Stellungnahme zur Änderung und Verlängerung der Richtline zur investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Ähnliche Dokumente
Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände

Jugendhilfepolitische Einordnung des Landesprogrammes Schulbezogene Jugendsozialarbeit

Rundschreiben Nr. 43/3/2018

der Landschaftsverband Rheinland (LVR-Landesjugendamt) fördert mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland

Rundschreiben Nr. 43/3/2017

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Einladung zur Fachtagung

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen

THOR I. 91D TAG POST (\17 15 : Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 44 Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt

Gesetz zur Neuregelung von Zuständigkeiten für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Beschluss-Reg.-Nr. 11/05 der 3. Sitzung des LJHA am in Erfurt

Bundesrat Drucksache 203/09. Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung

Rundschreiben Nr. 7/2011 des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu allgemeinen Fragen des Vergaberechts

Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 5. Legislaturperiode-

/k. l~~i. u~ t> /,r.cj/ '/ G12 i.lj /0.~ -pl&-qo( z,v. 08. lll& ~

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Richtlinie zur investiven Förderung

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Träger der freien Jugendhilfe und an kommunale. Gebietskörperschaften.

Rundschreiben Nr. 42/ U3-Ausbau Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung und Kinderbetreuungsfinanzierung

Zuwendung aus Landesmitteln für die Kulturelle Zusammenarbeit mit dem Ausland des Haushaltsjahres 2016

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES

An die Vorsitzende des Bildungsausschusses Frau Anke Erdmann, MdL. - im Hause - Anbindung der Landeszentrale für politische Bildung in den Ländern

vielen Dank für die Gelegenheit, zu Ihrem Entwurf der Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes

Landratsamt Erzgebirgskreis Abteilung 2 Soziales und Ordnung Referat Jugendhilfe

Überarbeitung des qualitativen Berichtsbogens der außerschulischen Jugendbildung bei den Jugendverbänden

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

2.1 Grundlegende Leistungen zur Unterstützung der fachlich-inhaltlichen Arbeit in der Jugendhilfe

2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom

Stadt- und Landkreise. und kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt in Baden-Württemberg

Trägerunterlagen (zweifach 1 ) zur Beantragung einer Zuwendung (= Antrag des Trägers/ Tagesmutter bzw. Tagesvater oder Erziehungsberechtigte/r)

Per

Vorlage für die Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses am

SACHSEN. 1} Mai Freistaat. Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz Dresden

Das KiBiz enthält in diesem Zusammenhang keine Regelung über die

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2

An die Mitglieder der AEJ-NRW und ihre Untergliederungen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Richtlinie der Großen Kreisstadt Torgau zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Sportvereine (Sport-Jugend-FRL)

Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde

(~ a~~tf GDV STELLUNGNAHME 16/568 A02, A11 (A.

Familienzentren NRW: Durchführung der Re- Zertifizierung der Pilotprojekte durch die Zertifizierungsstelle PädQUIS

Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Jugendverbandsforum Ravensburg / Stadt Ravensburg: FÖRDER

Mustervereinbarung zum Verfahren gem. 8a Abs. 4 SGB VIII

Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode Mitteilung des Senats vom 5. November 2013

Name und Kontaktdaten der Verantwortlichen beim KVJS und gegebenenfalls seines Vertreters:

Förderrichtlinie des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt zur Förderung des Ehrenamtes durch Mittel der Thüringer Ehrenamtsstiftung vom 1.

Öffentliche Anhörung Ausschussvorlage/WKA/19/29 Teil 1 Stand:

Zweites Gesetz zur Änderung des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes

Förderantrag für die freiwillige städtische Zweitkinderförderung für das Betreuungsjahr 2016/2017

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen

Verwaltungsvorschrift

Föritztalkurier. Amtsblatt. der Gemeinde Föritz, der Gemeinde Judenbach und der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz. Inhaltsverzeichnis:

5.6.1 R I C H T L I N I E N. zur Förderung der Troisdorfer Freizeitvereine in der Fassung des Beschlusses des Rates der Stadt vom 01.

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

- Neuabdruck - Inhalt

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Herrn Präsident Jochen Homann Tulpenfeld Bonn

Sachgebiet - Sachbearbeiter. 42 Regierungsamtmann Thomas Schieder

Vom An alle Apotheken und Pharmazeutische Großhändler des Freistaats Thüringen

Die Jugendverbandsarbeit ist entsprechend 17 ThürKJHAG zu berücksichtigen. Die Zuweisungen werden für folgende örtliche Maßnahmen gewährt:

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Bundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesrat Drucksache 393/14 (Beschluss) Stellungnahme des Bundesrates

Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz Herrn Kirchenrat Dr. Thomas Posern Grosse Bleiche Mainz

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Evaluation der Richtlinie Örtliche Jugendförderung

Bundesrat Drucksache 266/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

B. Lösung Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und einzudämmen zu können, soll mithilfe des vorliege

Förderung der Jugendarbeit 51-08

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Neuregelung Abführungsverpflichtung ab

Regierung von Niederbayern Bereich Planung und Bau. Kommunalinvestitionsprogramm

Einkommensteuerpflicht hier: Zahlungen von Gemeinden an Lehrgangsteilnehmer der NABK

Rundschreiben 42/923/2016

EUR (in Worten: neunzigtausend Euro)

Bundesrat Drucksache 268/12. Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

keine keine Euro Euro Euro Euro Euro Euro

Änderung des Erlasses Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen

Einreichung von Angeboten zum Abschluss von Vereinbarungen nach 78 b SGB VIII; Termine 2019 und Angebotsunterlagen

Pauschale Zuweisungen zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Schulbereich (Schulpauschale) 1. Verwendungszwecke 2.

Rundschreiben Nr. 42/771/2012

Richtlinien. Inhaltsübersicht

Ergebnisprotokoll über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom

zu Punkt... der 836. Sitzung des Bundesrates am 21. September 2007

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Antrag. 1. Antragssteller Stadt/Gemeinde: Landkreis: Anschrift: Bearbeiter: Telefon: Bankverbindung Bank: IBAN: BIC:

Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16

Frist zur Abgabe der Stellungnahme: 9. April 2010 Stand: 27. April Ausschussvorlage WKA/18/8 öffentlich

AGOT N RW Graf Recke Strasse Düsseldorf

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses zur Neufassung der Arzneimittel-Richtlinie

Tragende Gründe. Vom 20. November 2014

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Transkript:

Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 6. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 56/16 der 7. Sitzung des LJHA am 12. September 2016 in Erfurt Stellungnahme zur Änderung und Verlängerung der Richtline zur investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit Der Landesjugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme des Vorsitzenden zur Änderung und Verlängerung der Richtlinie zur investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit (s. Anlage) zustimmend zur Kenntnis. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Landesjugendamt Geschäftsstelle Landesjugendhilfeausschuss Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Postfach 90 04 63. 99107 Erfurt Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Referat 42 Referatsleiterin Frau Angela Lorenz im Hause Ihre Ansprechpartnerin Susanne Krakovic Durchwahl Telefon +49 361 3798-411 Telefax +49 361 3798-830 Susanne.krakovic@ tmsfg.thueringen.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Änderung und Verlängerung der Richtlinie zur investiven Förderung im Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit hier: Anhörungsverfahren Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-6512/25-3-53044/2016 Erfurt, 22.Juli 2016 Sehr geehrte Frau Lorenz, vielen Dank für die Möglichkeit, zur o.g. Änderung Stellung beziehen zu können. Unter Organvorbehalt nehme ich wie folgt Stellung. Hierbei gehe ich ausdrücklich nur auf von mir zu benennende Änderungen am Entwurf ein. Vorangestellt wird, dass die Aufnahme der investiven Förderung von Geschäftsstellen strukturbildender anerkannter Träger der freien Jugendhilfe sowie deren Erweiterung auf die 13 und 14 SGB VIII in die Förderrichtlinie ausdrücklich begrüßt wird. Dies trägt einer vorgetragenen Bedarfsanzeige, die jedoch bisher nicht umfassend erfüllt werden konnte, Rechnung. Zu 1.3 Unter Bezugnahme der vorgesehenen Streichung in Pkt. 1.2 FRL-E [ ] entsprechend des jeweils gültigen Landesjugendförderplanes [ ] wird angeregt, zumindest in Pkt. 1.3 die überörtliche Bedeutung von Einrichtungen aufzunehmen. Dies auch insofern, da auf diese in den Pkt. 4.6 und 5.4 ausdrücklich abgehoben wird. Dies trägt insgesamt zur Klarheit der FRL bei. Änderungsvorschlag: Aufnahme des Wortes überörtlichen vor Wort Einrichtungen Vorsitzender Landesjugendhilfeausschuss Herr Peter Weise Landesjugendring Thüringen e.v. Johannesstraße 19 99084 Erfurt Telefon +49 (0361) 5767835 Telefax +49 (0361) 5767815 E-Mail post@ljrt-online.de Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Werner-Seelenbinder-Str. 7 99096 Erfurt www.thueringen.de/th2 E-Mail-Adressen dienen im TMBJS nur dem Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung. Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen BIC: HELADEFF820 IBAN: DE14820500003004444141

Der in dem FRL-E benannte Indikator 1 hebt grundsätzlich auf die Nutzung der Einrichtung ab. Es wird nicht berücksichtigt, dass Investitionen auch getätigt werden, die nicht unmittelbar und damit messbar mit der Nutzung im Zusammenhang stehen. So führt eine rein energetische Dachsanierung nicht zu einer Erhöhung der Nutzerzahlen etc. Es ist zu prüfen, ob nicht weitere Indikatoren (nachhaltige Wirtschaftlichkeit) aufgenommen werden, die letztlich die Investitionen in Nachbetrachtung rechtfertigen. Zu 2.1 Die Streichung der Förderung des Neubaus wird aus folgenden Gründen abgelehnt. Ein Neubau kann im Einzelfall kostengünstiger und wirtschaftlicher sein als eine Komplettsanierung. Träger der freien Jugendhilfe sollten in ihren Standortentscheidungen, die im Vorfeld einer tiefgründigen Analyse (und Wirtschaftlichkeitsprüfung) unterzogen werden, Unterstützung erfahren. Die Regelung und das damit verbundene Ermessen gemäß Pkt. 1.2 FRL sollte von vornherein nicht ausgeschlossen werden. Im Übrigen wird unter Pkt. 4.4 (FRL-E) der Neubau nicht ausgeschlossen. Zu 2.2 Unterstellt, dass mit dem unter Pkt. 1.3 FRL-E benannten Ziel, [ ] den qualitativen Standard der räumlichen Bedingungen, einschließlich deren technischen Ausstattung zu erhöhen [ ], auch die Geschäftsstellen erfasst werden sollen, greifen die zu fördernden Maßnahmen zu kurz. Es sei daran erinnert, dass auch Geschäftsstellen renovierungsbedürftig sind. zur Herstellung einer Barrierefreiheit (vgl. Begründung zur Änderung 1.3 Aufnahme des Kriteriums Zielgruppe) anerkannte Träger der Seite 2 von 4

freien Jugendhilfe keine Rechtsansprüche gegenüber privaten Vermietern geltend machen können. Es wird gebeten, den Gegenstand der Förderung unter 2.2 zu erweitern. Zu 4.1 4.4 Die benannten Zuwendungsvoraussetzungen greifen die bisherigen Regelungen, die sich ausschließlich auf die Förderung investiver Vorhaben in Jugendbildungs- und Jugenderholungseinrichtungen auf. Ich bitte zu prüfen, ob hier gesonderte Regelungen zur Förderung von Geschäftsstellen aufgenommen werden müssen. Zu 4.8 Unter Bezugnahme des Vortrages zu Pkt. 2.2 FRL-E ist hier eine Erweiterung des Vorhabens vorzunehmen. Zu 6.5.1 Hinsichtlich der Zweckbindung für die technische Ausstattung wird angeregt, eine Frist von fünf Jahren einzuführen. Dies begründet sich aus der Erfahrung, dass technische Geräte zumeist nach maximal fünf Jahren hohe Verschleißerscheinungen aufweisen bzw. ausfallen und auch nicht mehr neuesten Erfordernissen entsprechen. Bei Annahme dieses Vorschlages müsste auch die Rückzahlung (fünf vom Hundert) aufgeführt werden. Zu 6.5.3 Da die Zuwendung nicht mehr an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgereicht werden sollen (vgl. Pkt. 1.3 FRL-E) sind die Worte und andere zu streichen. Zu 7.1 Gemäß Absatz 3 FRL-E soll die Förderung von Vorhaben nach Ziffer 2.2 (Geschäftsstellen) nachrangig betrachtet werden. Es wäre an dieser Stelle geboten, im Sinne der Planungssicherheit und den Vorgaben nach 4.2 Seite 3 von 4

(Planungszeitraum) einen Zeitpunkt auszuweisen, an dem der begehrende Träger erfährt, ob mit einer Zuwendung gerechnet werden kann. Zu 7.2.6 Die Vorgabe einer Laufzeit eines Mietvertrages für Geschäftsstellen von 25 Jahren ist unüblich und hinsichtlich der avisierten technischen und inventarmäßigen Ausstattung unangemessen, zumal es sich grundsätzlich um bewegliche Gegenstände handelt, die bei einem evtl. Umzug mitgenommen werden können. Dies sollte grundsätzlich nochmals überdacht werden. Sollte dem Vorschlag einer Renovierung/Sanierung der Geschäftsstelle zugestimmt werden, so sollte eine Mietbindungsfrist nicht höher als 5 Jahre sein. Zu 7.3.3 Die bisher nicht geänderte Regelung ist hinsichtlich des Erfordernisses eines Verwendungsnachweises bei investiver Förderung von Geschäftsstellen zu prüfen und dementsprechend anzupassen. Mit freundlichen Grüßen Peter Weise Vorsitzender LJHA Seite 4 von 4