1. Begriff und Merkmale (geschichtlich)
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- Britta Althaus
- vor 7 Jahren
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1 Probleme: 1. Begriff und wesentliche Merkmale des Staates 2. Zeitepochen 3. Menschenbild und Staatsauffassung 4. Naturrecht / Vernunftrecht 1. Begriff und Merkmale (geschichtlich) a) Etymologie des Begriffes b) Politischer Begriff Neuzeit (Machiavelli, Bodin, Ranke) c) Die Bedeutung der begriffsgeschichtlichen Informationen d) Der moderne Staat e) Vom modernen Staat zum Verfassungsstaat 2. Zeitepochen a) Frühformen des Staates und die antiker Staat kephale/akephale Organisationsformen; Bedeutung antiker Staaten b) Mittelalterliche Staatsauffassung: Korporativismus, Patrimonialismus, Ordo-Denken der Kirche; theologieabhängige Staatsphilosophie c) Neuzeitlicher Staat: Abkehr zum geschlossenen und einheitlichen Zentralstaat; Theorie: Niccolo Machiavelli, Jean Bodin, Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau, John Locke, Immanuel Kant und Montesquieu d) Die ersten Verfassungen: - die Virginia Bill of Rights vom 12. Juni1776, - die amerikanische Unabhängigkeitserklärung vom 4. Juli 1776, - die US-amerikanische Verfassung vom 17. September 1787 (vorbereitet durch zahlreiche einzelne Verfassungen in den nunmehrigen, zuvor jedoch konföderierten Gliedstaaten), - die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 sowie die französische Verfassung vom 3. September Älter, aber inhaltlich weniger umfassend sind: - die Magna Carta Libertatum vom 15. Juni 1215, - die Petition of Right vom 7. Juni 1628, - das Instrument of Government vom 16. Dezember 1653, - der Habeas-Corpus-Act vom 27. Mai 1679 sowie - die Bill ofrights vom 23. Oktober 1689.
2 3. Menschenbild und Staatsauffassung a) Zwei Perspektiven: : - Mensch als gutes (Engelbild) und als boshaftes (Teufelsbild) Wesen - Lern- und Einsichtsfähigkeit - Feudalgesellschaft: schicksalhaft zugewiesener Platz - Radikaler Wandel: Renaissance Vernunftmensch - vom Objekt zum Subjekt der Welt - Positionen: Mensch als Engel: Der Staat ist ein Übel der Menschheit & Boshafte Mensch: Leben im Kriegszustand & Mittlere Position: Säkularisierung b) Mensch als vernünftiger Egoist - Verwirklichung egoistischer Interesse - Beschränkung auf Notwendige - Betonung der Vernunft - Betonung seinen Nutzen
3 c) Christliche Theologie - Suche nach paradiesischen Mensch apl. Prof. Dr. Edin Sarcevic - Augustinus ( ): Der Staat als Sündenfall. - Thomas von Aquin ( ): Keine Menschen ohne Staat Die leitenden Schwerpunkte bei THOMAS VON AQUIN sind: 1) Der Mensch ist als animal rationale (vernünftig) von Gott gewollt; 2) der Mensch trägt seinen Sinn in sich selbst; 3) er ist ein Wesen mit eigener Würde; 4) der Mensch ist von Natur aus frei und existiert um seiner selbst willen; 5) der Mensch ist ein Subjekt und kann als solches auf keine Allgemeinheit mehr zurückgeführt werden; 6) der Mensch ist nicht nur ein Einzelner, ein Subjekt, sondern auch wesensmäßig ein Mitmensch (zoon politikon bei ARISTOTELES); 7) der Mensch ist von Natur aus animal sociale und, daraus folgend, anmimal politicum; 8) das Ziel der Politik, d.h. des Staates ist, dem Einzelnen das Erreichen seines je eigenen Zieles zu ermöglichen; 9) der Staat gründet im Wesen des Menschen, der seinerseits in Gott sowohl den Grund wie auch das Ziel findet.
4 d) Reformation - Martin Luther ( ): Zwei Reiche - Huldrych Zwingli ( ) und Jean Calvin ( ): Bund des Volkes der Gläubigen (Wende zur Volkssouveränität) e) Aufklärung - Vom Christentum zur Moderne - Säkularisierung des Staates und seiner Herrschaft - Von der göttlichen Souveränität zur Volkssouveränität
5 f) Thomas Hobbes ( ): Krieg eines Jeden gegen Jeden Leviathan - Bedeutung der Staatsauffassung von Hobbes für die Neuzeit: Rechtspositivismus, Staatsabsolutismus, Staaten als Souveränitätsinseln - Wesen und Bedeutung des Gesellschaftsvertrages: 1. Den Weg zum Frieden weist die Vernunft, durch leges naturales. 2. Der Vertrag im Sinne der Freiheit des Menschen ist inhaltlich leer, d.h. er enthält nur zwei Artikel (Articles of Peace): der Friede soll gesucht werden, wie lässt sich Friede durchsetzen. 3. Der Staat ist somit eine unerlässliche Konsequenz der Notwendigkeit, die Friedensordnung innerhalb einer Gesellschaft zu verwirklichen. 4. Die staatlichen Gesetze müssen mit Waffengewalt durchgesetzt werden können. 5. Der Friede lässt sich somit nur dann verwirklichen, wenn jeder seine gesamte Macht und Kraft einem Einzelnen oder mehreren Menschen (Leviathan) überträgt. 6. Dies lässt sich durch einen Vertrag erreichen, durch den sich alle der einzigen, alleinigen Befehlsgewalt unterwerfen. Der Vertrag ist nur auf den Schutz der Menschen und die Erhaltung des inneren Friedens beschränkt. 7. Träger dieser Obrigkeit ist der Stellvertreter dieses Staates, ein Leviathan, d.h. ein künstlicher politischer Körper (body politic). Der Souverän (Leviathan) repräsentiert den Willen derer, die ihn eingesetzt haben. 8. Durch den Vertragsabschluss werden aus den Menschen Bürgerinnen und Bürger, aus dem status naturalis treten sie in den status civilis (d.h. den bürgerlichen Zustand) ein. 9. Der Souverän besitzt die höchste, unbeschränkte Machtbefugnis. Warum? Weil das Recht nur aus dem Vertrag entsteht (Positivismus) und der Souverän infolgedessen keine Ungerechtigkeit begehen kann.
6 g) Der vernünftige Mensch: John LOCKE ( ) und Immanuel KANT ( ) - John locke - Gesellschaftsvertrag zum Schutz der unverzichtbaren Rechte - Notwendigkeit allgemeiner Gesetze - Besonderheiten des Gesellschaftsvertrags bei LOCKE: 1. Nicht alle Rechte werden übertragen, sondern nur diejenige exekutive Gewalt, die unbedingt notwendig ist, um die unverzichtbaren Rechte zu schützen und zu bewahren; 2. Zweck der Staatsgewalt ist allein die Erhaltung und der Schutz der property. Unter property sind alle jene Rechte zu verstehen, welche die Existenz des Menschen betreffen, nämlich sein Eigentum, sein Leben, seine Freiheit und Autonomie (property ist gleich Leben (life) + Freiheit (liberty) + Grundeigentum (estate); 3. der Staat kann nur aufgrund des Konsenses seiner Bürgerinnen und Bürger existieren (Government by consent); 4. neben dem positiven Recht gibt es das "Fundamental Law" das Grundrecht, das auch den Souverän verpflichtet (Govemment by law, Rufe of Law). Souveränität ist also nicht absolut, sondern beschränkt und damit teilbar. - Hauptunterschiede zwischen HOBBEs und LOCKE: 1. Einschränkung der Herrschaft 2. Widerstandsrecht 3. Säkularisierung 4. Gesellschaftsvertrag
7 Immanuel KANT - Unterwerfung unter das Gesetz; Naturzustand irrelevant entscheidend gegensätzliche Interesse - "Es ist nicht etwa die Erfahrung, durch die wir von der Maxime der Gewalttätigkeit der Menschen belehrt werden, und ihrer Bösartigkeit, sich, ehe eine äußere machthabende Gesetzgebung erscheint, einander zu befehden, also nicht etwa ein Faktum, welches den öffentlich gesetzlichen Zwang notwendig macht, sondern, sie mögen auch so gutartig und rechtliebend gedacht werden, wie man will, so liegt es doch a priori in der Vernunftidee eines solchen (nicht rechtlichen) Zustandes, dass, bevor ein öffentlich gesetzlicher Zustand errichtet worden, vereinzelte Menschen, Völker und Staaten niemals vor Gewalttätigkeit gegen einander sicher sein können, und zwar aus Jedes seinem eigenen Rechte, zu tun, was ihm recht und gut dünkt, und hierin von der Meinung des Anderen nicht abzuhängen; mithin das Erste, was ihm zu beschließen obliegt, wenn er nicht allen Rechtsbegriffen entsagen will, der Grundsatz sei: man müsse aus dem Naturzustand, in welchem Jeder seinem eigenen Kopfe folgt, herausgehen, und sich mit allen Anderen, (mit denen in Wechselwirkung zu geraten er nicht vermeiden kann) dahin vereinigen, sich einem öffentlich gesetzlichen äußeren Zwang zu unterwerfen, also in einen Zustand treten, darin Jedem das, was für das Seine anerkannt werden soll, gesetzlich bestimmt und durch hinreichende Macht, (die nicht die seinige, sondern eine äußere ist.) zu Teil wird, d.h. er solle vor allen Dingen in einen bürgerlichen Zustand treten. " (Kant, Metaphysik der Sitten, Rechtslehre 11. Teil, -44,). - Kategorischer Imperativ:,,Eine jede Handlung ist recht, die oder nach deren Maxime die Freiheit der Willkür eines Jedem mit Jedermanns Freiheit nach einem allgemeinen Gesetze zusammen bestehen kann." (KANT, Metaphysik der Sitten, Einleitung in die Rechtslehre)
8 h) Entfremdung und Rückkehr zum befreiten Menschen (KARL MARX, ) - Träger der Herrschaft? eine herrschende Klasse - Emanzipation der Menschen - Übergangscharakter des Staates - Die ökonomischen Grundlagen des Staates - Ursprüngliche Akkumulation - Entfremdung zwischen Warenwert und Arbeitswert - Der Klassenstaat - Der orthodox-kommunistische Marxismus vs. ursprünglicher Marxismus - Sozialismus: ROSA LUXEMBOURG ( ) und KARL KAUTZKI ( ) - Kommunismus: Parteiherrschaft
9 4) Höhepunkt des Naturrechts und 18. Jh. Anfang: These: Hugo Grotius, Völkerrecht, 1625, Antithese: Thomas Hobbes, Staatstheorie 1651 und Synthese: Samuel Pufnedorf, Naturrechtssystem 1672 Der Weg zur bürgerlichen Demokratie: John Locke, Versuch über menschlichen Verstand (1689/90), Zwei Abhandlungen über die Regierung (1689/90) Gewaltenteilung: Motesquieu, Vom Geist des Gesetzes, 1748 Widerstand der Vorstellung und Volkssouveränität: Jean Jeacques Rousseau, Der Gesellschaftsvertrag, Glück und Sicherheit: Georg Mason, Virginia Bill of Rights, ; Thomas Jefferson, Unabhängigkeitserklärung Rechtsstaatvorstellung: Robert von Mohl, Staatsrecht des Königreiches Württemberg, 1829/31; Immanuel Kant, Metaphysik der Sitten, 1797.
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