Schalltechnisches Gutachten - IMMISSIONSPROGNOSE - 1.0 Allgemein Projektnummer: 07102 Werner Bock Strasse 1.1 Auftraggeber Stadt Bielefeld August Bebel - Str. 92 33602 Bielefeld 1.2 Bauvorhaben Neubau einer Wohnanlage inkl. Gewerbeflächen 1.3 Beurteilungsort Werner Bock Strasse in Bielefeld, nord-westlich vom Wiesenbad 1
1.5 Inhaltsverzeichnis 2.0 Aufgabenstellung 3.0 Beurteilungsgrundlage 3.1 Beurteilungsmaßstäbe 4.0 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 4.1 Standortsituation 4.2 Vorhandene Nutzung im Umfeld 5.0 Abgrenzung zur Berechnung 5.1 Immissionsorte 5.2 Emissionsorte 5.3 Beurteilungszeitraum 6.0 vorhandene Lärmimmissionen 6.1 Festlegung der Schalleistungspegel 6.2 Berechnungen 6.3 Ergebnisse - Zusammenfassung ohne Lärmschutzmaßnahmen 6.4 Ergebnisse - Zusammenfassung mit Lärmschutzmaßnahmen 7.0 Qualität der Prognose 8.0 Zusammenfassung 9.0 Anlagenverzeichnis 2
2.0 Aufgabenstellung Es ist der Neubau einer Wohnanlage inkl. Gewerbeflächen an der Werner Bock Strasse in Bielefeld, nord-westlich vom Wiesenbad zu bewerten. Für den Einwirkungsbereich werden die möglichen schutzbedürftigen Räume der Wohnanlage in der Schallimmissionsprognose untersucht. Laut Angaben der Stadt Bielefeld soll für das Bauvorhaben eine Mischgebietseinstufung (MI-Gebiet) städtebaulich gegeben sein. Aufgabe des Unterzeichners ist es, diese Schalltechnische Immissionsprognose für die Wohnanlage zu erstellen, abgestellt auf die beurteilungsrelevanten Lärmemissionen der Nachbarschaft, wie Straßenlärm, wie Parkplatzlärm, wie Freizeitlärm des Wiesenbades usw. Diese Gutachten beinhaltet nicht die Immissionsberechnungen innerhalb eines Gebäudes. 3
3.0 Beurteilungsgrundlage Die allgemeine Grundlage der Bewertungen ist die DIN 18005 (Juli 2002) Schallschutz im Städtebau Teil1, Beiblatt1. Weiter Bewertungen erfolgen durch folgende Gesetzte, Verordnungen usw. : - Freizeitlärmrichtlinie NRW vom 23.10.2006-16 BImSchV vom 12 Juni 1990 - Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, vom 28.08.1998 (TA-Lärm) Die Schallberechnungen erfolgen unter Berücksichtigung folgender Regelwerke: I S O 9613 2 Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien V D I Richtlinie 2714 (1/88) Schallausbreitung im Freien V D I Richtlinie 2720 (E Blatt: 1 11/87) Schallschutz durch Abschirmung im Freien Parkplatzlärmstudie 2007, 4 Auflage RLS 90, Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 Schall03, Lärmschutz an Schienen Merkblatt Nr. 10, Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen des Landesumweltamtes NRW 4
3.1 Beurteilungsmaßstäbe Die Immissionsrichtwerte für die Nachbarschaft sind allgemein festgesetzt je nach Beurteilungsnorm für ein Gebiete mit gewerblichen Anlagen und Wohnungen, in denen weder vorwiegend gewerbliche Anlagen noch vorwiegend Wohnungen untergebracht sind: tagsüber nachts DIN 18005 60 db(a) 45 db(a) Freizeitlärmrichtlinie NRW 2006 60 db(a) 45 db(a) (in Ruhezeiten) (55 db(a)) 16 BImSchV 64 db(a) 54 db(a) TA-Lärm 60 db(a) 45 db(a) Allgemein ist zu Bemerken: In der Beurteilung wird zwischen der Tageszeit und der Nachtzeit differenziert. Die Tageszeit beträgt 16 Stunden, sie beginnt im allgemeinen um 06:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr. Die Nachtzeit beträgt 8 Stunden, sie beginnt im allgemeinen um 22:00 Uhr und endet um 06:00 Uhr. Wegen erhöhter Störwirkung von Geräuscheinwirkung während der Tageszeiten sind je nach Norm Ruhezeiten zu berücksichtigen und zu bewerten z. B. sind bei der TA-Lärm wegen erhöhter Störwirkung von Geräuscheinwirkungen von 06:00 07:00 Uhr und von 20:00 22:00 Uhr, unter Berücksichtigung der Gebietsart, die ermittelten Mittlungspegel in diesen Teilzeiten mit einem Zuschlag von bis zu 6 db(a) zu versehen. 5
Eine Richtwertüberschreitung liegt vor, wenn der Beurteilungspegel des zu untersuchenden Geräusches am Beurteilungsort den Immissionsrichtwert überschreitet. Der Beurteilungspegel wird rechnerisch aus der Höhe der Schallpegel, der Dauer der Einwirkung, der Tageszeit und der Art des Geräusches, wie Tonhaltigkeit und Impulshaltigkeit bestimmt. Eine kurzzeitige Überschreitung des Immissionsrichtwertes Außen am Tage um mehr als 30 (20) db(a) sowie während der Nachtzeit um mehr als 20 (10) db(a) ist eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes. Bei Geräuschen, die zeitlich begrenzt einwirken, können dann je Halbierung der möglichen Einwirkungszeit von z. B. 16 Stunden auf 8 Stunden am Tage 3 db(a) von den Schallpegeln abgezogen werden. Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschemissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Zum besseren Verständnis der menschlichen Geräuschempfindungen sei darauf hingewiesen, dass das Zusammentreffen von zwei gleichwertigen Schallpegeln - Pegelverdoppelung - bereits zu einer Beurteilungsanhebung von + 3 db(a) führt; und eine Schallpegeldifferenz von jeweils 10 db(a) - zum Beispiel von 50 zu 40 db(a) oder von 70 zu 80 db(a) - einer Halbierung oder Verdoppelung des menschlichen Lautheitsempfindens entspricht. Weitere Einzelheiten können den einschlägigen Richtlinien und Regelwerken entnommen werden. 6
4.0 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse 4.1 Standortsituation Es ist der Neubau einer Wohnanlage inkl. Gewerbeflächen an der Werner Bock Strasse in Bielefeld, nord-westlich vom Wiesenbad geplant. Die Wohnanlage soll aus drei Gebäuden bestehen. Westlich der geplanten Wohnanlage ist eine Grünanlage Die Parkplätze der Wohnanlage inkl. Gewerbeflächen soll auf der Ostseite des Grundstücks liegen. Die Zu- und Abfahrt zu den Parkplätzen der Wohnanlage inkl. Gewerbeflächen soll über die Werner Bock Strasse erfolgen. Im Bereich der Werner Bock Strasse ist eine mögliche Straßenbahntrasse zu berücksichtigen. Relevante Schallemissionsvorbelastungen sind die Straßen- und Schienenlärmemissionen im dem Bereich der Werner Bock Strasse und die Freizeitlärmemissionen des Wiesenbades inkl. Parkplatzflächen südlich und östlich der geplanten Wohnanlage. Relevante Geländehöhenunterschiede sind nicht Nähere Einzelheiten hierzu ist dem beiliegenden Beurteilungsplan (siehe Anlage 1,5) zu entnehmen. 4.2 Vorhandene Nutzung im Umfeld Das Wiesenbad hat Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 06:00 bis 20:00 Uhr und Samstags, Sonntags und Feiertags von 09:00 bis 20:00 Uhr. Die Kfz-Zahlen für die Werner Bock Strasse sind wie folgt durch das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld angegeben worden: DTVn = 4672 Kfz/24h inkl. 8,1 % LKW-Anteil Die Nachtdaten wurden laut der RLS 90 wie folgt abgeleitet: DTVn = 3213 Kfz/24h inkl. 3,0 % LKW-Anteil Nähere Einzelheiten sind den Eingabelisten (siehe Anlagen) zu entnehmen. 7
5.0 Abgrenzung zur Berechnung Die Untersuchung wird gemäß Aufgabenstellung auf den beurteilungsrelevanten, vorhandenen Schallemissionen abgestellt. Die nachfolgenden Betrachtungen und Berechnungen beziehen sich auf den beiliegenden Beurteilungsplan, Anlage 1 u. 5. Die Ermittlungen werden laut DIN 18005 auf folgende Beurteilungszeiten abgestellt: - Tagesbeurteilungspegel aus betriebsresultierendem Lärm, rechnerisch ermittelt für die normale Tageszeit von 06:00 bis 22:00 Uhr. - Nachtbeurteilungspegel aus betriebsresultierendem Lärm, rechnerisch ermittelt für die normale Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. 5.1 Immissionsorte Gemäß Aufgabenstellung wurden die nächstgelegenen, möglichen Immissionspunkte auf dem beiliegendem Beurteilungsplan wie folgt gekennzeichnet: Gebäude 1: 1 = Wohnanlage Werner Bock Str., Südseite, EG 3OG 2 = Wohnanlage Werner Bock Str., Südseite, EG 3OG 3 = Wohnanlage Werner Bock Str., Westseite, EG 3OG 4 = Wohnanlage Werner Bock Str., Westseite, EG 3OG 5 = Wohnanlage Werner Bock Str., Nordseite, EG 3OG 6 = Wohnanlage Werner Bock Str., Nordseite, EG 3OG 7 = Wohnanlage Werner Bock Str., Ostseite, EG 3OG 8 = Wohnanlage Werner Bock Str., Ostseite, EG 3OG 8
Gebäude 2: 9 = Wohnanlage Werner Bock Str., Südseite, EG 3OG 10 = Wohnanlage Werner Bock Str., Westseite, EG 3OG 11 = Wohnanlage Werner Bock Str., Nordseite, EG 3OG 12 = Wohnanlage Werner Bock Str., Ostseite, EG 3OG Gebäude 3: 13 = Wohnanlage Werner Bock Str., Westseite, EG 3OG 14 = Wohnanlage Werner Bock Str., Südseite, EG 3OG 15 = Wohnanlage Werner Bock Str., Westseite, EG 3OG 16 = Wohnanlage Werner Bock Str., Nordseite, EG 3OG 17 = Wohnanlage Werner Bock Str., Nordseite, EG 3OG 18 = Wohnanlage Werner Bock Str., Ostseite, EG 3OG 19 = Wohnanlage Werner Bock Str., Ostseite, EG 3OG 20 = Wohnanlage Werner Bock Str., Südseite, EG 3OG 9
5.2 Emissionsorte Die beurteilungsrelevanten Quellenbereiche wurden in der Schallimmissionsprognose wie folgt angesetzt (siehe Anlage 1,5): neuer Parkplatz der Wohnanlage: PKW Wohnanlage = 64 PKW Stellplätze Vorhandenes Wiesenbad: PKW Wiesenbad = 124 PKW Stellplätze Rutsche = Rutsche im Wiesenbad Fußballplatz (SP) = möglicher Fußballplatz im Wiesenbad Beachvolleyball (BV)= vorhandener Beachvolleyballplatz im Wiesenbad Spaßbecken = Spaßbecken im Wiesenbad Schwimmbecken (SB) = Schwimmbecken im Wiesenbad Planschbecken (PB) = Planschbecken im Wiesenbad Liegewiese = Liegewiese im Wiesenbad Straßenverkehr und Schienenverkehr auf der Werner Bock Strasse: Stadtbahn = Straßenbahntrasse je Fahrtrichtung Fahrstreifen = Straßentrasse je Fahrtrichtung Bemerkung: Als möglich Schallverbesserungsmaßnahme sind zwei Lärmschutzwände berücksichtigt worden. LSW 1,2 = Lärmschutzwand oder Gebäudeteil (z.b. Treppenhaus) keine Schallabsorptionswirkung Höhe = 12 m 10
5.3 Beurteilungszeitraum Für die Tageszeit gilt der Beurteilungszeitraum von 06:00-22:00 Uhr, dementsprechend 16 Stunden = 960 Tagesminuten. Für die Nachtzeit gilt der Beurteilungszeitraum von 22:00-06:00 Uhr, dementsprechend 8 Stunden = 480 Nachtminuten. 6.0 vorhandene Lärmemissionen 6.1 Festlegung und Berechnung der Schalleistungspegel Angesetzte Schallleistungspegel: neuer Parkplatz der Wohnanlage: PKW Wohnanlage = 64 PKW Stellplätze Bewegungen pro Stellplatz und h: n Tag = 0,38 n Nacht = 0,08 Lspi = 95 db(a) Vorhandenes Wiesenbad: PKW Wiesenbad = 124 PKW Stellplätze Bewegungen pro Stellplatz und h: n Tag = 0,50 n Nacht = 0 Lspi = 95 db(a) Rutsche = oben Lw = 90 db(a) unten Lw = 100 db(a) Lspi = 100 db(a) Tageszeit 14h x 60 = 840 Minuten Nachtzeit 0h x 60 = 0 Minuten 11
Fußballplatz(SP) = Lw = 100 db(a) => Lw =69,8 db(a) Lspi = 118 db(a) Tageszeit 7h x 60 = 420 Minuten Nachtzeit 0h x 60 = 0 Minuten Beachvolleyball(BV)= Lw = 100 db(a) => Lw =69,8 db(a) Lspi = 118 db(a) Tageszeit 7h x 60 = 420 Minuten Nachtzeit 0h x 60 = 0 Minuten Spaßbecken = Lw = 114,6 db(a) => Lw =80,0 db(a) Lspi = 100 db(a) Tageszeit 14 x 60 = 840 Minuten Nachtzeit 0h x 60 = 0 Minuten Schwimmbecken (SB) = Lw = 93,3 db(a) => Lw =65,0 db(a) Lspi = 100 db(a) Tageszeit 14 x 60 = 840 Minuten Nachtzeit 0h x 60 = 0 Minuten Planschbecken (PB) = Lw = 110,3 db(a) => Lw =80,0 db(a) Lspi = 100 db(a) Tageszeit 14 x 60 = 840 Minuten Nachtzeit 0h x 60 = 0 Minuten Liegewiese = Lw = 102,3 db(a) => Lw =62,0 db(a) Lspi = 100 db(a) Tageszeit 14 x 60 = 840 Minuten Nachtzeit 0h x 60 = 0 Minuten 12
Straßenverkehr und Schienenverkehr auf der Werner Bock Strasse: Stadtbahn = am Tag = 5 Straßenbahnen je Fahrtrichtung pro Stunde, Straßenbahnlänge 25m, v = 60 km/h, Scheibenbremsen => Lm25 Tag = 50,50 db(a) in der Nacht = 3 Straßenbahnen je Fahrtrichtung pro Stunde, Straßenbahnlänge 25m, v = 60 km/h, Scheibenbremsen => Lm25 Tag = 48,30 db(a) Fahrstreifen = am Tag = 4672 Kfz/24h inkl. 8,1% Lkw - Fahrstreifen nah + 3213 Kfz/24h inkl. 8,1% Lkw - Fahrstreifen fern, Straßensteigung <= 5%, v = 50 km/h, Zeit = 960 Min. Kreuzungszuschlag 3dB => LmeTag nah = 59,60 db(a) LmeTag fern = 58,00 db(a) in der Nacht = 856 Kfz/24h inkl. 3% Lkw - Fahrstreifen nah + 589 Kfz/24h inkl. 3% Lkw - Fahrstreifen fern, Straßensteigung <= 5%, v = 50 km/h, Zeit = 480 Min. Kreuzungszuschlag 3dB => LmeNacht nah = 50,00 db(a) LmeNacht fern = 48,40 db(a) 6.2 Berechnungen Auf der Grundlage dieser Eingangsdaten und auf Grundlage der DIN 18005 wurden die einzelnen Berechnungen durchgeführt, unter Berücksichtigung der Abschirmwirkungen und Reflexionen durch vorhandene Gebäude. 13
6.3 Ergebnisse Zusammenfassung ohne Lärmschutzmaßnahmen: In der Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse (siehe Anlage 3,4) ist folgendes festzustellen: Tageszeit von 06:00 22:00 Uhr: Gebäude 1 (Immissionspunkte 1 8): Gebäudeseite Süd (I1,2) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 8 db Gebäudeseite West (I3,4) = teilweise leichte Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=1 db Gebäudeseite Nord (I5,6) = teilweise leichte Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=1 db Gebäudeseite Ost (I7,8) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=5 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Wiesenbades gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Freizeitlärm nach der Freizeitlärmrichtlinie NRW 2006 mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag Ruhezeiten = 55 db(a) sind die Richtwerte noch deutlicher überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei den kompletten schutzbedürftigen Räumen des Gebäudes erforderlich. 14
Gebäude 2 (Immissionspunkte 9 12): Gebäudeseite Süd (I9) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 7 db Gebäudeseite West (I10) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Nord (I11) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Ost (I12) = teilweise leichte Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=1 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Wiesenbades gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Freizeitlärm nach der Freizeitlärmrichtlinie NRW 2006 mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag Ruhezeiten = 55 db(a) sind die Richtwerte noch deutlicher überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei den kompletten schutzbedürftigen Räumen erforderlich. Gebäude 3 (Immissionspunkte 13 20): Gebäudeseite Süd (I14,20)= keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I13,15) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 4 db Gebäudeseite Nord (I16,17) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 9 db Gebäudeseite Ost (I18,19) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 6 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse gegeben. Bei einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag = 64 db(a) sind die Richtwerte für den Verkehrslärm der Werner Bock Strasse bis zu 5 db überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei den schutzbedürftigen Räumen auf der Nord- und Ostseite des Gebäudes erforderlich. 15
Nachtzeit von 22:00 06:00 Uhr: Gebäude 1 (Immissionspunkte 1 8): Gebäudeseite Süd (I1,2) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I3,4) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Nord (I5,6) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=3 db Gebäudeseite Ost (I7,8) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=4 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse und dem Parkplatz der eigenen Wohnanlage gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag = 64 db(a) und MI-Gebiet-Nacht = 54 db(a) sind die Richtwerte für den Verkehrslärm der Werner Bock Strasse eingehalten. Wir empfehlen passive Lärmschutzmaßnahmen bei den schutzbedürftigen Räumen auf der Ostseite des Gebäudes. Gebäude 2 (Immissionspunkte 9 12): Gebäudeseite Süd (I9) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I10) = leichte Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=2 db Gebäudeseite Nord (I11) = leichte Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=3 db Gebäudeseite Ost (I12) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet-Nacht = 54 db(a) sind die Richtwerte eingehalten. 16
Gebäude 3 (Immissionspunkte 13 20): Gebäudeseite Süd (I14,20)= keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I13,15) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 10 db bei I15 Gebäudeseite Nord (I16,17) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 15 db Gebäudeseite Ost (I18,19) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 6 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag = 64 db(a) und MI-Gebiet-Nacht = 54 db(a) sind die Richtwerte (I16,17) bis zu 6 db überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei den schutzbedürftigen Räumen auf der Nord-, Ost- und Westseite (nur bei I15) des Gebäudes erforderlich. 17
6.4 Ergebnisse Zusammenfassung mit Lärmschutzmaßnahmen: LSW 1,2 = Lärmschutzwand oder Gebäudeteil (z.b. Treppenhaus) keine Schallabsorptionswirkung Höhe = 12 m In der Zusammenfassung der Berechnungsergebnisse (siehe Anlage 5-8) ist folgendes festzustellen: Tageszeit von 06:00 22:00 Uhr: Gebäude 1 (Immissionspunkte 1 8): Gebäudeseite Süd (I1,2) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 8 db Gebäudeseite West (I3,4) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Nord (I5,6) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Ost (I7,8) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=5 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Wiesenbades gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Freizeitlärm nach der Freizeitlärmrichtlinie NRW 2006 mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag Ruhezeiten = 55 db(a) sind die Richtwerte noch deutlicher überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei den schutzbedürftigen Räumen der Südund Ostseite des Gebäudes erforderlich. Zum Beispiel können an diesen Fassadenseiten die nicht schutzbedürftigen Räume wie Bäder und Küchen (ohne Esstischbereiche) angeordnet werden. Ruhezonen an der Nord- und Westseite inkl. Freiflächen sind möglich. 18
Gebäude 2 (Immissionspunkte 9 12): Gebäudeseite Süd (I9) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 7 db Gebäudeseite West (I10) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Nord (I11) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Ost (I12) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen bei I9 sind vorrangig durch die Schallemissionen des Wiesenbades gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Freizeitlärm nach der Freizeitlärmrichtlinie NRW 2006 mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag Ruhezeiten = 55 db(a) sind die Richtwerte noch deutlicher überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen an der Südseite des Gebäudes bei den schutzbedürftigen Räumen erforderlich. Ruhezonen an der Nord-, Ostund Westseite inkl. Freiflächen sind möglich. Gebäude 3 (Immissionspunkte 13 20): Gebäudeseite Süd (I14,20)= keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I13,15) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 4 db Gebäudeseite Nord (I16,17) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 9 db Gebäudeseite Ost (I18,19) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 6 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse gegeben. Bei einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet -Tag = 64 db(a) sind die Richtwerte für den Verkehrslärm der Werner Bock Strasse bis zu 5 db überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei schutzbedürftigen Räumen auf der Nord-, Ost- und Giebelwestseite (nur bei I15) des Gebäudes 19
erforderlich. Ruhezonen an der Süd- und Westseite inkl. Freiflächen sind möglich. Nachtzeit von 22:00 06:00 Uhr: Gebäude 1 (Immissionspunkte 1 8): Gebäudeseite Süd (I1,2) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I3,4) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Nord (I5,6) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite Ost (I7,8) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=5 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse und dem Parkplatz der eigenen Wohnanlage gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet-Nacht = 54 db(a) sind die Richtwerte für den Verkehrslärm der Werner Bock Strasse eingehalten. Wir empfehlen passive Lärmschutzmaßnahmen bei den schutzbedürftigen Räumen auf der Ostseite des Gebäudes. Gebäude 2 (Immissionspunkte 9 12): Gebäudeseite Süd (I9) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I10) = leichte Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=2 db Gebäudeseite Nord (I11) = leichte Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu <=3 db Gebäudeseite Ost (I12) = keine Pegelrichtwertüberschreitungen Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet-Nacht = 54 db(a) sind die Richtwerte eingehalten. 20
Gebäude 3 (Immissionspunkte 13 20): Gebäudeseite Süd (I14,20)= keine Pegelrichtwertüberschreitungen Gebäudeseite West (I13,15) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 10 db bei I15 Gebäudeseite Nord (I16,17) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 15 db Gebäudeseite Ost (I18,19) = Pegelrichtwertüberschreitungen bis zu 6 db Bemerkung: Die vorhandenen Pegelüberschreitungen sind vorrangig durch die Schallemissionen des Straßen-/ Schienenverkehrs auf der Werner Bock Strasse gegeben. Laut einer detaillierteren Betrachtung für Verkehrslärm nach der 16 BImSchV mit Immissionsrichtwerten von MI-Gebiet-Nacht = 54 db(a) sind die Richtwerte (I16,17) bis zu 6 db überschritten. Demzufolge sind passive Lärmschutzmaßnahmen bei schutzbedürftigen Räumen auf der Nord-, Ost- und Giebelwestseite (nur bei I15) des Gebäudes erforderlich. 7.0 Qualität der Prognose: Die Emissionsdaten und Einwirkzeiten konnten eindeutig bestimmt oder angesetzt werden. Die Ausbreitungsberechnungen sind nach der Iso 9613 mit einem Summenpegel (A) berechnet worden (siehe Anlagen 2,6). Die topographischen Gegebenheiten sind als einfach zu bewerten. Die umfangreichen Schallemissionen des Wiesenbades sind laut dem Merkblatt Nr. 10, Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen des Landesumweltamtes NRW angesetzt worden. Das Merkblatt verweist, das bei der Berücksichtigung der Freizeitlärmemissionen ein erhebliches Abweichungspotenzial bestehen kann. Laut unserer fachlichen Einschätzung sind Schallimmissionsreserven möglich. Eine abschließende Beurteilung und Bestätigung der Schallimmissionsprognose ist nur durch Schallmessungen vor Ort bei einer Vollauslastung des Wiesenbades möglich. 21
8.0 Zusammenfassung Die im Rahmen der heutigen Schallimmissionsprognose durchgeführten Untersuchungen, Betrachtungen und Berechnungen ergeben, das der Neubau der Wohnanlage inkl. Gewebeflächen an der Werner Bock Strasse in Bielefeld grundsätzlich möglich ist, sofern folgende Auflagen beachtet werden: 1. Lärmschutzwände oder Gebäudeteile mit einer Höhe von 12m (siehe LSW1 u. 2, Anlage) schirmen den Innenhofbereich vollflächig ab (siehe Anlage 9). 2. Die Ostseite - Gebäude 1 und 3, die Südseite - Gebäude 1 und 2, die Nordseite - Gebäude 3 und die Giebelwandwestseite (siehe I15) sind durch passive Lärmschutzmaßnahmen zu schützen. 3. Passive Lärmschutzmaßnahmen müssen durch die Wohnungsstruktur oder durch konstruktive Maßnahmen erzeugt werden (siehe Anlage 9). Die Nachweise erfolgen wie üblich in Abstimmung mit den Grundrissen im Rahmen der Schallschutznachweise zum Bauantrag. Die vorhandenen Pegelüberschreitungen können durch passive Lärmschutzmaßnahmen eindeutig eingehalten werden. Die Freiflächen, wie Terrassen oder Balkone müssen so positioniert werden, dass Sie nicht an den Gebäudeseiten der passiven Lärmschutzmaßnahmen liegen. Für eine abschließende schallgutachterliche Beurteilung und Bewertung sind folgende Maßnahmen erforderlich: 1.) Prüfung der vorhandenen Schallemissionen des Wiesenbades durch Schallmessungen vor Ort Es ist erforderlich, die theoretischen Immissionsberechnungen durch Schallmessungen zu hinterlegen. 2.) Einzelne Bewertungen der Schallimmissionen nach Freizeitlärmrichtlinie, TA-Lärm und 16. BImSchV unter Berücksichtigung von detaillierten Entwurfs- und Grundrisszeichnungen. 3.) Gegebenenfalls die Berechnung von Außengebäudeteilen laut VDI 2719 für passive Lärmschutzmaßnahmen. Bielefeld, den 12.02.2008 ------------------------------------------------------------------- (Dipl.-Ing. Michael Keinhorst) 22
9.0 Anlagenverzeichnis Lfd.-Nr. Benennung Blatt 1 Beurteilungsplan, M = 1 : 2000, Tag/Nacht ohne LSW 2 2 Eingabelisten ohne LSW 9 3 Zusammenstellung Kurzergebnisse ohne LSW 2 4 Zusammenstellung Detailergebnisse ohne LSW 28 5 Beurteilungsplan, M = 1 : 2000, Tag/Nacht mit LSW 2 6 Eingabelisten mit LSW 10 7 Zusammenstellung Kurzergebnisse mit LSW 2 8 Zusammenstellung Detailergebnisse mit LSW 28 9 Lageplan inkl. Empfehlungen und Ergebnissen 1 Insgesamt 4 Ausfertigungen: 3 Ausfertigungen an Auftraggeber 1 Ausfertigung an Handakte 23