Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Dezember 2009, Ikt
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1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Dezember 2009, Ikt Gesundheitsamt 1
2 Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin vom 24. Januar 2008 Der Senat wird beauftragt, Maßnahmen zu entwickeln, mit denen die Teilnahmequoten an den Kinder- Früherkennungsuntersuchungen U1 U9, insb. ab der U4, deutlich gesteigert werden können Gesundheitsamt 2
3 Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 Zeiträume Toleranzgrenzen U Lebensmonat U ,5. Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U 7a Lebensmonat U 7a Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat U Lebensmonat Gesundheitsamt 3
4 Gesundheitsamt 4
5 unterscheidet sich deutlich nach sozialer Lage und Migrationshintergrund - Soziale Lage Insgesamt haben 75 % aller Kinder die Kinder- Früherkennungsuntersuchungen vollständig genutzt; in der unteren sozialen Schicht knapp 66,6 %, in der oberen sozialen Schicht über 80 % - Herkunft Vollständige Teilnahmen werden von Kindern deutscher Herkunft erreicht; Kinder westlicher Industriestaaten mehr als 10 % niedriger, Kinder türkischer, osteuropäischer und sonstiger Herkunft um 20 % unter der Teilnahme deutscher Kinder, am niedrigsten bei Kindern arabischer Herkunft - Berliner Bezirke Aufgrund unterschiedlicher sozialstruktureller Zusammensetzung der Bewohnerschaft ist die höchste Teilnahme in Steglitz-Zehlendorf zu verzeichnen, gefolgt von Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf; die niedrigste Teilnahme in Neukölln hinter Mitte und Friedrichshain- Kreuzberg Gesundheitsamt 5
6 Einführung eines verbindlichen Einladungswesens bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres im Stichtagverfahren GDG ergänzt durch die Beschreibung im 1 als Buchstabe f) Leistungen der sozialmedizinischen und pädagogischen Nachschau Handlungsrichtlinien in Form von Kooperationsaufträgen für medizinische Schnittstellenberufe (Kammergesetz) Handlungsrichtlinien für Reihenuntersuchungen des ÖGD in Kindertageseinrichtungen und deren Folgen Zusammenarbeitsklausel für Hebammen und Entbindungspfleger Definition der Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt im Schulgesetz Ergänzung als 27 KJHG Frühe Hilfen Stichtagregelung im Berliner Meldegesetz über die Einladung von Kindern zur Durchführung des KiSchuG Gesundheitsamt 6
7 Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten meldet der Zentralen Stelle bei der Charité Universitätsmedizin Berlin Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Personensorgeberechtigte (Vor- und Familiennamen, Anschrift), gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, Eintritt des jeweiligen Ereignisses nach Spalte 5, Einladung von Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres zur Durchführung von Maßnahmen nach dem Berliner Kinderschutzgesetz jeweils zu folgenden Stichtagen: 60. Lebenstag 152. Lebenstag 274. Lebenstag 609. Lebenstag Lebenstag Lebenstag Lebenstag Gesundheitsamt 7
8 Zentrale Stelle Zuständig für Einladungswesen und Rückmeldeverfahren, sowie die Erhebung und Verwaltung der Datensätze Screening-Identitätsnummer Hier willigen die Eltern in die Durchführung des Neugeborenenstoffwechselund Hörscreening schriftlich ein und werden gleichzeitig über das Einladewesen und dessen Rückmeldeverfahren informiert (BegleitAG zur Implementierung des Gesetzes)) Vertrauensstelle Nutzung von gemeinsamer Screening ID für beide Anliegen
9 Kindeswo hlgefährd ung zieht Meldung beim Jugenda mt nach sich LABO Gesundheitsamt 9
10 Einrichtung einer Zentralen Stelle bei der Charité Universitätsmedizin Berlin Verfahrensabläufe zum Einladungswesen und Rückmeldeverfahren - Regelmäßige Datenübermittlung aus dem Melderegister des Landes Ermittlung der nicht untersuchten Kinder und Einladung der Personensorgeberechtigten Kontaktaufnahme/Hausbesuchsanmeldung bei den Personensorgeberechtigten des nicht untersuchten Kindes durch die sozialpädagogischen Dienste der KJGD s Motivation der Personensorgeberechtigten Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder zu nutzen Meldungen an das Jugendamt bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung (Verweigerung der gesundheitlichen Sorge ist nur ein Indikator) Gesundheitsamt 10
11 ändert gleichzeitig mehrere Gesetze, bisweilen auch unterschiedlicher Zielrichtung, um Inhalte besser zu vereinen. Unterschiedliche Bereiche sind durch Artikel voneinander abgehoben Artikel I, Gesetz zur Förderung der Gesundheit von Kindern und des Kinderschutzes (Berliner Kinderschutzgesetz KiSchuG) Artikel II, Änderung des Gesundheitsdienst Gesetzes Artikel III, Änderung des Berliner Kammergesetzes (Gesetz über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der Fassung vom 04. September 1978) Artikel IV, Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes Gesundheitsamt 11
12 Artikel V, Änderung des Gesetzes über die Ausübung des Berufs der Hebamme und des Entbindungspflegers Artikel VI, Änderung des Schulgesetzes Artikel VII, Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Artikel VIII, Änderung der Verordnung zur Durchführung des Meldegesetzes Artikel IX, Änderung der Verordnung über die Untersuchungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst in Kindertageseinrichtungen des Landes Berlin Artikel X, Inkrafttreten Gesundheitsamt 12
13 die Förderung der Gesundheit von Kindern, auch durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl und die Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung der Aufbau enger Kooperationen im Bereich Kinderschutz mit allen in Betracht kommenden staatlichen Einrichtungen und Stellen sowie Trägern von Einrichtungen und Diensten Gesundheitsamt 13
14 Frühe und rechtzeitige Beratung, Unterstützung, Hilfe und Leistung (Hinweise, Kontaktaufnahmen zu Anbietern möglicher Hilfen und Trägern oder das Erbringern infrage kommender Leistungen, Förderung durch das Land) Vernetzte Kooperationen (Rahmenvereinbarungen Senatsverwaltungen GUV / BWF, Aufbau und Steuerung durch örtliche Träger der Jugendhilfe, Kooperationsvereinbarungen durch die Bezirke) Lokale Netzwerke (Kooperationsvereinbarungen mit Kliniken, Runde Tische Kinderschutz - Gesundheit mit Akteuren Gesundheit unter Einbeziehung der Kinderschutzkoordination Jug, Abstimmungsverfahren mit der örtlichen Jugendhilfe) Gesundheitsamt 14
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