10.15 Frühstückspause
|
|
- Bella Bergmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 9:00 Begrüßung und Vorstellung der Agenda 9: Datenschutz, Compliance und Informationssicherheit: Wie halten Sie es mit Ihren Daten? Aktuelle Herausforderungen für mittelständische Unternehmen Thomas Schneider, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV), ORGATEAM GmbH Frühstückspause Der tägliche Dokumentenwahnsinn: Mit rechtskonformen Lösungen zur sicheren Dokumentenablage Thomas Kimmel, Leiter Vertrieb DMS Lösungen, REGLER Eine Mobilstrategie für Ihr Unternehmen Tipps zur Umsetzung
2 Der tägliche Dokumentenwahnsinn Mit rechtskonformen Lösungen zur sicheren Dokumentenablage Thomas Kimmel Stand:
3 Agenda 1. Ausgangslage 2. Was sagt der Gesetzgeber 3. Was sagt die Praxis 4. Diskussion
4 Ausgangslage Sebastian Grub & Thomas Kimmel
5 Ausgangslage Was ist ein Dokument?
6 Ausgangslage Dokumenteneingang INPUT Rechnungen Bestellungen Posteingang MAIL ERP Application CRM Application
7 Ausgangslage Prozesse Manuelle papierorientierte Prozesse Automatisierte Prozesse
8 Ausgangslage Ablage
9 Ausgangslage Wie kann ich nun damit Rechtskonform archivieren???
10 Was sagt der Gesetzgeber Sebastian Grub & Thomas Kimmel
11 Was sagt der Gesetzgeber Rechtliche Anforderungen: Handelsgesetzbuch (HGB) Abgabenordnung (AO) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführungssysteme (GoBS) Grundsätze der Verfahrensdokumentation nach GoBS (VOI) Prüfkriterien Dokumenten Management Lösungen (TÜViT/ VOI)
12 Was sagt der Gesetzgeber Archivgesetze des Bundes und der Länder auf ewige Zeit angelegte Aufbewahrung von Archivgut elektronischer Unterlagen Erhalt von Unterlagen archivrechtliche Sicht technische Sicht befristete Aufbewahrung von Dokumenten Langzeiterhaltung der Dokumente elektronischer Unterlagen elektronische Archivierung Sonstiges kaufmännische Sicht Verwaltungsrecht Arbeits- u. Sozialrecht Branchenbezogene Archivierungsbestimmung GDPdU GoBS handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten
13 Was sagt der Gesetzgeber GoBS: Die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) sind von der deutschen Finanzverwaltung durch Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 7. November 1995 aufgestellte Regeln zur Buchführung mittels Datenverarbeitungssystemen. GDPdU Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.
14 Was sagt der Gesetzgeber
15 Was sagt der Gesetzgeber
16 Was sagt der Gesetzgeber 1. Jedes Dokument muss nach Maßgabe der rechtlichen und organisationsinternen Anforderungen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. 2. Die Archivierung hat vollständig zu erfolgen kein Dokument darf auf dem Weg ins Archiv oder im Archiv selbst verloren gehen. 3. Jedes Dokument ist zum organisatorisch frühestmöglichen Zeitpunkt zu archivieren. 4. Jedes Dokument muss mit seinem Original übereinstimmen und unveränderbar archiviert werden. 5. Jedes Dokument muss in angemessener Zeit wiedergefunden und reproduziert werden können. 6. Jedes Dokument darf frühestens nach Ablauf seiner Aufbewahrungsfrist vernichtet, d.h. aus dem Archiv gelöscht werden. 7. Jede ändernde Aktion im elektronischen Archivsystem muss für Berechtigte nachvollziehbar protokolliert werden. 8. Bei allen Migrationen und Änderungen am Archivsystem muss die Einhaltung aller zuvor aufgeführten Grundsätze sichergestellt sein.
17 Was sagt die Praxis Sebastian Grub & Thomas Kimmel
18 Was sagt die Praxis Darf ich Unterlagen nach dem Scannen vernichten? Nach dem Archivieren im DMS dürfen Sie Ihre Original-Dokumente in Papier vernichten, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind: 1. Das Verfahren der elektronischen Archivierung - und dies betrifft nicht nur das DMS selbst - entspricht den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung. 2. Die Verfahren sind in einer Verfahrensdokumentation beschrieben. 3. Keine weiteren Rechtsvorschriften außer dem Handelsrecht und der Abgabenordnung verlangen die Aufbewahrung im Original (z. B. Mietrecht).
19 Was sagt die Praxis Darf ich Unterlagen nach dem Scannen vernichten? Folgende Dokumente sollten Sie immer im Original (Papier) aufbewahren: Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse Beurkundete oder beglaubigte Dokumente Schuldversprechen, Schuldanerkenntnisse, Bürgschaftserklärungen, Testamente Urteile, Gerichtsbeschlüsse, gerichtliche Vergleiche, notarielle Urkunden Dokumente, die nur in Papierform als Beweismittel anerkannt werden Bei Rechnungen, die außerhalb von Deutschland vorgelegt werden müssen, müssen Sie die geltenden Vorschriften des entsprechenden Landes beachten!
20 Was sagt die Praxis Ist das Archiv revisionssicher? Natürlich entsprechen die meisten DMS Systeme den Anforderungen der Abgabenordnung, der GDPdU sowie allen gängigen Rechtsvorschriften zur elektronischen Archivierung. Die Revisionssicherheit besteht allerdings aus mehr Komponenten als nur der reinen Software, darunter ausfallsichere Hardware, ein entsprechendes Datensicherheitskonzept sowie ordnungsgemäße Verfahren. Diese Komponenten müssen Sie in einer Verfahrensdokumentation beschreiben.
21 Was sagt die Praxis Was ist eine Verfahrensdokumentation? Allgemeine Beschreibung des Einsatzgebietes Beschreibung der sachlogischen Systemlösung Beschreibung der technischen Systemlösung Migration (Hardwarekomponenten, Softwarekomponenten, Systemwechsel) IT-Sicherheit (Daten- und Zugriffsschutz) Technischer Betrieb DMS-bezogene Prozessbeschreibung und Arbeitsanweisungen Mitarbeiterqualifikation Test und Abnahme Wartung (Wartungsbereiche, Wartungspersonal, Wartungsdokumentation)
22 Was sagt die Praxis Welche Variante der Archivierung soll ich einsetzen? Auch s welche Handelsbriefe sind, sind nach 147 Abs. 1 der Abgabenordnung aufbewahrungspflichtig. Da sie originär digitalen Ursprungs sind, reicht dabei ein Ausdruck auf Papier nicht aus. Es gilt, s originär und unverändert zu archivieren. Serverbasierte Archivierung Clientbasierte Archivierung Wichtig ist die Regelung von privaten Mails! Die private Nutzung der Adressen wird untersagt und das Verbot regelmäßig kontrolliert.
23 Was sagt die Praxis Benötige ich zur langfristigen Archivierung nur einmal beschreibbare Speichermedien? Weder der Gesetzgeber ( 147 Abs. 2 AO) noch die Finanzbehörden (GDPdU/ GoBS) schreiben ein bestimmtes Speichermedium vor. Wesentliche Anforderung: Die Speicherung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, der Änderungen nicht mehr zulässt. Zur rechtskonformen Archivierung sind nicht nur ausschließlich WORM-Medien zulässig! Vielmehr hat der zur Archivierung Verpflichtete sicherzustellen, dass die verwendeten Datenträger Änderungen nicht mehr zulassen!
24 Was sagt die Praxis Die Lösung könnte sein. ECM als Unternehmensstrategie Und nun???
25 Lösungsszenario Zusammenfassung 1. Die meisten DMS / Archiv Systeme sind revisionssicher 2. Ein strukturiertes Mailmanagement ist ein wichtiger Faktor für die erechnung 3. Eine einheitliche ECM Strategie spart Kosten und ermöglicht klare Erfolgsmomente 4. Wichtig ist eine Verfahrensdokumentation
26 Diskussion Sebastian Grub & Thomas Kimmel
Praxistipps für eine effektive Büro - Organisation von Gisela Krahnke
Welche Vorschriften und Bestimmungen müssen Sie bei der E-Mail-Archivierung beachten? Mein Gastautor, Herr Dirk R. Neumann von Firma weichwerk.de, www.weichwerk.de hat Ihnen im Dezember detailliert eine
MehrDie Mittelstandsoffensive erklärt IT
Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Jan Bischoff Bremer Software & Beratungs GmbH Fahrenheitstraße 10 28359 Bremen Web: www.bsb.net Email: info@bsb.net Die Mittelstandsoffensive erklärt IT Inhalt: - Allgemeine
MehrWeg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren
Weg mit dem Papier: Unterlagen scannen und elektronisch archivieren Praktische Erfahrungen aus der Betriebsprüfung Simon Schramer Betriebsprüfer Finanzamt Trier Trier, 26.11.2015 Folie 1 Themenübersicht
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
MehrUpToNet DMS Posteingang
UpToNet DMS Posteingang Das papierlose Büro wird Realität Der UpToNet DMS Posteingang Frisch aus unserer Entwicklungsabteilung bekommt unser UpToNet ein neues Modul zur Seite gestellt, den UpToNet Posteingang.
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen
Rechtliche Rahmenbedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs und der elektronischen Aufbewahrung kaufmännischer Unterlagen Diplom Kaufmann Walter Mock Steuerberater Koblenz GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen
MehrNeue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.
Neue Rechtslage zur digitalen Archivierung Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU vom 16.07.2001 ELO Digital Office GmbH - Leitzstraße 54-70469 Stuttgart 1 Ziel der
MehrWozu im Himmel brauchen wir heute Dokumentenmanagement? Vortrag über Trends und Nutzen im Dokumentenmanagement. Olaf Isfort
Wozu im Himmel brauchen wir heute Dokumentenmanagement? Vortrag über Trends und Nutzen im Dokumentenmanagement Olaf Isfort Geschäftsleitung IBS Bürosysteme GmbH & Co.KG Das sind Wir Firmierung: IBS Bürosysteme
MehrRechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung
Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange
MehrRechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung
Rechts- und datenschutzkonforme E-Mail-Archivierung Referent Dipl.-Ing. Hans-Jürgen Stüber Geschäftsführer pitcom GmbH Konsortium: Agenda Der juristische Hintergrund (in Deutschland) Was muss wie lange
MehrHerzlich Willkommen. Handeln statt abwarten, aber wie? Wie beginne ich ein DMS Projekt. Hans Lemke. Agenda 2015 - das digitale Dokument März 2015
Agenda 2015 - das digitale Dokument März 2015 Herzlich Willkommen Handeln statt abwarten, aber wie? Wie beginne ich ein DMS Projekt. Hans Lemke REV_20150319_AGENDA2015_HLE Handeln statt abwarten! Warum
MehrRechnungswesen I Personal I Warenwirtschaft I Preismodelle I Lexware pay I Technik I Angebote I Kontakt
Rechnungswesen AGENDA Lexware buchhalter Seite 1. Zur Agenda zurück Buchhalter 2016 Update 2016 als CD/DVD (kein Download) unabhängig vom Kaufmodell (Einmalkauf oder ABO) und vom Zeitpunkt des erstmaligen
MehrGelangensbestätigung? Wie Sie die Vorschriften am einfachsten erfüllen können!
Gelangensbestätigung? Wie Sie die Vorschriften am einfachsten erfüllen können! 3 Agenda Ihr Referent Vorstellung Das Thema Die Idee Das Konzept Gelangensbestätigung Am liebsten per E-Mail! Wie können Sie
MehrGesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen
Gesetz über die Archivierung Auswirkungen für soziale Institutionen Vinzenz Bartlome Wiss. Mitarbeiter, Staatsarchiv des Kantons Bern Dok.-Nr. 432878 / Aktenzeichen 0.6/006-01 Staatskanzlei_Veranstaltung
MehrEmail Archivierung Whitepaper. Whitepaper. Copyright 2006, eulink GmbH, Gießen www.eulink-software.com Seite 1
Email Archivierung Whitepaper Seite 1 Inhalt Thematik - Email Archivierung:...3 Recht der Email-Kommunikation:...3 1. Vertragsabschluss...3 2. Beweispflicht...3 3. Spam / Private E-Mail Nutzung...4 Email
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email
Häufig gestellte Fragen zum Thema: Rechnungen per email Töns-Rügemer-Dieffenbacher GmbH & Co. KG Hauptstrasse 59 66953 Pirmasens Tel.: (06331) 266 00 Fax: (0800) 598 63 67 info@toens.de Töns-Rügemer-Dieffenbacher
MehrHerzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen?
Herzlich willkommen zu unserer Informationsveranstaltung --------------- Die digitale Betriebsprüfung - das gläserne Unternehmen? Grundsätze des Datenzugriffs und der Prüfbarkeit digitaler Unterlagen GDPdU
MehrSicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de
Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-
MehrPrüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance
Prüfungsaspekte der E-Rechnung im Zuge von GoBD und Compliance Stefan Groß Steuerberater & CISA Peters, Schönberger & Partner mbb, München Dipl.-Fw. Bernhard Lindgens Bundeszentralamt für Steuern, Bonn
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Gesetzliche Rahmenbedingungen Dirk Blaurock Dirk Blaurock IT Consulting Pinneberg bei Hamburg Schlüsselworte: Business Outsourcing, Verlagerung, Buchhaltung, Oracle
MehrARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN
ARCHIV- & DOKUMENTEN- MANAGEMENT-SERVER PAPIER ARCHIVIEREN DIGITALES ARCHIVIEREN PAPIER ARCHIVIEREN Manuelle Prozesse Automatisierte Prozesse Mit BvLArchivio haben Sie die Möglichkeit, Papierdokumente
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrWissensmanagement & Crossmedia
November 2013 Ausgabe #5-13 Deutschland Euro 12,00 ISSN: 1864-8398 www.dokmagazin.de Ausgabe November 2013 Wissensmanagement & Crossmedia Altes Wissen Neues Denken Pro & Contra Outsourcing beim Output
MehrEinführung von DMS in 5 Schritten
Einführung von DMS in 5 Schritten Vorgespräch 01 - Grundlagen Präsentation 02 - Nutzenermittlung Workshop 03 - Lösungsdetails Angebot 04 - Kalkulation Einrichtung/Schulung 05 - Einführung Dokumentenmanagement
MehrAufbewahrungs- und Dokumentationspflichten
Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten Vortrag für Montag, den 21 November im Rahmen des Seminars: Document Engineering Erstellt: Alexander Aßhauer Gliederung Um was geht es? Domänen, in denen diese
Mehr1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten
Aufbewahrungsfristen für Personalakten X AUFBEWAHRUNG, ARCHIVIERUNG, BEWEIS- VERWERTBARKEIT, ORDNUNGSMÄßIGKEIT 1. Aufbewahrungsfristen für Personalakten Ein allgemeiner Rahmen für die Dauer der Personalaktenführung
MehrDigitalisierung im Mittelstand. (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr
Digitalisierung im Mittelstand (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Steuer-)Rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr Referent: Dipl.
MehrGrundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD)
Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff (GoBD) 1. Allgemeine Erläuterungen Das Bundesfinanzministerium
MehrHäufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog)
Häufig gestellte Fragen zur Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen* (FAQ-Katalog) Der Deutsche Steuerberaterverband e.v. (DStV) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) haben den nachfolgenden
MehrBeweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge
Beweiswerterhaltende Aufbewahrung von Dokumenten Anforderungen und Gestaltungsvorschläge Dr. Stefanie Fischer-Dieskau 17. EDV-Gerichtstag Saarbrücken, 18.9.2008 Herausforderungen der elektronischen Aktenführung
MehrMusterarchivordnung. Musterarchivordnung. Anlass
Anlass Keine einheitliche Regelung Keine verbindliche Regelung Nur vereinzelte Regelungen Digitalisierung der Akten 1Bearb.: Ziel / Zweck Festlegung eines verbindlichen Ordnungsrahmen für die Archivierung
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrEinladung zum E-Rechnungs-Workshop. 12. November 2014 in Mettmann
Einladung zum E-Rechnungs-Workshop 12. November 2014 in Mettmann Sehr geehrte Geschäftspartner! Wir laden Sie ein, unseren Workshop zum Thema E-Rechnungen zu besuchen. 12. November 2014, Mettmann, 9.00-14.30
MehrDie Aktive Projektakte. Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau
Die Aktive Projektakte Archiv- und Digitalisierungslösungen für den Anlagenbau DIE AKTIVE PROJEKTAKTE Meterweise Ordner im Büro und Archive, die sich über mehrere Büroetagen verteilen: Bei der Realisierung
MehrRechnungshöfe des Bundes und der Länder. Positionspapier zum Thema Aktenführung
Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorgeschichte 2 2 Ausgangssituation 3 3 Grundsätze der Aktenführung 4 4 Hinweise
MehrFAQs für beglaubigte Übersetzungen. 2015 Francesca Tinnirello
FAQs für beglaubigte Übersetzungen Die am häufigsten gestellten Fragen für beglaubigte Übersetzungen 1) Was sind beglaubigte Übersetzungen? 2) Was kostet eine beglaubigte Übersetzung? 3) Muss ich das Original
MehrGOBD. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung
GOBD Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Datenverwaltung Das Rad wurde nicht neu erfunden! Wen geht es an? - Jeden der nach gesetzlichen Vorschriften Bücher führen muss. - Also auch Aufzeichnungen,
MehrAmtliches Mitteilungsblatt 29/2014
Amtliches Mitteilungsblatt 29/2014 Richtlinie zu Aufbewahrungsen von Prüfungsunterlagen und prüfungsbezogenen Dokumenten Vechta, 10.12.2014 (Tag der Veröffentlichung) Herausgeberin: Die Präsidentin der
MehrSehr geehrte Damen und Herren
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) Sehr geehrte Damen und Herren das Schlagwort GoBD
MehrZertifizierte Archivierung: Dauerhaft und sicher Daten lagern und den Zugriff sicherstellen
Zertifizierte Archivierung: Dauerhaft und sicher Daten lagern und den Zugriff sicherstellen Torsten Kaden Senior Consultant 2 Agenda 1. Unternehmen 2. Entstehung elektronischer Daten 3. Sicherung 4. Gesetzliche
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland
Verlagerung der Buchführung ins Ausland Praktische Fragen 9.3.2011 -- IFA 1 Verlagerung der Buchführung Thomas Schönbrunn 9.3.2011 Zuständigkeit Zu einem umsatzsteuerlichen Organkreis bei dem dem Organträger
MehrLöschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten
Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz
MehrA. Ersetzung einer veralteten Govello-ID ( Absenderadresse )
Die Versendung von Eintragungsnachrichten und sonstigen Nachrichten des Gerichts über EGVP an den Notar ist nicht möglich. Was kann der Notar tun, um den Empfang in seinem Postfach zu ermöglichen? In zahlreichen
MehrRechtliche Aspekte betreffend die Archivierung von Patientenakten. 08.Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler IT & Law Consulting GmbH
Rechtliche Aspekte betreffend die Archivierung von Patientenakten 08.Mai 2014 mag. iur. Maria Winkler IT & Law Consulting GmbH Agenda Rechtsgrundlagen und Archivierungsgrundsätze Arten der Daten Aufbewahrungsform
Mehrprosigma works easy. we just want an easy document workflow.
prosigma works easy. we just want an easy document workflow. e-rechnung Elektronische Rechnungsfreigabe und Archivierung mit NTS profiler Gesetzesänderungen, die uns das Berufsleben erleichtern... es gibt
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrMuster- Reglement über Records Management und Archivierung
Muster- Reglement über Records Management und Archivierung Gestützt auf Art. (...) Gemeindegesetz vom (...) erlässt der Gemeinderat folgendes Reglement. Art. 1 Zweck Dieses Reglement regelt das Records
MehrSonderpreis für Rechnungswesen 2010. Revolution in der Buchhaltung. Das elektronische Belegarchiv für KMUs.
Sonderpreis für Rechnungswesen 2010 Revolution in der Buchhaltung. Das elektronische Belegarchiv für KMUs. Beleglos buchen Ihr elektronisches Belegarchiv Einfach. Sicher. Schnell. DIE Wirtschaftstreuhänder
MehrE-Mails aus E-Mail-Programm sichern Wählen Sie auf der "Startseite" die Option "E-Mails archivieren" und dann die entsprechende Anwendung aus.
MailStore Home Das E-Mail Postfach ist für viele Anwender mehr als ein Posteingang. Hier wird geschäftliche Kommunikation betrieben, werden Projekte verwaltet, Aufträge und Rechnungen archiviert und vieles
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrGUT. Für die Gemeinschaft. 30.000,00 Euro.
GUT. Für die Gemeinschaft. Wir fördern Vereine, Verbände, soziale Einrichtungen, Schulen, Kindergärten, Jugendstätten, Hilfsorganisationen und sonstige Institutionen, die sich mit ihrem Vorhaben für die
MehrPositionspapier zum Thema Aktenführung
Rechnungshöfe des Bundes und der Länder Positionspapier zum Thema Aktenführung 8. bis 10. Juni 2015 Entwurf des Arbeitskreises Organisation und Informationstechnik Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2
MehrAUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!
AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD! INHALT AUTOMATISCHE E-MAIL-ARCHIVIERUNG... 4 Eingehende E-Mails können
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrOpen Source Dokumentenmanagement-System agorum core
Open Source Dokumentenmanagement-System agorum core Die agorum Software GmbH 1998: Unternehmensgründung in Ostfildern bei Stuttgart 2000: Spezialisierung auf Informations- und Wissensmanagement 2002: Entwicklung
MehrElektronische Betriebsprüfung mit IDEA
Elektronische Betriebsprüfung mit IDEA Ein Vortrag der Referenten: Thomas Bücher, Steuerberater Stefan Janoschek, Geschäftsführer Seite 1 Rechtliche Grundlagen 147 Abs. 6 AO Grundsätze zum Datenzugriff
Mehrdigital business solution E-Mail-Management
digital business solution E-Mail-Management 1 E-Mail-Management von d.velop ist weit mehr als nur die Archivierung elektronischer Post. Geschäftsrelevante Nachrichten und Anhänge werden inhaltlich ausgelesen
MehrDigitale Betriebsprüfung
Digitale Betriebsprüfung 1 Digitale Betriebsprüfung Warum digitale Betriebsprüfung: Die digitale Betriebsprüfung ergänzt die bisherige Form der Betriebsprüfung. Seit dem 01.01.2002 sind alle Unternehmen,
MehrIT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung
IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für Ihre Entscheidung IT-SICHERHEIT IM UNTERNEHMEN Mehr Sicherheit für ihre Entscheidung Entdecken Sie was IT Sicherheit im Unternehmen bedeutet IT Sicherheit
MehrArchivierung und digitales Dokumenten- und Belegmanagement. mit Easy für CS plus
Archivierung und digitales Dokumenten- und Belegmanagement mit Easy für CS plus Günter Schröder, Teamleiter Entwicklung System Thomas Florl, Entwicklung Produktmanagement December 17, 2009 - Country 2
MehrDieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
MehrWelche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?
Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrDie deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht
Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich
MehrDie Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen
Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Berliner Allee 22 30175 Hannover für die eingesetzte Dokumentenmanagementlösung
MehrE-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen
Mit der Funktion E-Rechnung (elektronische Rechnungen) im E-Banking der Zuger Kantonalbank empfangen und bezahlen Sie Ihre Rechnungen bequem, sicher und papierlos. Dabei können Sie die E-Rechnung im E-Banking
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrE-Mail Archivierung. IHK-Vortrag 11. Mai 2010. IT Consulting & Service Sebastian Richter IHK-Vortrag 11.05.2010. Foliennummer: 1
E-Mail Archivierung IHK-Vortrag 11. Mai 2010 Foliennummer: 1 Teil 1 - Praxis Referent: Henning Hüfken Foliennummer: 2 Einleitung Was ist E-Mail-Archivierung? Als E-Mail-Archivierung bezeichnet man die
MehrWir begrüßen Sie herzlich zum Workshop. Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD
Wir begrüßen Sie herzlich zum Workshop Digitale Archivierung im Rahmen der GoBD 1 Ihre Referenten Harald Hensle Frank Behrens In Kooperation mit: Stb. Oliver Frank 2 Agenda GoBD seit 01.01.2015 (Frank
MehrLeichter als gedacht!
Ersetzendes Scannen Leichter als gedacht! mentana-claimsoft.de TR-Resiscan - Ersetzendes Scannen TR 03138 TR-RESISCAN 2 TR-Resiscan - Einfacher als es aussieht Gründe Archivraum ist knapp und teuer Zugriff
MehrBegriffe der Informationsverwaltung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Staatsarchiv Begriffe der Informationsverwaltung Stand: 13.12.2012/br Ablageplan Ablieferung Ablieferungsvereinbarung Aktenplan, Ordnungssystem, Übergabe
MehrKanton Zug 152.42. gestützt auf 5 Abs. 1 des Archivgesetzes vom 29. Januar 2004 1),
Kanton Zug 5. Verordnung über die Aktenführung Vom 0. März 0 (Stand. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 5 Abs. des Archivgesetzes vom 9. Januar 00 ), beschliesst: Gegenstand Die Aktenführung
MehrHinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung
Hinweise zur Langzeitspeicherung und Aussonderung 03.12.2010 1 Inhalt SenInnSport Organisations- und Umsetzungshandbuch: 1 Zweck und Einordnung 3 2 Aufbewahrung (Langzeitspeicherung) 4 2.1 Allgemein 4
MehrElektronische Rechnung Was ist zu beachten?
Elektronische Rechnung Was ist zu beachten? Mandantenveranstaltung 05. September 2012 Hotel Weißenburg Gliederung ü Ausgangslage ü Erleichterungen ab dem 01.07.2011 ü Definition elektronische Rechnung
Mehrschiller software PLUS vollkomm vdms Vollstreckungs-DokumentenManagement Effektives Vollstreckungsmanagement!
schiller software vollkomm vdms Vollstreckungs-DokumentenManagement Über uns Software soll das Arbeitsleben leichter machen nicht komplizierter! Mit unserem Programm vollkomm unterstützen wir jeden Tag
MehrDie E-Rechnung im Lichte der GoBD. Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor)
Die E-Rechnung im Lichte der GoBD Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) Die E-Rechnung im Lichte der GoBD 2 Alle Rechnungen sind gleich! Die E-Rechnung im Lichte der GoBD
MehrDownloadfehler in DEHSt-VPSMail. Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler
Downloadfehler in DEHSt-VPSMail Workaround zum Umgang mit einem Downloadfehler Downloadfehler bremen online services GmbH & Co. KG Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...3 1 Fehlermeldung...4 2 Fehlerbeseitigung...5
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
Mehrfür gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de
Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen
MehrDokumentenarchivierung mit SelectLine-Produkten
1. Einführung Im Folgenden werden die Archivierungsmöglichkeiten und mechanismen erläutert, die in den SelectLine-Produkten integriert sind. Archivieren heißt dauerhaftes, elektronisches Speichern von
MehrDie neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse. Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse
Die neuen Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Die neuen GoBD Grundlagen und Auswirkungen auf Ihre Arbeitsprozesse Wesentliche Änderungen und Schwerpunkte der GoBD Die Regelungen gelten
MehrMandantenrundschreiben vom 05.03.2012. Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge
Mandantenrundschreiben vom 05.03.2012 Elektronische Rechnungen und elektronische Kontoauszüge Sehr geehrte Damen und Herren, auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen werden rückwirkend ab 1. 7.
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrElektronische Archivierung in Arztpraxis. Piotr Owczarek Halbergmoos, 4.07.2008
Elektronische Archivierung in Arztpraxis Piotr Owczarek Halbergmoos, 4.07.2008 Agenda Was gehört in die Patientenakte? Woher kommen die Dokumente? Arbeitsweise und Ergonomie Wirtschaftliche Aspekte Rechtliche
MehrGussnummern-Lesesystem
Gussnummern-Lesesystem Die Einzigartigkeit des visolution-systems liegt in der Verwendung von 3D- Bildverarbeitung. Bei dem Erstellen von Nummern auf Gussteilen kann die Qualität der Gussnummern sowohl
MehrElektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance
Elektronischer Rechnungsaustausch im Kontext von Umsatzsteuer, GoBD & Compliance Stefan Groß Steuerberater CISA (Certified Information Systems Auditor) E-Rechnung, Umsatzsteuer, GoBD & Compliance 2 Die
MehrElektronische Verwaltungsarbeit
Elektronische Verwaltungsarbeit Zitat 6 EGovG Elektronische Aktenführung : Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrVerfahrensdokumentation nach GoBD & selbstdokumentierende Archivsysteme. Dr. Ulrich Kampffmeyer
Verfahrensdokumentation nach GoBD & selbstdokumentierende Dr. Ulrich Kampffmeyer Hamburg, 2016 Verfahrensdokumentation nach GoBD & selbstdokumentierende Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der PROJECT
MehrFAQs. Kassenbuch 2012. Stand: 24.03.2014. E i n l e i t u n. 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X. 2. Support. 3.
FAQs Kassenbuch 2012 Stand: 24.03.2014 E i n l e i t u n g 1. Einrichtung eines Autostart-Objekts unter Mac OS X 2. Support 3. Anmerkung 2 Inhalt Inhalt 1. Wie erkenne ich, ob das bisherige Kassenbuch
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrElektronischer Kontoauszug
Elektronischer Kontoauszug Mit dem elektronischen Kontoauszug können Sie den papierhaften Auszug, den Sie bisher per Post oder an einem unserer Kontoauszugsdrucker erhalten, vollständig ersetzen. Ihre
MehrMandanteninformationsveranstaltung. E-Bilanz. Erfurt, 15.11.2011
Mandanteninformationsveranstaltung E-Bilanz Erfurt, 15.11.2011 Ruschel & Coll. GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft Goethestraße 21/22, 99096 Erfurt www.ruschel-collegen.de Aktuelle Steuer- und Kanzleinachrichten:
Mehr