Neue Möglichkeiten in Ihrem ebase Wertpapierdepot Sehr geehrte Kunden, zum 01.Juli 2015 erweitern wir die Funktionalitäten im ebase Wertpapierdepot. Ab diesem Zeitpunkt können Sie jetzt auch ETFs über die Börse beziehen und veräußern oder den außerbörslichen Direkthandel nutzen. Aus diesem Grund ändern wir Abschnitte in unseren Bedingungen aber natürlich nicht unsere Preise! ETFs über Börse handeln ETFs (Exchange Traded Funds) stehen zunehmend im Fokus der Anleger. Unter ETFs versteht man börsengehandelte Investmentfonds, die einen bestimmten Index passiv nachbilden. Es kann sich dabei um Aktienindizes wie den DAX handeln oder um Indizes, die bspw. Branchen oder Regionen abbilden. Außerbörslicher Direkthandel Im außerbörslichen Handel haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wertpapiergeschäfte direkt mit einem Emittenten oder Makler durchzuführen. Im Gegensatz zu regulären Börsen, die meist von 8:00 Uhr / 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr zur Verfügung stehen, können Sie im Direkthandel i.d.r. bis 22:00 Uhr und in manchen Fällen sogar am Wochenende ordern. Die Orderaufträge werden nicht über die Börse abgewickelt, so dass keine börsenplatzabhängigen Entgelte entstehen. Weitere Informationen zum Direkthandel finden Sie in Kürze unter www.ebase.com/wertpapierdepot Neue Bedingungen Die Änderungen an unserem Bedingungswerk haben wir für Sie in beiliegender Synopse zusammengefasst. Die vollständigen Unterlagen können Sie jederzeit über www.ebase.com/vuebasewp einsehen und herunterladen, oder papierhaft bei uns anfordern. Sie haben Fragen? Unsere Spezialisten für Wertpapierdepots stehen Ihnen gerne unter der Telefonnummer 089 454 60 567 zur Verfügung. Oder senden Sie Ihr Anliegen per E-Mail an: wertpapierdepot@ebase.com Herzliche Grüße aus München, Ihr ebase-team
Darstellung der Änderungen in den Vertragsunterlagen bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) zum 01. Juli 2015 In den nachfolgend genannten Vertragsunterlagen ergeben sich zum 01. Juli 2015 Änderungen: > Bedingungen für das ebase Wertpapierdepot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) > Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) > Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) > Bedingungen für das ebase Online-Banking für Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) > Bedingungen für das Telefon-Banking für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) > Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung > Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung Sämtliche Änderungen der genannten Vertragsunterlagen sind nachstehend textlich durch Streichungen bzw. Unterstreichungen markiert, damit diese von Ihnen nachvollzogen werden können. Dargestellt sind ausschließlich die Änderungen mit Gültigkeit ab dem 01. Juli 2015. Legende: XXXX: Inhalte wurden gestrichen XXXX: Inhalte wurden neu aufgenommen Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 1/8
> Bedingungen für das ebase Wertpapierdepot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) 1 Wertpapierdepotvertrag 1.1 Der Kunde eröffnet das ebase Wertpapierdepot mit Konto flex (nachfolgend Wertpapierdepot genannt) zum Zwecke der Anlage. 1.3 Verwahrbare Wertpapiere Derzeit können, mit Ausnahme von Exchange Traded Funds (ETFs), keine Investmentanteilscheine (nachfolgend Fonds genannt) und effektive Stücke im Wertpapierdepot verwahrt werden. 2. Transaktionen (Kauf/Verkauf) 2.1 Wird ein Auftrag nicht ausgeführt, so wird die ebase den Kunden hierüber unverzüglich grundsätzlich durch Mitteilung im Online-Postkorb gemäß Punkt Information des Kunden über Online-Banking- Verfügungen der Bedingungen für das Online-Banking für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend Bedingungen für das Online-Banking für Wertpapierdepots und Konten genannt) in der jeweils aktuell gültigen Fassung informieren. Transaktionen durch Zeichnung: Der Kunde kann im Falle von Emissionen neuer Aktien oder sonstigen zur Ausgabe angebotenen Wertpapieren keine Zeichnungen bei der ebase tätigen., den Bedingungen für geduldete Überziehungen sowie dem Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH bzw. einem etwaigen Preis- und Leistungsverzeichnis des Kooperationspartners (nachfolgend Preis- und Leistungsverzeichnis genannt) festgelegt. 19 Vertragliche Kündigungsregeln Abweichend hierzu gelten die Regelungen unter Nr.12 dieser Bedingungen für das ebase Wertpapierdepot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH. 24 Zurverfügungstellung von Verkaufsunterlagen für Exchange Traded Funds (ETFs) Der Vermittler des Kunden, die Verwaltungsgesellschaft oder die ebase haben dem Kunden für das Erstgeschäft und für alle Folgegeschäfte die jeweils gültigen Verkaufsunterlagen (Wesentliche Anlegerinformationen/ Key Investor Information Document [KIID] und aktueller Verkaufsprospekt sowie der aktuelle Halbjahres-/ Jahresbericht bei den unter das Kapitalanlagegesetzbuch [KAGB] fallenden Fonds) kostenlos rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können diese Verkaufsunterlagen auf der Homepage über die Fondssuche unter www.ebase.com/fs eingesehen und heruntergeladen werden. 24 Sonstige Regelungen 25 Sonstige Regelungen Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 2/8
> Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) 6.3 Zeichnungsaufträge Zeichnungsaufträge sind bis zum ersten Handelstag des gezeichneten Wertpapiers gültig. Über die Abgabe eines Zeichnungsauftrags erhält der Kunde keine separate Bestätigung. Die Information über eine Berücksichtigung im Rahmen der Zuteilung erfolgt durch eine entsprechende Abrechnung. 13 Depotauszug Die ebase erteilt gemäß Punkt Mitteilungen zum Wertpapierdepot der aktuell gültigen Bedingungen für das ebase Wertpapierdepot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) mindestens einmal jährlich einen Depotauszug. 19 Besondere Bedingungen für den außerbörslichen Direkthandel 19.1 Leistungsangebot Der Kunde kann der ebase Aufträge zum Kauf und Verkauf von ausgewählten Wertpapieren im außerbörslichen Direkthandel derzeit nicht erteilen online erteilen. Die ebase führt die Aufträge des Kunden als Kommissionärin aus. Die für die jeweiligen Wertpapiere zur Verfügung stehenden Handelspartner werden dem Kunden online angezeigt. Der Kunde wählt den Handelspartner aus, mit dem das Ausführungsgeschäft abgeschlossen werden soll. Eine Anlageberatung durch ebase findet nicht statt. 19.2 Mistrade-Regelung für den außerbörslichen Direkthandel Zur Ausführung der von dem Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt die ebase die von den Handelspartnern oder dritter Seite zur Verfügung gestellten elektronischen Handelssysteme. Die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Rahmenverträge zum außerbörslichen Direkthandel sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit für den Fall der Bildung nicht marktgerechter Preise vor. Hat danach der Handelspartner dem Geschäft aufgrund einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder aufgrund eines Bedienungsfehlers irrtümlich einen falschen Kurs zugrunde gelegt, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Geschäftes marktadäquaten Preis dem Referenzpreis abweicht (Mistrade), so steht dem Handelspartner gegenüber der ebase ein vertragliches Rücktrittsrecht/ Aufhebungsrecht zu. 19.3 Kein Anspruch des Kunden auf außerbörslichen Direkthandel Die ebase kann den außerbörslichen Direkthandel jederzeit modifizieren, weiterentwickeln oder nach freiem Ermessen den Zugang des Kunden zum außerbörslichen Direkthandel vorübergehend oder gänzlich unterbinden. Ein Anspruch des Kunden auf Zugang zum außerbörslichen Direkthandel besteht nicht. Sofern aus technischen Gründen ein außerbörslicher Direkthandel nicht möglich ist, kann der Kunde seine Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren über die Börse leiten. 19.4 Preise Es gelten die allgemeinen Konditionen und Entgelte für Wertpapierdienstleistungen für Privatanleger. 20 Preise Es gelten die Regelungen im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ). Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 3/8
21 Mistrade-Regelung für den Börsenhandel Mistrade-Regelung für den Börsenhandel > Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) A. Entgelte für Wertpapierdienstleistungen für Privatanleger (Für gewerbliche Anleger behält sich die ebase eine gesonderte Entgeltregelung vor.) I. Entgelte für den Kauf oder Verkauf von Wertpapiere Über Details und Mindest- oder Maximalbeträge muss sich der Kunde bei der jeweiligen Börse informieren. Bei Orders im außerbörslichen Direkthandel 1 fallen keine börsenplatzabhängigen Entgelte wie z. B. Xetra- Entgelt, Makler-Courtage bzw. variable Börsenspesen an. Zeichnungen von Neuemissionen (Erteilung/Änderung/Streichung eines Zeichnungsauftrages) online kostenlos per Telefon 9,90 EUR per FAX/Brief 9,90 EUR Zuteilung siehe Orderentgelt für die Ausführung im Inland III. Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger 1 Ein-/ Auszahlungen in EUR abweichender Währung Grundlage ist der Devisenkurs des auf die Kursfeststellung folgenden Bankarbeitstags des ebase. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der ab 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstags ermittelte und im Internet (www.eurofx.de) (www.dwpbank.de) veröffentlichte Geld- bzw. Briefkurs verwendet. 2 Erträge und Wiederanlagen Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der ab 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Zahlbarkeitstags des Wertpapiers ermittelte und im Internet (www.eurofx.de) (www.dwpbank.de) veröffentlichte Briefkurs verwendet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird dazu der ab 13.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt) des Handelstags ermittelte und im Internet (www.eurofx.de) (www.dwpbank.de) veröffentlichte Geldkurs verwendet. V. Zuwendungen/Provisionen Der Kunde erklärt sich mit den oben dargestellten Provisionsflüssen in Bezug auf die Gewährung und Weitergabe von Orderprovisionen von der ebase an die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. den Vermittler des Kunden einverstanden. Ebenfalls ist der Kunde mit der Gewährung und Weitergabe von Provisionen an die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. den Vermittler des Kunden bzw. an dessen IT-Dienstleister zur Weiterleitung an den Vermittler/Vertriebsorganisation durch die ebase einverstanden, vorausgesetzt, dass die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden bzw. der Vermittler des Kunden die Zuwendungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere 31d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen die ebase und der Kunde die von der gesetzlichen Regelung des Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 4/8
Rechts der Geschäftsbesorgung ( 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die ebase und/oder den Vermittler des Kunden und/oder die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden auf Herausgabe der Zuwendungen nicht entsteht. Zudem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die ebase die von den Emittenten an sie geleisteten Zuwendungen behält, vorausgesetzt, dass die ebase die Zuwendungen nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (insbesondere 31d WpHG) annehmen darf. Insoweit treffen die ebase und der Kunde die von der gesetzlichen Regelung des Rechts der Geschäftsbesorgung ( 675, 667 BGB, 384 HGB) abweichende Vereinbarung, dass ein Anspruch des Kunden gegen die ebase und/oder den Vermittler des Kunden und/oder die Vertriebsorganisation des Vermittlers des Kunden auf Herausgabe der Zuwendungen nicht entsteht. Für gewerbliche Anleger behält sich die ebase eine gesonderte Preisregelung vor. B. Preis- und Leistungsverzeichnis für Konten bei der ebase (Für gewerbliche Anleger behält sich die ebase eine gesonderte Entgeltregelung vor.) Fußnoten: 1 Ein Auftrag im außerbörslichen Direkthandel kann nur über das Online-Banking (ebase Online) erteilt werden, eine telefonische Auftragserteilung ist nicht möglich. Aufgrund dieser Einfügung verschieben sich alle nachfolgenden Fußnoten in diesem Dokument auf die nächst höhere Zahl. > Bedingungen für das Online-Banking für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) 2 Zugang zu ebase Online 2.1 Des Weiteren ermöglicht dieser Zugang dem Kunden den Zugang zum Online-Banking, um Transaktionen durchzuführen, die zu Geldbewegungen auf seinem ebase Wertpapierdepot mit Konto flex (nachfolgend Wertpapierdepot mit Konto flex genannt) führen, wie z. B. Kauf, Verkauf, Terminaufträge, Limitaufträge sowie die Vornahme von Zahlungsvorgängen über das Konto flex und das Löschen von Transaktionsaufträgen. 2.2 Ergänzend hierzu gelten in der jeweils aktuell gültigen Fassung die Sonderbedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nach folgend Sonderbedingungen für Konten genannt), die Bedingungen für Konten bei der European Bank for Financial Services GmbH für Privatanleger (nachfolgend Kontobedingungen genannt), die Bedingungen für den Zahlungsverkehr sowie die Bedingungen für das ebase Wertpapierdepot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (nachfolgend Bedingungen für das Wertpapierdepot mit Konto flex genannt). 6 Bearbeitung von Online-Banking-Aufträgen durch die ebase (3) Die Bearbeitung der Online-Banking-Aufträge erfolgt an den für die Abwicklung der jeweiligen Auftragsart (z. B. Überweisung) auf der Online-Banking-Seite der ebase oder im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 5/8
European Bank for Financial Services GmbH bzw. einem etwaigen Preis- und Leistungsverzeichnis des Kooperationspartners (nachfolgend Preis- und Leistungsverzeichnis genannt) bekannt gegebenen Geschäftstagen im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs. > Bedingungen für das Telefon-Banking für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) 1 Leistungsangebot (1) Der Depot-/Kontoinhaber (nachfolgend auch Kunde genannt) eines ebase Wertpapierdepots mit Konto flex (nachfolgend Wertpapierdepot mit Konto flex genannt) kann Bankgeschäfte mittels Telefon-Banking in dem von der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) (nachfolgend ebase genannt) angebotenen Umfang abwickeln. 2 Voraussetzungen zur Nutzung des Telefon-Banking/Personalisiertes Sicherheitsmerkmal/Preise (3) Sofern die ebase für Dienstleistungen im Rahmen des Telefon-Banking Entgelte verlangt, ist der jeweilige Preis im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) bzw. einem etwaigen Preis- und Leistungsverzeichnis des Kooperationspartners (nachfolgend Preis- und Leistungsverzeichnis genannt) ausgewiesen. 5 Bearbeitung von Telefon-Banking-Aufträgen durch die ebase (2)Die ebase führt grundsätzlich die Telefon-Banking-Aufträge nach Maßgabe der Bestimmungen der für die jeweilige Auftragsart jeweils aktuell gültigen Sonderbedingungen (z.b. Bedingungen für den Zahlungsverkehr, den Kontobedingungen, den Bedingungen für das ebase Wertpapierdepot mit Konto flex für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) (nachfolgend Bedingungen für das Wertpapierdepot mit Konto flex genannt)) aus. Die Ausführung darf nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften oder Marktusancen verstoßen. 6 Information des Kunden über Telefon-Banking-Verfügungen 6.1 Mitteilungen und Informationen an den Kunden Es gelten die Regelungen gemäß dem Punkt Mitteilungen und Informationen an den Kunden der jeweils aktuell gültigen Bedingungen für das Online-Banking für ebase Wertpapierdepots und Konten für Privatanleger bei der European Bank for Financial Services GmbH (ebase ) (nachfolgend Bedingungen für das Online-Banking für Wertpapierdepots und Konten genannt). > Allgemeine Grundsätze der Auftragsausführung III. Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung in Wertpapieren 3 Auf Basis der gesetzlichen Grundlage sind Ausgabe und Rücknahme von Investmentfondsanteilen nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. 3 Auf Basis der gesetzlichen Grundlage ist die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen eines Investmentvermögens nicht Gegenstand der Ausführungsgrundsätze. Für Aufträge in Exchange Traded Funds (ETFs) ist die Erteilung einer Kundenweisung erforderlich. Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 6/8
> Anhänge und Erläuterungen zu den Allgemeinen Grundsätzen der Auftragsausführung IV. Übersicht der relevanten Ausführungsplätze Bei den in den nachfolgenden Tabellen genannten inländischen Ausführungsplätzen handelt es sich um einen der folgenden Ausführungsplätze (Organisierte Märkte, Freiverkehrssegmente und multilaterale Handelssysteme (und gegebenenfalls deren einzelne Handelssysteme), die aus Sicht der ebase grundsätzlich als mögliche Ausführungsplätze im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 8 WpHG) in Betracht kommen, um gleichbleibend die bestmöglichen Ergebnisse bei der Ausführung von Kundenaufträgen erzielen zu können: Börse Berlin Börse Düsseldorf Börse Düsseldorf Quotrix Deutsche Börse AG Börse Frankfurt Xetra Börse Hamburg Börse Hannover Börse München Börse Stuttgart Tradegate Exchange XETRA (elektronische Handelsplattform der Deutsche Börse AG) Dieser Absatz wurde um die nachfolgenden Tabellen ergänzt. 1. Aktien Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 7/8
2. Anleihen 3. Verbriefte Derivate / Bezugsrechte / Nebenrechte / Genussrechte / Sonstige Wertpapiere 4. Sonstige Finanzinstrumente Änderungen in den Vertragsunterlagen zum 01. Juli 2015 Seite 8/8