Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8538 15.06.2011 Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 06.04.2011 Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Ich frage die Staatsregierung: Wie viele und welche außeruniversitären Forschungseinrichtungen gibt es in Bayern (Auflistung nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? a) Wer sind die jeweiligen Träger dieser Einrichtungen? b) In welchen Forschungsbereichen sind diese Einrichtungen schwerpunktmäßig tätig? c) Wie sind deren jährliche Etats und wer ist für deren finanzielle Ausstattung zuständig? d) Welche Forschungseinrichtungen werden vom Freistaat Bayern mit Zuschüssen beziehungsweise Fördermitteln unterstützt? Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 06.05.2011 In Bayern gibt es eine vielfältige öffentlich finanzierte außeruniversitäre Forschungslandschaft, die auf wichtigen Feldern international anerkannte Spitzenleistungen erbringt und für die Konkurrenzfähigkeit der bayerischen und deutschen Forschung unverzichtbar ist. Im Einzelnen gibt es 47 Einrichtungen bzw. Institute der außeruniversitären Forschung: Max-Planck-Gesellschaft: Max-Planck-Institut für Astrophysik Max-Planck-Institut für Biochemie, Martinsried Max-Planck-Institut für Neurobiologie, Martinsried Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen (seit 01.01.2011; zuvor Teil des Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht) Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht (seit 01.01.2011; zuvor Teil des Max-Planck- Instituts für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht) Max-Planck-Institut für Physik, München (Werner-Heisenberg-Institut) Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik Max-Planck-Institut für Psychiatrie Max-Planck-Institut für Quantenoptik Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Sozialrecht Max-Planck-Institut für Ornithologie Max-Planck-Institut für Plasmaphysik 1 Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts in Erlangen Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF) Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP), Garching Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt GmbH (HGUM), Neuherberg Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Oberpfaffenhofen, früher Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt KIT (vormals Forschungszentrum Karlsruhe) Institut für Meteorologie und Klimaforschung, IMK-IFU, Garmisch- Partenkirchen Fraunhofer-Gesellschaft (FhG): Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen, Erlangen Fraunhofer-Institut für Silicatforschung, Würzburg Fraunhofer-Institut für Integrierte Systeme und Bauelementetechnologie, Erlangen Fraunhofer-Institut für Verfahrenstechnik und Verpackung, Freising Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Institutsteil Holzkirchen Fraunhofer-Einrichtung für Modulare Festkörper-Technologien EMFT, München Fraunhofer-Einrichtung für Systeme der Kommunikationstechnik, München Darüber hinaus gibt es zwei Fraunhofer-Arbeitsgruppen und 10 Fraunhofer-Projektgruppen, die ausschließlich vom Freistaat Bayern aufgebaut werden. Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm-Leibniz Deutsches Museum München Germanisches Nationalmuseum Nürnberg Institut für Zeitgeschichte, München 1 Das Max-Planck-Institut für Plasmaphysik wird als HGF-Zentrum gefördert und ist unter den HGF-Zentren aufgeführt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
Seite 2 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8538 Deutsche Forschungsanstalt für Lebensmittelchemie, Garching ifo-institut für Wirtschaftsforschung, München Einrichtung, deren Grundfinanzierung ausschließlich vom Freistaat Bayern bestritten wird Arbeitsgemeinschaft außeruniversitärer Historischer Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland e.v., München Wissenschaftszentrum Ost- und Südosteuropa, Regensburg Deutsches Geodätisches Forschungsinstitut Monumenta Germaniae Historica, München Stiftung zur Förderung der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften in München Historisches Kolleg Collegium Carolinum e.v., München Frauenakademie München e.v. Kuratorium Nobelpreisträgertagung, Lindau Internationales Institut für wissenschaftliche Zusammenarbeit e.v. Schloss Reisensburg Institut für Sozialwissenschaftliche Forschung e.v., München Bayerische Akademie der Wissenschaften darunter Landeseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des StMWIVT: Bayerisches Zentrum für angewandte Energieforschung, Würzburg ATZ Entwicklungszentrum, Sulzbach-Rosenberg Bauhaus Luft, Garching BF/M Bayreuth iwb Anwenderzentrum, Augsburg Zentrum für Telematik, Würzburg Forschungszentrum Magnetresonanz Bayern, Würzburg Hinweis: Die Zuordnung zu den jeweiligen Regierungsbezirken und Landkreisen entnehmen Sie bitte der Tabelle. Zu a): Für die verschiedenen Trägerorganisationen sind folgende Rechtsformen üblich: Die Max-Planck-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein; die Institute sind mit Ausnahme des IPP nicht rechtlich selbstständig. Helmholtz-Zentren sind rechtlich selbstständig und in verschiedenen Rechtspersönlichkeiten organisiert. WGL(Leibniz)-Institute sind rechtlich selbstständig, i. d. R. liegt die Rechtsform der Stiftung vor. Die Fraunhofer-Gesellschaft ist ein eingetragener Verein; die Fraunhofer-Institute sind nicht rechtlich selbstständig. Forschungseinrichtungen, deren Grundfinanzierung allein vom Freistaat Bayern bestritten wird, sind in verschiedenen Rechtspersönlichkeiten organisiert. Die genaue Zuordnung der Rechtspersönlichkeit der einzelnen Forschungseinrichtungen entnehmen Sie bitte der Tabelle. Zu b): Der größere Teil der Zuwendungen geht an die MPG. Die Max-Planck-Institute sind der Grundlagenforschung zuzurechnen. Helmholtz-Zentren beschäftigen sich teils mit Grundlagenforschung (IPP, HGUM), teils mit angewandter Forschung (DLR, IMK-IFU). WGL-Einrichtungen betätigen sich in der Regel in der Grundlagenforschung und erbringen wissenschaftliche Serviceleistungen, z. B. durch das Bereitstellen von Archiven und Bibliotheken. Das ifo-institut betätigt sich im Bereich der angewandten Forschung. Die FhG lässt sich der angewandten Forschung zuordnen. Einrichtungen, deren Grundfinanzierung allein vom Freistaat Bayern getragen wird, sind im Zuständigkeitsbereich des StMWFK der Grundlagenforschung zuzuschlagen, Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des StMWIVT der angewandten Forschung. Zu c): In der Tabelle finden Sie die staatlichen Zuschüsse Bayerns. Die Einrichtungen finanzieren sich überwiegend durch die staatlichen Zuschüsse. Im Übrigen finanzieren sich die Einrichtungen durch Drittmittel und Aufträge. Die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen hängt von der jeweiligen Trägerorganisation ab. Die MPG finanziert sich 50 : 50 zwischen Bund und Ländern, der Länderanteil wird zur Hälfte nach einer Sitzlandquote und zur Hälfte nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt. Die HGF finanziert sich 90 : 10 zwischen Bund und Sitzland. Die WGL finanziert sich 50 : 50 zwischen Bund und Sitzland, wobei 25 % des Länderanteils (bei Einrichtungen mit wissenschaftlichen Infrastrukturaufgaben 75 %) unter den Ländern nach dem Königsteiner Schlüssel finanziert werden (mit Ausnahme der großen Baumaßnahmen). Die Fraunhofer-Gesellschaft finanziert sich 90 : 10 zwischen Bund und Gemeinschaft aller Sitzländer. Darüber hinaus gibt es einige Einrichtungen, deren Grundfinanzierung allein vom Freistaat Bayern getragen wird (siehe Tabelle). Zu d): Die von Bayern mit Zuschüssen unterstützten Einrichtungen sind in der beiliegenden Tabelle aufgeführt.
Drucksache 16/8538 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 3
Seite 4 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8538
Drucksache 16/8538 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Seite 5
Seite 6 Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/8538