Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr Dezember 2009, In Kraft getreten am
|
|
- Gerda Vogt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr Dezember 2009, In Kraft getreten am Gesundheitsamt 1
2 Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 24. Januar 2008: Der Senat wird beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Teilnahmequoten an den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 U9, insbesondere ab der U4, deutlich gesteigert werden können Gesundheitsamt 2
3 Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 Zeiträume Toleranzgrenzen U Lebensmonat U ,5. Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U 7a Lebensmonat U 7a Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat Die Untersuchungen können nur in den jeweils angegebenen Zeiträumen unter Berücksichtigung der Toleranzgrenzen als Kassenleistung in Anspruch genommen werden Gesundheitsamt 3
4 Gesundheitsamt 4
5 unterscheidet sich deutlich nach sozialer Lage und Migrationshintergrund Soziale Lage Insgesamt haben 75 % aller Kinder die Kinderfrüherkennungsuntersuchungen vollständig genutzt; in der unteren sozialen Schicht knapp 66,6 %, in der oberen sozialen Schicht über 80 % Herkunft Vollständige Teilnahmen werden von Kindern deutscher Herkunft erreicht; Kinder westlicher Industriestaaten sind mehr als 10 % niedriger, Kinder türkischer, osteuropäischer und sonstiger Herkunft sind um 20 % unter der Teilnahme deutscher Kinder, am niedrigsten bei Kindern arabischer Herkunft Berliner Bezirke Aufgrund unterschiedlicher sozialstruktureller Zusammensetzung der Bewohnerschaft ist die höchste Teilnahme in Steglitz-Zehlendorf zu verzeichnen, gefolgt von Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf; die niedrigste Teilnahme in Neukölln hinter Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg Gesundheitsamt 5
6 Einführung eines verbindlichen Einladungswesens bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres im Stichtagverfahren GDG ergänzt durch die Beschreibung im 1 als Buchstabe f) Leistungen der sozialmedizinischen und pädagogischen Nachschau Handlungsrichtlinien in Form von Kooperationsaufträgen für medizinische Schnittstellenberufe (Kammergesetz) Handlungsrichtlinien für Reihenuntersuchungen des ÖGD in Kindertageseinrichtungen und deren Folgen Zusammenarbeitsklausel für Hebammen und Entbindungspfleger Definition der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt im Schulgesetz Ergänzung als 27 KJHG Frühe Hilfen Stichtagregelung im Berliner Meldegesetz über die Einladung von Kindern zur Durchführung des KiSchuG Gesundheitsamt 6
7 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten meldet der Zentralen Stelle bei der Charité Universitätsmedizin Berlin Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Personensorgeberechtigte (Vor- und Familiennamen, Anschrift), gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Eintritt des jeweiligen Ereignisses nach Spalte 5, Einladung von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zur Durchführung von Maßnahmen nach dem Berliner Kinderschutzgesetz jeweils zu folgenden Stichtagen: 60. Lebenstag 152. Lebenstag 274. Lebenstag 609. Lebenstag Lebenstag Lebenstag Lebenstag Gesundheitsamt 7
8 Zentrale Stelle führt den jeweils aktuellen Meldedatensatz mit dem bestehenden Datensatz einschließlich Screening-ID zusammen und aktualisiert diesen. Nach Abschluss des Verfahrens für die letzte in den Kinder-Richtlinien vorgesehene rückge-meldete Vorsorgeuntersuchung sind die Daten vollständig zu löschen. Screening-Identitätsnummer Geburt: hier willigen die Eltern in die Durchführung des Neugeborenenstoffwechsel- und Hörscreening schriftlich ein und werden gleichzeitig über das Einladewesen und dessen Rückmeldeverfahren informiert Vertrauensstelle Nutzung von gemeinsamer Screening ID für beide Anliegen und deren Abgleich Gesundheitsamt 8
9 Anzeichen von Kindeswohlgefährdung zieht eine Meldung beim Jugendamt nach sich LABO Gesundheitsamt 9
10 Einrichtung einer Zentralen Stelle bei der Charité Universitätsmedizin Berlin Verfahrensabläufe zum Einladungswesen und Rückmeldeverfahren - Regelmäßige Datenübermittlung aus dem Melderegister des Landes Ermittlung der nicht untersuchten Kinder und Einladung der Personensorgeberechtigten Kontaktaufnahme/Hausbesuchsanmeldung bei den Personensorgeberechtigten des nicht untersuchten Kindes durch die sozialpädagogischen Dienste der KJGD s Motivation der Personensorgeberechtigten Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder zu nutzen Meldungen an das Jugendamt bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (Verweigerung der gesundheitlichen Sorge ist nur ein möglicher Anhaltspunkt in der Bewertung) Gesundheitsamt 10
11 ändert gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, um Inhalte besser zu vereinen. Unterschiedliche Bereiche sind durch Artikel voneinander abgehoben Artikel I, Gesetz zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes (Berliner Kinderschutzgesetz KiSchuG) Artikel II, Änderung des Gesundheitsdienst Gesetzes Artikel III, Änderung des Berliner Kammergesetzes (Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Fassung vom 04. September 1978) Artikel IV, Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Gesundheitsamt 11
12 Artikel V, Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers Artikel VI, Änderung des Schulgesetzes Artikel VII, Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinderund Jugendhilfegesetzes Artikel VIII, Änderung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes Artikel IX, Änderung der Verordnung über die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin Artikel X, Inkrafttreten Gesundheitsamt 12
13 die Förderung der Gesundheit von Kindern, auch durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung der Aufbau enger Kooperationen im Bereich Kinderschutz mit allen in Betracht kommenden staatlichen Einrichtungen und Stellen sowie Trägern von Einrichtungen und Diensten. Gesundheitsamt 13
14 Frühe und rechtzeitige Beratung, Unterstützung, Hilfe und Leistung Hinweise, Kontaktaufnahmen zu Anbietern möglicher Hilfen und Trägern oder das Erbringern infrage kommender Leistungen und/ oder Förderung durch das Land Vernetzte Kooperationen Rahmenvereinbarungen Senatsverwaltungen GUV / BWF, Aufbau und Steuerung durch örtliche Träger der Jugendhilfe, Kooperationsvereinbarungen durch die Bezirke Lokale Netzwerke Kooperationsvereinbarungen mit Kliniken, Runde Tische Kinderschutz - Gesundheit mit Akteuren Gesundheit unter Einbeziehung der Kinderschutzkoordination der Jugendverwaltung und Abstimmungsverfahren mit der örtlichen Jugendhilfe Gesundheitsamt 14
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Dezember 2009, Ikt
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Dezember 2009, Ikt 01.01.2010 16.03.10 Gesundheitsamt 1 Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 24. Januar 2008 Der Senat wird beauftragt,
MehrBerliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes
Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes 1 Kinderschutzkoordination Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, Jugendamt 11.03.10 Grundlage Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 24. Januar 2008 Der
MehrThüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder. vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 553) 1 Zweck des Gesetzes
Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 553) 1 Zweck des Gesetzes Zur gesundheitlichen Vorsorge soll die Teilnahme aller
MehrBerliner Gesetz. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr Dezember
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr. 33 30. Dezember 2009 875 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes Vom 17. Dezember 2009 Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
MehrBerliner Gesetz. Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr Dezember
Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 65. Jahrgang Nr. 33 30. Dezember 2009 875 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes Vom 17. Dezember 2009 Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
MehrSächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz
Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) = Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Förderung der Teilnahme von Kindern an Früherkennungsuntersuchungen Vom 11. Juni 2010 1 Ziel des
MehrSächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) 1
Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) 1 Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2010 (SächsGVBl. S. 182) 1 Ziel des Gesetzes (1) Die öffentliche Jugendhilfe trägt in Zusammenarbeit
Mehrvom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung in den Bezirken im Jahr 2016
Drucksache 18 / 12 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 24. August 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. September 2017) zum
MehrNiedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/611. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Anja Piel, Meta Janssen-Kucz und Julia Willie Hamburg (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums
MehrLokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz. Einführung
Lokales Netzwerk Kinderschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz Einführung Der Fall Kevin - K. geboren am 23.01.2004 - KM war drogenabhängig und substituiert, HIV-positiv, Hepatitis C, insgesamt 7 Jahre Haft,
MehrNetzwerk Kinderschutz
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin 1 Abteilung Jugend und Schule Abteilung Soziales und Gesundheit Netzwerk Kinderschutz Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bezirksamt Treptow Köpenick Abt. Jugend
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrMitteilung des Senats vom 10. April 2007
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16 /1365 10. 04. 07 Mitteilung des Senats vom 10. April 2007 Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung (Kindeswohlgesetz
Mehr7. Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung
Gesundheitsberichterstattung Berlin Basisbericht 2009 - Kapitel 7 1 7. Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsförderung und der Gesundheitsversorgung 7.1 Ausgewählte Schwerpunkte... 7.1.2 Maßnahmen
MehrHerzlich Willkommen. zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte. am beim SFBB
Herzlich Willkommen zum Zertifikatslehrgang für insoweit erfahrene Fachkräfte am 10.06.2016 beim SFBB Qualitätsentwicklung im Kinderschutz: Die Fachberatung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (i.e.f.)
Mehr* Kinder in Kindertagespflege
Drucksache 18 / 10 644 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 07. März 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. März 2017) und
MehrBundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen
Bundeskinderschutzgesetz Entwicklungsperspektiven für die Frühen Hilfen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz 5. Treffen der lokalen Netzwerkkoordinatoren/-innen
Mehrfar G0!liundheit. Em~mzipatio.n, und Alter des landes NOfdrheln~W0stf~len. Die Ministerin
M~nl~t@rlum far G0!liundheit. Em~mzipatio.n, Pft@le und Alter des landes NOfdrheln~W0stf~len Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen ' 40190 Düsseldorf An die Präsidentin des landtags Nord rhein-westfalen
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB 1330 5/2009 Telefon: 920-2331 Fax: 920-2621 Lothar.Spruch@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 1875 den Präsidenten
MehrQuelle: Fundstelle: GVBl. 2008, 52 Gliederungs- Nr:
juris Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKindSchuG Ausfertigungsdatum: 07.03.2008 Gültig ab: 203.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: GVBl. 2008, 52 Gliederungs- Nr: 216-6 Landesgesetz zum Schutz
MehrZugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen
Zugänge eröffnen und gestalten durch Netzwerke Frühe Hilfen Servicestelle Kindesschutz Kirsten Grogro Worms, 24.01.2017 Gliederung Frühe Hilfen als Beitrag zu Prävention und Gesundheitsförderung Gesetzliche
Mehrvom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018)
Drucksache 18 / 17 126 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 19. November 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. November 2018)
MehrMeldesystem zur Früherkennung und Datenschutz
Meldesystem zur Früherkennung und Datenschutz Früherkennung im Kinderschutz Fachforum 25. April 2007 Lukas Gundermann Datenschutz SH Übersicht Politische Ziele Grundsätzliches zum Datenschutz Daten bei
MehrMeldesystem zur Früherkennung und Datenschutz
Meldesystem zur Früherkennung und Datenschutz Früherkennung im Kinderschutz Fachforum 25. April 2007 Lukas Gundermann Datenschutz SH Übersicht Politische Ziele Grundsätzliches zum Datenschutz Daten bei
MehrKinder mit hohem Kariesaufkommen im Kreis Steinfurt
Kinder mit hohem Kariesaufkommen im Kreis Steinfurt Ein Überblick über die Datenlage 2011/2012 nach Einführung eines Rückmeldesystems Simona Mitter Zahnärztin im Gesundheitsamt Steinfurt Einleitung Rückmeldesystem
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) Kindertagespflege und Förderbedarfe. Drucksache 18 /
Drucksache 18 / 11 778 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 12. Juli 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2017) zum Thema: Kindertagespflege
MehrKinderschutz im ÖGD am Beispiel des Münchner Modells der Früherkennung und Frühen Hilfen fürpsychosozial
Kinderschutz im ÖGD am Beispiel des Münchner Modells der Früherkennung und Frühen Hilfen fürpsychosozial hoch belastete Familien 5. LGL Kongress für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 14. Mai 2013 in München
MehrKinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards
Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Gesundheit Zur Rolle der Jugendhilfe im Fallmanagement und gesetzliche Mindeststandards Hans Leitner Geschäftsführer Start ggmbh Leiter der Fachstelle
MehrBerliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Alexander Dix Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit An der Urania 4 10, 10787 Berlin An die Vorsitzende des Ausschusses
MehrVereinbarung. zwischen
Vereinbarung über die Kooperation im Bereich des Kinderschutzes analog den 8a und 72a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW zwischen dem Kreisjugendamt Düren (im Folgendem
MehrFriedrichshain.Kreuzberg!setzt!dieses!Fachstellenkonzept!aus!Personalmangel!gegenwärtig!nicht!mehr!um.!
Synopse(zu(den(Berichten(der(Bezirke(auf(die(Berichtswünsche(der(PIRATEN(in(der(42.(Sitzung( des(hauptausschusses(vom(27.09.2013(zur(sitzung(des(ua(bezirke(am(25.11.2013( Bericht(der(Bezirke( Charlottenburg.Wilmersdorf:http://www.parlament.berlin.de/ados/17/Haupt/vorgang/h17.1000.I.3.v.pdf
MehrAnlage 1.1 Psychotherapeuten
Anlage 1.1 Psychotherapeuten Arztgruppe: Psychotherapeuten en zum Stichtag: Allgemeine : 3.079 Ohne Berücksichtigung d. Ermächtigten auf den gem. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Berlin 3.711.930 2.138,58
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) MSA und dann? Drucksache 18 / Wahlperiode
Drucksache 18 / 13 365 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 01. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2018) zum Thema:
MehrHamburger Landeskonzeptentwurf
Frühe Hilfen Hamburg Hamburger Landeskonzeptentwurf gemäß Artikel 10 der Verwaltungsvereinbarung (VV) zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen Gemeinsam vorbereitet
Mehrvom 01. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2010) und Antwort
Drucksache 16 / 14 965 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen) vom 01. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2010) und
MehrJugend und Familie. Frühförderung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin. Kerstin Thätner. Donald Vogel
Frühförderung als Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin Kerstin Thätner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin Donald Vogel Koordinationsstelle der Kinder- und Jugendambulanzen/
MehrBeschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am in Erfurt
Landesjugendhilfeausschuss des Freistaates Thüringen - 4. Legislaturperiode- Beschluss-Reg.-Nr. 81/07 der 10. Sitzung des LJHA am 04.06.2007 in Erfurt Verfahrensablauf und Dokumenationsvorlage zur Umsetzung
MehrDas Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG)
Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) Eine gesetzliche Aufgabe des Gesundheitsamtes als ein Partner im Netzwerk 1 Ziel des Gesetzes ist es: Den Schutz des Kindes
Mehrvom 17. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2011) und Antwort gebeten.
Drucksache 16 / 15 487 Kleine Anfrage 16. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten René Stadtkewitz (fraktionslos) vom 17. Mai 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Mai 2011) und Antwort Berlins
MehrBAnz Nr. 96 (S. 2326) vom 01. Juli 2008
Bekanntmachung [1604 A] eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Kinder-Richtlinien: Einrichtung einer Kinderuntersuchung U7a Vom 15. Mai 2008 Der Gemeinsame Bundesausschuss
MehrInformationsmaterial zum Kinderschutz
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Abteilung Jugend und Gesundheit Jugendamt Juli 2016 Informationsmaterial zum Kinderschutz Die Mitarbeiter des Jugendamtes sind verpflichtet, allen Meldungen nachzugehen,
MehrDie Weitervermittlung an das Jugendamt
Die Weitervermittlung an das Jugendamt Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme Die Weitervermittlung an das Jugendamt Anforderungen an die Kontaktaufnahme und Informationen
MehrU-Untersuchung-TeilnahmedatenVO. Ad-hoc Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Bearbeitungsverfahrens und zum Aufbau eines Berichtswesens
U-Untersuchung-TeilnahmedatenVO Ad-hoc Arbeitsgruppe zur Entwicklung eines Bearbeitungsverfahrens und zum Aufbau eines Berichtswesens 18. März 2009 JALTA NRW KSI, Bad Honnef Thomas Fink, LWL-Landesjugendamt
MehrAmtliche Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung in Berlin Stand: März 2008 Dr. Angelika Bläschke SenGesUmV IV B Leiterin Referat Lebensmittelüberwachung, Veterinär- und Arzneimittelwesen, Gentechnik Telefon: +49 30 9028
MehrFrühe Hilfen in Hamburg
life_is_live / photocase.com bonsai / photocase.com Frühe Hilfen in Hamburg Brigitte Hullmann, Landeskoordinatorin Frühe Hilfen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Kooperation von Gesundheitswesen
MehrNetzwerkkonferenz. für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Zurück zur ersten Seite
Netzwerkkonferenz für den Landkreis Kaiserslautern (Nord) 19.11.2008 15.00 Uhr Sitzungssaal der Kreisverwaltung Tagesordnung Begrüßung Vorstellung der neuen Aufgaben nach dem Landeskinderschutzgesetz (LKindSchuG)
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
MehrWahlkreisergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011 (L11)
Wahlkreisergebnisse der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2011 (L11) AH-Wahlkreis Seite AH-Wahlkreis Seite Mitte 1 2 Neukölln 1 41 Mitte 2 3 Neukölln 2 42 Mitte 3 4 Neukölln 3 43 Mitte 4 5 Neukölln 4 44 Mitte
Mehr1 Beobachtungen Begründeter Verdacht. Information der Leitung/des Dienstvorgesetzten. Siehe I. und II. der Dokumentationsvorlage
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII durch freie Träger) 1 Verfahrensablauf für Kindertageseinrichtungen vom 4. Juni 2007 Hinweis: Es besteht grundsätzlich
MehrDas (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung
Das (neue) Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutz in multiprofessioneller Verantwortung Dr. Susann Burchardt, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein
MehrDas Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien
Das Bundeskinderschutzgesetz unter Berücksichtigung der Situation von Kindern aus suchtbelasteten Familien Einleitung Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn Kinder oder Jugendliche in ihrer körperlichen,
Mehr3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG
Schutzauftrag in Kindertagesstätten Bundeskinderschutzgesetz Luckenwalde 19.November 2011 Zeitschiene 27.05.2011 erste Stellungnahme des Bundesrats 28.06.2011 erste Lesung im Bundestag 26.09.2011 öffentliche
MehrFrühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen
Fachtagung Frühe Hilfen im Saarland Rolle der Ärzteschaft Frühe Hilfen im Saarland Rahmenbedingungen und Strukturen Renate Klein Saarbrücken, 7. Oktober 20115 Gliederung Konzept Frühe Hilfen Rahmenbedingungen
MehrDer Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: und Diensten außerhalb der Jugendhilfe, insbesondere des Gesundheitswesens, hin.
L a n d e s g e s e t z zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG) Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Teil 1 Allgemeines 1 Allgemeine Grundsätze, Inhalt und
MehrVerdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? Klinikum Görlitz
Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Praxis was tun? 28.02.2018 Klinikum Görlitz Netzwerkbüro Kinderschutz und Frühe Hilfen Kinderschutz Frühe Hilfen Bildungsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Netzwerkarbeit
MehrGesundheitsamt. Sächsisches Kindergesundheits- und Kinderschutzgesetz (SächsKiSchG) vom 11. Juni Umsetzung im Gesundheitsamt
Gesundheitsamt Sächsisches Kindergesundheits- und (SächsKiSchG) vom 11. Juni 2010 Umsetzung im Gesundheitsamt Das SächsKiSchG trat in seiner Gänze im Februar 2011 in Kraft. Es wahrt das Recht der elterlichen
MehrVERSORGUNGSNETZWERKE
VERSORGUNGSNETZWERKE Sektorübergreifende Versorgung am Setting Geburtsklinik Ausschuss Familie und Gesundheit (22.02.2017 öffentlicher Teil) Ziele Frühzeitiges Erkennen von psychosozialen und gesundheitlichen
MehrKommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur.
Kommunikation im Kinderschutz Was darf, soll und muss die Gesundheitshilfe nach dem neuen Bundeskinderschutzgesetz? Dr. iur. Andrea Kliemann Ulm, 21. September 2011 Das Bundeskinderschutzgesetz "Gesetz
MehrAlltag Interdisziplinarität
Alltag Interdisziplinarität Kinder und Jugendliche mit komplexem Hilfebedarf Kriterien für die Empfehlung diagnostischer, sozialpädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen im Kinder- und Jugendpsychiatrischen
MehrBrücken zwischen Kinderheilkunde und Jugendhilfe im Kinderschutz
Brücken zwischen Kinderheilkunde und Jugendhilfe im Kinderschutz Koordinierungszentrum Kinderschutz Eröffnungsfeier Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Hannover,
MehrBescheinigung über die ärztliche Untersuchung. nach 4 des Kinclertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung
Bek-77 zum F3 kanntrnacliungsveizeichnis zuni VuiscIu-i fi envurzeichnis zum Slichwotiverzeichnis Anlage Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kinclertagesbetreuungsgesetzes und den
MehrGesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher Umsetzung des neuen Verfahrens zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beim
MehrKinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule
Kinderschutz an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule Forum Jugendhilfe Schule am 26.11.2013 11.12.2013 Folientitel unter Menüpunkt Ansicht/Fußnote einfügen Seite 1 Gesetz zur Stärkung eines aktiven
MehrDrucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Entwicklung der Ganztagsbetreuung II. Schriftliche Anfrage
Drucksache 17 / 16 610 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 07. Juli 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Juli 2015) und Antwort
MehrLeitfaden Kindeswohl. Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule
Leitfaden Kindeswohl Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Schule Anlass Das Bundeskinderschutzgesetz von 2012 schulinternes Entwicklungsvorhaben seit 2013 Arbeitskreis Leitfaden Kinderschutz
MehrFrühe Hilfen in Dresden
Frühe Hilfen in Dresden interdisziplinäre Herausforderung im Kontext Kinderschutz Auftaktveranstaltung zur Bundesinitiative Frühe Hilfen am 12. April 2013 Viviane Röhr Koordinatorin des Netzwerks für Kinderschutz
MehrZusammenarbeit im Kinderschutz
Zusammenarbeit im Kinderschutz Wege zu einer gelingenden Kooperation (Verantwortungsgemeinschaft) zwischen Jugendhilfe und Medizin Carsten Amme - DGfPI -29.9.2015 Kooperation ist geteilte Verantwortung!
MehrGrundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes. Cloppenburg, den
Grundsätzliches und Herausforderungen in der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Cloppenburg, den 23.10.13 Stichworte einer neuen Konzeption des Kinderschutzes Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung
MehrStatistisches Landesamt Demographische und politische Strukturen in den Stimmbezirken Friedrichshain- Kreuzberg
1 Statistisches Landesamt Berliner Statistik Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 17. September 2006 Demographische und politische Strukturen in den en Heft
MehrDrucksache 17 / Wahlperiode. der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) Schülerzahlenprognose Frühjahr Schriftliche Anfrage
Drucksache 17 / 16 214 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Mai 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Mai 2015) und Antwort
MehrKarte 3.1.1: Bevölkerungsdichte 2014
Hauptstadtregion - Karte 3.1.1: Bevölkerungsdichte 2014 Freienwalde () Einwohner je km² 300 und mehr 80 bis unter 300 40 bis unter 80 20 bis unter 40 unter 20 er Bezirk er Umland Land Karte 3.1.2: Bevölkerungsdichte
MehrStaatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
Staatsvertrag über die gemeinsame Berufsvertretung der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Das Land Brandenburg, das Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freistaat
MehrSchweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung. Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig
Schweigepflicht / Datenschutz bei Kindeswohlgefährdung Nadine Maiwald Rechtsanwältin Anwältinnenbüro Leipzig Rahmenbedingungen Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche
MehrMöglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes
Möglichkeiten und Grenzen der Gesetzgebung zur Effektivierung des Kinderschutzes von Dr. Katrin Lack 2012 VERLAG ERNST UND WERNER GIESEKING, BIELEFELD Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 26. Jahrgang Potsdam, den 4. November 2015 Nummer 54 Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (MeldDÜV)
MehrMRSA - Netzwerkbildung
MRSA - Netzwerkbildung Grundlagen, Rolle des ÖGD und Strategie in Berlin Rathaus Charlottenburg 7.Januar 2010 1 Übersicht I. Netzwerkbildung als Strategie gegen nosokomiale Infektionen II. Die Rolle des
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
18. Wahlperiode Drucksache 18/0417 16.06.2017 Mitteilung zur Kenntnisnahme Schaffung von Wohnraum Drucksache 17/2600 (II.A.29) Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0417 Der
MehrKreis Bergstraße Der Kreisausschuss Jugendamt -Migration und Integration- Gräffstraße Heppenheim
Name und Anschrift der Tageseinrichtung für Kinder Kreis Bergstraße Der Kreisausschuss Jugendamt -Migration und Integration- Gräffstraße 5 64646 Heppenheim Ort, Datum Antrag der Kindertageseinrichtung
MehrMinisterium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel
Fachaustausch 12 Kinderschutzgesetz Schleswig- Holstein Kooperationskreise Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Schleswig-Holstein Haus des Sports, Kiel 22.2.2011 12 Kinderschutzgesetz (1) Zur
MehrBerliner Statistik. Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Tempelhof-Schöneberg. am 17.
1 Statistisches Landesamt Berliner Statistik Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 17. September 2006 Demographische und politische Strukturen in den Stimmbezirken
MehrBerliner Statistik. Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen. Treptow-Köpenick. am 17.
1 Statistisches Landesamt Berliner Statistik Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 17. September 2006 Demographische und politische Strukturen in den Stimmbezirken
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine
MehrStrukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig
Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig 24.3.07 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den und Verbraucherschutz I B 5/ (928)-2691/ 2724 I E 18
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt Berlin, den 23.09.2009 und Verbraucherschutz I B 5/51 9028-(928)-2691/ 2724 I E 18 Barbara.Buck-Malchus@senguv.Berlin.de Annette.Leder@senguv.Berlin.de Detlef.Kolbow@senguv.Berlin.de
MehrKURZ INFORMIERT 2018 / 03
Entbindungen und Geborene in Berlin Seit den 70er en gibt es in Berlin Daten der geburtshilflich gynäkologischen Statistik, aus der ab für Berlin insgesamt die Daten zu Entbindungen im klinischen und außerklinischen
MehrDas neue Bundeskinderschutzgesetz
Das neue Bundeskinderschutzgesetz Zentrale Neuregelungen Standortbestimmung im Kontext der Neuerungen Konsequenzen für die Praxis im Landkreis Sigmaringen Fachbereich Jugend Neues Bundeskinderschutzgesetz
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: 9139 4780 steffi.naumann@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des
MehrTagespflege und betriebliche Kinderbetreuung Sind alle Potenziale bereits ausgereizt?
Drucksache 18 / 13 576 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 21. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Februar 2018)
MehrRechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland)
Rechtliche Aspekte der Kooperation und notwendiges Handeln bei Betreuungskrisen von Jugendlichen (Deutschland) Kooperationsauftrag 36: Mitwirkung/Hilfeplan verlangt eine Kooperation zwischen den Fachkräften
MehrFamilienbesuch Willkommen oder Heimsuchung?
Willkommen oder Heimsuchung? Austauschtreffen Multiplikator/inn/en Familienbesucher und Willkommensbesuche 4. Juli 2016 Stephanie Götte Informationelle Selbstbestimmung Art. 2 Abs. 1 ivm Art. 1 Abs. 1
MehrRechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs. Düsseldorf, den
Rechtsgrundlagen des begleiteten Umgangs Düsseldorf, den 19.09.2011 Der begleitete Umgang zwischen den Rechtsgebieten Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1684 Abs. 4 Einschränkung oder Ausschluss des Umgangsrechts
Mehrvom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)
Drucksache 18 / 12 591 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017)
MehrWir können handeln... Sechs Maßnahmen gegen Gewalt und Vernachlässigung
Wir können handeln... Sechs Maßnahmen gegen Gewalt und Vernachlässigung Impressum Herausgeber Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e. V. Oranienburger Str. 13-14 D-10178 Berlin Telefon
MehrReligions- bzw. Weltanschauungsunterricht gemäß 13 Schulgesetz an Berliner Schulen
Drucksache 17 / 11 401 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 08. Januar 2013 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2013) und Antwort Religions- bzw.
MehrWahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 18. September 2016
Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in Berlin am 18. September 2016 I. Feststellungen 1. Die Wahlbeteiligung bei der Abgeordnetenhauswahl 2016 hat sich gegenüber der
Mehr