Förderprogramm DM Förderperiode 2016 Ausfüllanleitung Teil A 1 zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom 15.12.2015 (nachfolgend Richtlinie De-minimis ). Ab dem 13.01.2016 stellt das Bundesamt für Güterverkehr neue Antragsformulare zur Verfügung. Diese gliedern sich zukünftig in drei folgenden Vordrucke: 1. Erstantrag Teil A 1 Zur Beantragung einer Zuwendung als Unternehmen, das kein Verbundunternehmen im Sinne von Nummer 3.3 der Richtlinie De-minimis i.v.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 ist. Es sind alle förderfähigen Fahrzeuge aufzuführen und nachzuweisen (Kopien der Zulassungsbescheinigungen Teil I) sowie mindestens eine Maßnahme zu beantragen. 2. Folgeantrag Teil B Zur Beantragung von überobligatorischen Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie De-minimis (Fahrzeugbezogene, personenbezogen und effizienzsteigernde Maßnahmen). Innerhalb der Antragsfrist können Sie bis zu vier Folgeanträge einreichen. 3. Anlage 1 Zum Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde. Die Antragstellung auf Gewährung einer De-minimis Beihilfe sowie die Übermittlung des Kontrollformulars, der Anlagen und Nachweise zum Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Antragsportal des Bundesamtes eservice auf der Internetseite https://antrag-bvbs.bund.de möglich. Die Übersendung der Anträge und der übrigen Unterlagen per E-Mail, Post, Fax oder durch persönliches Erscheinen führt zur Ablehnung Ihres Antrags! Sofern Sie das elektronische Antragsportal des Bundesamtes erstmalig verwenden, müssen Sie auf der o. g. Internetseite zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Andernfalls können Sie sich wie gewohnt mit den Ihnen bekannten Benutzerdaten anmelden. Eine ausführliche Bedienungsanleitung zum elektronischen Antragsverfahren können Sie nach der Anmeldung im eservice aufrufen. Seite 1 von 9 Stand: 18.12.2015
Nachdem Sie alle Dokumente übermittelt haben, wird Ihnen das Kontrollformular zur Verfügung gestellt. Damit Ihr Antrag rechtswirksam gestellt ist, muss das Kontrollformular unterschrieben und nach Leistung der Unterschrift über Ihr Benutzerkonto im Portal eservice auf elektronischem Wege an das Bundesamt übermittelt werden. Wenn das unterschriebene Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach der elektronischen Antragstellung beim Bundesamt eingeht und Ihr Antrag vollständig und bescheidungsreif mit allen erforderlichen Anlagen vorliegt, ist für die Antragsfrist und damit die Reihung der Anträge (sogen. Windhundverfahren ) das Datum der elektronischen Antragstellung maßgeblich. Weitere Informationen und Hinweise stehen Ihnen auch auf der Internetseite des Bundesamtes unter der Adresse www.bag.bund.de zur Verfügung. Nachfolgend erhalten Sie für die einzelnen Abschnitte der neuen Antragsvordrucke eine Hilfestellung für das Ausfüllen: Geschäftszeichen (Gz.) Geben Sie - sofern bereits bekannt - das Geschäftszeichen des Bundesamtes an. Wenn Sie in den Vorjahren bereits einen Antrag zum Förderprogramm De-minimis gestellt haben, geben Sie das Ihnen mitgeteilte Geschäftszeichen ohne die Ziffern nach der Raute (#) an. Der Antrag muss bis zum 30.09.2016 beim Gz.: 8521.3.001/001#XXX Bundesamt eingegangen sein. (Bitte angeben, wenn bekannt) Ziffer 1. Antragsteller/in Tragen Sie die vollständige Firmen- oder Unternehmensbezeichnung einschließlich der Rechtsform ein. Nichtkaufleute bzw. Kleingewerbetreibende tragen bitte den Vornamen und Namen ein. (Sollte ein Bevollmächtigter die Antragstellung für Sie übernehmen, so ist dem Antrag eine gültige Vollmacht beizufügen, sofern diese dem Bundesamt aus vorherigen Förderperioden nicht schon vorliegt). Ändert sich nach Antragstellung der Unternehmenssitz, Ansprechpartner/in im Unternehmen oder die Kommunikations-verbindung, teilen Sie dies umgehend mit. 1. Antragsteller/in Firmen- oder Unternehmensbezeichnung (lt. Handelsregister) Reinhard Wendel Transport GmbH bzw. Vorname Name (nicht im Handelsregister eingetragen) Seite 2 von 9 Stand: 18.12.2015
Unternehmenshauptsitz (Straße/Hausnummer) PLZ Ort Heinrich-Heine-Str. 123 50996 Köln Postanschrift (Straße/Hausnummer), wenn abweichend vom Unternehmenshauptsitz PLZ Ort Registergericht, Registernummer und Kennziffer (Branche) Soweit das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, geben Sie das zuständige Registergericht und die Registernummer an. Für die Ermittlung Ihrer Kennziffer klicken Sie auf folgenden Link: https://www.bag.bund.de/shareddocs/downloads/de/foerderprogramme/branchen.pdf? blob=publicationfile; Registergericht Registernummer AG Köln HRB 1234 Kennziffer (lt. Branchenverzeichnis) 6100 Ansprechpartner/in Hier tragen Sie bitte für Rückfragen den Ansprechpartner/in aus dem Unternehmen ein. Name Vorname Frau Herr Schulze Renate Telefon E-Mail 0221/1234567 Renate.schulze@wendel-gmbh.de Bankverbindung Erfassen Sie die korrekte und vollständige Bankverbindung des antragstellenden Unternehmens. Sollte sich diese vor Überweisung des Zuwendungsbetrages ändern, teilen Sie dies in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich dem Bundesamt mit. Kreditinstitut Musterbank IBAN DE40123456780000123456 BIC MUBADEKIZ12 Ziffer 2. Zuwendungsberechtigung Ziffer 2.1 Als Antragssteller/in müssen Sie einen Nachweis über die Zuwendungsberechtigung erbringen. Zuwendungsberechtigt bedeutet, das Sie als Antragsteller/in zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge sind. Als Antragssteller/in betreiben Sie entweder Seite 3 von 9 Stand: 18.12.2015
gewerblichen Güterkraftverkehr nach 1 Abs. 1 GüKG (kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die Nummer Ihrer Lizenz bzw. Erlaubnisurkunde sowie das jeweilige Datum der Erteilung und die Dauer der Gültigkeit an) oder führen Werkverkehr nach 1 Abs. 2 GüKG durch (kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die zuständige Außenstelle des Bundesamtes sowie das Datum der Anmeldung an). Führen Sie sowohl gewerblichen Güterkraftverkehr als auch Werkverkehr durch, so sind alle Felder entsprechend zu füllen. Ich betreibe/wir betreiben gewerblichen Güterkraftverkehr Erteilungsbehörde: Nummer der Lizenz bzw. Erlaubnisurkunde unbefristet gültig von befristet D/RPF 123456 TR 26.05.2011 von bis und/oder Werkverkehr. Angemeldet bei folgender Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr Angemeldet am Ziffer 2.2 Angaben zu den schweren Nutzfahrzeugen Für die Ermittlung des maximalen unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag sind mit dem Erstantrag Teil A 1 alle förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge, die zum 15. September 2015 auf das zuwendungsberechtigte Unternehmen als Eigentümer oder Halter zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen waren, aufzuführen und nachzuweisen. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Bitte beachten Sie, dass Sie im Folgeantrag Teil B dazu keine Möglichkeit mehr haben, weitere förderfähige schwere Nutzfahrzeuge zu beantragen. Zum Nachweis der einzelnen schweren Nutzfahrzeuge geben Sie entweder in der Anlage 1 ( Fahrzeugaufstellung und - nachweise ), die amtlichen Kennzeichen der förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge an und lassen sich die Fahrzeugaufstellung bei der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde bestätigen. Als Anlage 1 ist eine Bestätigung der Straßenverkehrsbehörde zu den schweren Nutzfahrzeugen beigefügt. oder Seite 4 von 9 Stand: 18.12.2015
die amtlichen Kennzeichen der förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge in nachfolgender Liste an. Die Nachweise (Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I) sind mit der entsprechenden lfd. Nr. gemäß Spalte eins der nachfolgenden Liste zu versehen. Als Anlage(n) ist/sind der/die Fahrzeugnachweis/e entsprechend der lfd. Nr. gemäß Spalte eins der nachstehenden Liste durchnummeriert beigefügt. Die Halter- bzw. Eigentümerschaft ist glaubhaft durch die Vorlage einer der folgenden Unterlagen nachzuweisen: Halter: Kopie der amtlichen Bescheinigung über die in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Zulassung zum Verkehr auf öffentlichen Straßen (Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive evtl. vorhandener Beiblätter bzw. Anlagen oder Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde). Eigentümer: Der Nachweis der Eigentümerschaft kann durch eine Aufstellung zum Anlagevermögen, durch Kaufvertragsurkunden oder durch eine vergleichbare und geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse geführt werden. Hinweis: Im Anlagevermögen aufgeführte gemietete, geleaste oder gepachtete Fahrzeuge sind nicht förderfähig. Aus den vorgelegten Nachweisen muss ersichtlich sein: das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs; das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs; die Art des Fahrzeugs; der Fahrzeughalter. Wird eine Förderung für mehr als zehn Nutzfahrzeuge beantragt, so soll der fahrzeugbezogene Nachweis möglichst durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde (ggf. durch Verwendung der Anlage 1 zum Antrag) erbracht werden. Sofern der in der Anlage 1 Fahrzeugaufstellung und -nachweise bzw. der in der Zulassungsbescheinigung Teil I erfasste Halter vom/von der Antragsteller/in abweicht, ist zusätzlich zum Nachweis der Halterschaft der Nachweis der Eigentümerschaft beizufügen. Seite 5 von 9 Stand: 18.12.2015
Lfd. Nr. LKW-Kennzeichen (Feld A*) Eingetragener Halter*** Antragsteller/in (Feld C 1.1 und ggf. C 1.2*) Fahrzeugart (Feld 5*) zgg** in Tonnen (Feld F.2*) 1 K-KK 121 Reinhard Wendel Transport GmbH Sattelzugmaschine 18,00 2 K-KK 122 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW ATL 40,00 3 K-KK 123 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW Kipper 32,00 4 K-KK 124 Reinhard Wendel Transport GmbH Transporter 7,5 Ziffer 3 Fördermaßnahmen Gefördert werden Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung (Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie De-minimis ). Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungs-vorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sind ab Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchzuführen. Miet- oder Leasingverträge über angeschaffte Gegenstände oder Beratungsverträge mit mehrmaligen Leistungen aus einem Vertragsverhältnis, müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums der ersten Förderperiode abgeschlossen werden. Bei einer Vertragslaufzeit über den Bewilligungszeitraum hinaus, kann in der darauffolgenden Förderperiode eine Anschlussförderung beantragt werden. Im Erstantrag Teil A1 tragen Sie mindestens eine geplante Maßnahme nebst voraussichtlichen Nettokosten (ohne Umsatzsteuer) in Euro (EUR) an, für die Sie eine Zuwendung beantragen. Beachten Sie, dass Maßnahmen gekürzt bzw. abgelehnt werden, wenn die Gesamtsumme der Maßnahmen die Höhe des ermittelten unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages übersteigt. Sofern die Kosten Ihrer beantragten Maßnahmen den maximalen Förderhöchstbetrag für Ihr Unternehmen überschreiten, teilen Sie uns bitte zusätzlich formlos eine bevorzugte Reihenfolge der Maßnahmen mit. Ansonsten erfolgt eine Priorisierung durch die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen entsprechend den lfd. Nummern im Antragsformular. Seite 6 von 9 Stand: 18.12.2015
Nummer lt. Maßnahmenkatalog Maßnahme(n) zur Effizienzsteigerung Voraussichtliche Gesamtnettokosten (ohne MwSt.) in EUR 3.1 a) Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung b) Unternehmensberatung zu umwelt- oder sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung mit längerer Vertragslaufzeit 102,00 3.2 a) Kauf von Telematiksystemen b) Miete / Leasing von Telematiksysteme 436,00 Ziffer 4 Erklärungen zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe) Diese Erklärung soll Auskunft über erhaltene und beantragte De-minimis -Beihilfen geben. Unter 4.2.1 geben Sie alle auch die durch das Bundesamt für Güterverkehr gewährten De-minimis -Beihilfen an, die Ihr Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren gewährt wurden. 4.2.1 Hiermit bestätigt der/die Antragsteller/in, dass dem Unternehmen im laufenden sowie den zwei vorangegangenen Steuerjahren keine folgende De-minimis -Beihilfen - auch die De-minimis -Beihilfen durch das Bundesamt für Güterverkehr im Sinne folgender Verordnungen gewährt wurden: Beihilfeempfänger (Antragsteller/in) Datum des Zuwendungsbescheids/ Vertrags (TT.MM.JJJJ) und Aktenzeichen Art der Deminimis Beihilfe * Allg. = 1 Agrar = 2 Fisch = 3 Beihilfegeber und Form der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft) Fördersumme in Euro Subventionswert in Euro Reinhard Wendel Transport GmbH 17.04.2015 8521.3.001/001 1 Bundesamt für Güterverkehr 6.000,00 6.000,00 Nachfolgend bestätigen Sie unter 4.2.2 als Antragsteller/in, dass das Unternehmen im laufenden sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die hier beantragte De-minimis - Beihilfe hinaus keine weiteren der unter Ziffer 4.2.1 aufgeführten De-minimis - Beihilfen beantragt hat oder Seite 7 von 9 Stand: 18.12.2015
die nachstehende aufgeführten De-minimis -Beihilfen auch die De-minimis - Beihilfen beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt hat, die noch nicht bewilligt wurde/n. 4.2.2 Darüber hinaus bestätigt der/die Antragsteller/in, dass das Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren über die hier beantragte De-minimis -Beihilfe hinaus keine weiteren der unter Ziffer 4.2.1 aufgeführten De-minimis -Beihilfen beantragt hat. die nachstehend aufgeführten De-minimis -Beihilfen - auch die De-minimis -Beihilfen beim Bundesamt für Güterverkehr - (im Sinne der unter Ziffer 4.2.1 genannten Verordnungen) beantragt hat, die noch nicht bewilligt wurde/n: Beihilfeempfänger (Antragsteller/in) Datum des Antrags (TT.MM.JJJJ) und Aktenzeichen Art der Deminimis Beihilfe * Allg. = 1 Agrar = 2 Fisch = 3 DAWI = 4 Beihilfegeber und Form der Beihilfe (z. B. Zuschuss, Darlehen, Bürgschaft) Fördersumme in Euro Subventionswert in Euro Reinhard Wendel Transport GmbH 13.01.2016 8521.3.001/001 1 Bundesamt für Güterverkehr 6.000,00 6.000,00 Die notwendigen Angaben vermerken Sie in der Erklärung und fügen ggf. den/die Zuwendungsbescheid/e dem Antragsvordruck als Anlage bei. Ziffer 5 Erklärungen Lesen Sie sorgfältig die Erklärungen im Antragsvordruck. Anlagen Für die beigefügten Anlagen, kreuzen Sie die dafür vorgesehenen Felder an. Anlagen: Anlage Kopie(n) der Zulassungsbescheinigung(en) Teil I Anlage 1 Fahrzeugaufstellung und nachweise für die Zulassungsstelle Anlage Vollmacht Weitere Anlagen: - - - - - - Seite 8 von 9 Stand: 18.12.2015
Mit Anlage 1 ( Fahrzeugaufstellung und - nachweise ) können Sie den Nachweis von bis zu 22 förderfähigen schweren Nutzfahrzeuge durch eine Fahrzeugaufstellung der entsprechenden Straßenverkehrsbehörde bestätigen lassen. Bei mehr als zehn nachzuweisenden Fahrzeugen sollte der Nachweise durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Sofern der in der Anlage 1 Fahrzeugaufstellung und -nachweise bzw. der in der Zulassungs- bescheinigung Teil I erfasste Halter vom/von der Antragsteller/in abweicht, ist zusätzlich zum Nachweis der Halterschaft der Nachweis der Eigentümerschaft beizufügen. Mit dem Vordruck Teil B auch Folgeantrag genannt, können Sie weitere geplante Maßnahmen, für die Sie eine Zuwendung beantragt haben, an die Bewilligungsbehörde übermitteln. Innerhalb der Antragsfrist können maximal vier Folgeanträge bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen sind ab Antragstellung bis spätestens drei Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchzuführen. Miet- oder Leasingverträge über angeschaffte Gegenstände oder Beratungsverträge mit mehrmaligen Leistungen aus einem Vertragsverhältnis, müssen innerhalb des Bewilligungszeitraums der ersten Förderperiode abgeschlossen werden. Bei einer Vertragslaufzeit über den Bewilligungszeitraum hinaus, kann in der darauffolgenden Förderperiode eine Anschlussförderung beantragt werden. BITTE FÜGEN SIE SÄMTLICHE NOTWENDIGEN ANLAGEN VOLLSTÄNDIG DEM ANTRAGSVORDRUCK BEI! Seite 9 von 9 Stand: 18.12.2015