Blicktarife für PraeDocs Berechnungen basieren auf einem Jahresgehalt von EUR 28.000,- (= 14 x 2.000,-) Wichtiger Hinweis: Alle Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, die verwendeten Quellen und Daten stufen wir als zuverlässig und richtig ein. Dennoch können wir für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen. Die ausgewiesenen Werte beruhen auf Hochrechnungsergebnissen für das WU- Pensionskassen-Modell. Es ist kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung bzw. ein bestimmtes Kapital ableitbar. Änderungen der Beiträge, Leistungen oder der Wertanpassung aufgrund geänderter Wirtschafts-, Sterblichkeits- oder Invalidisierungsverhältnisse sind möglich. Seite 1 von 7
Jahrespension bei einem Jahresbeitrag von EUR 840,- (= 3 % von einem Jahresgehalt von EUR 28.000,- = 14 x 2.000,-) inkl. Einmalerlag von EUR 1.680, - (= Beiträge für die ersten 2 Dienstjahre) Einbeziehung mit 25 Jahren 25 71,22 826,43 0,00 0,00 35 492,39 916,45 0,00 0,00 60 0,00 0,00 2.632,42 2.510,49 65 0,00 0,00 3.615,00 3.421,09 Einbeziehung mit 30 Jahren 30 72,14 687,84 0,00 0,00 40 508,34 786,54 0,00 0,00 60 0,00 0,00 2.111,63 2.012,59 65 0,00 0,00 2.955,91 2.795,05 Einbeziehung mit 35 Jahren 35 74,66 550,36 0,00 0,00 45 518,83 644,80 0,00 0,00 60 0,00 0,00 1.656,18 1.578,17 65 0,00 0,00 2.378,28 2.247,87 Einbeziehung mit 40 Jahren 40 81,64 451,47 0,00 0,00 50 547,58 535,66 0,00 0,00 60 0,00 0,00 1.304,28 1.293,01 65 0,00 0,00 1.958,84 1.942,86 Annahmen / Parameter: Modell 1: ; Hinterbliebenenpension: Witwe(r) 30 %, Vollwaisen 20 %, Halbwaisen 10 %, gleichaltriger Ehepartner wurde angenommen Modell 2: Ende des erhöhten es mit Vollendung des 50. Lebensjahres; Hinterbliebenenpension: Witwe(r) 60 %, Vollwaisen 40 %, Halbwaisen 30 %, gleichaltriger Ehepartner wurde angenommen Beitrag: EUR 840,- nicht wertangepasst; inkl. aller Kosten, inkl. Versicherungssteuer; monatliche nachschüssige Beitragszahlung Rechnungszins: 3 %; Wertanpassung Pensionen 0 % p.a. bei Veranlagungsnettorendite 3,0 % p.a. Rechnungsgrundlagen: AVÖ 2008 PKM (Angestellte) Unisex Seite 2 von 7
Wie ist der Blicktarif zu lesen? Es wurden beispielhafte Berechnungen gemacht, für Personen, die mit 25, 30, 35, bzw. 40 Jahren in die Pensionskasse einbezogen werden. Wählen Sie daraus jene Berechnung, die Ihrem bei Einbeziehung am Nächsten kommt. Haben Sie z.b. im von 23 Jahren ein Dienstverhältnis mit der WU begründet, so werden Sie in der Regel im von 25 Jahren in die Pensionskasse einbezogen. 1 In diesem Fall sehen Sie sich daher bitte die oberste Tabelle an. Hier sehen Sie die Berufsunfähigkeitspension bzw. die spension zum jeweiligen, in der Spalte ganz links zu findenden. Sowohl die Berufsunfähigkeit als auch die spension sind zum Vergleich für Modell 1 ( ) sowie Modell 2 ( ) angegeben. Hinweis: Es handelt sich um Hochrechnungsergebnisse, die davon ausgehen, dass bis zur Pensionsauszahlung Beiträge fließen. Eine jährliche Veranlagungsnettorendite von 3 % wurde ebenfalls mit einkalkuliert. Die Hochrechnungsergebnisse dienen zur Veranschaulichung, ein Anspruch auf eine bestimmte Pensionshöhe ist daraus nicht ableitbar. Beispiel 1: Ein/e, bei Einbeziehung 25-jährige/r, Arbeitnehmer/in, der/die sich für Modell 1 entschieden hat, erhält folgende Leistungen: wenn die Berufsunfähigkeit mit 25 Jahren, d.h. sofort eintritt: EUR 71,22 wenn die Berufsunfähigkeit mit 35 Jahren, d.h. 10 Jahre nach Einbeziehung eintritt: EUR 492,39, wenn die WU-spension mit 60 Jahren abgerufen wird: EUR 2.632,42, wenn die WU-spension mit 65 Jahren abgerufen wird: EUR 3.615,00 Beispiel 2: Ein/e, bei Einbeziehung 25-jährige/r, Arbeitnehmer/in, der/die sich für Modell 2 entschieden hat, erhält folgende Leistungen: wenn die Berufsunfähigkeit mit 25 Jahren, d.h. sofort eintritt: EUR 826,43 wenn die Berufsunfähigkeit mit 35 Jahren, d.h. 10 Jahre nach Einbeziehung eintritt: EUR 916,45, wenn die WU-spension mit 60 Jahren abgerufen wird: EUR 2.510,49, wenn die WU-spension mit 65 Jahren abgerufen wird: EUR 3.421,09 Anmerkung: Sollte das Kapital zum Zeitpunkt der Beendigung Ihres Dienstverhältnisses oder bei Pensionsantritt unter der gesetzlichen Abfindungsgrenze (EUR 11.700,- im Jahr 2015) liegen, wird dieses einmalig abgefunden. 1 Die Einbeziehung findet in der Regel 2 Jahre nach Diensteintritt statt, wobei für diese 2 Jahre Wartefrist bei Einbeziehung ein Einmalbetrag an die Pensionskasse geleistet wird. Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Kollektivvertrag bzw. Ihrer Betriebsvereinbarung. Seite 3 von 7
Non Tenure Track Berechnungen Versicherungsmathematische Berechnung des Kapitals bzw. der Berufsunfähigkeitspension am Ende einer auf sechs Jahre befristeten PraeDoc Stelle: bei Einbeziehung Deckungskapital Jährliche Berufsunfähigkeitspension Deckungskapital 25 5.228,54 218,87 5.177,51 839,99 30 5.229,09 225,98 5.178,61 708,94 Jährliche Berufsunfähigkeitspension Vier Jahre nach Ihrer Einbeziehung in die Pensionskasse, (d.h. üblicherweise sechs Jahre nach Ihrem Diensteintritt in die WU) kann - diesem Beispiel nach - über ein Kapital von rund EUR 5.195,- (Modell 1) bzw. rund EUR 5.145,- (Modell 2) verfügt werden, sofern das Dienstverhältnis beendet wird. Ein Kapital, das unter der gesetzlichen Abfindungsgrenze von EUR 11.700,- (Stand 2015) liegt, wird einmalig steuerbegünstigt abgefunden. Durch die Leistung von Eigenbeiträgen können Sie Ihre Chance erhöhen, Anspruch auf eine lebenslange Zusatzpension zu haben! Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Personalverrechnung. Informationen finden Sie dazu auch in unserer Broschüre Steuerliche Förderung von Arbeitnehmer-Beiträgen (abrufbar unter Downloads zur Betriebspension auf dem Download-Center auf www.valida.at). Würde unmittelbar vor der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Berufsunfähigkeit anfallen, wäre - diesem Beispiel nach - Anspruch auf eine jährliche Berufsunfähigkeitspension von etwa EUR 217,- (Modell 1, 25 Jahre bei Einbeziehung) bzw. von etwa EUR 834,- (Modell 2, 25 Jahre bei Einbeziehung) gegeben. Annahmen / Parameter: Jahresgehalt: EUR 28.000,- (ca. Jahresgehalt einer PraeDoc Stelle) Rechnungszins, d.h. Ertragserwartung von 3 % Guter Gesundheitszustand (ggfs. durch eine ärztliche Untersuchung nachzuweisen) Modell 1: ; Hinterbliebenenpension: Witwe(r) 30 %, Vollwaisen 20 %, Halbwaisen 10 %, gleichaltriger Ehepartner wurde angenommen Modell 2: Ende des erhöhten es mit Vollendung des 50. Lebensjahres; Hinterbliebenenpension: Witwe(r) 60 %, Vollwaisen 40 %, Halbwaisen 30 %, gleichaltriger Ehepartner wurde angenommen Seite 4 von 7
Im Folgenden sehen Sie eine finanzmathematische Berechnung. Im Unterschied zu obenstehender versicherungsmathematischer Berechnung wurden hier keine Annahmen zu Sterblichkeit, Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz gemacht, sondern lediglich eine Zinsannahme von 3 % mit einkalkuliert. Die folgende Berechnung ist daher ungenauer, sie kann Ihnen aber als ungefährer Anhaltspunkt dienen, da Sie im Unterschied zur versicherungsmathematischen Berechnung unabhängig von Ihrem jeweiligen bzw. Ihrer Familiensituation ist. Bei Einbeziehung in die Pensionskasse wird zusätzlich zum ersten Beitrag (der 3 % Ihres Gehaltes beträgt) ein Einmalerlag getätigt. Dieser basiert auf Ihrem Gehalt seit Eintritt in die WU (die ersten zwei Jahre), da die Beiträge erst nach einer Wartefrist in die Pensionskasse einbezahlt werden, die in der Regel 2 Jahre beträgt. (Näheres entnehmen Sie bitte Ihrem Kollektivvertrag bzw. Ihrer Betriebsvereinbarung). Pensionskassen - Jahr 1 (= 3. Dienstjahr) 1-1.664,28 1.668,38 2 1.668,38 57,39 1.730,03 3 1.730,03 86,08 1.820,59 4 1.820,59 57,39 1.882,61 5 1.882,61 57,39 1.944,78 6 1.944,78 86,08 2.035,87 7 2.035,87 57,39 2.098,42 8 2.098,42 57,39 2.161,13 9 2.161,13 86,08 2.252,76 10 2.252,76 57,39 2.315,84 11 2.315,84 86,08 2.407,85 12 2.407,85 57,39 2.471,32 Pensionskassen - Jahr 2 (= 4. Dienstjahr) 1 2.471,32 57,39 2.534,94 2 2.534,94 57,39 2.598,72 3 2.598,72 86,08 2.691,43 4 2.691,43 57,39 2.755,60 5 2.755,60 57,39 2.819,92 6 2.819,92 86,08 2.913,17 7 2.913,17 57,39 2.977,89 8 2.977,89 57,39 3.042,76 9 3.042,76 86,08 3.136,56 10 3.136,56 57,39 3.201,83 11 3.201,83 86,08 3.296,02 12 3.296,02 57,39 3.361,68 Seite 5 von 7
Pensionskassen - Jahr 3 (= 5. Dienstjahr) 1 3.361,68 57,39 3.427,50 2 3.427,50 57,39 3.493,49 3 3.493,49 86,08 3.588,40 4 3.588,40 57,39 3.654,78 5 3.654,78 57,39 3.721,32 6 3.721,32 86,08 3.816,79 7 3.816,79 57,39 3.883,74 8 3.883,74 57,39 3.950,85 9 3.950,85 86,08 4.046,89 10 4.046,89 57,39 4.114,40 11 4.114,40 86,08 4.210,84 12 4.210,84 57,39 4.278,76 Pensionskassen - Jahr 4 (= 6. Dienstjahr) 1 4.278,76 57,39 4.346,84 2 4.346,84 57,39 4.415,09 3 4.415,09 86,08 4.512,27 4 4.512,27 57,39 4.580,93 5 4.580,93 57,39 4.649,76 6 4.649,76 86,08 4.747,52 7 4.747,52 57,39 4.816,76 8 4.816,76 57,39 4.886,17 9 4.886,17 86,08 4.984,52 10 4.984,52 57,39 5.054,34 11 5.054,34 86,08 5.153,10 12 5.153,10 57,39 5.223,34 Annahmen / Parameter: Jahresgehalt in EUR: 28.000,- Beitrag in Prozent des Jahresgehalts: 3 % Jahreszinssatz: 3 % monatlicher Zinssatz: 0,2466 % Vier Jahre nach Ihrer Einbeziehung in die Pensionskasse, (d.h. üblicherweise sechs Jahre nach Ihrem Diensteintritt in die WU) kann - diesem Beispiel nach - über ein Kapital von rund EUR 5.190 verfügt werden, sofern das Dienstverhältnis beendet wird. Verfügungsmöglichkeiten Wenn das Dienstverhältnis beendet wurde und damit eine Verfügungsmöglichkeit auf das angesparte Guthaben besteht, wird im ersten Schritt geprüft, wie hoch das Kapital ist. Ein Kapital unter der gesetzlichen Abfindungsgrenze von EUR 11.700,- (Stand 2015) wird grundsätzlich einmalig abgefunden. Aufgrund der WU-seitig nötigen Nachverrechnung kann eine allfällige Auszahlung frühestens zwei Monate nach Dienstbeendigung erfolgen. Wünschen Sie anstelle einer Abfindung die Übertragung des Kapitals, ist auch dies möglich. Folgende Übertragungsmöglichkeiten gibt es: Seite 6 von 7
Möglichkeit 1: Übertragung in die Pensionsvorsorge des neuen Arbeitgebers ( 5 Abs. 2 Z 2 bzw. 3 BPG) Ihr neuer Arbeitgeber bietet Ihnen ebenfalls eine Pensionsvorsorge an. Das kann z.b. eine Pensionskasse, eine Gruppenrentenversicherung oder eine Betriebliche Kollektivversicherung sein. Möglichkeit 2: (Wenn der/die neue Arbeitgeber/in nicht beabsichtigt für den/die Arbeitnehmer/in eine Pensionskassenzusage oder eine betriebliche Kollektivversicherung abzuschließen) Übertragung in eine Pensionskasse in der für Sie bereits eine unverfallbare Anwartschaft verwaltet wird oder in eine Betriebliche Kollektivversicherung, in der für Sie bereits eine prämienfreie Versicherung veranlagt wird ( 5 Abs. 2 Z 2a BPG) Möglichkeit 3: Übertragung in ein Pensionsinstitut nach dem ASVG ( 5 Abs. 2 Z 2 BPG), das ist z.b. das Pensionsinstitut für Verkehr und öffentliche Einrichtungen und das Pensionsinstitut der Linz AG Möglichkeit 4: Übertragung in eine sversorgungseinrichtung nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz oder der Rechtsanwaltsordnung oder dem Gehaltskassengesetz ( 5 Abs. 2 Z 2 BPG) Möglichkeit 5: Übertragung in eine Rentenversicherung ohne Rückkaufsrecht ( 5 Abs. 2 Z 2 BPG) Möglichkeit 6: (Sofern Sie Ihren Arbeitsort dauernd in das Ausland verlegen) Übertragung in eine ausländische sversorgungseinrichtung ( 5 Abs. 2 Z 4 BPG) Ein Kapital über der gesetzlichen Abfindungsgrenze von EUR 11.700,- (Stand 2015) kann nicht einmalig abgefunden werden. Neben den gerade genannten Übertragungsmöglichkeiten, die auch Personen mit Kapitalien über der Abfindungsgrenze offen stehen, gibt es noch folgende weitere Möglichkeiten: Möglichkeit 1: beitragsfrei gestellte Anwartschaft ( 5 Abs. 2 Z 1 BPG) Ihr Kapital wird bis zu Ihrer Pensionierung von der Valida Pension AG weiter veranlagt. Sie erhalten ab Pensionsantritt eine Betriebspension ausbezahlt. Im Gegensatz zu Möglichkeit 2 leisten Sie keine eigenen Beiträge. Möglichkeit 2: (Sofern Beiträge über einen Zeitraum von fünf Jahren geflossen sind) Weiterführung mit eigener Beitragszahlung ( 5 Abs. 2 Z 5 BPG) Ihr Kapital wird bis zu Ihrer Pensionierung von der Valida Pension AG weiter veranlagt. Sie erhalten ab Pensionsantritt eine Betriebspension ausbezahlt. Im Gegensatz zu Möglichkeit 1 erhöhen Sie Ihre Pension indem Sie eigene Beiträge leisten. Seite 7 von 7