Erasmus+ Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Europäische Fortbildungen Fragen und Antworten rund um die Leitaktion 1. Version 1.3 vom 31.8.

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Transkript:

Erasmus+ Mobilitätsprojekte für Schulpersonal Europäische Fortbildungen Fragen und Antworten rund um die Leitaktion 1 Version 1.3 vom 31.8.2017

2 Fragen und Antworten rund um die Leitaktion 1 1. Muss der Antrag auf Deutsch ausgefüllt werden? Der Antrag muss in der offiziellen Sprache eines Programmstaats des Programms Erasmus+ ausgefüllt werden, üblich sind deutsch und englisch. 2. In welchem Zeitraum werden Kurse gefördert? Projektbeginn und Dauer werden von Ihnen im Antrag festgelegt. Der Projektbeginn kann in der Antragsrunde 2018 zwischen dem 01.06. und 31.12.2018 liegen. Spätestmögliches Projektende ist der 31.12.2020. Die Mindestdauer beträgt 12 Monate, die Maximaldauer 24 Monate. Änderungen, z.b. Verlängerungen oder Verkürzungen der Projektdauer, sind für laufende Projekte über das Änderungsformular möglich. 3. Kann eine Schule, die in diesem Jahr einen Antrag für einen zweijährigen Förderzeitraum stellt, im nächsten Jahr erneut einen Antrag stellen? In jedem Jahr ist eine Antragstellung möglich, auch wenn im Jahr zuvor ein Mobilitätsprojekt für zwei Jahre beantragt wurde. Die Projektzeiträume können sich also zeitlich überlappen. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Mobilitäten doppelt aufgeführt werden. 4. Sind Deutsche Auslandsschulen antragsberechtigt? Ja, sofern sie in einem Programmstaat liegen. 5. Sind Studienseminare antragsberechtigt? Schulpraktische Seminare oder Studienseminare sind nicht antragsberechtigt im Bereich KA1 Schulbildung. 6. Können/Sollen Berufskollegs sowohl beim PAD als auch beim BIBB beantragen? Diese Möglichkeit besteht prinzipiell. Allerdings ist im Fall ähnlicher Vorhaben davon abzuraten. Sonst könnte der Verdacht auf doppelte Finanzierung aufkommen und evtl. beide Anträge abgelehnt werden. Wenn also zwei Anträge gestellt werden, müssen die Projekte klar voneinander getrennt sein. Idealerweise sollte der Antrag nur in einem von beiden Bereichen gestellt werden. 7. Ist die Teilnahme an Konferenzen möglich? Ja, die Teilnahme an Konferenzen ist (nur) im Schulbereich möglich (staff training), sofern ein europäisches Thema aus dem Bereich der Schulbildung sowie ein europäischer Teilnehmerkreis gegeben sind. Die Teilnahme an Messen ist nicht förderfähig. 8. Können Job-Shadowings zum Anbahnen von Strategischen Partnerschaften beantragt werden? Als einzige Begründung für Job-Shadowings wäre das Anbahnen von Strategischen Partnerschaften zu schwach. Es ist jedoch möglich, neben anderen Themen über zukünftige Partnerschaften zu sprechen.

3 9. Sind als Fortbildungen auch reine Sprachkurse möglich? Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich reiner Sprachkurse. Wichtig ist die Begründung der Maßnahmen im Hinblick auf die Zielsetzung der Einrichtung im Antrag. 10. Kann eine Lehrkraft ein berufliches Praktikum/Job-Shadowing auch außerhalb einer Schule durchführen? Ein Job-Shadowing/Praktikum ist für Lehrkräfte sowohl an einer Partnerschule als auch an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung möglich. 11. Können auch mehrere Lehrkräfte einer Schule am gleichen Kurs teilnehmen? Die Schulleitung muss ja zunächst nur die Anzahl der Lehrkräfte ihrer Schule und das Zielland angeben. Der Programmleitfaden enthält hierzu keine spezifischen Regelungen oder Einschränkungen. Wenn die Maßnahme gut begründet ist, ist dies prinzipiell möglich. Allerdings ist der Mehrwert der Teilnahme von mehr als zwei Personen an derselben Maßnahme nicht prinzipiell ersichtlich, da davon ausgegangen wird, dass die Teilnehmenden in ihren Einrichtungen als Multiplikatoren fungieren. Zudem widerspricht die Teilnahme zu vieler Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus einer Einrichgung an demselben Kurs der europäischen Zusammensetzung und dem informellen Austausch von Erfahrungen im Teilnehmerkreis. Falls nicht eine besonders schlüssige Begründung für die Teilnahme von mehr als zwei Personen pro Kurs im Antrag angegeben ist, ist entsprechend mit Kürzungen zu rechnen. 12. Gibt es Sperrfristen wie im Comenius-Programm oder kann eine Lehrkraft auch wieder gefördert werden, wenn er/sie schon eine Förderung erhielt? Der Programmleitfaden enthält hierzu keine spezifischen Regelungen oder Einschränkungen. Es gibt somit keine Sperrfristen. Ausgeschlossen sind lediglich mehrfache Förderungen derselben Maßnahmen. Achtung: Die Förderung einer Person ist bei der Kursgebühr auf 10 Tage (= 700 Euro) für das gesamt Projekt begrenzt. 13. Wo kann man als Schule jetzt Kurse finden? Kurse können zum einen auf dem freien Markt gesucht werden. Zum anderen ist im Portal www.schooleducationgateway. eu/en/pub/teacher_academy.htm ein Kurskatalog verfügbar. Die Veröffentlichung dort stellt jedoch kein Qualitätskriterium dar. 14. Wann muss der/die Schulleiter/in den genauen Kursort/ Kursnamen und die Namen der Teilnehmenden nennen? Diese Information muss noch nicht im Antrag stehen. Dort müssen Art der Maßnahme, Anzahlt Personen, Zielstaat und Dauer (für die Budgetierung) genannt werden. Konkretisierungen (Name des Teilnehmers, Kursanbieter, Reisedaten) erfolgen dann zu einem späteren Zeitpunkt. Beachten Sie: Vor Antritt der Mobilitäten müssen diese Daten unbedingt im Mobility Tool eingetragen werden.

4 15. Im Leitfaden für Antragsteller steht, dass die Auswahl der Lehrkräfte, die an einer Mobilität im Rahmen von KA1 teilnehmen, dokumentiert werden muss. Gibt es hierfür Vorgaben? Gemäß Leitfaden muss der Auswahlprozess der Lehrkräfte fair, transparent, kohärent und dokumentiert sein. Es werden allerdings keine konkreten Vorgaben gemacht. Jede Einrichtung kann für sich entscheiden, wie diese Anforderung am praktischsten und unbürokratischsten umgesetzt werden kann. Am Ende des Prozesses sollte ein Dokument existieren, auf dem die Namen der Teilnehmenden vermerkt sind, der Auswahlprozess kurz erläutert wird und das die für die Auswahl Verantwortlichen unterzeichnet haben. 16. Was geschieht, wenn eine geplante Lehrkraft nach der Antragstellung /Gewährung der Fördergelder z. B. wg. Krankheit/ Versetzung nicht fahren kann? Kann dann eine andere Lehrkraft einspringen? Die Schule kann eine andere Lehrkraft entsenden, sofern die Angaben im Antrag (Zielsetzung der Maßnahme) dann noch zutreffend sind. Im Zweifelsfall nehmen Sie Rücksprache mit Ihrem Sachbearbeiter. Die Förderung wurde der antragstellenden Einrichtung bewilligt. Die Förderung kann bei Schulwechsel nicht von den geplanten Lehrkräften an eine neue Einrichtung mitgenommen werden, da sie nicht personenbezogen ist. 17. Sind Änderungen während der Projektlaufzeit möglich? Ja. Es muss auf jeden Fall wie bisher die NA informiert werden, die dann über die geplante Änderung entscheidet. Es erfolgt keine Erhöhung des in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten maximalen Gesamtzuschusses. 18. Welche Kosten können bei der Antragstellung maximal angesetzt werden (Reisekosten/ Kursgebühren / Unterkunft)? Ein Maximalwert wurde von der EU-Kommission nicht festgelegt. Die Reisekosten berechnen sich nach der Entfernung. Die Aufenthaltspauschale beträgt für die ersten 14 Tage 80%, ab dem 15. Tag 49% der EU-Höchstsätze. Die Kursgebühr wird mit 70 pro Tag bezuschusst, für maximal 10 Tage pro Person und Projekt. Die einzelnen Werte für die Entfernungspauschalen u. a. finden Sie im Programmleitfaden unter dem folgenden Link: http://ec.europa.eu/programmes/erasmusplus/sites/erasmusplus/files/files/resources/erasmus-plus-programme-guide_de.pdf 19. Wie kann die Entfernung berechnet werden, wenn bei Antragstellung nur das Zielland, jedoch kein Ort angegeben werden muss? Entweder ist der Ort doch schon bekannt oder es erfolgt eine berechtigte Vermutung zur richtigen Entfernungskategorie. Im Zweifel sollte sicherheitshalber die höhere Entfernungskategorie ausgewählt werden. Eine Korrektur erfolgt ggf. über die Eingaben im Mobility Tool im Abschlussbericht. Dort ist das zutreffende Entfernungsband mit dem Entfernungsrechner zu ermitteln.

20. Werden Reisetage bezuschusst? Welche Dauer wird bei der Mobilität beantragt: Kursdauer oder Reisedauer? Es werden maximal 2 Reisetage bezuschusst. Diese sind gesondert im Antragsformular anzugeben. Achtung: Im Mobility Tool ist bei der Dokumentation der Mobilitäten später darauf zu achten, dass die Fortbildungen und die Reisetage gesondert und korrekt eingetragen werden. kmk-pad.org