Netzwerk Kinderschutz
|
|
|
- Anna Etta Adenauer
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin 1 Abteilung Jugend und Schule Abteilung Soziales und Gesundheit Netzwerk Kinderschutz Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Treptow Köpenick Abt. Jugend und Schule Abt. Soziales und Gesundheit und den Leistungserbringern der Drogen und Suchthilfe/ Suchtkrankenhilfe im Bezirk Treptow - Köpenick BA Treptow Köpenick 5/2010 Jugendamt Koordinierungsstelle Kinderschutz
2 Auf Grundlage des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes vom , der Gemeinsamen Ausführungsschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin vom 8.April 2008 sowie der Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohles schließen die Leistungserbringer der Drogen und Suchthilfe/Suchtkrankenhilfe mit den Kooperationspartnern Jugendamt Treptow Köpenick sowie der Abt. Soziales und Gesundheit Treptow Köpenick nachstehende Kooperationsvereinbarung ab. 1. Ziele Ziel der Kooperationsvereinbarung ist die verbindliche Gestaltung der Zusammenarbeit und Aufgabenwahrnehmung im Rahmen des Kinderschutzes im Bezirk Treptow Köpenick, hier: die Gefährdung von Kindern suchtkranker Eltern frühzeitig zu erkennen, um schnell, professionell und angemessen Hilfe anbieten und ggf. intervenieren zu können. 2.Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung 2.1 Die Leistungserbringer der Drogen-und Suchthilfe/Suchtkrankenhilfe haben Kontakt zu suchtkranken Eltern mit minderjährigen Kindern und prüfen in den ersten Kontakten die Familiensituation und das mögliche Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Treptow Köpenick oder dem Kinder und Jugendgesundheitsdienst Treptow Köpenick (hier für Kinder in der Altersgruppe von 0-6Jahren). Die Dokumentation und Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt durch die Drogen und Suchthilfe erfolgt mit dem Bogen Berlineinheitliche Risikoeinschätzung bei Verdacht einer Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen ( Anlage 5 der Rahmenvereinbarung) und wird an den Krisendienst Kinderschutz des Jugendamtes Treptow Köpenick geschickt Als Arbeitshilfe zur Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung für die Leistungserbringer der Sucht und Drogenhilfe dient der Bogen Einschätzung des Kindeswohles (Anlage 4 der Rahmenvereinbarung) 2.2 Die Leisungserbringer der Drogen und Suchthilfe/Suchtkrankenhilfe haben Kontakt zu suchtkranken Schwangeren und stellen im Rahmen ihrer Aufgaben sicher die medizinische Betreuung durch Vermittlung in die Infektionsambulanz der Charite Campus Virchow oder andere Geburtskliniken den Zugang zu Hilfe und Unterstützungsangeboten während der Schwangerschaft und nach der Geburt ggf. die Einleitung der Substitution mit begleitender psycho sozialer Betreuung die Kontaktaufnahme zum Jugendamt Treptow Köpenick die Vermittlung in das Angebot der aufsuchenden Elternhilfe (s. Flyer) 2.3 Das Jugendamt Treptow Köpenick nimmt die im Art. 6 Grundgesetz definierte Wächterfunktion wahr und gewährleistet im Rahmen seiner sozialpädagogischen Arbeit den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen gem. 8a SGB VIII. Das Jugendamt Treptow Köpenick gewährleistet die Erreichbarkeit in Fällen möglicher Kindeswohlgefährdungen durch den werktäglichen Krisendienst Kinderschutz in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr. Tel ; Fax ; [email protected] 2
3 Außerhalb dieser Dienstzeiten steht die Berliner Hotline Kinderschutz Tel zur Verfügung. Das Jugendamt Treptow Köpenick prüft im Rahmen des Berliner Kinderschutzverfahrens die eingegangenen Meldungen zu möglichen Kindeswohlgefährdungen und veranlasst ggf. Hilfe und Schutzkonzepte für die betroffenen Kinder und deren Eltern. 2.4 Der Kinder und Jugendgesundheitsdienst Treptow Köpenick / Koordinierungsstelle Kinderschutz stellt die Kooperation mit den Ärzten, im besonderen Frauen und Kinderärzten, sowie Hebammen und Entbindungspflegern im Bezirk Treptow - Köpenick sicher. Desweiteren steht die Koordinierungsstelle Kinderschutz als Beratung in Kinderschutzfragen zur Verfügung. Die Kooperationsvereinbarung vom zwischen Jugendamt Treptow-Köpenick und dem Kinder und Jugendgesundheitsdienst Treptow Köpenick bleibt davon unberührt. 2.5 Koordinierungsstellen Kinderschutz / Suchthilfekoordination Ansprechpartner in Konflikt und/oder Beratungsfällen sind: Koordinierungsstelle Kinderschutz Jugendamt Treptow Köpenick Frau Barbara Stark / Jug KS Tel [email protected] Koordinierungsstellle Kinderschutz im Kinder und Jugendgesundheitsdienst Treptow-Köpenick Frau Monika Schütte / Ges 57 Tel [email protected] Suchthilfekoordinator im Bezirk Treptow Köpenick, Abt. Soziales und Gesundheit Herr Mario Nätke / QPK/S Tel [email protected] 3. Netzwerk Kinderschutz / Kinderschutzkonferenzen Das Jugendamt Treptow Köpenick führt im Rahmen des Netzwerkes Kinderschutz jährlich regionalisierte Kinderschutzkonferenzen durch. Die bezirklichen Leistungserbringer der Drogen und Suchthilfe / Suchtkrankenhilfe nehmen an diesen Kinderschutzkonferenzen teil entsprechend ihrer regionalen Verortung, ebenso der Suchthilfekoordinator des Bezirkes Treptow Köpenick. 4. Dokumentation und Statistik Die Koordinierungsstelle Kinderschutz des Jugendamtes Treptow Köpenick wertet das Kinderschutzverfahren jährlich aus, auf der Grundlage eingegangener Gefährdungsmeldungen / Berlineinheitliche Risikoeinschätzung zur Erkennung und Einschätzung von Gefährdungssituationen. 5. Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern Die Kooperationspartner verpflichten sich zur uneingeschränkten Anwendung der Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährdung des Kindeswohls vom Dezember
4 6. Datenschutz / Schweigepflicht Die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen. Hinweis: Die Leistungserbringer der Drogen und Suchthilfe unterliegen der berufsrechtlichen Schweigepflicht nach 203 Strafgesetzbuch. Die Übermittlung personenbezogener Daten bedarf grundsätzlich der Einwilligung der Betroffenen oder einer gesetzlichen Offenbarungsbefugnis. Ergibt sich im Rahmen akuter Gefährdungssituationen die Notwendigkeit gegen das Einverständnis der Betroffenen das Jugendamt zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung zu informieren, enthält 11 (a) Berliner Kinderschutzgesetz die Befugnis zur Durchbrechung der Schweigepflicht. Die Kooperationsvereinbarung tritt am in Kraft. Berlin, den Ines Feierabend Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit Dirk D.Retzlaff Bezirksstadtrat für Jugend und Schule Andreas von Welczek Amtsarzt / Leitung des Gesundheitsamtes Kerstin Stappenbeck Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes Monika Schütte Koordinierungsstelle Kinderschutz KJGD Barbara Stark Koordinierungsstelle Kinderschutz Jugendamt Mario Nätke Suchthilfekoordinator Gesundheit und Soziales 4
5 Die Leistungserbringer der Sucht und Drogenhilfe / Suchtkrankenhilfe : Suchtberatungsstelle Köpenick Johannisches Sozialwerk Suchtberatungsstelle Treptow - MUT Gesellschaft für Gesundheit GmbH Märkisches Sozial und Bildungswerk e.v.- Projekt Triathlon Reha-Zentrum GEBEWO- Soziale Dienste 3 Anlagen Rahmenvereinbarung zum Schutz von Kindern suchtkranker Eltern vor der Gefährung des Kindeswohls vom Dezember 2009 Flyer Aufsuchende Elternhilfe Flyer Krisendienst Kinderschutz und Ansprechpartner bei Kindeswohlgefährdungen 5
Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow. BA Pankow Jug KS
Netzwerk Kinderschutz im Land Berlin und Umsetzung in Pankow BA Pankow Jug KS 2-2010 1 Jugendamt hat im Kinderschutz einen doppelten Auftrag Beratung und Hilfe Zunächst sollen vor allem die Eltern in der
Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung von: Anonym ja nein. Anlass der Meldung:
Bezirksamt von Berlin Berlineinheitlicher für eine Mitteilung bei eventueller Kindeswohlgefährdung (vgl. AV Kinderschutz Nr. 3. Abs. 1 u. 5) (Für Fachkräfte der RSD) Stellenzeichen: Telefon: Datum: : Meldung
Ich bitte, für die Sitzung der AG BÖJ am folgendes Thema zur Kenntnisnahme vorzulegen:
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Abteilung Jugend und Familie - Jugendamt AG 12 - Geschäftsstelle 1 Vorlage zur Sitzung der AG BÖJ am 08.09.2010 - zur Kenntnisnahme Ich bitte, für die Sitzung der AG
Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Treptow Köpenick. 1. Kinderschutzkonferenz der Regionen 1 und 3 am Barbara Stark
Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Treptow Köpenick 1. Kinderschutzkonferenz der Regionen 1 und 3 am 1-7-2015 1 Netzwerk Kinderschutz Treptow Köpenick Auswertung 2014 ( Quellen: Amt für Statistik Berlin Brandenburg
Zusammenarbeit des ASD mit der Trägern der Suchthilfe im Kinderschutz
Zusammenarbeit des ASD mit der Trägern der Suchthilfe im Kinderschutz Forum 1 Hamburger Kinderschutztage 16. und 17. November 2009 Christine Tügel, Jugendhilfe e. V. Paul Maris-Popescu, Bezirksamt Hamburg-Mitte
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
Interdisziplinäre Handlungskonzepte zum Kinderschutz
Interdisziplinäre Handlungskonzepte zum Kinderschutz Astrid Maschke, Kinderschutzkoordinatorin KJGD Tempelhof-Schöneberg Netzwerk Kinderschutz Entstehung Umsetzung Wie ist der Kinderschutz regional und
Medizinischer Kinderschutz
Soziale Frühwarnsysteme in NRW bes. 1. Kasseler Symposion Medizinischer Kinderschutz Kassel, 17. 5. 2008 Eberhard Motzkau Ärztliche KinderschutzAmbulanz am EVK Soziale Frühwarnsysteme Begriff ist problematisch
für Kinder nach S 8a SGB Vlll
Vereinbaru ng zur Umsetzung des Schutzauftrages für Kinder nach S 8a SGB Vlll zwischen dem Kreis Paderborn als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem lnternat Gut Böddeken - Erziehungshilfe
Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Entwurf Ausführungsvorschriften über die Umsetzung des Schutzauftrages nach 8a SGB VIII bei Kindeswohlgefährdung (AV-Kinderschutz) vom.200-76 SenBildWiss
FORTBILDUNGSANGEBOTE. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW
FORTBILDUNGSANGEBOTE Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir freuen uns, Ihnen und Euch die Veranstaltungen der Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr Dezember 2009, In Kraft getreten am
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr. 33 30. Dezember 2009, In Kraft getreten am 01.01.2010 Gesundheitsamt 1 Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 24. Januar 2008: Der Senat
LVR-Landesjugendamt Rheinland. Köln. 16 November 2011
LVR-Landesjugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 1 Forum 3 Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen 2 Teil I Verfahrensstandards des Jugendamtes - Soziale Dienste im Umgang mit
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz
Datenschutz Hilfe oder Hemmnis beim Kinderschutz Gila Schindler, Referentin für Kinder- und Jugendhilferecht Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Überblick Stand der aktuellen Diskussion:
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
Team Sozialpädiatrie u. Jugendmedizin
1 Medizinische Beratungsstellen Kinderschutz Dr.Anja Brokate Team Sozialpädiatrie und Fachbereich Jugend 2 NGöGD 5 Kinder- und Jugendgesundheit (1) Die Landkreise und kreisfreien Städte schützen und fördern
Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord. Leitbild
Allgemeiner Sozialer Dienst Hamburg-Nord Leitbild Präambel Die verfassungsgemäß garantierten Grundrechte verpflichten unsere Gesellschaft, Menschen bei der Verbesserung ihrer Lebenssituation zu unterstützen.
Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen
Prof. Dr. Reinhold Schone FH Münster, FB Sozialwesen Christine Gerber Nationales Zentrum Frühe Hilfen/DJI Zusammenspiel von Schutzauftrag und Frühen Hilfen Workshop 4 der Tagung Guter Start ins Leben:
Das Bundeskinderschutzgesetz
Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, der Vortrag enthält nicht den abschließenden Stand! Das Bundeskinderschutzgesetz Ein Überblick zum Gesetzgebungsverfahren Andreas Hopmann, LVR-Landesjugendamt Landesjugendamt
Verankerung der insoweit erfahrenen Fachkraft zum Stand der strukturellen und quantitativen Zusammenarbeit im Kinderschutz
Verankerung der insoweit erfahrenen Fachkraft zum Stand der strukturellen und quantitativen Zusammenarbeit im Kinderschutz Umsetzungserfahrungen und Umsetzungsfragen Karin Possiel Kinderschutzkoordinatorin
Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung
Handlungsempfehlungen bei sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Berlin und deren praktische Umsetzung 1 Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet Wildwasser e.v.? Wildwasser e.v. ist Träger der
Arbeitsweise des Jugendamtes im Kinderschutz
Arbeitsweise des Jugendamtes im Kinderschutz I. Struktur des Bezirks- und Jugendamtes Tempelhof-Schöneberg II. Rechtliche Grundlagen III. Verfahrensstandards und Arbeitsweise bei Mitteilungen von möglicher
Hamburger Landeskonzeptentwurf
Frühe Hilfen Hamburg Hamburger Landeskonzeptentwurf gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gemeinsam vorbereitet
Betreuung suchtmittelabhängiger. Frauen/Eltern und deren Kinder vor und nach der Geburt. Unterstützung für Familien mit Suchtproblematik
Betreuung suchtmittelabhängiger Frauen/Eltern und deren Kinder vor und nach der Geburt Ute Flemig, WIGWAM connect Unterstützung für Familien mit Suchtproblematik Aufsuchende Elternhilfe präventiver Kinderschutz
Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover
Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe tschuldigung,
Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG)
Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Bild durch Klicken auf Symbol hinzufügen Jugend-RS Nr. 1 /2014 Insoweit erfahrene Fachkraft ( 8a, 8b Abs. 1 SGBVIII und 4 Abs. 2 KKG) Bettina Frank - Berliner Fachrunde
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz. Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination
Aktivitäten und Planungen der Fachstelle Netzwerkkoordination Frühe Hilfen und Kinderschutz Petra Franke, Kinderschutz und Netzwerkkoordination Das Bundeskinderschutzgesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
Wie funktioniert. 8a SGB VIII / 4 KKG?
WORKSHOP 4 Wie funktioniert 8a SGB VIII / 4 KKG? 8a SGB VIII 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (4) 1 In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem
Wo stehen die Frühen Hilfen?
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Wo stehen die Frühen Hilfen? Gesetzliche Verankerung und Finanzierung 17.Kongress Armut und Gesundheit PRÄVENTION WIRKT 9.-10.März 2012 TU Berlin 1 Übersicht 1. Frühe Hilfen
Familienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
Informationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
Kindeswohlgefährdung. hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII)
Kindeswohlgefährdung hrdung im Spektrum fachlicher Einschätzungen und rechtlicher Rahmenbedingungen ( 8a SGB VIII) Inhalt 1. Bedeutung der Regelung 2. Risikoeinschätzung und Hilfeangebot 3. Einrichtungsträger
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport
Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum
Wie tickt das Jugendamt? Lehrerbildungszentrum 01.06.2015 Ablauf Organisation und Aufgaben eines Jugendamtes - Organisation und Aufgaben des Sozialen Dienstes - Definitionen und Formen von Kindeswohlgefährdung
9. Handlungsschritte und Dokumentation
9. Handlungsschritte und Dokumentation Dokumentationspflicht 2 Verfahrensschritte 3 Dokumentationsbögen 4 9. Handlungsschritte und Dokumentation 1 Handlungsschritte und Dokumentation Die Dokumentationspflicht
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag
Zusammenspiel von Frühen Hilfen und Schutzauftrag Frankfurt, 22.4.2015 Fachmarkt Frühe Hilfen Christine Gerber DJI/NZFH Inhalt (1) Kinderschutz gestern und heute (2) Frühe Hilfen Schutzauftrag: Ein gutes
Betreuung suchtmittelabhängiger Frauen/Eltern und deren Kinder vor und nach der Geburt
Betreuung suchtmittelabhängiger Frauen/Eltern und deren Kinder vor und nach der Geburt Carola Fry, Dipl. Sozialpädagogin, Familientherapeutin WIGWAM Unterstützung für Familien mit Suchtproblematik Zielgruppe
Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung
Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung Jaqueline Demir Fachtagung am 16.09.2016 Workshop Nr.7 Schwangere und Neugeborene in Flüchtlingsunterkünften 1 Frühe Hilfen Zielgruppe Schwangere und Familien
Gelingende Kooperation im Kinderschutz. - Aus Fehlern lernen -
Gelingende Kooperation im Kinderschutz - Aus Fehlern lernen - Christine Gerber, Jugend- & Sozialamt Frankfurt NZFH/DJI 15. Oktober 2014 Kooperation & Vernetzung als zentrale Strategie zur Qualitätsentwicklung
Kooperationsvereinbarung zur multiinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung von psychisch kranken Erwachsenen und deren Kindern
Kooperationsvereinbarung zur multiinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung von psychisch kranken Erwachsenen und deren Kindern Aufbau eines verbindlichen ambulanten Kooperationsnetzwerks zwischen
VERTRAG. über die Kooperation zum Kinderschutz. zwischen. der xxx in xxx. sowie der xxx als Schulträger. und als Träger der öffentlichen Jugendhilfe
VERTRAG über die Kooperation zum Kinderschutz zwischen der xxx in xxx sowie der xxx als Schulträger und als Träger der öffentlichen Jugendhilfe PRÄAMBEL Sowohl für die Schulen als auch für die öffentlichen
Wo stehen wir in Sachsen-Anhalt bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen?
Wo stehen wir in bei der Verknüpfung zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen? Fachtag Moritz braucht Hilfe Entwicklungschancen für Kinder mit fetalem Alkoholsyndrom am 18.04.2013 in Magdeburg Ilona Oesterhaus
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII
Rolle und Arbeitsweise der Insoweit erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Zusammenarbeit im Kinderschutz Fachvormittag am 26.02.2014 26.02.2014 Siegfried Mutschler-Firl, Psychosozialer Dienst 1 / 15 Gesetzliche
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a
Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen Ziel des BKiSchG ist es die Kooperation im
Landratsamt Karlsruhe Fachbereich III - Jugendamt
1 Frühe Hilfen des Ziele: Die Lücke zwischen Hebamme und Kindergarten schließen niedrigschwellig, aufsuchend, mobil Aufbau einer positiven Beziehung zum Baby, Abbau von Verunsicherungen Vermittlung von
Magistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema
1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der. Stadt Marl
Umgang mit häuslicher Gewalt aus Sicht des Jugendamtes der Vorstellung des ASD Stadt Marl Definition von häuslicher Gewalt Präventions- und Handlungskonzept gegen Gewalt in Marl Verfahrensschritte bei
Kinderschutz und Datenschutz
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Kinderschutz und Datenschutz Dr. Claudia Federrath Berlin, den 24. August 2011 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Arzt-im-Pflegeheim-Programm careplus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten
Arzt-im-Pflegeheim-Programm care plus - das bedeutet eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften, Ärzten und Therapeuten 0 care plus - Überblick und Ziele Intensivierung der multiprofessionellen
Einverständniserklärung
Einverständniserklärung Ich bin damit einverstanden, dass die Daten zu meiner Person Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefonnummer: sowie der - Festnetz - Handy Anhaltsbogen, von dem ich Kenntnis
Frühe Hilfen in Hamburg
life_is_live / photocase.com bonsai / photocase.com Frühe Hilfen in Hamburg Brigitte Hullmann, Landeskoordinatorin Frühe Hilfen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Kooperation von Gesundheitswesen
Muster Kooperationsvereinbarung
Muster Kooperationsvereinbarung zum Netzwerk Frühe Hilfen/Kinderschutz im Landkreis/in der kreisfreien Stadt Namen an dieser Stelle aufführen und ggf. Logo/Wappen einfügen Präambel Zunehmend heterogene
Jugendamt ASD. Allgemeiner Sozialdienst. Beratung und Hilfe in Ihrer Nähe. Schutz. Beratung. Hilfe.
Jugendamt ASD Allgemeiner Sozialdienst Beratung und Hilfe in Ihrer Nähe Schutz Beratung Hilfe www.asd.nuernberg.de Erziehung und Familie Wir beraten Eltern, Kinder und Jugendliche bei Fragen zu Erziehung
Baby im Blick Fachberatung für junge Eltern
Baby im Blick Fachberatung für junge Eltern Foto: A. Kauerz Baby im Blick Fachberatung für junge Eltern Gesetzliche Grundlagen 1 KKG (4) (4) Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Alkoholabhängige Eltern, Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Hilfen für das Kind
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Alkoholabhängige Eltern, Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Hilfen für das Kind Aufsätze und AG-Ergebnisse http://sfbb.berlinbrandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c462833.de
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII
Prof.Dr.Dr.h.c Reinhard Wiesner Zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung nach 8a SGB VIII Fachtagung Häusliche Gewalt und Kinder Nürnberg 16. Juli 2012 Übersicht Der Schutzauftrag des Jugendamtes ( 8a
Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt
Entwicklung der Frühen Hilfen in Sachsen-Anhalt 5. Netzwerkkonferenz im Salzlandkreis 25. November 2015, Salzland Center Staßfurt Marcel E. Christoph Landeskoordinierungsstelle im Zentrum Frühe Hilfen
Frühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung?
Frühe Hilfen eine erfolgreiche Strategie zur Prävention von Kindeswohlgefährdung? Dipl. Psych. Alexandra Sann Fachtag Frühe Hilfen im Landkreis Heidenheim 7. Dezember 2011, Kommunikationszentrum Paul Hartmann
Bundeskinderschutzgesetz (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG vom 22. Dezember 2011)
Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2012 Neue Anforderungen für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hans Leitner Fachstelle Kinderschutz im Land Brandenburg Start ggmbh
Frühe Hilfen und KoKi. AKJF, Fachbereich Frühe Hilfen u. KoKi B. Weindl
Zielgruppe Schwangere Familien mit Babys und kleinen Kindern (junge Familien) - insbesondere Familien mit hoher Benachteiligung und Belastungsfaktoren - Kerngruppe 0-3 Jahren - maximal bis zum Schuleintritt
Umsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund
Umsetzung eines kooperativen und partizipativen Kinderschutzes in der Stadt Dortmund ISA Münster Den Stein ins Rollen bringen... Gemeinsam Kooperativen Kinderschutz in der Ganztagsschule gestalten 17.März
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII
Mustervereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII Das SGB VIII wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (Kick) zum 01.10.2005 erweitert. Mit der Regelung in
Gemeinsam geht es besser!
Gemeinsam geht es besser! Schule und Jugendhilfe zwischen Kooperation und Problemverlagerung: Grundlagen und Bedingungen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule Workshop zur Fachtagung Soziale
Good practice vor Ort. Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen
Good practice vor Ort Aufbau von Beratungsnetzwerken für junge Familien am Beispiel der Netzwerke Frühe Hilfen Gesund ins Leben Netzwerk Junge Familie 2. Netzwerkkongress 03. Juli 2012, Berlin Überblick
Diskussionspapiere. Nr Peter-Christian Kunkel: Kinderschutz und Datenschutz
Diskussionspapiere Nr. 2008-1 Peter-Christian Kunkel: Kinderschutz und Datenschutz 2 Diskussionspapiere Nr. 2008-1 Peter-Christian Kunkel: Kinderschutz und Datenschutz http://193.197.34.225/zheaf/diskussionspapiere/
Ergänzende spezifische Richtlinie Meldepflicht bei Gefährdung der Kundin/des Kunden von mobilen Betreuungs- und Pflegediensten
Meldepflicht bei Gefährdung der Kundin/des Kunden von mobilen Betreuungs- und Pflegediensten Fonds Soziales Wien Gültig ab 3. Oktober 2014 Version 2.1, August 2014 INHALTSVERZEICHNIS 1. GÜLTIGKEITSBEREICH,
Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?
Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz? Dr. Claudia Federrath Berlin, den 11. März 2009 Aufgaben Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung
Abschlussarbeit zur Insofern erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Lehrgang 2015
Abschlussarbeit zur Insofern erfahrenen Fachkraft nach 8a SGB VIII Lehrgang 2015 von Dagmar Reimann & Andreas Schröder Inhaltsverzeichnis: 1. Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Gefährdung von ungeborenem
Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern
Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern 30.11.2007 Birgit Averbeck Jugendamt Dortmund 1 2 Hilfen für Kinder drogengebrauchender Eltern in Kooperation Jugendhilfe,
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft
1) Was versteht man unter dem Begriff Kindeswohl? 2) Was sind Frühe Hilfen? 3) Die Insoweit erfahrene Fachkraft Netzwerkkoordinatorin Tina Rosenberger 1627 BGB Ausübung der elterlichen Sorge Die Eltern
PROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH
Thementag II am 9.Juli 2014 in Gültstein: Familienhebammen und Familiengesundheitskinderkrankenpflegerinnen PROJEKT FAMILIENHEBAMMEN ALS BESTANDTEIL DES REGIONALEN NETZWERKS FRÜHE HILFEN IM LANDKREIS BIBERACH
Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung
Kinderschutz durch Berufsgeheimnisträger Beratungsanspruch und Voraussetzungen für die Datenübermittlung Monheim am Rhein, 5. Juni 2013 Gliederung Ausrichtung des Kinderschutzes Veränderungen in den letzten
KOOPERATIONSVERTRAG. im Rahmen des Programms. Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen
KOOPERATIONSVERTRAG im Rahmen des Programms Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen Kooperationspartner sind: 1. Schule:, Adresse:, vertreten durch (Schulleitung) 2. Träger:, Adresse:, vertreten durch (Trägerleitung)
zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung,
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt) 1. Entwurfsfassung, 7.6.2016 Kinderschutz Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes
A n g e b o t e s c h u l b e z o g e n e r J u g e n d s o z i a l a r b e i t a u s S i c h t d e r J u g e n d h i l f e P a n k o w
Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Jugend, Schule und Sport Allgemeine Förderung junger Menschen und Familien Bearbeitung: Jug 1300 Email: [email protected] Telefon: 90295 3701, Telefax:-3711
Kinderschutz geht uns alle an was ist mit Frühen Hilfen?
Kinderschutz geht uns alle an was ist mit Frühen Hilfen? Medizinische und pädagogische Fachkräfte gemeinsam für ein gesundes Aufwachsen von Kindern im Kreis Herzogtum Lauenburg Sybille Euling, Kinderärztin
Kinderschutz im Dialog
Kinderschutz im Dialog Kinderschutz in Erziehungsstellen Zwischen Verantwortung und Sensibilität 17.5.2011 in Köln Übersicht der Themen Spannungsfeld zwischen Wahrnehmen und Handeln Herausforderungen in
ZUR STRUKTURIERUNG DES BERATUNGSPROZESSES DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRAFT
ZUR STRUKTURIERUNG DES BERATUNGSPROZESSES DER INSOWEIT ERFAHRENEN FACHKRAFT 2. FACHTAG FÜR INSOWEIT ERFAHRENE FACHKRÄFTE Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz ggmbh (ism) Flachsmarktstr. 9 55116
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich
Kooperationsvereinbarung über vernetzte Fallarbeit
Kooperationsvereinbarung über vernetzte Fallarbeit zwischen der Charité - Universitätsmedizin Berlin - CharitéCentrum17 für Frauen-, Kinder- und Jugendmedizin mit Perinatalzentrum und Humangenetik (CC17)
Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel. Entwicklungsverlauf und Perspektiven
Netzwerkarbeit im Kinderschutz in Brandenburg an der Havel Entwicklungsverlauf und Perspektiven Das Bundeskinderschutzgesetz beauftragt den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, ein Netzwerk Kinderschutz
Dormagener Kinderschutzkonzept F5 Uwe Sandvoss / Martina Hermann
Dormagener Kinderschutzkonzept Inhalte des Vortrages Vorgeschichte: PPQ 8 Kinderschutz im Dormagener Qualitätskataloges der Jugendhilfe Dormagener Frühwarnsystem Dormagener Kinderschutzkonzept Informationen
SenArbIntFrau Tabelle 1 Stand August 2012 II C 52. Gegenstand Ergebnisdokumentation Abschlussdatum. Laufzeit
Kooperation in der Regelmäßige Abstimmung des 01/2006 Einzelfallberatung/Übergang Bedarfs 05/2008 allgemeinbildende Schule- Festlegung von Verfahrensfragen 09/2009 Ausbildung ½ jährlicher Austausch auf
Kooperationsvereinbarung zwischen
Kooperationsvereinbarung zwischen Region Hannover Fachbereich Jugend Allgemeiner Sozialer Dienst Hildesheimer Str. 18 30169 Hannover Tel: 0511/616-22129 Fax: 0511/ Email: Landeshauptstadt Hannover Fachbereich
Berufsgruppenübergreifende. Zusammenarbeit. Emine Bodenstein Familienhebamme
Berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit Emine Bodenstein Familienhebamme Wer bin ich? 1997 Examen zur Hebamme, St. Antonius-Kliniken Wuppertal 1997-2008 Hebamme in der Univ.-Frauenklinik Bonn 2009 freiberufliche
Vereinbarungsniederschrift über Leistungen, Qualität und die Höhe des Leistungsentgeltes im Rahmen der Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen
Vereinbarungsniederschrift über Leistungen, Qualität und die Höhe des Leistungsentgeltes im Rahmen der Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen 1. Der öffentliche Jugendhilfeträger Stadt / Kreis und der
1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
KURZKONZEPT. Lotsennetzwerk Brandenburg zur Rückfallprävention. für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
KURZKONZEPT Lotsennetzwerk Brandenburg zur Rückfallprävention für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen Überarbeitet 10/2012 1. Einleitung 2. Ausgangssituation 3. Zielgruppe 4. Ziele 5. Lotsen 6. Kooperationspartner
Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt
Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Darmstadt Sylke Israel (Sozialpädagogin Master of Arts) Jugendamt Familienzentrum Netzwerkkoordination Frühe Hilfen Was Sie erwartet 1. Was sind Frühe Hilfen? 2. Angebote
Kindeswohl und Elternverantwortung in der Praxis des Jugendamtes. Eltern stärken, Kinder schützen
Kindeswohl und Elternverantwortung in der Praxis des Jugendamtes Vortrag im Rahmen der Tagung Eltern stärken, Kinder schützen Leipzig, den 17. September 2009 Dr. Siegfried Haller, Leiter des Jugendamtes
