KfW-Information für Multiplikatoren

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Transkript:

KfW-Information für Multiplikatoren 18.04.2017 Themen dieser Ausgabe: Innovation Gründen, Erweitern und Festigen Inhalt Produkte Themen Innovation 1. 2. Neue Produktfamilie ERP-Innovationsfinanzierung KfW-Unternehmerkredit Plus 044/046 ERP-Innovationsprogramm 180/181/184/190/191/194 1.1. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit 380/390/391 1.2. ERP-Mezzanine für Innovation 360/361/364 Programmeinstellung zum 01.07.2017 Gründen, Erweitern und Festigen 3. ERP-Kapital für Gründung 058 ERP-Gründerkredit - Universell 075/076 ERP-Gründerkredit - StartGeld 067 KfW-Unternehmerkredit 037/047 Produktanpassungen zum 01.07.2017 Service-Informationen Anlagen: Merkblatt ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/390/391) Anlage zum Merkblatt ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/390/391) - Merkblatt ERP-Mezzanine für Innovation (360/361/364) KfW Bankengruppe, Palmengartenstraße 5 9, 60325 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 7431-0 Fax: +49 69 7431-2944 S.W.I.F.T: KFWIDEFF www.kfw.de Vorstand: Dr. Ulrich Schröder (Vorsitzender), Dr. Günther Bräunig, Dr. Ingrid Hengster, Dr. Norbert Kloppenburg, Bernd Loewen, Dr. Stefan Peiß

Seite 2 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 18.04.2017 Innovation 1. Neue Produktfamilie ERP-Innovationsfinanzierung Um die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes gezielt unterstützen zu können, wird die KfW ihre Innovationsfinanzierung zum 01.07.2017 neu aufstellen. Die neue Produktfamilie "ERP-Innovationsfinanzierung" besteht aus zwei Produkten: a) dem "ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit" (Fremdkapital mit optionaler Haftungsfreistellung), mit dem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie Maßnahmen innovativer Unternehmen finanziert werden können und b) dem "ERP-Mezzanine für Innovation", über das Finanzierungspakete aus Fremd- und Nachrangkapital - oder auch in einer Variante als reiner Refinanzierungskredit - zur Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bereitgestellt werden. Die beiden aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Bundeshaushalts verbilligten Produkte richten sich an etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler in Deutschland mit einem jährlichen Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR. Für beide Produkte wird bis auf weiteres keine Bereitstellungsprovision für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge berechnet. Mit der Einführung beider Produkte ist für jedes zu finanzierende Vorhaben ein entsprechender Antrag zu stellen. 1.1. ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit (380/390/391) Gefördert werden: 1. Digitalisierungsvorhaben, die darauf abzielen, Produkte bzw. Produktionsprozesse und Verfahren zu digitalisieren oder Digitalisierung in die Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation zu integrieren. 2. Innovationsvorhaben, bei denen für das Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen entwickelt werden. 3. Der gesamte Finanzierungsbedarf von Unternehmen, die im Sinne des Programms Horizon 2020 der Europäischen Union als innovativ gelten. Die genauen Kriterien für förderfähige Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie innovative Unternehmen sind in der Anlage "" zum beigefügten Merkblatt zusammengefasst und werden im Rahmen der Antragstellung mittels der standardisierter Checkliste "Anlage zum Antrag - " der KfW übermittelt. Eine zusätzliche Vorhabensbeschreibung ist der KfW nicht einzureichen. Die angeführten förderfähigen Maßnahmen können über einen Kredit mit teilweiser Haftungsfreistellung oder über einen reinen Refinanzierungskredit finanziert werden. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Kredithöchstbetrag beläuft sich beim reinen Refinanzierungskredit auf 25 Mio. EUR pro Vorhaben.

Seite 3 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 18.04.2017 Risikoübernahme Um die Finanzierung zu erleichtern, bietet die KfW den Finanzierungspartnern für Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern optional eine Haftungsfreistellung in Höhe von 70 % an. Die haftungsfreigestellte Variante wird von der InnovFin KMU-Kredit-Garantiefazilität des Horizon 2020-Programms der Europäischen Union (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation) und dem unter der Investitionsoffensive für Europa errichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen ("EFSI") unterstützt. Zweck des EFSI ist es, die Finanzierung und Durchführung produktiver Investitionen in der Europäischen Union zu fördern sowie den verbesserten Zugang zu Finanzierung sicherzustellen. Durch die Unterstützung der Europäischen Union kann die KfW sowohl KMU als auch für Engagements schlechterer Bonität / Besicherung in höheren Preisklassen besonders günstige Konditionen anbieten. Das Haftungsfreistellungsangebot ist auf Kredite mit einem maximalen Volumen von 7,5 Mio. EUR pro Vorhaben und maximal 15 Mio. EUR pro Gruppe verbundener Unternehmen beschränkt. Weitere Einzelheiten zu den Bedingungen der Haftungsfreistellung können der Anlage "Sonderbedingungen für Finanzierungen mit Haftungsfreistellung" zum beigefügten Merkblatt entnommen werden. 1.2. ERP-Mezzanine für Innovation (360/361/364) Das Programm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren / Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung. Es werden sowohl Vorhaben unterstützt, die für das antragstellende Unternehmen neu sind, als auch solche, die sich vom Stand der Technik in der EU ("neu für die Europäische Union (EU))" abheben. Besonders förderwürdige Vorhaben, die "neu für die EU" sind, können dabei mit sehr günstigen Zinssätzen finanziert werden. Die Neuartigkeit muss durch ein von einem externen Sachverständigen erstellten Gutachten bestätigt werden. Unterstützende Hinweise auf qualifizierte Sachverständige wird die KfW rechtzeitig vor Programmstart kommunizieren. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die neu für das Unternehmen sind, werden ausschließlich über das Finanzierungspaket aus Fremd- und Nachrangkapital finanziert. Eine reine Fremdkapitalfinanzierung als Refinanzierungskredit entfällt für diese Vorhabensvariante. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert und der Kredithöchstbetrag beträgt 5 Mio. EUR pro Vorhaben. Neben den dem Vorhaben zurechenbaren Personalkosten lassen sich auch vorhabensbezogene Einzel- und Gemeinkosten, Beratungsleistungen und Qualitätssicherungskosten sowie projekt- und zeitanteilige Abschreibungen bzw. Leasingaufwendungen von Investitionen ansetzen. Aus Vereinfachungsgründen kann alternativ zu einer detaillierten Kostenaufstellung ein Betrag in Höhe von maximal 200 % der vorhabensbezogenen Personalkosten angesetzt werden.

Seite 4 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 18.04.2017 Risikoübernahme Die Risikoübernahme der KfW erfolgt durch Bereitstellung eines Finanzierungspakets, bestehend aus einer Fremdkapital- und einer Nachrangtranche. Für die unbesicherte Nachrangtranche, die umsatzabhängig bis zu 60 % der Kreditsumme betragen kann, liegt das Ausfallrisiko bei der KfW.

Seite 5 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 18.04.2017 2. KfW-Unternehmerkredit Plus (044/046), ERP-Innovationsprogramm (180/181/184/190/191/194): Programmeinstellung zum 01.07.2017 Im Zuge der Produkteinführung der neuen Produktfamilie ERP-Innovationsfinanzierung werden die Programme KfW-Unternehmerkredit Plus und ERP-Innovationsprogramm zum 01.07.2017 eingestellt. Eine Antragsstellung in diesen Produkten ist noch bis zum 30.06.2017 möglich. Da ab dem 01.07.2017 Zusagen ausschließlich unter dem neu eingeführten ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit und dem ERP-Mezzanine für Innovation erfolgen, werden im Übergang noch offene Anträge aus dem KfW-Unternehmerkredit Plus bzw. ERP-Innovationsprogramm in die neuen Produkte ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit bzw. ERP-Mezzanine für Innovation ohne wesentliche Konditionenanpassungen überführt.

Seite 6 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 18.04.2017 Gründen, Erweitern und Festigen ERP-Kapital für Gründung (058), ERP-Gründerkredit - Universell (075/076), ERP-Gründerkredit - StartGeld (067), KfW-Unternehmerkredit (037/047): Produktanpassungen zum 01.07.2017 Zur weiteren Vereinheitlichung der Förderbedingungen nehmen wir in Produkten unserer gewerblichen Förderung eine Anpassung zum 01.07.2017 vor. Die neuen Regelungen gelten für Anträge, die ab dem 01.07.2017 bei der KfW eingehen. Die nachfolgenden Produktanpassungen besitzen auch für die neue Produktfamilie "ERP- Innovationsfinanzierung" Gültigkeit. Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit Eine Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit für die nächsten drei Jahre ist für alle haftungsfreigestellten Kredite unabhängig vom Kreditbetrag erforderlich. Betriebswirtschaftliche Auswertung Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist bei einem vorliegenden Jahresabschluss / Einnahmenüberschussrechnung älter als drei Monate und unabhängig vom Kreditbetrag erforderlich.

Seite 7 zur KfW-Information für Multiplikatoren vom 18.04.2017 Service-Informationen Die neuen Merkblätter sind dieser KfW-Information für Multiplikatoren beigefügt und können ab sofort im Archiv Ihres Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal heruntergeladen werden. Alternativ können Sie die Dokumente über den zentralen Bestellservice der KfW beziehen: Zentraler Bestellservice: Servicenummer: 0800 539 9001 kostenfreie Rufnummer; E-Mail: bestellservice@kfw.de KfW- Bestellnummer Produkt- Nummer Dokument Bezeichnung Stand 600 000 4011 380/390/391 Merkblatt ERP-Digitalisierungs-und Innovationskredit 07/2017 600 000 4009 380/390/391 Anlage zum Merkblatt 07/2017 600 000 4010 360/361/364 Merkblatt ERP-Mezzanine für Innovation 07/2017 Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne die Beraterinnen und Berater unseres Infocenters unter folgender kostenfreier Rufnummer: Unternehmensfinanzierung: 0800 539 9001