses Berichts. Grebenstein, Ort / Datum Name, Unterschrift Auditor HzB _Formblatt FB 12 Bericht 3834_2014_07_25

Hersteller:,Auftrags-Nr.: Seite 5 von 5 10 Bewertung der Überprüfung des Erstzertifizierung / Re-Zertifizierung nach DIN EN ISO 3834 Zertifizierung erfolgt durch / nicht durch (keine weitere Unterschrift erforderlich); Anforderungen nicht erfüllt (siehe Anlage NK), Rücksprache mit Hersteller erforderlich Anforderungen nicht erfüllt (siehe Anlage NK) erneute Überwachung bei Hersteller erforderlich Abschließend alle Anforderungen erfüllt 10.1 Ergebnisse aus dem Bericht zum Erstaudit / Re-Audit Der Bericht zum Audit ist vollständig, das Zertifikat wird ausgestellt. Das Zertifikat wird nicht ausgestellt, da der Bericht zum Audit nicht vollständig ist, zu den folgenden Punkten müssen noch Informationen vorliegen: Die aus Punkt 6 nachzureichenden Unterlagen liegen der Zertifizierungsstelle vor. Die aus Punkt 7 sich ergebenden wesentlichen Abweichungen sind behoben. Das aus Punkt 8 resultierende Ergebnis ist: Die Voraussetzungen zur Zertifizierung der Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO 3834-2; DIN EN ISO 3834-3; DIN EN ISO 3834-4 sind erfüllt. Die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates erfolgt. Der Hersteller hat zu denen im Bericht genannten wesentlichen Nichtkonformitäten geeignete Maßnahmen zur Änderung eingeleitet und der Überwachungsstelle die gewünschten Unterlagen zugesendet. Die Ausstellung / Aufrechterhaltung des Zertifikates erfolgt. Einsicht in die nachgeforderten Unterlagen erfolgte durch die Zertifizierungsstelle am: Durch die nachgereichten Unterlagen wurden die festgestellten Nichtkonformitäten beseitigt. Ein erneutes, zusätzliches Audit vor Ort ist nicht erforderlich. Aufgrund der oben genannten Feststellungen, erfolgt die Ausstellung/Aufrechterhaltung des Zertifikates. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten ist zur Überprüfung der Korrekturmaßnahmen die Durchführung eines erneuten Audits vor Ort erforderlich. Aufgrund wesentlicher Nichtkonformitäten wird das Zertifikat nicht erteilt / ausgesetzt / eingeschränkt / das bestehende Zertifikat entzogen; die zuständigen Maßnahmen (z.b. Information der DAkkS) werden eingeleitet. Grebenstein, Ort / Datum Name, Unterschrift Zertifizierungsstelle HzB _Formblatt FB 12 Bericht 3834_2014_07_25