Gerhard Ott REFERAT 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz

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Transkript:

Stäube am Arbeitsplatz Gerhard Ott REFERAT 34 Chemikaliensicherheit, Technischer Arbeitsschutz

Überblick: Stäube am Arbeitsplatz: Unterteilung Die klassischen Staubfraktionen Fasern Nano- bzw. Ultrafeinstäube Folie 2, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Stäube am Arbeitsplatz: Unterteilung Im Arbeitsschutz werden mehrere Staubfraktionen unterschieden. Definition nach DIN EN 481: Festlegung von Konventionen von Partikelgrößenfraktionen zur Messung von Schwebstoffen am Arbeitsplatz : Einatembare Staubfraktion Alveolengängige Fraktion Thorakale, extrathorakale und tracheobronchiale Fraktion Weitere Staubarten: Fasern Ultrafeinstaub Folie 3, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Die klassischen Staubfraktionen Einatembare Staubfraktion (früher Gesamtstaub) : - der Massenanteil aller Schwebstoffe in der Luft, der durch Mund und Nase eingeatmet wird. - erfasst werden alle Partikel < 100 µm Alveolengängige Fraktion (Feinstaub): - der Massenanteil der eingeatmeten Partikel, der bis in die nicht-ciliierten Luftwege vordringt. - erfasst Partikel bis 10 µm Folie 4, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Die klassischen Staubfraktionen Folie 5, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Die klassischen Staubfraktionen Wirkung: - Staubwirkung im Atemtrakt - Inhaltsstoffe: toxisch, cmr - allergisierendes Potential Messung: - Verfahren im technischen Regelwerk festgelegt (TRGS 402) - Sammeln von Staub auf einem Filter - Gravimetrische Bestimmung Bewertung: Allgemeiner Staubgrenzwert Einzelgrenzwerte: Holzstaub (EG) Folie 6, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Die klassischen Staubfraktionen Allgemeiner Staubgrenzwert (TRGS 900) Alveolengängige Fraktion 3 mg/m³, Spitzenbegrenzung 2 (II) Einatembare Fraktion 10 mg/m³, Spitzenbegrenzung 2 (II) Geltungsbereich: Schwer- oder unlösliche Stäube, die nicht anderweitig reguliert sind Faserstäube, nicht krebserzeugend (z.b. Papierstaub) Gilt nicht für: lösliche Stäube, grobdisperse Partikelfraktion Lackaerosole ultrafeine Partikel Folie 7, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Fasern Definition (WHO): faserförmige Staubpartikel, Länge 5 µm Durchmesser < 3 µm, Verhältnis L:D 3:1 Wirkung: Langgestreckte Staubteilchen haben (bei hoher Biobeständigkeit) krebserzeugende Wirkung, Bsp.: Asbest, KMF Messung: Probenahme auf goldbedampfte Kernporenfilter, rasterelektronenmikrokopische Untersuchung nach VDI 3492/BGI 505-46 Bewertung: Grenzwerte, z.b. Asbest: 100.000 F/m³ (EG), 15.000 F/m³ bei Arbeiten mit geringer Exposition (TRGS 519) Keramische Mineralfasern: 500.000 F/m³ nicht canc. Fasern: Allgemeiner Staubgrenzwert Folie 8, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Nano- bzw. Ultrafeinstäube Definition (Konvention): Teilchen, deren Mobilitäts-Äquivalentdurchmesser kleiner 0,1 µm (100 nm) ist Unterscheidung zwischen Nanopartikeln (gezielt hergestellt) und sonstigen ultrafeinen Stäuben (natürlicher Ursprung, Abfallprodukt) Gefährdungen bei folgenden Tätigkeiten: - Herstellung/Umgang mit Nanopartikeln (Gasphase, Pulver) - Entsorgung bzw. Verarbeitung von Nanoprodukten - Arbeitsplätze, an denen ultrafeine Partikel durch ungewolltes Entstehen freigesetzt werden (Bsp.: Schweißrauche, Schleifprozesse, Laserbearbeitung, DME) Folie 9, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Nano- bzw. Ultrafeinstäube Erkenntnisse zur Exposition des Menschen (Zeit, Höhe) und daraus resultierenden Wirkungen fehlen weitestgehend. Wirkung: - Im Nano-Größenbereich ändern sich Stoffeigenschaften - Nanopartikel wirken stärker als größere Partikel (reaktive Oberfläche) - Aufnahme über den Atemtrakt, den Magen-Darm-Trakt und über die Haut - Verteilung im Körper über die Blutbahn - Oxidativer Stress, Entzündungen, Vernarbung, Zelltod, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,..??? - Wirkungsmechanismen weitgehend unbekannt Folie 10, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Nano- bzw. Ultrafeinstäube Messung: - Teilchenkonzentration statt Massenkonzentration - Erfassung der Anzahlkonzentration und der Größenverteilung im Bereich von 10 bis 600 nm: Kondensationspartikelzähler - VDI 3867: Partikelanzahlkonzentration/Anzahlgrößenverteilung in der Luft Bewertung: 3.500 3.000 - keine Regelungen, die sich speziell 2.500 auf Nanopartikel bzw. UFP beziehen 2.000 1.500 (auch für andere Länder nicht bekannt) - Allgemeiner Staubgrenzwert gilt nicht für Ultrafeinstaub Anzahl der Partikel pro cm³ [N/cm³] 1.000 500 0 11 13 16 19 23 27 32 39 47 56 68 83 101 124 153 191 241 307 397 521 692 931 Partikeldurchmesser [nm] Folie 11, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Nano- bzw. Ultrafeinstäube Entwicklung eines präventiven Arbeitsschutzes: Forschungsförderung (Basis: Teilchenkonzentration/Größenverteilung) Beobachtung des Krankheits-Geschehens Untersuchung der gesundheitlichen Auswirkungen und Ableitung von Vorsorgewerten (Risikobewertung) Epidemiologischen Untersuchungen im Arbeits- und Umweltbereich Information der Beschäftigten über Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen Schutzkonzeption für Tätigkeiten mit synthetischen Nanopartikeln Regulative Maßnahmen und mögliche Grenzwertsetzungen weitere Erkenntnisse erforderlich: Anwendung und Vorkommen von Nanopartikeln, Teilchenkonzentration und Teilchengrößenverteilung, toxikologisch relevante Teilchenfraktion, Epidemiologie und Wirkmechanismus (abhängig von stofflicher Zusammensetzung, Form, Oberfläche) Folie 12, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Schutzmaßnahmen (Minimierung der Exposition) Technische Schutzmaßnahmen geschlossene Systeme/Einhausungen oder Absaugung am Entstehungsort Organisatorische Schutzmaßnahmen deutliche Abgrenzung bzw. Kennzeichnung der Arbeitsbereiche Persönliche Schutzmaßnahmen Verwendung von handelsüblichen Staubschutzmasken (FFP1, FFP2, FFP3) bzw. Schutzanzügen (Wartungsarbeiten / Störfälle) Auch für Nano-/Ultrafeinstaub Rückhalt von bis zu ca. 99 % für FFP3-Staubschutzmasken (BGIA) Einsatz nicht staubender Produkte (Pasten, Granulat) Folie 13, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben

Vielen Dank für Ihr Interesse! Folie 14, 30.09.2008 Lärm, Vibrationen und Stäube in Betrieben