Germanistik Julia Reichert Recht und Gerechtigkeit in Dramen und Erzählungen Heinrich von Kleists Examensarbeit
Recht und Gerechtigkeit in ausgewählten Dramen und Erzählungen Heinrich von Kleists Julia Reichert
Gliederung: 0. Vorwort...1 1. Einleitung...1 1.1. Naturrechtliche Staatstheorien und ihre Kritik...2 1.1.1. Thomas Hobbes...2 1.1.2. Jean-Jacques Rousseau...3 1.1.3. Immanuel Kant...4 1.1.4. Adam Heinrich Müller...5 1.2. Archaische Rechtsformen...6 1.2.1. Die Fehde...7 1.2.2. Kriegsrecht und Gnadenrecht...7 2. Recht und Gerechtigkeit in Kleists Erzählung Michael Kohlhaas...9 2.1....einer der rechtschaffensten zugleich und entsetzlichsten Menschen...9 2.2. Der Rechtsbruch auf der Tronkenburg und seine Folgen...11 2.2.1. Der Paßschein ein landesherrliches Privilegium?...11 2.2.2....daß er sich Recht zu verschaffen wissen würde......12 2.2.3. so möge mir Gott nie vergeben, wie ich dem Junker vergebe Selbsthilfe oder Rache?...17 2.2.4. Führt Kohlhaas eine Fehde?...21 2.3. Das Gespräch mit Luther...22 2.3.1. Gottesrecht kontra Naturrecht...24 2.3.2. Die Erteilung der Amnestie...27 2.4. Das Todesurteil in Sachsen...28 2.4.1. Die Abdeckerszene Ist Kohlhaas Wille gebrochen?...28 2.4.2. Der Bruch der Amnestie...30 2.4.3. Das Todesurteil...32 2.4.4. Die Auslieferung an Brandenburg...33 2.5....ein Amulett,...es wird dir dereinst das Leben retten...34 2.6. Das Todesurteil in Brandenburg...36 2.6.1. Das Amulett Werkzeug der Rache oder Werkzeug der Gerechtigkeit?...37 2.6.2. Kohlhaas Tod Strafe oder Sieg der Gerechtigkeit?...38
2.7. Fazit...40 3. Recht und Gerechtigkeit in Kleists Drama Prinz Friedrich von Homburg...43 3.1. Der Ungehorsam des Prinzen von Homburg...43 3.1.1. Die Traumszene...43 3.1.2. Die Vorbereitungen zur Schlacht...44 3.1.3. Die Schlacht bei Fehrbellin...45 3.2. Das Todesurteil...48 3.2.1....daß dem Gesetz Gehorsam sei - Die Rechtsauffassung des Kurfürsten...48 3.2.2....nun wird er dem Herzen auch gehorchen - Die Rechtsauffassung Homburgs...49 3.3. Seit ich mein Grab sah, will ich nichts, als leben Die Wandlung Homburgs...50 3.3.1. Kriegsrecht kontra Gnadenrecht - Der Konflikt des Kurfürsten...52 3.3.2. Physischer oder moralischer Tod? Die Entscheidung Homburgs...53 3.3.3. Die Rechtsauffassung des Obrist Kottwitz...55 3.4. Die Begnadigung Akt der Rettung oder Akt der Grausamkeit?...57 3.5. Fazit...59 4. Fazit: Recht und Gerechtigkeit in Heinrich von Kleists Michael Kohlhaas und Prinz Friedrich von Homburg...61 5. Literaturverzeichnis...64
0. Vorwort: Heinrich von Kleist beschäftigt sich in vielen seiner Werke mit der Thematik Recht und Gerechtigkeit. In dieser Arbeit sollen seine Erzählung Michael Kohlhaas und sein Drama Prinz Friedrich von Homburg auf diese Thematik hin untersucht werden, da in beiden Werken die Protagonisten Opfer eines Rechtssystems werden, das von den Machthabenden willkürlich gebeugt wird. Die in den Werken enthaltenen Ansichten über Recht und Gerechtigkeit sowie deren Entwicklung bei den einzelnen Figuren sollen herausgearbeitet und verglichen werden. Der Vergleich der inhaltlich gegenläufigen Struktur der beiden Werke sowie deren rechtlicher Bedeutungsebenen wird Aufschluß über Kleists Vorstellung von Recht und Gerechtigkeit geben. Außerdem soll gezeigt werden, inwiefern Kleist die rechtsphilosophischen Staatstheorien von Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau, Immanuel Kant und Adam Müller, mit denen er sich intensiv beschäftigt hat, in diese beiden Werke einarbeitet und beurteilt. Die Untersuchung der beiden Werke erfolgt chronologisch, um die Entwicklung der Rechts- und Gerechtigkeitsansichten der Figuren besser nachvollziehen zu können. 1. Einleitung: Im folgenden werden verschiedene Staatstheorien und Rechtsformen vorgestellt, die für die Betrachtung von Kleists Werken im Hinblick auf das Thema Recht und Gerechtigkeit relevant sind.
1.1. Naturrechtliche Staatstheorien und ihre Kritik: Heinrich von Kleist setzt sich in seinen Werken Michael Kohlhaas und Prinz Friedrich von Homburg unter anderem mit den Staatstheorien von Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau, Immanuel Kant und Adam Müller auseinander, die im folgenden kurz skizziert werden sollen. 1.1.1. Thomas Hobbes: Thomas Hobbes (1588-1679) scharf-pessimistische Fassung der menschlichen Natur vor und außerhalb ihrer Vergesellschaftung 1 bildet die Grundlage seiner Staatsphilosophie. Hobbes geht davon aus, daß der Mensch von Natur aus böse ist, stets aus rein egoistischen Motiven handelt und nicht davor zurückschreckt, anderen Menschen zur Verfolgung seiner Ziele Schaden zuzufügen. In diesem Sinne spiegelt das von Plautus geprägte Prinzip des Mißtrauens Homo homini lupus den von Hobbes umrissenen Urzustand des Menschen wider. Um dem drohenden Krieg eines jeden gegen jeden 2 zu entgehen, übergeben die Menschen nach Hobbes Theorie ihre Macht und ihre Rechte einem einzigen Individuum, dem Souverän. Die Grundlage dieser Vergesellschaftung ist der Staatsvertrag, der den Souverän zum alleinigen privilegierte[n] Inhaber des alten Faustrechts 3 macht und die Untertanen zu unbedingte[m] Gehorsam[...] jedem Befehl des Autorisierten gegenüber 4 verpflichtet. Mit dem Beitritt zum Staatsvertrag geht der Mensch vom Naturzustand in den Gesellschaftszustand über. Die Staatsbildung basiert auf dem Prinzip der Selbsterhaltung, denn der so 1 Ernst Bloch, Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt/Main 1975, S. 60. 2 W. Hennis/ H. Maier (Hrsg.), Politica. Abhandlungen und Texte zur politischen Wissenschaft, Band 22: Thomas Hobbes, Leviathan, Berlin: Luchterhand 1966, S. 96. 3 A.a.O., S. 61. 4 Ebd.