Digitale Betriebsprüfung

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Transkript:

ecomm- Veranstaltungsreihe 2007 Digitale Betriebsprüfung GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) Klaus Pooch Geschäftsführer connect consulting OHG 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 1 von 20

Kurzvorstellung Wer sind wir? Was machen wir? Seit 1990 DATEV-Systempartner 50% des techn. Personals sind Steuerfachgehilfen Bindeglied zwischen StB und Mandant Seit 2002 aktiv im GDPdU-Segment tätig Betreuen ca. 800 Steuerberater und ca. 300 Unternehmen 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 2 von 20

Agenda Was sind die GDPdU- Begriffsklärung Welche Rechtsgrundlage gibt es Welche Möglichkeiten haben die Finanzbehörden Welche Daten sind steuerlich relevant Schritte zum GDPdU-Extrakt Wie können extrahiert Daten archiviert werden Welche strategischen Maßnahmen sollten ergriffen werden 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 3 von 20

Die Rechtslage ab 01.01.2002 Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) vom 23.10.2000 (BStBl. Teil I Seite 1428, 1455) wurde der Datenzugriff für alle Außenprüfungen, die nach dem 1.1.2002 beginnen ( 19 b EGAO) eingeführt. Im Hinblick auf eine effiziente Prüfung wird damit der Finanzverwaltung das Recht eingeräumt, für alle ab dem 1. Januar 2002 beginnenden Außenprüfungen auf die Datenbestände buchführungspflichtiger Unternehmen digital zuzugreifen 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 4 von 20

Die Rechtslage ab 01.01.2002 146 Abs. 5 AO (Ordnungsvorschrift für Buchführung und Aufzeichnungen) Bei der Führung der Bücher und der sonst erforderlichen Aufzeichnungen auf Datenträgern muss insbesondere sichergestellt sein, dass [Fassung bis 31.12.2001:die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können] während der Dauer der Aufbewahrungsfrist die Daten jederzeit verfügbar sind und unverzüglich lesbar gemacht werden können. Dies gilt auch für die Befugnisse der Finanzbehörde nach 147 Abs. 6 AO. 147 Abs. 2 AO während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar sind [Fassung bis 31.12.2001: und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können], unverzüglich lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können. 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 5 von 20

Die Rechtslage ab 01.01.2002 147 Abs. 6 AO 1 Sind Unterlagen nach Abs. 1 mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden, hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht Einsicht in die gespeicherten Daten zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung dieser Unterlagen zu nutzen (Z1). 2 Sie kann im Rahmen einer Außenprüfung auch verlangen, dass die Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet (Z2) oder ihr die gespeicherten Unterlagen und Aufzeichnungen auf einem maschinell verwertbaren Datenträger (Z3) zur Verfügung gestellt werden. 3 Die Kosten trägt der Steuerpflichtige. 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 6 von 20

Was macht die Finanzverwaltung? Ausstattung von ca. 14.000 Prüfern bundesweit mit IDEA Ausbildungskampagne der Mitarbeiter in 2003/04 Wiederholung der Ausbildung in 2005 und 2006 Einsatzgebiete: Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung Lohnsteuer-Außenprüfung Steuerfahndung 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 7 von 20

Was macht die Finanzverwaltung? Prüffelder heute: Auffinden von Mehrfachbuchungen anhand gleicher Belegnummern Vollständigkeitsprüfungen bei fortlaufend nummerierten Belegen (z.b. Schecks, Überweisungsträger, Ausgangsrechnungen) Analyse der Altersstruktur bei Datensätzen (Abschläge bei Vorräten; Wertberichtigungen von Forderungen) Und morgen: Anlegen von Summendateien und Schichten Vollständigkeitsprüfungen durch Abgleich von Bestell- und Rechnungsdateien Auffinden von Auffälligkeiten wie Storno- Buchungen oder falsche Vorzeichen sowie Negativpositionen bei Kassen oder Vorratsposten 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 8 von 20

Formen des Datenzugriffs Unmittelbarer Zugriff (Z1) Zugriff auf DV-System des Steuerpflichtigen (Lesen, Filtern und Sortieren der Daten) durch den Prüfer Mittelbarer Zugriff (Z2) Zugriff durch den Steuerpflichtigen oder dessen Beauftragten nach den Vorgaben des Prüfers Datenträgerüberlassung (Z3) Auswertung des Prüfers auf seinem Computer unter Anwendung eines Analyseprogramms M i t w i r k u n g s p f l i c h t S t e u e r p f l i c h t i g er Bereitstellung von Hard- und Software Einweisung in das DV-System Verschaffung des Zuganges zu allen steuerlich relevanten Daten und den internen Auswertungsprogrammen Bereitstellung von Hardund Software Umsetzung der Vorgaben des Prüfers durch Steuerpflichtigen oder andere mit dem DV- System vertraute Person Überlassung eines Datenträgers (CD- ROM/DVD) Offenlegung der zur Auswertung erforderlichen Informationen (Dateistruktur, Dateifelder, interne Verknüpfungen) Auswahl zwischen Zugriffsformen (Ermessen der Finanzverwaltung) unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (ggf. auch Kombination der Zugriffsformen) 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 9 von 20

Formen des Datenzugriffs Informationsrechte der Außenprüfer - ( 97, 146, 147 und 200 AO) Bisher: - Anspruch auf Lesbarmachung, Ausdruck oder Reproduktion Heute: - Anspruch auf Lesbarmachung, Ausdruck oder Reproduktion UND Anspruch auf Gewährung des Datenzugriffs 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 10 von 20

Formen des Datenzugriffs Herkömmliche Bp Regelmäßige Stichproben Auswahl von Prüfgebiet und Prüfschritten individuell durch den Prüfer aufgrund von Erfahrungen und Branchenkenntnissen Die für die Prüfung verfügbare Zeit begrenzt die Anzahl und die Durchführung einzelner Prüfschritte. Prüfung von Massendaten nur stichprobenartig möglich. Hoher Anteil manueller Prüfungstätigkeiten Begrenzter Einblick in die Buchhaltung Digitale Bp Vollumfängliche Prüfung grundsätzlich möglich Prüfgebiete und Prüfschritte sind (teil-) standardisiert und (teil-) automatisiert Durch (Teil-) Automation ist die nahezu lückenlose Prüfung von Massendaten innerhalb kurzer Zeit möglich Geringer Anteil manueller Prüfungstätigkeiten Tieferer Einblick in die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung Quelle: Newsletter Forum elektronische Steuerprüfung, 19.02.2005 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 11 von 20

Formen des Datenzugriffs Mögliche Sanktionen: Bußgeld ( 377 ff AO) - Unterlassung von Angaben - unrichtige, bzw. unvollständige Angaben Zwangsmittel ( 328 ff AO) - Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht Schätzung ( 162 AO) - wenn die Beweiskraft der Buchführung in Zweifel gezogen werden kann 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 12 von 20

Was sind steuerrelevante Daten? Versuch einer Definition!!! (Unbestimmter Rechtsbegriff; keine Festlegung allgemeiner Art; BStBK: Vorbehaltsaufgabe des StB) Alle Daten die zur Feststellung der steuerlichen Tatsachen erheblich sind, fallen unter den Begriff der steuerrelevanten Daten 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 13 von 20

Was sind steuerrelevante Daten? Warenwirtschaft / Warenbestandsführung Office- Welt MS Word/ MS Excel Steuerlich relevante Daten Personal-, Kosten- und Leistungsrechnung ggf. Dokumentenmanagementsysteme E-Mail- System Auftrags- und Bestellwesen Rechnungswesen 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 14 von 20

Schritte zum GDPdU- Check im Unternehmen Unternehmerworkshop (z.b. IHK- ecomm) Sensibilisierung Einrichtung eines internen GDPdU- Teams - kfm. Leiter - IT- Leitung - StB. consulting und Steuerberater Information an das Management Information an die Belegschaft 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 15 von 20

Schritte zum GDPdU- Check im Unternehmen IST- Analyse Buchhaltung Prüfung aller relevanten Anwendungen Auftrags- und Bestellwesen Office- Welt Warenwirtschaft / Bestandsführung GDPdU konform nein Maßnahmenkatalog erstellen / umsetzen Konzepterstellung Umsetzung durch GDPdU- Team ja 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 16 von 20

Schritte zum GDPdU- Check im Unternehmen GDPdU- konforme Daten aus den Einzelanwendungen Buchhaltung Auftrags- und Bestellwesen Warenwirtschaft Office- Welt DMS E-Mail- System Einheitliches Archivsystem z.b. opti-list Z1 Prüfer arbeitet direkt am Archiv Z2 Daten werden nur aus dem Archiv gelesen Z3 Datenträgerüberlassung 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 17 von 20

Technische Umsetzung: Ein Beispiel Einsatz der Software als DEMO im Anschluss ACL /IDEA zur Auswertung extrahierter Datenbeständen Beispiele aus GS-Auftrag von SAGE und Auftragsbearbeitung von DATEV 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 18 von 20

Technische Umsetzung: Voraussetzungen Einsatz von programmspezifischen Export- Schnittstellen Oder Verfahrensdokumentation für organisatorische Lösungen 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 19 von 20

Strategischen Maßnahmen Welche strategischen Maßnahmen sollten heute ergriffen werden? Prüfung der Einsatznotwendigkeit eines Archivierungskonzepts Planung von System-/Versionswechsel zur Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit (Migration, Outsourcing usw.) Analyse/Anpassung der Geschäftsprozesse im Hinblick auf Anforderungen der GDPdU (Datentrennung, Archivierungskonzept) Berücksichtigung der Anforderungen der GDPdU bei zukünftigen Anschaffungen Sicherstellung der GoBS (Unveränderbarkeit und Einmal- Beschreibbarkeit) Anpassung der Verfahrensdokumentation 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 20 von 20

Vielen Dank! - Viele Fragen? 08.11.2007 connect connsulting OHG Seite 21 von 20