Kirschessigfliege Drosophila suzukii / Allgemeine Sonderbewilligung

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und Gesundheitsdirektion Kanton Basel-Landschaft Volkswirtschafts- Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Ebenrainweg 27, 4450 Sissach Telefon 061 552 21 21 Telefax 061 552 21 25 Spezialkulturen / Direktzahlungen A. Buser 061 552 21 29 A. Gruber 061 552 21 80 M. Linemann 061 552 21 28 e-mail andreas.gruber@bl.ch An die Produzenten von Obst, Beeren und Weintrauben Sissach 15. August 2014 AB/ML/AG Kirschessigfliege Drosophila suzukii / Allgemeine Sonderbewilligung Sehr geehrte Landwirtinnen, sehr geehrte Landwirte Die Situation rund um die Problematik der Kirschessigfliege KEF verschärft sich. Um einen ev. nötigen Einsatz der mit Allgemeinverfügung des BLW zugelassenen Pflanzenschutzmittel unter OeLN-Bedingungen administrativ zu erleichtern, erteilt das Landw. Zentrum Ebenrain dazu eine allgemeine Sonderbewilligung mit der Auflage, den Einsatz zu melden. Aktueller Stand KEF / Empfehlung Die Fangzahlen in den Überwachungsfallen sind in den vergangenen zwei Wochen deutlich angestiegen. Wir befinden uns derzeit in der Phase der Massenvermehrung. Gefährdet sind derzeit insbesondere die Zwetschgenkulturen, der Beerenanbau und bald der Rebbau. Hygienemassnahmen wie das Entfernen befallener Früchte aus den Anlagen und deren sachgerechte Entsorgung bleiben die effizientesten Massnahmen zur Eindämmung der Massenvermehrung auf dem Betrieb. Erfahrungen aus verschiedenen Regionen der Schweiz bestätigen diese Praxis. Gemäss Allgemeinverfügung des BLW vom 31.3.2014 stehen befristet bis zum 31.10.2014 folgende Mittel zur Bekämpfung der Kirschessigfliege in Steinobst und in den Reben zur Verfügung: Steinobst und Reben: Audienz (1 Woche Wartefrist) Bio und IP Steinobst und Reben: Parexan N und Pyrethrum FS (je 3 Tage Wartefrist) Bio und IP Nur Steinobst: Gazelle und Alanto (2 Wochen Wartefrist) beide nur IP Für das Beerenobst gelten die Mittel und Auflagen wie im Anhang beschrieben "Aktuelle Lage der Drosophila suzukii im August 2014". Da die Früchte erst kurz vor der Ernte für die Kirschessigfliege am attraktivsten werden, ist es wichtig, dass der spezifische Einsatz von Insektiziden gegen die Kirschessigfliege nur im Notfall und als allerletzte Massnahme in Betracht gezogen wird. Präventive Behandlungen sind sinnlos und sollen vermieden werden. Chemische KEF-Behandlungen sind nur bei nachweislicher Präsenz des Schädlings in der Anlage und bei Fruchtbefall in Betracht zu ziehen. Gesicherte Praxiserfahrungen mit oben genannten Mitteln gegen die Kirschessigfliege liegen bisher keine vor. Die Auflagen und Wartefristen sind unbedingt zu beachten! Beachten Sie auch die Gefahr von Mehrfachrückständen in den Zwetschgen und Beeren.

2 OeLN - Allgemeine Sonderbewilligung Das Bundesamt für Landwirtschaft hat mit der Allgemeinverfügung über die Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels in besonderen Fällen einige Mittel bis am 31. Oktober 2014 für einen beschränkten Einsatz bewilligt. Dabei gilt es folgendes zu beachten: Der Einsatz ist nur bei nachweislichem Auftreten erlaubt. Die Auflagen gemäss Allgemeinverfügung sind zu beachten (Konzentration, Bienengefährlichkeit, Abstände Gewässer etc.). Die Behandlung ist im Feldkalender einzutragen. Die Behandlung ist innert einer Woche mit folgenden Angaben zu melden: o Adresse Bewirtschafter o Pflanzenschutzmittel o Kultur, Parzelle und Nummer, Fläche o Datum der Behandlung Schicken Sie die Meldung bitte direkt per Mail an: andreas.gruber@bl.ch Wir wünschen Ihnen, dass Sie ihre Kulturen möglichst gesund einer Ernte zuführen können. Freundliche Grüsse Landw. Zentrum Ebenrain A. Buser / M. Linemann / A. Gruber Anlagen Mail: - Allgemeinverfügung des BLW - Obst Rebbau Pflanzenschutzmittelmitteilung 17/14 - "Vorschlag für eine Pflanzenschutzstrategie im Weinbau" - Beerenobst: "Aktuelle Lage der Drosophila suzukii im August 2014" 15.08.2014, U:\Daten\Pflanzenschutzdienst\Drosophila suzukii\2014\sonderbewilligung KEF\Sonderbewilligung DS 15-8-14.doc

Drosophila suzukii Vorschlag für eine Pflanzenschutzstrategie im Weinbau August 2014 Autoren Christian Linder, Patrik Kehrli, Stefan Kuske Agroscope IPB christian.linder@agroscope.admin.ch / stefan.kuske@agroscope.admin.ch Inhaltsverzeichnis Vorschlag für eine Pflanzenschutzstrategie im Weinbau 1 Inhaltsverzeichnis 1 Überlegungen zu Drosophila suzukii im Weinbau 2 Fallenfänge und Identifikation 2 Prophylaktische Massnahmen 3 Insektizidbehandlungen 3 Strategie 2014 4

Überlegungen zu Drosophila suzukii im Weinbau Nach dem milden Winter 2013-2014, der frühen Pflanzenentwicklung, günstigen Witterungsbedingungen und der hohen Verfügbarkeit attraktiver Früchte und Beeren, ist die Population von D. suzukii diese Saison besonders hoch. Erstmals wurden wirtschaftliche Schäden verbreitet in Süss- und Sauerkirschen festgestellt und aktuell auch aus Zwetschgen- und Pflaumenanlagen gemeldet. Weiterhin sind auch alle Beerenkulturen stark gefährdet. Aus dem Rebbau werden ebenfalls bereits aus verschiedenen Gebieten Fänge auf tiefem Niveau gemeldet. Die aktuellen Fangzahlen in den verschiedenen Kulturen können weiterhin auf der Internetseite www.drosophilasuzukii.agroscope.ch unter Aktuell > Monitoring 2014 D. suzukii eingesehen werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich unsere Hauptrebsorten für die Entwicklung der Kirschessigfliege nicht speziell eignen. So kann sich das Insekt nur in weichen und erntereifen Weinbeeren zu adulten Fliegen entwickeln. Eine vergleichbare Situation wie wir sie derzeit in der Schweiz antreffen, konnte letztes Jahr in den USA festgestellt werden: Grosse wirtschaftliche Schäden im Kirschenanbau führten in der gleichen Region anschliessend nicht zu speziellen Problemen im Weinbau. Dennoch muss angesichts des zu erwartenden sehr hohen Befallsdruckes in diesem Jahr auch mit einer erhöhten Gefährdung von Wein- und Tafeltrauben gerechnet werden. Es wird deshalb empfohlen, dass eine Überwachung des Schädlings auch im Rebbau unbedingt durchgeführt werden soll, um allenfalls geeignete Massnahmen ergreifen zu können (siehe unten) Fallenfänge und Identifikation Die Überwachung der Weinbaugebiete wird teilweise durch die kantonalen Pflanzenschutzdienste sichergestellt. Es wird aber dringend empfohlen, dass die Weinbauern auch selbst in Risikozonen weitere Fallen installieren (dünnhäutige, rote Sorten, Parzellen mit beschädigten Weinbeeren, Nähe zu Beerenkulturen und natürlichem Umland). Mit zunehmender Reife nimmt das Befallsrisiko zu, wobei Rotweinsorten scheinbar attraktiver sind. Anleitungen zur Überwachung mittels Fallen und Identifikation der Fliege sind übers Internet abrufbar unter : www.drosophilasuzukii.agroscope.ch Vor dem Einsatz einer allfälligen Bekämpfungsmassnahme muss 1. die Präsenz der Fliege in der Parzelle nachgewiesen werden 2. überprüft werden, ob in den Parzellen mit Fallenfängen befallene Trauben zu finden sind. Dazu soll a. eine Stichprobe von 50 gesunden Beeren entnommen werden b. diese Beeren auf ein Blech auslegen und tiefkühlen. Nach 2 Stunden sollten die Larven die Beeren verlassen haben und auf der Oberfläche zu beobachten sein oder die Beeren in einer Plastiktüte oder einem Gefrierbeutel (z.b. mit Zip-Verschluss) fest verschliessen und während 48h bei Raumtemperatur 20-25 C aufbewahren; anschliessend Beutel mit lauwarmem Wasser füllen und 2-3h stehen lassen; danach durch grobes Sieb in hellen Behälter abgiessen, um Beeren zu entfernen; Larven sinken auf den Grund des Behälters und können leicht gezählt werden. 2/4

Prophylaktische Massnahmen Um die Entwicklung von Essigfliegen in der Kultur zu vermeiden, wird empfohlen die Ertragsregulierung vor der Ernte frühzeitig (nicht zu nah an der Weinlese) durchzuführen. Die am Boden liegenden Trauben sollten idealerweise rasch gemulcht werden. Im Rahmen des Möglichen sollte ebenfalls vermieden werden, in noch nicht abgeernteten Weinbergen frischen Trester auszubringen. Für Kleinstparzellen und isolierte Lagen kann auch der Massenfang mit Fallen (wie für Beerenkulturen vorgeschlagen) ins Auge gefasst werden, wobei der Erfolg dieser Massnahme variabel erscheint und die Wirksamkeit nicht garantiert werden kann. Informationen hierzu sind auf der Internetseite abrufbar. Insektizidbehandlungen Grundsätzlich sollen Insektizide nur mit grösster Zurückhaltung eingesetzt werden. Neben der Rückstands- und Resistenzproblematik birgt der Insektizideinsatz auch Gefahren für Nützlinge und kann die öffentliche Wahrnehmung der landwirtschaftlichen Praxis negativ beeinflussen. Der Einsatz von Insektizidbehandlungen ist demnach nur gerechtfertigt bei starkem Befall welcher die Ernte gefährdet. Insektizide dürfen nur eingesetzt werden, wenn Fliegen in der betreffenden Parzelle nachgewiesen werden konnten und gleichzeitig Beeren befallen sind. Diese Bedingung ist Grundvoraussetzung für den Erhalt einer Sonderbewilligung zum Einsatz von Spinosad. Momentan ist noch keine Höchstkonzentration definiert. Präventive Insektizidanwendungen sind dringend zu unterlassen und können die Resistenzbildung begünstigen. Aktuell sind im Rebbau nur zwei Wirkstoffe mit Sonderbewilligung zugelassen (Tabelle 1). Diese sind nicht auf der von Agroscope veröffentlichten Liste der empfohlenen Pflanzenschutzmittel für den Rebbau. Für deren Einsatz im Rahmen der ÖLN Richtlinien und der Vitiswiss Zertifizierung bedarf es einer Sonderbewilligung durch die kantonalen Pflanzenschutzstellen. Die Wirkung dieser Produkte kann nicht garantiert werden. Jedes dieser Insektizide darf max. 4x angewendet werden und ist bei mehrmaliger Anwendung als mitteltoxisch bis toxisch für Raubmilben einzustufen. Die Mittel sind bienentoxisch. Für Spinosad gilt ein Gewässerabstand von 20 m. Produzenten sind verantwortlich für die Einhaltung der Höchstkonzentrationen bei der Vermarktung. Alle Auflagen der Sonderbewilligung sind einzuhalten. Sie können im Internet oder hier eingesehen werden: Sonderbewilligung D. suzukii 2014. Alle weiteren im Beeren- oder Obstbau zugelassenen Aktivsubstanzen sind für den Rebbau nicht bewilligt und dürfen aufgrund von Rückstandsrisiken und der Gefährdung von Nützlingen nicht eingesetzt werden. Tabelle 1 : Für den begrenzten Einsatz gegen D. suzukii zugelassene Insektizide im Rebbau: BBCH 83-89 0.015% (0.18 l/ha) Wartefrist: Spinosad Audienz 4 x max. / Jahr Traubenzone 7 Tage Parexan N BBCH 83-89 0.1% (1.6 l/ha) Wartefrist: Pyrethrine Pyrethrum FS 4 x max. / Jahr gesamtes Blattwerk 3 Tage 3/4

Strategie 2014 Die Bekämpfungsstrategie mit Insektiziden für das Jahr 2014 ist im nachfolgenden Schema erklärt. Sie basiert auf dem alternierenden Einsatz von Spinosad und Pyrethrinen und setzt regelmässige Kontrollen der Fallen und Befallskontrollen der Traubenbeeren voraus. Um das Rückstandsrisiko zu minimieren wird trotz Wartefrist von 7 Tagen für Spinosad dringend davon abgeraten dieses Produkt weniger als 14 Tage vor der Weinlese letztmals einzusetzen. Eine letzte Spritzung mit Pyrethrinen muss gut überlegt werden und sollte nur bei sehr starken Schäden durchgeführt werden. Im Rahmen des Möglichen ist es ratsam eher das Erntedatum leicht vorzuziehen, als noch die zusätzliche Spritzung mit 3-tägiger Wartefrist durchzuführen. Autoren Christian Linder, Patrik Kehrli, Stefan Kuske Agroscope IPB christian.linder@agroscope.admin.ch / stefan.kuske@agroscope.admin.ch 4/4