Dienstleistungsrichtlinie (DLR) Was verändert sich?

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Transkript:

Aufzählung 1. Ebene x Zweite Ebene Dritte Ebene Dienstleistungsrichtlinie (DLR) Was verändert sich? Kongressmesse Effizienter Staat 2007 Fachforum VIII Berlin, 22. Mai 2007 Frank Platthoff, Referent im Blatt: 1 Intention der Richtlinie Lissabon-Strategie EU soll der wettbewerbsfähigste und dynamischste Wirtschaftsraum der Welt werden Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung Normenscreening, Verfahrens- und Informationsrechte, Genehmigungsfiktion Binnenmarkt gewährleisten Abbau der bestehenden Beschränkungen im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit Europäische Verwaltungszusammenarbeit stärken Internal Market Information System (IMI) Frank Platthoff, Referent im Blatt: 2 1

Anwendungsbereich der Richtlinie Wer ist betroffen? EU-ausländische und inländische Dienstleistungserbringer i. S. d. Art. 50 EG mit Ausnahme bestimmter Branchen (Finanzdienstleistungen, Leiharbeit, Gesundheit, Verkehr, ) Was ist betroffen? Alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, während des gesamten Lebenszyklus des Unternehmens Frank Platthoff, Referent im Blatt: 3 Wesentliche Inhalte der Richtlinie 1 Prüfung und Optimierung der relevanten Verfahren: Normenscreening Notwendig und verhältnismäßig Diskriminierungsfrei Einfach Alle Verwaltungsebenen betroffen Bund Länder kommunaler Bereich Frank Platthoff, Referent im Blatt: 4 2

Betroffene Verwaltungsebenen EU Mitgliedstaaten Bundesrepublik Deutschland Länder Institutionen Kammern Kreise Kreisfreie Städte Gemeinden Ämter Frank Platthoff, Referent im Blatt: 5 Wesentliche Inhalte der Richtlinie 2 Einheitliche Ansprechpartner als Verfahrensmanager für die Dienstleister gegenüber den zuständigen zuständigen Stellen Können selbst zuständige Behörde sein Inanspruchnahme ist Recht, keine Pflicht der Dienstleister Informationsanspruch (elektronisch) der Dienstleistungserbringer und empfänger durch die einheitlichen Ansprechpartner und die zuständigen Behörden Elektronische Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, die Aufnahme oder Ausübung der Dienstleistungstätigkeit betreffen über die einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständigen Behörden Frank Platthoff, Referent im Blatt: 6 3

Von tradierten Zuständigkeitsstrukturen U n t e r n e h m e r Finanzamt Meldebehörde Gewerbeamt Ausländeramt Amtsgericht Bauamt Arbeitsamt Krankenkasse Notar begehrte Erlaubnis Frank Platthoff, Referent im Blatt: 7 zum einheitlichen Ansprechpartner U n t e r n e h m e r Finanzamt (?) Ausländeramt Arbeitsamt Meldebehörde Bauamt (?) Notar Amtsgericht Krankenkasse Gewerbeamt Verfahrensabwicklung über EA ist Recht der Dienstleister (keine Pflicht) E i n h e i t l i c h e A n s p r e c h p a r t n e r EA kann selbst auch (teilweise) zuständige Behörde sein Frist / Genehmigungsfiktion begehrte Erlaubnis Frank Platthoff, Referent im Blatt: 8 4

Von Postlaufzeiten und Medienbrüchen U n t e r n e h m e r Behörde 1 Behörde 2 Behörde 3 Behörde 4 Behörde 5 Frank Platthoff, Referent im Blatt: 9 zur elektronischen Verfahrensabwicklung U n t e r n e h m e r Recht auf elektronische Abwicklung bei der zuständigen Behörde Recht auf Information von den zuständigen Behörden P O R T A L Informationen: Recht/ Rechtsbehelfe Zuständigkeiten/ Verfahren Verbände/ Organisationen/ Register Recht auf elektronische Abwicklung über den einheitlichen Ansprechpartner Recht auf Information über den einheitlichen Ansprechpartner inl. Behörden Einheitliche Ansprechpartner Frank Platthoff, Referent im Blatt: 10 5

Wesentliche Inhalte der Richtlinie 3 Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitung Fristbeginn erst, wenn Unterlagen vollständig eingereicht wurden, einmalige Fristverlängerung möglich Ausnahme von Genehmigungsfiktion bei zwingendem Grund des Allgemeininteresses Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aus März 2007 ( Gründung in fünf Tagen )? Europäisches elektronisches Informations- und Amtshilfesystem Internal Market Information System (IMI) Pilotierung im Zusammenhang mit der Berufsanerkennungsrichtlinie in 2007 (Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Steuerberater) Frank Platthoff, Referent im Blatt: 11 Internal Market Information System - IMI Datenbank-Komponenten ausl. Behörden Zuständige Verwaltungsbehörde CAD Informationsaustausch Internal Market Information System Strukturierter Informationsaustausch SIE Informationsaustausch Verwaltungszusammenarbeit inl. Behörden ADMINCO Zulieferung von Daten an IMI-Datenbanken Frank Platthoff, Referent im Blatt: 12 6

Denkbare IMI Strukturen Nationaler IMI-Koordinator (NIMIK) (Bund) KOM Nachgeordneter IMI- Koordinator (NaIMIK) (Land 1) Nachgeordneter IMI- Koordinator (NaIMIK) (Land 2) Nachgeordneter IMI- Koordinator (NaIMIK) (Land 3) Nachgeordneter IMI- Koordinator (NaIMIK) (Land n) zugleich für ZB NaIMIK 2 NaIMIk 3 NaIMIK 2 NaIMIK 3 ZB 1 ZB 2 ZB 3 ZB 4 ZB 1 ZB 2 ZB 3 ZB 4 Frank Platthoff, Referent im Blatt: 13 Was ist zu tun? Rechtlichen Rahmen der EU-DLR klären Lebenslagen der Dienstleistungsunternehmen identifizieren Welche Prozesse und welche Stellen sind betroffen? Verortung EAP Relevanz? Fallzahlen? Hauptanwendungsfälle? Optimierung der Prozesse notwendig / möglich / sinnvoll? Betrachtung auch im Rahmen der Funktional- und Strukturreform Notwendige Anpassungen in Verwaltung und Recht Einschlägiges Fachrecht screenen und ggf. anpassen Verwaltungsverfahrens- und organisationsrecht E-Government-Gesetz in in Vorbereitung Erforderliche IT-Strukturen schaffen Basisdienste (Zuständigkeitsfinder, Formularserver, ) Vernetzung der betroffenen Stellen sicherstellen, Standardisierung Workflow steuern, Vorgangsmanagement, Fachverfahren einbeziehen Frank Platthoff, Referent im Blatt: 14 7

Aufzählung 1. Ebene x Zweite Ebene Dritte Vielen Ebene Dank für Ihre Aufmerksamkeit frank.platthoff@fimi.landsh.de Frank Platthoff, Referent im Blatt: 15 8