NUR FAIRER HANDEL IST FREIER HANDEL

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Transkript:

NUR FAIRER HANDEL IST FREIER HANDEL

Foto: Corbis 2 3

WORUM GEHT ES BEI TTIP UND CETA? TTIP und CETA diese zwei Formeln könnten viele Bereiche unseres Lebens tiefgreifend verändern. Sie stehen für zwei geplante Handelsabkommen: Das Transatlantic Trade and Investment Partnership TTIP soll den Handelsaustausch zwischen der EU und den USA neu regeln, das Comprehensive Economic Trade Agreement die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada. Beides sind keine Handelsabkommen im klassischen Sinn. Denn neben Zöllen und Quoten geht es auch um die Frage, welche Standards und Regeln etwa im Umwelt- oder Verbraucherschutz in Zukunft gelten sollen. Die TTIP-Verhandlungen liegen derzeit auf Eis. CETA wurde vom Europaparlament und dem Ministerrat bereits verabschiedet und muss nun noch in den EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Einen intensiven Austausch mit den USA und Kanada halten wir für sinnvoll. Dafür braucht es aber andere Wege, denn mit TTIP und CETA sind viele Gefahren verbunden. Nur noch 17 Prozent der Deutschen befürworten laut Umfrage der Bertelsmann-Stiftung das Abkommen. Auch wir Grüne im Bundestag sagen: CETA und TTIP so nicht! Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, im Ministerrat gegen CETA zu stimmen, allen Protesten zum Trotz hat sie jedoch zugestimmt. Unser Ziel ist eine grundsätzliche Neuausrichtung der europäischen Handelspolitik. Wir wollen einen fairen Handel, der zugleich ökonomischen wie sozialen Wohlstand schafft und die ökologischen Grundlagen bewahrt. Dazu gehören Handelsregeln, die fairen Wettbewerb wie auch eine ressourcenschonende Produktionsweise fördern und den Menschen wirtschaftliche Perspektiven bieten. Beschäftigte wie Verbraucherinnen und Verbraucher müssen durch verbindliche, hohe Standards geschützt werden. Vor allem den Interessen der internationalen Konzerne ist mit den Abkommen gedient. Die Kritik daran ist deshalb massiv. Rund drei Millionen Menschen in ganz Europa haben sich der europäischen Bürgerinitiative gegen TTIP angeschlossen. 4 5

KONZERNPRIVILEGIEN: STREICHEN Im Zentrum der Kritik an TTIP und CETA stehen Klageprivilegien für Konzerne, der sogenannte Investitionsschutz (Investor-State Dispute Settlement). In den letzten Jahren haben Konzerne bereits bestehende Verträge zum Investitionsschutz gezielt genutzt, um ihren Profit zu steigern. Wenn sie etwa durch staatliche Regelungen zum Umwelt- oder Gesundheitsschutz ihre Profite eingeschränkt sahen, verklagten sie die Länder auf Schadensersatz in Milliardenhöhe. So verklagt zum Beispiel Vattenfall Deutschland wegen des Atomausstiegs auf fast fünf Milliarden Euro. Am Ende müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für die Schadensersatzforderungen der Konzerne aufkommen. Selbst wenn Klagen sich als unbegründet herausstellen, entfalten sie doch ein erhebliches Drohpotenzial und erschweren sinnvolle Politik. In den letzten Jahren gab es so viele Klagen wie nie zuvor. Für uns ist klar: Das ist der völlig falsche Weg. Auch das ICS-System in CETA ist keine Kurskorrektur, sondern das alte System der Schiedsgerichte mit einigen kosmetischen Korrekturen. Die Klageprivilegien bleiben im Kern erhalten, Klagen wie die von Vattenfall wären weiter möglich. Staaten dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Bürgerinnen und Bürger schützen. Es kann nicht sein, dass ausländischen Unternehmen ein privilegierter Rechtsweg eingeräumt wird, der BürgerInnen, inländischen Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen verschlossen ist. Mit TTIP und CETA würde aber genau das geschehen. Es ist nicht nur unnötig, sondern enorm gefährlich, Klageprivilegien für Investoren in CETA und TTIP zu etablieren. Wir fordern stattdessen einen multilateralen ständigen Gerichtshof unter dem Dach der Vereinten Nationen statt privater Schiedsgerichte nur für ausländische Investoren. Grundlage des Handelsgerichtshofes müssen auch international vereinbarte soziale, menschenrechtliche, Umwelt- und Klimarelevante völkerrechtliche Verpflichtungen sein.. Foto: Corbis 6 7

EU-STANDARDS: ERHALTEN TTIP soll den transatlantischen Handel erleichtern. Über den Abbau von Zöllen hinaus geht es auch um die Angleichung von Normen, Standards und Schutzvorschriften, sogenannte nichttarifäre Handelshemmnisse. Nun sind einheitliche Steckdosen für Elektroautos sicher unstrittig. Kritisch wird es aber, wenn es um die Abschaffung der Gentechnikkennzeichnung oder die Importerlaubnis für hormonbehandeltes Fleisch geht. Insbesondere, wenn das europäische Vorsorgeprinzip geopfert wird. Schon jetzt verwässern oder verschleppen die EU-Kommissare Gesetzesvorhaben, um die TTIP-Verhandlungen nicht zu gefährden. Eine umfassende Kennzeichnungspflicht für Fleisch von Klontieren Fehlanzeige. Der Vorschlag zur Identifizierung hormonell wirksamer Stoffe zahnlos und verspätet. Problematisch ist auch der Tierschutz. Eier aus Käfighaltung sind wie das Einpferchen von Kälbern oder Sauen in der EU verboten, in den USA dagegen erlaubt. Mit TTIP müssen wir um erstrittene Standards fürchten, weil die Produkte aus den USA billiger sind. 8 Foto: Corbis 9

VORSORGEPRINZIP: BEWAHREN Das Vorsorgeprinzip ist ein Grundpfeiler des Umwelt- und Verbraucherschutzes in Europa. Es ermöglicht frühzeitiges politisches Handeln bereits dann, wenn ein Produkt im Verdacht steht, schädlich zu sein, auch wenn es darüber noch keine vollständige Gewissheit gibt. CETA und TTIP würden diese Errungenschaft schwächen. Sie drehen den Spieß mit dem risikobasierten Ansatz um. Er lässt zu, dass Mensch und Umwelt Schaden nehmen. Eingegriffen wird erst dann, wenn der letzte Nachweis dafür erbracht ist. In den USA gilt das Vorsorgeprinzip nicht. Es ist unklar, wie in TTIP ein Kompromiss gefunden werden soll, der nicht zulasten von Mensch und Umwelt geht. Eine robuste Standardsetzung auf internationaler Ebene ist zu begrüßen und auch eine politisch unbrisante, rein technische Normsetzung ist kein Problem. Das lässt sich bereits heute regeln. Bei CETA und TTIP aber liegt der Fall anders: Beide Abkommen befördern eine Deregulierungskooperation. 10 HANDLUNGSSPIELRÄUME: VERTEIDIGEN TTIP und CETA sind als lebendige Abkommen geplant. Sie können sich weiter permanent verändern, Standards und Regelungen laufend angepasst werden. Außerdem definieren sie, wie Regelungen aussehen dürfen und wie sie zu entwickeln sind zum Beispiel so, dass Lobbyisten oder die anderen Vertragspartner umfangreiche Einspruchsmöglichkeiten innerhalb der Gesetzgebungsprozesse erhalten. Der politische Handlungsspielraum wird dadurch erheblich und dauerhaft eingeschränkt. Entscheidungen der Kommunen sind davon ebenso betroffen wie europäische Gesetzesvorhaben. Die Stellung demokratisch gewählter Parlamente wird untergraben und das Europaparlament umschifft. Bei vielen wichtigen Änderungen in den Abkommen muss es nicht gefragt werden. Für die grüne Bundestagsfraktion ist klar: Über Kooperation zur Vertiefung von Handelsbeziehungen sollten Partner miteinander reden. Über Regelungen zu entscheiden ist jedoch Sache der demokratisch gewählten Parlamente, und das muss auch so bleiben. Weder die betroffenen Branchen mit ihren Lobbyisten dürfen dabei das Sagen haben noch allein die Regierungen im Hinterzimmer. 11

NICHT IN DIE TASCHE STECKEN LASSEN! AUSVERKAUF: VERHINDERN Viele Kommunen fürchten, dass TTIP und CETA die öffentliche Daseinsvorsorge dramatisch verändern werden. Hier geht es um Krankenhäuser, Wasserversorgung oder gar den Bildungsbereich. Länder und Gemeinden hätten erheblich engere Gestaltungsspielräume. In beiden Abkommen sind Ausnahmen für öffentliche Dienstleistungen unzureichend definiert und garantieren keinen ausreichenden Schutz. Auch von den Investitionsschutzbestimmungen sind diese Dienstleistungen nicht ausgenommen Klagen gegen die kommunale Daseinsvorsorge vor einem Schiedsgericht würden so möglich. Die Folge wäre ein Liberalisierungs- und Privatisierungsdruck, etwa in so sensiblen Bereichen wie der Trinkwasserversorgung. Öffentliche Verantwortung für öffentliche Dienstleistungen darf nicht durch Handelsabkommen unterlaufen werden. Deshalb wollen wir kommunale Daseinsvorsorge, öffentliche und soziale Dienstleistungen und Infrastruktur durch klare und umfassende Ausnahmen schützen. Das wird in CETA und auch in TTIP versäumt. Foto: Corbis 12 13

BLACKBOX TTIP: TRANSPARENZ EINFORDERN TTIP wird hinter verschlossenen Türen ausgehandelt. Das allein ist völlig inakzeptabel. Es sollte selbstverständlich sein, Parlamente und Öffentlichkeit zeitnah und unaufgefordert über die Verhandlungen zu informieren. Auf massiven Druck der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission zwar eine Transparenzoffensive versprochen. Zumindest Bundestagsabgeordnete dürfen im sogenannten TTIP-Leseraum Einblick in Zwischenstände der Verhandlungen nehmen. Ihre Erkenntnisse müssen sie jedoch für sich behalten. Wesentliche Dokumente bleiben auch ihnen vorenthalten. Damit fehlt der Öffentlichkeit die Basis, um die Verhandlungen wirklich bewerten zu können. Die grüne Bundestagsfraktion fordert die EU-Kommission deshalb auf, Verhandlungsstände regelmäßig offenzulegen. Gegen die restriktiven Bedingungen des TTIP-Leseraums haben wir Klage eingereicht. Diese wurde abgewiesen. Damit besteht noch immer keine echte Transparenz, die für eine informierte öffentliche Debatte nötig wäre. FAZIT: SO NICHT! Wir Grüne im Bundestag befürworten tiefere Handelsbeziehungen mit den USA und Kanada. Doch dafür brauchen wir faire Abkommen mit starken Standards für Umwelt und Verbraucher, Gesundheit und Soziales auf beiden Seiten des Atlantiks. Diese Anforderung erfüllen TTIP und CETA nicht. TTIP muss in der bislang verhandelten Form gestoppt werden. CETA in seiner ausgehandelten Form lehnen wir ab. Für uns gilt der Grundsatz, dass nur fairer Handel auch freier Handel sein kann. Dafür werden wir auch in Zukunft kämpfen: Wir brauchen eine grundsätzlich andere europäische Handelspolitik. 14 15

NOCH FRAGEN? Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Katharina Dröge MdB, Sprecherin für Wettbewerbspolitik Arbeitskreis 1: Wirtschaft, Finanzen & Soziales TEL 030/227 56789, FAX 030/227 56552, info@gruene-bundestag.de 18/19 ZUM WEITERLESEN:» Fraktionsbeschluss: Nur Fairer Handel ist Freier Handel» gruene-bundestag.de» Themen» TTIP BUNDESTAGSDRUCKSACHEN: 18/6201 Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen (Antrag) 18/6197 Starke Schutzstandards: Ziel statt Zielscheibe moderner Handelspolitik (Antrag) 18/1458 Für fairen Handel ohne Klageprivilegien für Konzerne (Antrag) 18/1457 Für ein starkes Primat der Politik Für fairen Handel und Demokratie (Antrag) Diese Veröffentlichung informiert über unsere parlamentarische Arbeit im Deutschen Bundestag. Sie darf im Wahlkampf nicht als Wahlwerbung verwendet werden. IMPRESSUM: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion Platz der Republik 1, 11011 Berlin Gestaltung: Stefan Kaminski Stand: März 2017, 7. akt. Aufl., Schutzgebühr: 0,05