Einstieg in den Pakt für den Ganztag (Nachmittag) Kreis Groß-Gerau

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Transkript:

Auf dem Weg zur Ganztagsschule Einstieg in den Pakt für den Ganztag (Nachmittag) Kreis Groß-Gerau Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Der Pakt für den Nachmittag will*: *übernommen aus PPP HKM zum Thema Koalitionsvertrag Landesregierung Verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot von 07.30-17.00 Uhr aus einem Guss Alle Grundschulen können auf freiwilliger Basis in das Ganztagsprogramm des Landes aufgenommen werden Vereinbarungen dazu mit der kommunalen Seite (Schulträger, Kooperationsvereinbarung) Zusammenführung von bereits existierenden, kommunalen und landesseitigen Angeboten Sicherstellung von Bildungs- und Betreuungsangeboten auch in den Schulferien für angemeldete Kinder Erste Pilotphase mit 6 Gebietskörperschaften, Praxisstart 2015/16 Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 2 1

Zur Klarstellung: Fiskalische Teilung!!! Niemand will zurück zur Teilung von Schule bis 14.30 Uhr und dann kommt der Betreuungsträger! Es handelt sich um eine fiskalische Teilung, das Land zeichnet zuständig bis 14.30 Uhr, die kommunale Seite von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr (oder 16.00 Uhr) an fünf Tagen pro Woche (freitags ggf. kürzer), sowie für zu vereinbarende Ferienzeiten. Es gilt nach wie vor: das Land möchte seinen Beitrag kostenfrei gestellt sehen, sowohl Kosten im Zeitfenster nach 14.30 Uhr als auch Kosten im Zeitfenster bis 14.30 Uhr, die nicht über Landesmittel (oder kommunale Mittel) gedeckt sind, können durch Elternentgelte finanziert werden. Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 3 Eckpunkte der Umsetzung *aus Landes-PPP Land und Schulträger gestalten gemeinsam mit den Jugendhilfeträgern ein integriertes Kooperationsmodell zur Verbindung von Bildungs- und Betreuungsangeboten an fünf Tagen der Woche von 7.30 bis 17.00 Uhr. Im Zusammenwirken mit den Eltern und den bereits jetzt im Bereich der Betreuung aktiven Institutionen und Initiativen Das Angebot kann in unterschiedlichen Zeitblöcken (Modulen) organisiert werden. Gemeinsame Steuerung und Entwicklung der Verbindung von Unterricht und Angeboten durch Schule und Träger auf der Grundlage von lokalen Kooperationsvereinbarungen. Ferienbetreuung in Kooperation mit Schulträgern, Jugendhilfeträgern, freien Trägern und weiteren Partnern. Dies entspricht bereits grob dem auch bislang üblichen Verfahren im Kreis! Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 4 2

Voraussetzungen zum Einstieg Interessensbekundung des Schulträgers im Herbst Interessierte Schulen melden sich beim Kreis bis Ende September Rechtsgrundlagen: BEP (Bildungs- und Erziehungsplan), HSchG (Hessisches Schulgesetz), HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendgesetzbuch) Mustervereinbarung aus der Pilotphase muss unterzeichnet werden, ggf. kann sie modifiziert werden. Zusätzlich muss eine kommunale Anlage beigefügt werden, welche die Eckpunkte im Schulträgerbereich aufzeigt. verlängert sich automatisch um ein Jahr Teilnehmende Schulen können Ganztagsschulen sein oder im Zeitraum von September bis Ende November alle Antragsschritte durchlaufen! Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 5 Politische Voraussetzungen im Kreis Groß-Gerau regionales Bildungsprogramm des Kreises: v Chancen erhöhen, Scheitern verhindern v Übergänge sind zwischen den Institutionen geregelt v Sprache als Voraussetzung für Bildung wird gefördert, selbständige Schule ist Ziel Konsens zwischen Kreis, Städten und Gemeinden: v längerfristig sollen alle Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter am Ort der Schule und in Kooperation erbracht werden, unabhängig von der Rechtsform Netzwerk Schulgemeinde: v Schulsozialarbeit an SEK I Schulen und Beruflichen Schulen ist flächendeckend im Kreisgebiet vorhanden, an den Grundschulen wird der Ausbau 2016 abgeschlossen sein v Gemeinsame Finanzierung mit Städten und Gemeinden Der Schulentwicklungsplan des Kreises formuliert das Ziel alle Schulen zu Ganztagsschulen auszubauen Das Verfahren zur Etablierung von neuen Grundschulen als Schulen mit ganztägigen Angeboten entspricht bereits heute den Landesvorstellungen zum Pakt für den Nachmittag. Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 6 3

Perspektive Ausbau Ganztagsangeboten an Grundschulen im Kreis GG An allen Schulen gibt es bereits mehr Schulkindbetreuungsplätze, als über eine reine Ganztagsfinanzierung (eine Lehrerstelle in Profil I) angeboten werden könnten. An keiner Schule soll es ein Nebeneinander zur gleichen Uhrzeit von kostenpflichtiger Betreuung und kostenfreiem Ganztag geben. Will eine Schule Ganztagsschule werden, erarbeitet sie gemeinsam mit der Kommune/ dem Schulkindbetreuungsverein ein Konzept, in dem die Verzahnung beider Systeme definiert wird. Es wird mit weiterhin steigenden Bedarfen im Umfang von 50 bis 70% eines jeden Jahrgangs zumindest in den Klassenstufen 1 und 2 gerechnet. Die größte Herausforderung für den zügigen Ausbau von Ganztagsangeboten sind die erforderlichen Mittel seitens des Kreises für den entsprechenden Umbau der Schulen. Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 7 Aktuelle Kooperationsbedingungen Kreis Es gibt schon Schulkindbetreuung, finanziert durch Standortkommune, Landeszuschuss, Kreiszuschuss und Elternbeiträge. Diese Finanzierung fließt in das neue Ganztagsangebot ein. Das Land verrechnet seinen Zuschuss zur Schulkindbetreuung mit dem Pakt für den Nachmittag. Die Standortkommune hält auch beim Einstieg in den Ganztag ihren fiskalischen Anteil aufrecht, formuliert den Anspruch an Betreuungszeiten. Etwaige Reduzierungen werden verhandelt. Die Kooperationspartner vereinbaren ein Gesamtpaket in Bezug auf Öffnungszeiten und Finanzierung und definieren vertraglich wer welche Leistungen erbringt. Der Stand wird jährlich durch die Vertragspartner evaluiert. Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 8 4

Wer ist beteiligt? Von parallelen Systemen zu einem verzahnten Ganztag Schule Unterricht + GTS Kreis Orga+ Schulsozialarbeit Stadt/ Gemeinde SKB/ Hort Schule Standortkommunen Kreis Eltern Eltern-/ Förderverein etc. Akteure vor Ort zur Vernetzung von Ganztagsangeboten Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 9 Gesetzliche Rahmenbedingungen 15 des hessischen Schulgesetzes sieht Ganztagsschulangebote in Profilstufe 1 und 2 / PfdN, Ganztagsschulen in Profilstufe 3 sowie Schulkindbetreuung vor. Die Profilstufen entsprechen den früheren Begriffen von pädagogischer Mittagsbetreuung (1) über offene Ganztagsschule (2) zur gebundenen Ganztagsschule, die Schule muss immer bei Profilstufe 1 einsteigen. Die genaueren Details zur Ganztagsentwicklung regelt eine Verordnung zur der ein Qualitätsrahmen gehört, der die Unterschiede zwischen den Stufen beschreibt. Sind weitere Rechtskreise vertreten, müssen auch deren Richtlinien einfließen. Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 10 5

Aufgaben der Akteure vor Ort Überblick über grundsätzliche Aufgabenverteilung/ modellhaft Schule vor Ort Gesamtverantwortung für pädagogische Gestaltung und Rhythmisierung des Angebots; Konzeptentwicklung Kreis Groß-Gerau Organisatorisch und Inhaltlich FB Gebäudemanagement Bau und Essensversorgung FB Bildung und Schule fachlich, inhaltlich Staatliches Schulamt Innere Schulverwaltung Schulfachliche Aufsicht Inhaltliche Schulentwicklung Städte und Gemeinden Verantwortung für Betreuung/ örtliche Planung Betreuungsvereine Interessensvertreter für Betreuung an der Schule Bereits vor Ort organisiert Äußere Schulverwaltung: Sekretärinnen, Hausmeister, Ganztagspersonal Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 11 Start in den Ganztag Schule stellt Antrag auf Ganztagsschule beim Kreis, dieser leitet in enger Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt weiter an das Land Land stelle Ressource für die Region zur Verfügung FB Bildung und Schule prüft Programm der Schule, bietet Moderation/ Unterstützung. Klärt Voraussetzungen, wer ist jetzt schon wofür zuständig, wie wird es bei Konzeptentwicklung getan Kreis teilt Ressource einer Schule zu Kreis prüft Voraussetzungen: inhaltlich räumlich/betrieblich FB Gebäudemanagement prüft und realisiert räumliche Erfordernisse Akteure vor Ort klären Zusammenarbeit/ Kreis moderiert Mündet in: Kooperationsvertrag regelt Zuständigkeiten und Aufgaben Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 12 6

Schritte zum Ganztag 1. Ermittlung der Kooperationsgrundlagen zwischen den Akteuren gemeinsam mit Kreis (FB Bildung und Schule und FB Gebäudeservice) 2. Schule und Kooperationspartner entwickeln Konzept 3. Wenn dieses Konzept steht, wird geregelt: Verwaltung der Anmeldungen, Elternentgelte, welches Personal wo ü Schule ü Kreis ü Städte/ Gemeinden ü Förder- und Betreuungsverein 4. Kreis kann Personalabwicklung der Betreuung im Ganztag übernehmen Personalanstellung im Ganztag für alle Nichtlehrer/innen Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 13 Leistungen des Kreises 5. Transparente Finanzverwaltung Bündelung der verschiedenen Budgets Mittelflüsse sichern ü Land ü Kreis ü Städte und Gemeinden Mittel Hausaufgabenbetreuung ü Eltern 6. Schaffung der Grundlagen für die Mittagessensversorgung: ü baulichen Voraussetzungen vorhanden/ wann können sie geschaffen werden? ü administrative Unterstützung in der Abwicklung ü Verwaltung des Kreiszuschusses zum Mittagessen ü Personalanstellung ü Qualitätssicherung ü Schnittstelle zu Bildung und Teilhabe Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 14 7

Konzept zur Mittagsverpflegung im Kreis Konzept zur Unterstützung der Mittagessensversorgung = Rahmen für künftige einheitliche Mittagsverpflegung Beschluss des Kreisausschusses am 27.05.13 Das Mittagsverpflegungskonzept des Kreises soll Schritt für Schritt umgesetzt werden. 1. 2. Festgelegter Rahmen: ü Qualität des Mittagessens ü Ausstattung der Schulen zu ü Regenerierküchen ausgerichtet auf Cook & Chill ü Ausbau der Versorgung durch Caterer ü Anschaffung und Verwaltung ein einheitliches Bestellund Abrechnungssystem für das Mittagessen diskriminierungsfreie Bezuschussung ü Ausbau von kreiseigenem Personal zur Ausgabe Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 15 Entwicklung der Ganztagsschule aktuelle Situation Alle 12 Sekundarstufe I Schulen, Gymnasien und eine Förderschule des Kreises sind Ganztagsschulen Zum Schuljahr 17/18 sind 12 Grundschulen des Schulträgers Kreis von 27 im Landesprogramm ganztägig arbeitende Schulen- davon 5 im Pakt für den Nachmittag Der Ausbau wird von Jahr zu Jahr vorangetrieben. Alle restlichen Grundschulen haben eine Schulkindbetreuung, die zukünftig mehr und mehr in die Ganztagsangebote mit einbezogen wird. Alle 23 ganztägig arbeitenden Schulen erhalten Mittagessen Die Verpflegung wird durch den Kreis organisiert, teilweise in Koop mit Städten/ Gemeinden/ Betreuungsvereinen Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 16 8

Umsetzung PfdN im Kreis GG 2017/18 Für die erste Runde Schuljahr 2016/17 kamen nur vier Schulen infrage, die bereits in Profil 1 waren, bzw. deren Entscheidungsprozess bis zum November 2015 in Beschlüsse umgesetzt werden konnte. Die räumlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein bzw. bis zum Start herzustellen sein. Auch dies bedeutet, dass nur Schulen teilnehmen können für die bereits Anpassungsplanungen vorliegen oder ohne großen fiskalischen Aufwand hergestellt werden können. In diesem Schuljahr ist eine weitere Ganztagsschule in den Pakt für den Nachmittag gewechselt. In den Folgejahren können dann bei Interesse und vorhandenen Landesmitteln jährlich weitere Schulen hinzukommen, ggf. im Wechsel mit der Aufnahme von SEK I Schulen in das Ganztagsprogramm. Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 17 Langfristige Ziele des Kreises Alle Grundschulen haben ein qualitativ und zeitlich vergleichbares ganztägiges Angebot an 5 Tagen in der Woche auf der Grundlage der örtlichen Bedarfe. Dieses wird in 2 Modulen (bis 14.30/15.00 Uhr oder bis 16.30/17.00Uhr an 5 Tagen in der Woche (freitags kürzer) angeboten. Eltern können hieraus Teile wählen - Konkretisierung der Wahlmöglichkeiten vor Ort. Der Kreis ist, wenn dies von Seiten der Kommunen bzw. der Betreuungsvereine oder Schulen gewünscht wird, Anstellungsträger des nicht beim Land geführten Personals. Kreisausschuss Groß-Gerau September 2017 Seite 18 9