Praxisnah und verständlich Sozialdatenschutz für Behörden Unser Seminarangebot
Sozialdatenschutz für Behörden Der Sozialdatenschutz konfrontiert Behörden tagtäglich mit hohen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Die spezialgesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuchs geben den Behörden strenge Maßgaben vor und weichen deutlich von den allgemeinen materiellen Datenschutzregeln der Landesdatenschutzgesetze ab. Das Sozialgeheimnis aus 35 SGB I gibt bereits strikte Regelungen vor und die Vorschriften der 67 ff. SGB X treffen darüber hinaus spezielle Normierungen zu einzelnen Datenverarbeitungen und -übermittlungen. Darüber hinaus gelten weitere Besonderheiten für bestimmte Tätigkeiten: für Jobcenter 50 ff. SGB II für Jugendämter 61 ff. SGB VIII wiederum mit besonderen Regelungen im Bereich: Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft 68 SGB VIII Case-Management 65 SGB VIII (besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe) Häufige Fragestellungen Gerade in den vorgenannten Bereichen stellen sich immer wieder datenschutzrechtliche Fragen, die für die Fallbearbeitung von großer Bedeutung sind, z. B.: Auf welche Daten dürfen Mitarbeiter zugreifen? Wie weit reicht das Sozialgeheimnis? Gibt es ein Behördenprivileg? Welches Verhalten ist bei Anfragen von Polizei und Staatsanwaltschaft richtig? Was ist bei der Anforderung von Kontoauszügen durch Jobcenter zu beachten? Dürfen Personalausweise eigentlich kopiert werden? Welche Daten des unterhaltsverpflichteten Elternteils dürfen im Rahmen der Beistandschaft an den anderen Elternteil weitergegeben werden? In welchen Fällen darf ein Vormund Kontakt mit anderen Behörden aufnehmen? Wie sicher ist die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail? für Betreuungsbehörden Gesetzliche Anforderung Der Gesetzgeber sieht vor, dass Behörden ihre Mitarbeiter auch im Datenschutz fortbilden lassen. Dabei helfen wir Ihnen gern. Durch unsere Schulungen werden Ihre Mitarbeiter/innen datenschutzrechtlich sensibilisiert. Wir vermitteln die Fachkompetenz, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Über Schulungsnachweise können Sie Ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen.
Seminarangebot Ablauf Unser behördliches Seminar zum Sozialdatenschutz ist als maßgeschneiderter Ganztagesworkshop konzipiert. Das Seminar findet in Ihren Räumlichkeiten vor Ort statt und geht auf die individuellen Anforderungen und Rechtsbereiche Ihres Fachbereichs ein. Wir sprechen hierbei auch und insbesondere die Mitarbeiter/innen von folgenden Stellen an: Jobcenter Jugendämter und zugeordnete Fachdienste, wie Amtsvormünder und -pfleger, Case-Manager und Beistände Sozialämter auf Kreisebene (Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe) Gesundheitsämter und Fachdienste, wie den sozialmedizinischen Dienst, den sozialpsychiatrischen Dienst oder die Betreuungsbehörde In einem gemeinsamen Vorgespräch mit Vertretern Ihres Fachbereichs und ggf. Ihrem Datenschutzbeauftragten bereiten wir den Workshop individuell vor, um örtliche Besonderheiten, Fragen, Dienstanweisungen, Zuständigkeiten (z. B. bevollmächtige Person für Anfragen der Polizei und Staatsanwaltschaft nach 68 SGB X) etc. abstimmen und berücksichtigen zu können. Das mit Ihnen abgestimmte Seminar können Sie künftig nach Bedarf buchen und dazu nutzen, Ihre bestehenden und ggfs. neuen Mitarbeiter zu schulen. Das Seminar kann auch in bestehende Fortbildungsprogramme eingebunden werden und richtet sich an den von Ihrer Behörde vorgegebenen Teilnehmerkreis. Das Seminar wird von Volljuristen durchgeführt, die auf jahrelange Erfahrung im Bereich des Sozialdatenschutzes für Behörden zurückblicken können. Das bieten wir Ihnen: Flexible Gruppen Auswertungen von Gerichtsentscheidungen und aufsichtsbehördlichen Berichten Aktuelle Fälle Meinungsaustausch Verständlichkeit Rechtssicherheit in der Praxis
Seminarziel In unserem Seminar gehen wir auf die Besonderheiten und Tücken des Sozialdatenschutzes ein. Neben den Grundprinzipien des Sozialdatenschutzes werden im Seminar auch relevante Fälle aus der Rechtsprechung (z. B. Vorlage von Kontoauszügen im Rahmen der Hilfebedürftigkeitsprüfung nach SGB II) und den Datenschutztätigkeitsberichten der letzten Jahre behandelt. Darüber hinaus lässt das Seminar Raum für offene Diskussionen und Fragen. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer zu sensibilisieren und ihnen praktische Lösungsund Orientierungshilfen an die Hand zu geben. Kontakt Wenn wir mit unserem Seminar zum Sozialdatenschutz für Behörden Ihr Interesse geweckt haben, kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen! Ihr Ansprechpartner: Tom Lukaß Justiziar, Leiter der Akademie Tel.: +49 421 69663223 E-Mail: akademie@datenschutz-nord.de Übrigens Wir bloggen auch zu aktuellen Themen rund um den Sozialdatenschutz: unter www.datenschutz-notizen.de/tag/sozialdatenschutz/.
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