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Transkript:

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2017 Ausgabe - Nr. 40 Ausgabetag 29.09.2017 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Abwasserbetrieb TEO AöR der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf der Sparkasse Beckum-Wadersloh der Sparkasse Münsterland Ost der Wasserversorgung Beckum GmbH der Stadtwerke ETO GmbH & Co. KG Nummer Datum Gegenstand Seite STADT TELGTE 256 25.09.17 a) 79. Änderung des Flächennutzungsplanes 597 599 257 25.09.17 b) 13. Änderung des Bebauungsplanes Drostegärten Delsener Heide hier: In-Kraft-Treten 600 602 SPARKASSE MÜNSTERLAND-OST 258 25.09.17 Aufnahme von vier Aufgeboten für in Verlust geratene Sparbücher 603 604 SPARKASSE BECKUM-WADERSLOH 259 26.09.17 Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches 605 Herausgeber: Kreis Warendorf Der Landrat Telefon: 0 25 81 / 53-10 32 Fax: 0 25 81 / 53-10 99 email: amtsblatt@kreis-warendorf.de Druck und Vertrieb: Kreis Warendorf Haupt- und Personalamt Postfach 11 05 61 48207 Warendorf Erscheint in der Regel zweimal monatlich (1. u. 3. Freitag) bei Bedarf auch zusätzlich Ein Abonnement kann für eine Jahresgebühr in Höhe von 48,- abgeschlossen werden. Bestellungen sind an das Haupt- und Personalamt zu richten. Alle Amtsblätter konnen kostenfrei auf der Internetseite www.kreis-warendorf.de unter der Rubrik Amtsblatt abgerufen werden.

2 Nr. Datum Gegenstand Seite KREIS WARENDORF 260 27.09.17 a) Veröffentlichung des Amtsblattes in der 44. Kalenderwoche 606 261 27.09.17 b) Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungsentscheidungen 607 610

597 Öffentliche Bekanntmachung 79. Änderung des Flächennutzungsplanes Die vom Rat der Stadt Telgte am 13.07.2017 beschlossene und gemäß 6 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414, letzte Fassung) angezeigte 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Telgte hat die Bezirksregierung Münster mit Verfügung vom 08.09.2017, Aktenzeichen 35.02.01.800-011/2017.0002, gemäß 6 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt. Die Flächennutzungsplanänderung wird mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und kann bei der Stadtverwaltung Telgte, Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt, Baßfeld 4-6, 48291 Telgte, Zimmer 315, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt des Planes und der Begründung wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Telgte wird hiermit gemäß 6 Absatz 5 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Telgte wirksam. Geltungsbereich Für den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes ist der beigefügte Änderungsplan maßgebend. Hinweise: Gemäß 44 Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass ein Entschädigungsberechtigter Entschädigung verlangen kann, wenn die in den 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39-42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Gemäß 215 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2. nach 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel in der Abwägung unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Telgte, Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt, geltend gemacht worden

598 sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666) in der derzeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung NRW gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Rates der Stadt Telgte vorher beanstandet, oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Telgte vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Telgte, den 25.09.2017 Stadt Telgte Der Bürgermeister gez. Wolfgang Pieper

599 E 417762 m N 5759642 m Titel Inhalt Übersichtsplan 79. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Telgte N 5758337 m E 416942 m Institution Kreis Warendorf Bearbeiter sylvia.bruegger@telgte.de Datum 24.08.2016 Maßstab 1 : 5.000

600 Bekanntmachung In-Kraft-Treten der 13. Änderung des Bebauungsplanes Drostegärten Delsener Heide der Stadt Telgte Der Rat der Stadt Telgte hat am 13.07.2017 aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) in der derzeit geltenden Fassung und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung die 13. Änderung des Bebauungsplanes Drostegärten - Delsener Heide der Stadt Telgte als Satzung beschlossen. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der 13. Änderung des Bebauungsplanes Drostegärten - Delsener Heide der Stadt Telgte ist in dem beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet. Hinweise gemäß 44 und 214, 215 BauGB Auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 des BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des 44 Absatz 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wird hingewiesen. Gemäß 215 Absatz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass 1. eine nach 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Telgte geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist dabei darzulegen. Hinweise gemäß GO NRW Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit geltenden Fassung eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW beim Zustande-kommen der Satzung nach Ablauf eines Jahres seit der Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

601 b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Beschluss des Rates der Stadt Telgte vorher beanstandet, oder d) der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Telgte vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bekanntmachungsanordnung Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Drostegärten - Delsener Heide der Stadt Telgte mit Begründung, die Hinweise gemäß 44, 214 und 215 BauGB sowie der Hinweis gemäß GO NRW werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Drostegärten - Delsener Heide einschließlich Begründung kann bei der Stadtverwaltung Telgte, Fachbereich Planen, Bauen und Umwelt, Baßfeld 4-6, 48291 Telgte, Zimmer 315, während der Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Die 13. Änderung des Bebauungsplanes Drostegärten - Delsener Heide mit Begründung tritt gemäß 10 Absatz 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Telgte, den 25.09.2017 Stadt Telgte Der Bürgermeister gez. Wolfgang Pieper

602 STADT TELGTE BEBAUUNGSPLAN DROSTEGÄRTEN - DELSENER HEIDE -13. ÄNDERUNG Bereich der 13. Änderung BP Drostegärten Delsener Heide 7. Änderung PLANÜBERSICHT M 1 : 5.000 13.07.2017 13. Änderung NORDEN DATUM Dez. '2012 PLGR 11.10.2007 7. Änderung 133 / 65 BEARB. Bo/Vi M. 1 : 1.000 BÜRGERMEISTER Inklusive sämtlicher bisher rechtskräftigen Änderungen 0 10 20 30 40 60 m PLANBEARBEITUNG WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH Daruper Straße 15 D-48653 Coesfeld Telefon +49 (0)2541 9408-0 Fax 6088 info@wolterspartner.de

603 Aufnahme eines Aufgebotes Der Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches Nr. 301847695 der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt. Münster, 25. September 2017 Sparkasse Münsterland Ost Der Vorstand Aufnahme eines Aufgebotes Der Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches Nr. 302777719 der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt. Münster, 25. September 2017 Sparkasse Münsterland Ost Der Vorstand

604 Aufnahme eines Aufgebotes Der Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches Nr. 303077416 der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt. Münster, 26. September 2017 Sparkasse Münsterland Ost Der Vorstand Aufnahme eines Aufgebotes Der Gläubiger des in Verlust geratenen Sparbuches Nr. 301859187 der Sparkasse Münsterland Ost hat dessen Kraftloserklärung beantragt. Der Inhaber dieses Sparbuches wird hiermit aufgefordert, binnen drei Monaten, gerechnet von dem u. g. Datum an, seine Rechte unter Vorlegung des Sparbuches anzumelden; andernfalls wird das Sparbuch für kraftlos erklärt. Münster, 26. September 2017 Sparkasse Münsterland Ost Der Vorstand

605 Kraftloserklärung Das von der Sparkasse Beckum-Wadersloh ausgestellte Sparkassenbuch 300875820 ist aufgrund des Aufgebotsverfahrens durch Beschluss des Sparkassenvorstandes vom 26.09.2017 gemäß Abschnitt 6.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Sparkassengesetz für Nordrhein-Westfalen für kraftlos erklärt worden. Sparkasse Beckum-Wadersloh gez. Der Vorstand

606

607 Benachrichtigung / öffentliche Zustellung Das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf hat für Herr Krzyszof Grzegorz Zimoch letzte bekannte Anschrift: Wagner Str. 15, 48231 Warendorf mit Schreiben vom : 21.09.2017 Aktenzeichen : 368300/OV/94/CK Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben gem. 1 i.v.m. 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wen seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schreiben kann im Kreishaus Warendort, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. 48231 Warendorf, den 21.09.2017 Kreis Warendorf Der Landrat Im Auftrag Benachrichtigung / öffentliche Zustellung Das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf hat für Herr Eugen-Viorel Mitrofan letzte bekannte Anschrift: Kleygarten 11, 59302 Oelde mit Schreiben vom : 21.09.2017 Aktenzeichen : 368300/OV/76/JP Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben gem. 1 i.v.m. 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wen seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schreiben kann im Kreishaus Warendort, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. 48231 Warendorf, den 21.09.2017 Kreis Warendorf Der Landrat Im Auftrag

608 Benachrichtigung / öffentliche Zustellung Das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf hat für Herrn Sascha Elling letzte bekannte Anschrift: Karl-Wagenfeld-Str. 1 A, 48324 Sendenhorst mit Schreiben vom : 11.09.2017 Aktenzeichen : 368300/OV/71/JP Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben gem. 1 i.v.m. 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wen seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schreiben kann im Kreishaus Warendort, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. 48231 Warendorf, den 11.09.2017 Kreis Warendorf Der Landrat Im Auftrag Benachrichtigung / öffentliche Zustellung Das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf hat für Herrn Jozsef Grebenar letzte bekannte Anschrift: Feldmark 3 A, 48336 Sassenberg mit Schreiben vom : 11.09.2017 Aktenzeichen : 368300/OV/70/JP Eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben gem. 1 i.v.m. 10 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt. Das Dokument gilt als zugestellt, wen seit dem Tag der Bekanntmachung bzw. seit der Veröffentlichung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Hierdurch können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Schreiben kann im Kreishaus Warendort, im Straßenverkehrsamt, Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf, Zimmer B0.52, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. 48231 Warendorf, den 11.09.2017 Kreis Warendorf Der Landrat Im Auftrag

609 Öffentliche Bekanntmachung Der Kreis Warendorf hat in dem Verwaltungsverfahren, Mohammed Mayar Al Harash, zuletzt wohnhaft in Nordring 29b 59302 Oelde mit Schreiben vom 26.09.2017, Aktenzeichen 3140/320699 eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der o. g. Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt ( 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen). Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Das Schreiben kann im Jobcenter Kreis Warendorf, Anlaufstelle Oelde, Zimmer 001, Am Markt 8, 59302 Oelde, während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden. Kreis Warendorf Der Landrat

610 Öffentliche Bekanntmachung Der Kreis Warendorf hat in dem Verwaltungsverfahren, Gerrit Brauner, zuletzt wohnhaft in In der Boltenbrede 34 59229 Ahlen mit Schreiben vom 27.09.2017, Aktenzeichen 3910/119684 eine rechtsmittelfähige Entscheidung getroffen. Da der derzeitige Aufenthaltsort der o. g. Person nicht bekannt ist, wird das Schreiben durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt ( 1 in Verbindung mit 10 Abs. 2 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen). Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Es gilt an dem Tage als zugestellt, an dem seit dem Tage des Aushangs zwei Wochen verstrichen sind. Das Schreiben kann im Jobcenter Kreis Warendorf, Anlaufstelle Ahlen, Zimmer 0.14, Raiffeisenstraße 11, 59229 Ahlen, während der allgemeinen Dienstzeit eingesehen werden. Kreis Warendorf Der Landrat