Bundesförderung Breitband

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Transkript:

Daniel Knohr atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management 1

Unterlagen für den endgültigen Zuwendungsbescheid Angepasste Angaben zum Projektgebiet Angepasster Netzplan Angepasster Finanzplan Bekanntmachung/ Aufforderung zur Angebotsabgabe Vergabevermerk Versicherung des Zuwendungsempfängers der Einhaltung des 98 GWB 2

Unterlagen für den endgültigen Zuwendungsbescheid Angebot des ausgewählten/ bezugschlagten Bieters (inkl. TK-Betreiber-/ Pachtvertrag) Nachweis über die Vorlage des Betreiber-/ Pachtvertrags bei der Bundesnetzagentur Meilensteinplanung mit Ausbau- und Auszahlungszielen Nachweis einer Prüfung der Berücksichtigung vorhandener Infrastruktur Unterlagen entsprechend besonderer Auflagen (z.b. Kofinanzierungsbescheid des Landes) 3

Berücksichtigung von Eigenausbaumeldungen Im Rahmen der Markterkundung Nach Antragstellung nur bei verbindlicher Zusage Wahlrecht bei HvT-Nahbereichen aufgrund Bestandschutz 1./2. Aufruf Abkommen BMVI-DTAG DTAG meldet sich nur noch beim MEV Nachmeldungen, die vor dem Einvernehmen erfolgt sind, können durch Zuwendungsempfänger ignoriert oder aufgegriffen werden DTAG stellt sicher, dass Nachmeldungen nicht mehr erfolgen BMVI wird auch bei anderen TKU die Einhaltung der Regelungen einfordern 4

Anforderungen an den angepassten Netzplan Ausbaugebiet Bundesförderung (Ax.x): Bereich(e) innerhalb eines Projektgebiets, in dem (in denen) im Rahmen des Bundesförderprogramms ein Ausbau mit mind. 50 Mbit/s erfolgt. Projektgebiet Bundesförderung (PGx): Bereich, in dem Anschlüsse für Endkunden geschaffen werden: Versorgung von mind. 85 % der Anschlüsse mit mind. 50 Mbit/s Versorgung von 100 % der Anschlüsse mit mind. 30 Mbit/s. 5

Anforderungen an den angepassten Netzplan Es müssen 100% 30 Mbit/s und 85 % 50 Mbit/s ausgebaut werden. Abweichungen führen ggfs. zum Widerruf der Zuwendung. Wann gelten welche Nebenbestimmungen?- Es sei denn, der Projektträger hat etwas anderes bestimmt! Phasen 1. Aufruf 2. Aufruf Antragstellung Phase 1 1.0 1.0 vor Baubeginn Phase 2 2.0 3.0 Zwischennachweis Phase 3 2.0 3.0 Verwendungsnachweis Phase 4 2.0 3.0 6

#1 Die Gebietsabgrenzung Die im Netzplan ausgewiesenen Ausbaugebiete enthalten (erneut) großflächig unbesiedelte Flächen. Die Darstellung ist auf die im Rahmen der Ausbaumaßnahme zu erschließende Siedlungsstruktur einzugrenzen. Ausbaugebiete fremd: Stellt die vollständige Erschließung dar Kein Pflichtlayer Einzeichnung eines Fremdausbaugebietes ohne Haushalte in der Fläche hat keinen Informationsgehalt. 7

#3 Versorgungsgebiete Notwendig sind u.a. Versorgungsgebiet fehlt Netztechnik fehlt Vollständige Angabe der Netztechnik Versorgungsgebiete nach Projektabschluss Netztechnik fehlt 8

Unterlagen des TK Anbieters 5 Abs.6 NGA-RR Die Angebote der Betreiber müssen mindestens die folgenden Angaben umfassen: Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B.Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (NGA-Netzfähigkeit), Angaben zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastrukturen (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser), die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung einschließlich indikativer Angabe möglicher Vorleistungspreise, Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Quantifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten. 9

5 Abs. 8 NGA-RR Sollten sich weniger als drei Betreiber am Wettbewerb beteiligen, können externe Rechnungsprüfer damit beauftragt werden, die vorgelegten Angebote zu prüfen oder die Wirtschaftlichkeitslücke selber zu schätzen und bei diesbezüglichen Verhandlungen zwischen der Gemeinde und dem Bieter zu vermitteln. Die Rolle des Rechnungsprüfers muss auf Verlangen das Breitbandkompetenzzentrum des Landes oder ein anderer unabhängiger externer Rechnungsprüfer wahrnehmen. Die Unabhängigkeit des externen Rechnungsprüfers muss auf Verlangen der öffentlichen Hand von diesem bestätigt werden. 10

6 ergänzend bei Wirtschaftlichkeitslücke Die Angebote der Betreiber müssen dabei ergänzend zu 5 Absatz 6 mindestens die Folgenden indikativen Angaben umfassen: Informationen zur zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur, die für Netzaufbau und-betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, Vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, Erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten, Nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote. 11

Auflagen Werden Auflagen erteilt, fehlt zumeist etwas von Beginn an. Auflagen im vorläufigen Zuwendungsbescheid sind Notlösungen Jede Auflage hat einen Hintergrund! Auflagen sind befristet wird eine Frist nicht eingehalten, ist der Zuwendungsbescheid hinfällig! Fristverlängerungen zur Erfüllung von Zuwendungen sind möglich, müssen jedoch beantragt und genehmigt werden. 12

Auflagen HVT-Nahbereich - Finanzplanung Sofern Sie in das zu fördernde Projektgebiet die HVt-Nahbereichsgebiete wiederaufnehmen möchten, ist spätestens vier Wochen vor Beginn des Auswahlverfahrens zur Auswahl des Netzbetreibers neben einem aktualisierten Netzplan auch eine aktualisierte Finanzplanung einzureichen, die folgende Anforderungen erfüllt: Die aktualisierte Finanzplanung muss die übrigen, zum ursprünglichen Antrag ergangenen Nachforderungen berücksichtigen. Die aktualisierte Finanzplanung darf in ihren Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Finanzplanung nicht über das hinausgehen, was infolge der Berücksichtigung der im Übrigen zum ursprünglichen Antrag ergangenen Nachforderungen zu ändern erforderlich ist. Im endgültigen Bewilligungsbescheid werde ich für den Fall der Wiederaufnahme der HVt- Nahbereichsgebiete in das zu fördernde Projektgebiet maximal den aus dem ursprünglichen Antrag hervorgehenden höheren Betrag bewilligen. 13

Auflagen in den Zuwendungsbescheiden Hiermit weise ich auf Ziff. 3.1. der Förderrichtlinie des Bundes in Verbindung mit 6 Absatz 1 Satz 2 der NGA-Rahmenregelung hin, worin die Wirtschaftlichkeitslücke als die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs definiert wird. Bitte reichen Sie einen qualifizierten Nachweis über den Aufgabenübertrag von allen durch die geförderte Maßnahme betroffenen Gebietskörperschaften nach. Der Aufgabenübertrag kann zum Beispiel durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag oder eine unterzeichnete Kooperationserklärung erfolgen. Bei der Antragstellung haben Sie eine Vielzahl von Technologien angegeben, die durch das Bundesförderprogramm ausgebaut werden sollen. Konkretisieren sie Ihre Auswahl bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Vergabeverfahrens. 14

Auflagen in den Zuwendungsbescheiden Ich verweise auf Ziff. 1.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Danach wird der Breitbandausbau nur in unterversorgten Gebieten, die derzeit nicht durch ein NGA-Netz versorgt sind und in denen in den kommen drei Jahren von privaten Investoren kein NGA-Netz errichtet wird (sogenannte weiße NGA- Flecken), gefördert. Bitte weisen Sie der Bewilligungsbehörde spätestens vier Wochen vor Beginn des Auswahlverfahrens, zum Beispiel durch eine Anwohnerbefragung, nach, dass die geförderte Maßnahme keine bereits versorgten Gebiete umfasst und somit den Anforderungen von Ziff. 1.1 der Förderrichtlinie des Bundes entspricht. Ich verweise auf Ziff. 5.1 der Förderrichtlinie des Bundes in Verbindung mit der Klarstellung zu Nr. 5.1 der Richtlinie Breitbandausbau vom 13.10.2015, abrufbar unter www.bmvi.bund.de. Danach soll die Förderung zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung in der gesamten Gebietskörperschaft (keine weißen Flecken) führen und zum Aufbau eines NGA-Netzes beitragen, in dem für 85% aller Haushalte zuverlässig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gewährleistet werden und für alle Anschlüsse eine Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Download erbracht wird. Der Bewilligungsbehörde ist binnen vier Wochen ab Zugang dieses Bescheids ein vollständiger Netzplan sowie eine Nachreichung der entsprechend überarbeiteten Antragstabellen einzureichen, aus dem die Einhaltung der vorgenannten Vorgaben hervorgeht. 15

Auflagen in den Zuwendungsbescheiden Ich verweise auf Ziff. 1.2 ivm Ziff. 5.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Danach soll die geförderte Maßnahme zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung in der gesamten Gebietskörperschaft führen (keine unversorgten weißen Flecken ). Bitte geben Sie die genauen Trassenlängen an, die Sie mit innovativen Verlegemethoden errichten werden. Der Baubeginn einer Trasse, die mit innovativen Verlegemethoden errichtet wird, ist der Bewilligungsbehörde spätestens zwei Wochen vorab mitzuteilen. Der Bescheid des Landes mit verbindlicher Höhe der Kofinanzierung ist der Bewilligungsbehörde unmittelbar nach Erhalt, spätestens jedoch drei Monate nach Zuschlagserteilung für den Betreiber, vorzulegen. 16

Auflagen in den Zuwendungsbescheiden Der von Ihnen eingereichte Netzplan ist unvollständig. Die von Ihnen dargestellten Ausbaugebiete enthalten Frei- und Grünflächen. Außerdem sind Ausbaugebiete enthalten, die nicht an eine Versorgungsinfrastruktur angeschlossen oder durch eine Verteileinheit versorgt sind. Weiter enthält Ihr Projekt Streckenführungen durch Ortschaften, die nach Kenntnis der Bewilligungsbehörde eigenwirtschaftlich erschlossen werden bzw. durch Ortschaften, die kein Ausbaugebiet enthalten. Ich weise darauf hin, dass nur Trassen zuwendungsfähig sind, die einen weißen Fleck erschließen. Ausbaugebiete, die geförderte Trassen nutzen, sind darzustellen und die sich daraus ergebenden Kosten und Einnahmen im Finanzierungsplan anzurechnen. Bitte begründen Sie die von Ihnen gewählte Trassenführung und reichen spätestens vier Wochen vor Beginn des Auswahlverfahrens einen vollständigen Netzplan ein, der den Anforderungen der GIS-Nebenbestimmungen in der Version 3.0 entspricht. 17

Auflagen in den Zuwendungsbescheiden Bei der Antragstellung haben Sie unter anderem LTE als zukünftige Technologie angegeben. Dem Fördermittelgeber ist bekannt, dass diese Angabe ersatzweise für eine Funktechnologie ausgewählt wurde. Ich weise Sie hiermit auf die Berücksichtigung der zuwendungsfähigen Kosten und des Zuwendungszwecks laut Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland hin. Auflage für Antragsteller mit mehr als einem Projekt: Ich weise darauf hin, dass für jede im Rahmen des Bundesförderprogramms geförderte Maßnahme ein eigenes Auswahlverfahren durchzuführen ist. Die Durchführung eines gemeinsamen Auswahlverfahrens für Projekte, für die jeweils ein eigener Bewilligungsbescheid ergangen ist, ist nicht zulässig. 18

Mitnutzung von Infrastrukturen Abfrage der Infrastrukturen aus den ISA (Infrastrukturatlas BNETZA) Anfrage zur Mitnutzung bei Infrastrukturinhabern (siehe auch DigiNetzG) Mitnutzung muss unmöglich oder unwirtschaftlich sein. Begründung ggfs. erforderlich. Kosten im Finanzierungsplan ersichtlich. 19

Einhaltung weiterer Vorgaben Materialkonzept Ausnahmen können auf Antrag des Antragstellers (nicht des TK-Anbieters) genehmigt werden. Das Materialkonzept wird nicht von allen Planern verstanden. GIS-Nebenbestimmung Sind einzuhalten. Eine höhere Version als im Zuwendungsbescheid vorgesehen, kann jederzeit genutzt werden Sind Auszahlungsrelevant Merkblatt zur Dokumentation Hier sind Fotodokumentation und Messhinweise enthalten. Die Kosten sind überschaubar und beschleunigen das Verfahren Publizitätspflichten Die Einhaltung ist obligatorisch. Ohne Nachweis keine Akzeptanz der Kosten 20

Publizitätspflichten Laut BNBest-GK ist der Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet, bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vorhaben auf die Unterstützung aus dem Bundesförderprogramm hinzuweisen. Obligatorische Angaben: Logo des BMVI Hinweis auf Bund Hinweis auf Bundesförderprogramm Breitband Für i. Logo des BMVI hält der Projektträger folgendes Logo in der Kategorie globale Dokumente auf der Ausschreibungsdatenbank bereit: Wie dieses zu verwenden ist, können Sie in der pdf-datei Lies mich (Verwendung, Abstände, Untergrund etc.) im zip-ordner auf der Ausschreibungsdatenbank nachlesen. 21

Publizitätspflichten Während der Durchführung des Vorhabens muss der Zuwendungsempfänger zudem eine Beschreibung des Vorhabens auf seiner Internetseite veröffentlichen. Inhalte: Ziele Projektfortschritt Ergebnisse Unterstützung durch den Bund vorübergehend ist während der Bautätigkeit ein Schild an der Baustelle an gut sichtbarer Stelle aufzustellen an allen mit dieser Maßnahme neu entstehenden Verteilerkästen und Gebäuden sind gut sichtbare und wetterbeständige Beschilderungen mit Hinweis auf die Förderung anzubringen. 22

Zwischennachweise und Beginn Abgerechnet wird nach Meilensteinen Spätestens alle 12 Monate ist ein Zwischennachweis zu erbringen Wird in den ersten zwölf Monaten nicht mit dem Bau begonnen, ist davon auszugehen, dass das Projekt nicht umgesetzt wird. 23

Sind noch Fragen offen? Dann sprechen Sie uns an: atene KOM GmbH Agentur für Kommunikation, Organisation und Management Invalidenstraße 91 10115 Berlin Tel. +49 (0)30 60 98 990-0 Fax +49 (0)30 60 98 990-99 www.atenekom.eu 24