Sehen und gesehen werden Einleitung Unfallgeschehen

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Transkript:

Sehen und gesehen werden Aktion zur Vermeidung von Gefährdungen durch Sichteinschränkungen beim Maschineneinsatz im Erd- und Spezialtiefbau Dipl.-Ing Horst Leisering, BG BAU Prävention Einleitung Jährlich ereignen sich zahlreiche schwere Unfälle, bei denen Erdbaumaschinen beteiligt sind. Viele dieser Unfälle passieren, weil im Umfeld der Maschinen arbeitende Personen vom Maschinenführer nicht rechtzeitig wahrgenommen und an- bzw. überfahren werden. Die Sichtverhältnisse an Erdbaumaschinen konnten in den vergangenen Jahren durch übersichtlichere Konstruktionen verbessert werden. Es verbleiben jedoch bei jeder Maschine sogenannte tote Winkel. Diese Bereiche können vom Fahrerplatz aus nicht eingesehen werden. Um derartigen Unfällen entgegen zu wirken, müssen Erdbaumaschinen ab Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der neuen ISO 5006:2006 "Erdbaumaschinen - Sichtfeld - Testverfahren und Anforderungskriterien" erfüllen. Damit auch die Baumaschinen vor dem Baujahr 2009 auf diesen Stand der Technik gebracht werden, hat sich die BG BAU entschlossen, die Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen zu fördern und finanziell zu unterstützen. Zusätzlich führt die BG BAU die Informationskampagne Sehen und gesehen werden durch. Hierdurch sollen Betriebe, Hersteller, Vermieter, und andere Beteiligte sowie interessierte Kreise auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. Über den Link www.sehen-und-gesehen-werden.de können Antragsformulare für die finanzielle Förderung heruntergeladen werden. Des Weiteren kann auf dieser Internetseite Informationsmaterial angesehen, heruntergeladen und bestellt werden. Das Thema Sicht ist aus 2 Gründen für den Spezialtiefbau von Interesse: Auf Baustellen werden von Spezialtiefbauunternehmen häufig zusätzlich Erdbaumaschinen eingesetzt. Die Gefährdungen durch Sichteinschränkungen sind bei den im Spezialtiefbau eingesetzten Großgeräten vergleichbar mit denen im Erd- und Tiefbau arbeitenden Erdbaumaschinen. Unfallgeschehen Bei Radladern, Raupen, Muldenkippern bzw. Dumpern und ähnlichen Maschinen werden die meisten Personen bei der Rückwärtsfahrt an- bzw. überfahren. Bei Baggern ist das Unfallgeschehen differenzierter. Allerdings zeigten unterschiedliche statistische Auswertungen durch die BG BAU, dass sich die meisten schweren und tödlichen Unfälle mit Bagger ebenfalls bei der Rückwärtsfahrt sich ereignen. Deshalb wird im Rahmen des nun gestarteten Förderprogramms die Nachrüstung von Rückfahrkameras finanziell unterstützt.

Abb. 1: Verteilung Baggerunfälle von 1996-2000 Nur schwere und tödliche Unfälle Quelle: Dipl.-Ing. Sinnhuber BG BAU Um festzustellen, ob es sich bei den hier beschriebenen Unfällen um eine bauspezifische Besonderheit handelt, wurden 32 tödlichen Unfällen mit Erdbaumaschinen, die sich mit dem Thema Sichteinschränkungen bzw. Tote Winkel in Verbindung bringen lassen, näher überprüft. Hierbei wurde der Zeitraum von Januar 2008 bis September 2010 betrachtet. Hierbei stellte sich heraus, dass sich hiervon ca. 10 Unfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU ereignet hatten. Die übrigen 22 Unfälle ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich anderer Berufsgenossenschaften. Diese Zahlen sollen deutlich machen, dass es sich nicht um ein Problem handelt, welches in erster Linie auf Baustellen anzutreffen ist. Vielmehr passieren viele Unfälle auf Werksgeländen, z. B. in holzverarbeitenden Betrieben, in Steinbrüchen, in Kieswerken, auf Deponiegeländen, im Land- und Baustoffhandel. In den meisten Fällen ist hier der Radlader die maßgebende Unfallmaschine. Abb. 2: Verteilung tödlicher Unfälle aus den Jahren 2008 bis Sept. 2010 Unfallbeispiel Im Folgenden soll anhand eines Unfallbeispiels eine typische Unfallsituation dargestellt werden.

Abb. 3a: Nachgestellte Unfallsituation Ein Baggerfahrer wechselte mit einem Arbeitskollegen von der gleichen Baustelle die Arbeitsausrüstung des Baggers. Nach dem Wechsel ging der Fahrer in die Fahrerkabine und fuhr rückwärts (Der Bagger war mit laufendem Motor abgestellt). Der später Verletzte wollte hinter dem Bagger vorbeigehen und wurde angefahren und verletzt. Mit einer Kamera hätte der Maschinenführer den Kollegen rechtzeitig sehen können und währe aller Wahrscheinlichkeit nach nicht rückwärts losgefahren. Abb 3b: Unfälle / Gefährdungen im Spezialtiefbau Abb 3c: Sonderfall Spezialtiefbau: Sichtreinschränkung nach vorne

Finanzielle Unterstützung bei der Nachrüstung durch die BG BAU Für die Nachrüstung von Erdbaumaschinen im Altbestand können Prämien in Form von Zuschüssen bei der BG BAU beantragt werden. Die Förderung ist auf max. 2 Kamera- Monitor-Systeme pro Jahr und Unternehmen begrenzt. Die Höhe des Zuschusses wird in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten gewährt und beträgt max. 250,00 pro Kamera-Monitorsystem. Voraussetzung hierfür ist, dass die Firma des Antragstellers Mitglied bei der BG BAU ist, die nachzurüstende Erdbaumaschine älter als Baujahr 2009 ist (da Erdbaumaschinen ab dem Baujahr 2009 die Sichtfeldanforderungen der ISO 5006:2006 herstellerseits bereits erfüllen müssen) und durch die Nachrüstung die vom Fahrerplatz aus ursprünglich nicht einsehbaren Nahbereiche deutlich reduziert werden. Dies kann derart überprüft werden, ob eine im Abstand von 1 m zur Baumaschine gehende / stehende Person vom Maschinenführer gesehen wird. Durch die BG BAU wird zurzeit die Nachrüstung folgender Maschinen finanziell gefördert: Mobilbagger < 25 t Raupenbagger < 40 t Lader < 30 t Baggerlader < 25 t Planierraupen < 18 t Muldenfahrzeuge < 50 t Muldenfahrzeuge mit Frontmulde < 10 t Grader < 15 t Erd- und Müllverdichter 10 t < m < 35 t Walzen 5 t < m < 25 t Die Förderung gilt derzeit nicht für LKW. Abb. 4: Finanzielle Förderung durch BG BAU; Internetauftritt www.sehen-und-gesehen-werden.de

Kampagne Sehen und gesehen werden Im Rahmen der Präventionskampagne Risiko raus der DGUV führt die die BG BAU die Trägerkampagne Sehen und gesehen werden durch. Hierfür wurden Informationsmaterialien wie Flyer und Plakate entworfen sowie ein kurzes 8-minütiges Video produziert. Flyer, Plakate, Video sowie weiter Informationen sind auf der speziell dafür eingerichteten Seite www.sehen-und-gesehen-werden.de zu finden. Über diese Seite können die genannten Medien sowie das Video eingesehen und bestellt werden. Darüber hinaus können Informationen über finanzielle Förderung bei der Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitorsystemen sowie entsprechende Anträge heruntergeladen werden. Abb. 5: Internetauftritt der Kampagne Sehen und gesehen werden Inhalt des Flyers sind 10 Tipps, durch die anschaulich mit wenig Text und prägnanten Grafiken gezeigt werden soll, wie mit einfachen Maßnahmen das Risiko erheblich reduziert und Unfälle verhindert werden können. Die Flyer eignen sich gut als Informationsmaterial für Unternehmen und Schulungen. Abb. 6: Flyer Sehen und gesehen werden 10 Tipps

Bei dem Entwurf der Plakate wurde eine sehr eindringliche, zum Teil schockierende Art der Darstellung gewählt. Grund hierfür ist, dass es sich bei dem hier in Zusammenhang mit Erdbaumaschinen behandelten Unfallgeschehen um Unfälle mit schwersten oder gar tödlichen Verletzungen handelt. Um dies ohne viel Text deutlich zu machen, wurde diese eindringliche Art der Darstellung gewählt. Abb. 7: Eins von 3 Plakaten aus der Kampagne Sehen und gesehen werden Wer nicht mit Flyern, Fachartikeln etc. arbeiten möchte, hat die Möglichkeit, sich die entsprechenden Informationen über Lifestream bzw. DVD anzusehen. Abb. 8: Lifestream 9 Tipps und DVD Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen Abb. 8b: DVD Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen

Überarbeitung der Bausteine Im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung des Regelwerkes der BG BAU wurden die maschinenspezifischen Module der Gelben Mappe, die sogenannten Bausteine überarbeitet und an die neue Rechtslage angepasst. Die neuen Bausteine werden voraussichtlich im November 2010 erscheinen. Hierdurch wird auch über diesen Informationsweg ein breites Fachpublikum über die Neuerungen hinsichtlich des sicheren Betriebs von Erdbaumaschinen auf aktuellem Stand gehalten. Abb. 9: Aktualisierte Bausteine berücksichtigen Sichtfeldproblematik Voraussichtliches Erscheinungsdatum: November 2010 Kontrolle des Sichtfeldes An einer Erdbaumaschine lässt sich einfach überprüfen, ob der Fahrer ausreichende Sicht nach hinten hat. Hierfür wird die Maschine abgestellt und der Motor ausgeschaltet. Anschließend stellt sich eine durchschnittlich große Person im Abstand von einem Meter hinter die Maschine. Kann der Fahrer den Kopf und die Schultern dieser Person sehen, so kann davon ausgegangen werden, dass die Sicht ausreichend gut ist (Siehe Abb 10 und 11). Abb. 10: Direktsicht im Nahbereich unzureichend wird vom Hersteller durch Kamera- Monitorsystem ausgeglichen

Abb 11: Direktsicht im Nahbereich unzureichend wird vom Hersteller durch Kamera- Monitorsystem ausgeglichen Es ist zu erkennen, dass eine im Abstand von 1 m hinter der Maschine stehende Person für den Fahrer nicht direkt zu sehen ist. Der Hersteller hat zum Ausgleich der mangelnden Direktsicht seine Baumaschine mit einem Kamera-Monitorsystem ausgerüstet. Hierdurch wird es dem Baugeräteführer auf ergonomische Weise ermöglicht, den Gefahrbereich hinter der Maschine einzusehen. Radladerfahrer müssen in manchen Fällen bis zu 50 % ihrer Arbeitszeit rückwärts fahren. Eine Sichthilfe, die kein ständiges Umdrehen erforderlich macht, ist daher ein modernes technisches Hilfsmittel, welches von den Baugerätefahrern angenommen und benutzt wird und wegen der günstigen Ergonomie auch eine Steigerung der Leistungsfähigkeit beim Einsatz von Erdbaumaschinen ermöglicht. Unternehmer, die Erdbaumaschinen betreiben, sind verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren beim Betrieb dieser Maschinen zu ermitteln. Hierzu gehören auch die Gefährdungen durch Sichteinschränkungen bzw. tote Winkel. Diese Gefährdungen kann auf schnelle Weise durch dieses vereinfachte Verfahren ermittelt werden. Wird hierbei festgestellt, dass die überprüfte Maschine keine ausreichende Sicht nach hinten aufweist, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Abb. 12: Absperren von Gefahrbereichen Das bedeutet, dass diese Maschine nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen eingesetzt werden darf. Derartige Maßnahmen können z. B der Einsatz von Sicherungsposten oder Einweisern sein. Alternativ können Gefahrbereiche abgesperrt werden (Abb. 12). Im

Einzellfall, d. h. bei einer einmalig nur kurz und unvorhersehbar entstandenen Gefahrsituation mögen diese Schutzmaßnahmen sinnvoll sein. Bei den klassischen Einsätzen im Tief- und Erdbau müssen sich auf Grund der örtlichen Platzverhältnisse und der organisatorischen Umstände auf den Baustellen immer wieder Personen im Gefahrbereich der Maschinen aufhalten. Hier ständig einen Sicherungsposten oder Einweiser vorzuhalten bzw. Absperrungen umzustellen ist zum einen sicherlich nicht wirtschaftlich. Zum anderen würde die Entscheidung für derartige Schutzmaßnahmen für die Baustellenverantwortlichen wie z.b. Bauleiter oder Schachtmeister bedeuten, sich ständig um den Einsatz von Einweisern, Sicherungsposten oder Personal für das Umstellen von Absperrungen kümmern zu müssen und rechtzeitig entsprechende Anweisungen zu geben. Auch dies erscheint nicht für die Praxis geeignet. Gleichzeitig wird den Baustellenverantwortlichen ein Mehr an Verantwortung und Organisationsaufgaben aufgebürdet. Technische Maßnahmen wie z.b. das Nachrüsten mit Kamera-Monitorsystemen sollten daher baldmöglichst umgesetzt werden. Auch Käufern von Neumaschinen ist daher zu empfehlen, vor dem Kauf einer Erdbaumaschine diese einfache Sichtfeldüberprüfung durchzuführen. Hierfür spricht neben der Verpflichtung, nur sichere und normgerechte Maschinen zu erwerben und einzusetzen auch der Anspruch, eine möglichst leistungsstarke Maschine zu betreiben. Bedenkt man, dass viele Baumaschinen auf engem Raum eingesetzt werden müssen, wird klar, wie wichtig für den wirtschaftlichen Einsatz einer Maschine ein gutes Sichtfeld ist. Abb. 13: Optimale Lösung: Dauern zugeschaltete Rückfahrkamera im Blickfeld des Fahrers mit Blendschutz Alternativ können auch Spiegel zum Ausgleich von Sichteinschränkungen eingesetzt werden. Hierbei ist jedoch zu prüfen, ob durch die Anordnung, Abmessung und Konstruktion der Spiegel eine ausreichende Sicht auf die Gefahrbereiche sichergestellt ist. Auch sollte man sich ernsthaft die Frage Stellen, ob ein mittig hinter dem Fahrer angebrachter Spiegel, der vom Fahrer eine Umdrehen um 180 erfordert, wirklich eine sinnvolle Maßnahme ist. Bedenkt man, dass am Heck angebrachte Spiegel sich beim Schwenken z.b. durch leichtes Streifen von Buschwerk leicht verstellen und dass zum Einstellen von Spiegeln immer eine zweite Person benötigt wird, so kommen Zweifel an dieser Maßnahme auf.

Abb. 14: Ist dieser Spiegel wirklich eine sinnvolle Hilfe für den Fahrer? Hinter dem Fahrer angeordnete Spiegel stellen in diesem Zusammenhang eine zwar zulässige, aber in der Regel ergonomisch ungünstige und störungsanfällige Möglichkeit zur Verbesserung der Rücksicht dar. Zwischenzeitlich können hingegen Rückfahrkameras so montiert werden, dass sie geschützt vor Diebstahl und Beschädigung dem Fahrer eine optimale Sicht nach hinten ermöglichen. Abb. 15: Geschützt vor Diebstahl und Beschädigung montierte Rückfahrkamera Qualifizierung Bei vielen Unfällen zeigt sich aber auch, dass eine ungünstige Organisation der Baustellenabläufe, leichtsinniges Verhalten des Bodenpersonals und manchmal die unvorsichtige Fahrweise des Maschinenführers derartige Unfälle begünstigen. (Raser gibt es nicht nur im Straßenverkehr!) Deshalb ist es wichtig, Bodenpersonal und Maschinenführer zu unterweisen und zu qualifizieren. Zum einen müssen Maschinenführer und Bodenpersonal mindestens einmal jährlich über die Gefährdungen beim Betrieb von Erdbaumaschinen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung dieser Gefährdungen unterwiesen werden. Zum anderen müssen hierbei die für den Betrieb von Erdbaumaschinen relevanten Inhalte der geltenden Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln sowie des einschlägigen staatlichen

Vorschriften- und Regelwerkes in verständlicher Weise vermittelt werden. Die Unterweisung muss dokumentiert werden Abb. 16: Unterweisungsthema: Niemals ohne Zustimmung des Maschinenführers in den Gefahrbereich treten! Seit dem 7. Januar 2009 gibt es anerkannte Qualifikationsnachweise, z.b. zum Geprüften Bagger- und Laderfahrer. Seit 2011 gibt es den Geprüfter Fahrer für Großdrehbohrgeräte und Rammen Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft und die BG BAU empfehlen, diese Möglichkeit zur Verbesserung der Rechtssicherheit zu nutzen. Zugelassene Prüfungsstätten betreiben der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, siehe www.zumbau.org.. Rechtlicher Hintergrund Bei den rechtliche Grundlagen muss zwischen den Anforderungen unterschieden werden, die sich an den Hersteller bzw. den Inverkehrbringer einer Maschine richten und denen, die sich an den Betreiber wenden. Einige in diesem Zusammenhang wichtige Rechtsgrundlagen sind in der Tabelle in Abb. 17 dargestellt und den entsprechenden Normadressaten zugeordnet. Abb. 17: Normadressaten bei Maschinensicherheit,

Anforderungen an neue Maschinen ab 30.11.2008 (Datum des erstmaligen Inverkehrbringens) Die Sichtanforderungen an Erdbaumaschinen wurden durch die neuen Standards der seit dem 30.11.2008 geltenden EN 474 auf ein sehr hohes Niveau gebracht. Zusammen mit der neuen EN 474 ist jetzt auch die neue ISO 5006:2006 verbindlich. Sie gilt für: Radlader, Skidsteer-Lader, Kettenlader, Baggerlader, Mobilbagger, Raupenbagger, Muldenkipper, Planierraupe, Grader, Kompaktoren und Walzen. Mit der neuen ISO 5006:2006 Erdbaumaschinen Sichtfeld Testverfahren und Anforderungskriterien wird neben der Änderung des Verfahrens zur Erfassung Toter Winkel auf einem Messkreis mit einem 12- m-radius als wesentliche Neuerung die Einführung einer zusätzlichen Sichtmessung im Nahbereich eingeführt. Hierbei muss ein 1,5 m hoher Prüfkörper an einer rechteckigen Umrisslinie im Abstand von 1m von der Maschine zu sehen sein, wobei verdeckte Bereiche bis zu einer Breite von 30 cm toleriert werden. Ursächlich für die Verschärfung der Anforderungen an das Sichtfeld ist das Unfallgeschehen beim Einsatz von Erdbaumaschinen. Die im Entwurfsstadium befindliche pren 16228 Geräte für Bohr- und Gründungsarbeiten (als Ersatz für DIN EN 791 und 996) empfiehlt die Anlehnung an die Anforderungen der ISO 5006:2006 und sieht zum Thema Sicht folgendes vor: Beim Drehen des Oberwagens muss der gesamte Bereich um die Maschine einsehbar sein (wenn Teil des Arbeitsprozesses z.b. Kellybohren oder Greiferaushub) Hersteller, die ihre Maschinen ab diesem Datum erstmals in Europa in den Verkehr bringen und die in dieser Norm beschriebenen Sichtanforderungen erfüllen, können davon ausgehen, dass die Forderungen der Maschinenrichtlinie bezüglich der Sicht eingehalten sind. Anforderungen an Bestandsmaschinen Eine konkrete und allgemeingültige Nachrüstverpflichtung für Maschinen, die vor diesem Datum (30.11.2008) erstmals in den Verkehr gebracht wurden, besteht nicht. Vielmehr sind die Unternehmer beziehungsweise die Betreiber von Erdbaumaschinen auf Grund der Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, die Gefahren beim Betrieb der Maschinen zu ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Die BG-Regeln Betreiben von Erdbaumaschinen (BGR 500, Kap. 2.12) und BGR 161 Arbeiten im Spezialtiefbau beschreiben, welche Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen sind, um Gefährdungen durch Personenaufenthalt im Gefahrbereich zu vermeiden. Im 15a der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (BG C 22) werden ebenfalls Schutzmaßnahmen verbindlich gefordert. Auszüge aus den genannten Regelwerken: BetrSichV, Anhang 1, Abschnitt 3.1.6 : (Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2).. d) Reicht die direkte Sicht des Fahrers nicht aus, um die Sicherheit zu gewährleisten, sind geeignete Hilfsvorrichtungen zur Verbesserung der Sicht anzubringen. 15a der BG-Vorschrift C 22 (Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten ):.

(2) Ist bei Fahr- und Arbeitsbewegungen die Sicht des Fahrzeug- oder Maschinenführers auf seinen Fahr- oder Arbeitsbereich eingeschränkt, muss ein Sicherungsposten eingesetzt werden. (3) Abweichend von Absatz 2 kann auf einen Sicherungsposten verzichtet werden, wenn durch geeignete Einrichtungen sichergestellt ist, dass Personen nicht gefährdet werden können. Geeignete Einrichtungen können z. B. Spiegel, Fernsehüberwachungsanlagen, Leiteinrichtungen, Absperrungen oder Abgrenzungen sein. BGR 500, Kap. 2.12: 3.3.1 Im Gefahrbereich von Erdbaumaschinen dürfen sich Personen nicht aufhalten. 3.3.2 Der Maschinenführer darf mit der Erdbaumaschine Arbeiten nur ausführen, wenn sich keine Personen im Gefahrbereich aufhalten. 3.3.3 Ist es aus betrieblichen Gründen unvermeidlich, dass Versicherte den Gefahrbereich betreten müssen, hat der Unternehmer auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen festzulegen. Abweichungen von den Abschnitten 3.3.1 und 3.3.2 sind nur unter Beachtung dieser Maßnahmen zulässig. Solche Maßnahmen können beispielsweise sein: technisch: zusätzliche Einrichtungen zur Verbesserung der Sicht; organisatorisch: Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten; ergänzend personenbezogene Maßnahmen, wie das Tragen von Warnwesten. BGR 161 Arbeiten im Spezialtiefbau 4.1.12.2.1 Der unbefugte Aufenthalt im Gefahrbereich ist verboten. 4.1.12.2.2 Befinden sich Unbefugte im Gefahrbereich, hat der Maschinenführer die Arbeit so lange einzustellen, bis diese den Gefahrbereich verlassen haben. 4.1.12.2.3 Sind Arbeiten auszuführen, bei denen sich Personen im Gefahrbereich aufhalten müssen, hat der Unternehmer besondere Schutzmaßnahmen festzulegen. Schutzmaßnahmen können sein: Einsatz von Überwachungseinrichtungen, Einsatz von Kommunikationsmitteln, Einsatz von Sicherheitsschaltungen/Verriegelungen, Einsatz von Sicherungsposten. 4.1.12.2.4 Bei Arbeiten im Gefahrbereich haben die Versicherten die festgelegten Schutzmaßnahmen zu beachten, vor Betreten des Gefahrbereiches Kontakt mit dem Maschinenführer aufzunehmen und die Arbeitsweise miteinander abzustimmen. Die Kontaktaufnahme kann z. B. durch Handzeichen mit Sichtkontakt erfolgen. Empfehlung des Fachbereichs Bauwesen Tiefbau: Der Fachbereich Bauwesen Tiefbau hat im Februar 2011 folgende Empfehlung zum Thema Sicht beim Einsatz von Erdbaumaschinen und Walzen veröffentlicht: Erdbaumaschinen und Walzen, die seit Ende 2008 neu in Verkehr gebracht wurden und werden (vereinfachend: ab Baujahr 2009), müssen den Sichtfeldanforderungen nach ISO 5006: 2006 entsprechen. Dies betrifft insbesondere das Nahfeld in einem Meter Abstand von der Maschine.

Bei größeren Bestandsmaschinen, also Maschinen Baujahr 2008 und älter, können konstruktionsbedingt Sichteinschränkungen, insbesondere nach hinten, bestehen. Um den damit gegebenen Gefährdungen beim Betrieb auf Baustellen zu begegnen, wo sich ablaufbedingt regelmäßig Personen in der Fahrspur hinter der Maschine aufhalten müssen, empfiehlt der Fachbereich Bauwesen - Tiefbau folgende Maßnahmen Überprüfung aller Erdbaumaschinen und Walzen, die auf Baustellen im Einsatz sind, hinsichtlich der Sichtverhältnisse im Nahbereich. Dabei ist insbesondere der Bereich vor und hinter der Maschine zu beurteilen. Vereinfachtes Verfahren zum Erreichen des Schutzziels: Es wird überprüft, ob der Fahrer eine in einem Abstand von 1m vor bzw. hinter der Maschine gehende / stehende Person sehen kann. Wird das vorbeschriebene Kriterium nicht erfüllt, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Technische Maßnahmen zur Sichtverbesserung (z.b. Einbau von Kame-ra- /Monitorsystemen oder zusätzlichen Spiegeln) sollten baldmöglichst umgesetzt werden (Bei Nachrüstungen muss sichergestellt sein, dass dadurch eine für die Maschine erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Ausnahmegenehmigung nach 70 StVZO und 29 StVO nicht berührt wird). Betroffene Maschinen dürfen nur unter Beachtung der Maßnahmen betrieben werden, die der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung hin-sichtlich der festgestellten Sichteinschränkung festgelegt hat. Solche Maßnahmen können z.b. sein: Sicherung / Absperrung des Fahr- und Arbeitsbereiches. Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten. Weitere Maßnahmen Ausstattung von Mitarbeitern mit Warnkleidung (High Visibility Clothing) und Unterweisung über Tragepflicht und Verhalten bei Maschineneinsatz. Unterweisung aller Maschinenführer bezüglich "Sicht" (siehe auch www.sehen-undgesehen-werden.de ). Personalqualifizierung zum "Geprüften Bagger- und Laderfahrer" bei einer zugelassenen Prüfungsstätte. Zusammenfassend ist festzustellen, dass Unternehmer bzw. die in der Linienverantwortung stehenden Mitarbeiter (z.b. Bauleiter, Schachtmeister) in der Verantwortung stehen, die Gefährdungen durch Sichteinschränkungen zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen auf der Baustelle umzusetzen, siehe auch Abschnitt Kontrolle des Sichtfeldes. Der Einsatz von Hilfsmitteln zur Verbesserung wie z. B. Kamera- Monitorsystemen entlastet Unternehmer und Baustellenverantwortliche von der Verpflichtung, sich ständig um den Einsatz von Einweisern, Sicherungsposten oder Personal für das Umstellen von Absperrungen kümmern zu müssen und rechtzeitig entsprechende Anweisungen geben müssen (siehe auch Abschnitt Kontrolle des Sichtfeldes). Zusammenfassung: Nach wie vor ereignen sich viele schwere und tödliche Unfälle beim Betrieb von Erdbaumaschinen. Ursächlich für viele dieser Unfälle sind unter anderem Sichteinschränkungen bzw. tote Winkel an den Maschinen. Betroffen sind nicht nur Erdbaumaschinen, die im Bau eingesetzt werden, sondern auch viele Maschinen, die auf Werksgeländen von stationären Betrieben eingesetzt werden.

Die BG BAU unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe durch die finanzielle Förderung bei der Nachrüstung von Erdbaumaschinen mit Kamera-Monitorsystemen. Durch die Kampagne Sehen und gesehen werden sollen Mitgliedsbetriebe der BG BAU, aber auch Hersteller, Vermieter, und andere Beteiligte und interessierte Kreise auf diese Problematik aufmerksam gemacht werden. Über den Link www.sehen-und-gesehen-werden.de können Antragsformulare für die finanzielle Förderung heruntergeladen werden. Des Weiteren kann auf dieser Internetseite Informationsmaterial angesehen, heruntergeladen und bestellt werden. Neumünster, den 26.07.2011