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Transkript:

5. Juni 2010 «Es gibt viele Schwerhörige, wenn die Pflicht ruft» Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf referierte in Interlaken Vor den Delegierten des nationalen Verbandes der Burgergemeinden sprach Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf zum Thema «Bürgernähe und Bürgerrechte». Sie analysierte die abnehmende Bereitschaft zur Freiwilligenarbeit und sprach strittige Punkte in der Vernehmlassung zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes an. Hans-Rudolf Burkhard, Gemeinderat von Interlaken (rechts), übergibt Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf einen goldenen Schlüssel. In der Mitte steht Rudolf Grüninger, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden. Fotos: Pascal Kupper «Es gibt viele Schwerhörige, wenn die Pflicht ruft, doch man spricht meistens zu den Falschen», lobte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf die «unbezahlbare Arbeit» der Burgergemeinden. Vor rekordträchtigen 223 Delegierten an der 66. Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) im Lindner Grand Hotel Beau Rivage in Interlaken sprach sie zum Thema «Bürgernähe und Bürgerrechte». «Burgergemeinden verrichten in einer Zeit, in der die Aufgaben für Bund und Kantone zunehmen, wertvolle Arbeit», sagte sie. Milizarbeit leisteten heute viele, jedoch immer weniger. «Verschiedene Gemeinden können den Gemeinderat heute gar nicht mehr stellen», sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Den Hauptgrund für die abnehmende Bereitschaft zur Freiwilligenarbeit ortete Widmer- Schlumpf beim zunehmenden Druck im Berufsleben. Vielleicht sei die aufkommende

Forderung nach Entlöhnung von Milizarbeit als Kompensation hierfür zu betrachten. «Daneben gilt es, die stärker werdende Individualisierung der Gesellschaft durch die zunehmenden wirtschaftlichen Möglichkeiten im Auge zu behalten.» Die Individualisierung bezeichnete Widmer-Schlumpf als «Feind der Miliz», die Miliz hingegen als «Gesellschaftszement». Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf referierte zum Thema «Bürgernähe und Bürgerrechte». Revision des Bürgerrechtsgesetzes «Gesetze sind wie Würste, man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden», leitete die Bundesrätin den zweiten Teil ihres Referats zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes ein, indem sie den ehemaligen Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck zitierte. Das Gesetz stamme aus dem Jahr 1953 und sei ein «Flickwerk». «Wir schlagen vor, dass nur jemand zum Einbürgerungsverfahren zugelassen wird, der über eine Niederlassungsbewilligung C verfügt, statt wie heute mit einer Bewilligung B oder F», sprach sie das strittige Einbürgerungsverfahren an. Eine genügende Integration werde künftig als Voraussetzung für eine Niederlassungsbewilligung gesehen und auch ausgeprägter verlangt. Dabei müssten aber die Kriterien für eine erfolgreiche Integration klar sein. So sei etwa die Verfassung zu akzeptieren und zu befolgen. «Wir dulden keinen religiösen Extremismus er passt nicht in unser Zusammenleben», sagte die Bundesrätin. Auch müsse man sich in einer Landessprache verständigen können, unter Umständen gar in der Kantonssprache. Und der Wille zum Arbeiten und zum Erwerb von Bildung müsse ersichtlich sein. Als Beispiel für erfolgreich integrierte Ausländer führte die Bundesrätin zum Schluss die Schweizer Fussballnationalmannschaft an. «Auf sie werden wir alle im Sommer wieder stolz sein.»

Unterschiedliche Ansichten Rudolf Grüninger, Präsident des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK), äusserte sein Unverständnis dafür, «warum ständig am Gesetzeswerk über die Einbürgerungen herumgeflickt werden muss.» Er habe den Eindruck, dass Bundesbern, aber auch die kantonale Ebene, «den richtigen Draht zur Bevölkerung verloren hat». So vertritt Grüninger bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes eine andere Meinung als Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf. Zwar machte der Basler deutlich, dass innerhalb des SVBK unterschiedliche Ansichten zur Revision bestehen, trug die in der Vernehmlassung geäusserten Einwände aber nochmals vor. So zum Beispiel, dass sich der SVBK klar gegen eine Reduktion von zwölf auf acht Jahre ausspreche, welche für eine Einbürgerung erforderlich seien. Gegen Ende der Veranstaltung überreichte Interlakens Gemeinderat Hans- Rudolf Burkhard der BDP-Politikerin ein symbolisches Präsent: Ein goldener Schlüssel soll ihr künftig die Herzen der Menschen öffnen. Die nächste Generalversammlung findet in einem Jahr in Delémont statt. (pku)

«Nicht ohne Integration» Die erfolgreiche Integration sei Voraussetzung für die Erteilung des Bürgerrechtes, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Interlaken. Das Thema Bürgerrecht war Mittelpunkt der GV der Schweizer Bürgergemeinden. An der Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) zeigten sich gestern zwischen dem Verband und der Gastreferentin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Justizdepartementes, unterschiedliche Auffassungen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes. Zwar wies Verbandspräsident Rudolf Grüninger, Basel, auf abweichende Meinungen innerhalb des SVBK hin, legte aber klar die in der Vernehmlassung geäusserten Einwände dar: Der VSBK ist unter anderem gegen eine Reduktion der Aufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre und gegen eine einheitliche Obergrenze von drei Jahren für die kantonale und kommunale Aufenthaltsdauer. Nur wenn den Anliegen der Bürgergemeinden und der Einwohnergemeinden Rechnung getragen werde, könne der Verband der Totalrevision zustimmen. «Die Einbürgerung ist die letzte Station der Integration», erklärte Widmer-Schlumpf. Sie bezeichnete die erfolgreiche Integration als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Deshalb hier in Übereinstimmung mit dem VSBK sollten sich nur Personen mit der Niederlassungsbewilligung C um das Bürgerrecht bewerben können. Die Justizvorsteherin strebt mit der Totalrevision eine Harmonisierung an. Deshalb schlägt sie eine für alle Kantone geltende Obergrenze von drei Jahren für die erforderliche Wohnsitzdauer an. Als «Flickwerk» bezeichnete sie das 1953 erlassene und seither mehrmals teilrevidierte Bürgerrechtsgesetz. In ihrer Ansprache unterstrich die Bundesrätin die Bedeutung des Milizgedankens. «Sie leisten Wertvolles», sagte sie. In allen vier Landessprachen dankte sie den Anwesenden fürs Engagement. Die GV der Bürgergemeinden (im Kanton Bern Burgergemeinden) war mit 223 Teilnehmern sehr gut besucht. ae > Erstellt: 05.06.2010, 00:31 Uhr

«Kein Bürgerrecht ohne erfolgreiche Integration» Die erfolgreiche Integration sei Voraussetzung für die Erteilung des Bürgerrechtes, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Interlaken. Das Thema Bürgerrecht war Mittelpunkt der GV der Schweizer Bürgergemeinden. An der Generalversammlung des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen (SVBK) zeigten sich gestern zwischen dem Verband und der Gastreferentin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Justizdepartementes, unterschiedliche Auffassungen zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes. Zwar wies Verbandspräsident Rudolf Grüninger, Basel, auf abweichende Meinungen innerhalb des SVBK hin, legte aber klar die in der Vernehmlassung geäusserten Einwände dar: Der VSBK ist unter anderem gegen eine Reduktion der Aufenthaltsdauer von zwölf auf acht Jahre und gegen eine einheitliche Obergrenze von drei Jahren für die kantonale und kommunale Aufenthaltsdauer. Nur wenn den Anliegen der Bürgergemeinden und der Einwohnergemeinden Rechnung getragen werde, könne der Verband der Totalrevision zustimmen. Zuerst integrieren «Die Einbürgerung ist die letzte Station der Integration», erklärte Widmer-Schlumpf und bezeichnete die erfolgreiche Integration als Voraussetzung für eine Einbürgerung. Deshalb hier in Übereinstimmung mit dem VSBK sollten sich nur Personen mit der Niederlassungsbewilligung C um das Bürgerrecht bewerben können. Als Beispiel für eine erfolgreiche Integration erwähnte die Bundesrätin die Fussballnationalmannschaft. Die Justizvorsteherin strebt mit der Totalrevision eine Harmonisierung an. Deshalb schlägt sie eine für alle Kantone geltende Obergrenze von drei Jahren für die erforderliche Wohnsitzdauer an. Als «Flickwerk» bezeichnete sie das 1953 erlassene und seither mehrmals teilrevidierte Bürgerrechtsgesetz. In ihrer Ansprache unterstrich Bundesrätin Widmer- Schlumpf die Bedeutung des Milizgedankens und der freiwilligen Mitarbeit für unser Land. «Sie leisten Wertvolles», sagte sie zu den Vertretern der Bürgergemeinden. In allen vier Landessprachen dankte sie ihnen für ihr grosses Engagement. Zwei Goldene Schlüssel Die GV der Bürgergemeinden (im Kanton Bern Burgergemeinden genannt) war mit 223 Teilnehmern sehr gut besucht. Präsident Grüninger sprach gar von einer Rekordbeteiligung. Noch höher seien die Anmeldungen für den Apéro im Tellspiel-Areal und das Bankett in der Curlinghalle in Matten (359) und den heutigen Ausflug aufs Brienzer Rothorn (370). Der Interlakner Gemeinderat Hans-Rudolf Burkhard übergab zu Beginn der GV im Grandhotel Beau Rivage Präsident Rudolf Grüninger und nach der Ansprache Bundesrätin Widmer- Schlumpf den Goldenen Schlüssel von Interlaken. Die Grüsse des Kantons überbrachte Regierungsrat Christoph Neuhaus.Robert Aemmer > Erstellt: 05.06.2010, 00:31 Uhr