Felix-Klein-Gymnasium Göttingen

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Transkript:

Felix-Klein-Gymnasium Göttingen Die Qualifikationsphase Jahrgangsstufen 11+12 Abitur 2019

Allgemeine Hinweise zur Qualifikationsphase > Kursunterricht Der Unterricht in den letzten beiden Jahren des Gymnasiums wird nicht im Klassenverband, sondern in Kursen erteilt. Die Kurse bzw. Unterrichtsfächer stellt sich jede Schülerin bzw. jeder Schüler nach bestimmten Vorgaben selbst zusammen. > Leistungsbewertung In der Qualifikationsphase werden die Schülerleistungen nach folgendem Punktesystem beurteilt, das auch die Tendenzen der Notenstufen berücksichtigt: 1+ 1 1-2+ 2 2-3+ 3 3-4+ 4 4-5+ 5 5-6 15 14 13 12 11 10 09 08 07 06 05 04 03 02 01 0 Die Beurteilung erfolgt halbjahresweise. Die während der während der 4 Semester der Qualifikationsphase erworbenen Halbjahresergebnisse fließen in die Gesamtqualifikation ein. > Fächer und Aufgabenfelder Zum besseren Verständnis hier einige Vorbemerkungen zu Fächer- und Kursbezeichnungen sowie zu den Aufgabenfeldern: Kernfächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik Prüfungsfächer Alle Schülerinnen und Schüler müssen 5 Prüfungsfächer wählen, in denen sie die Abiturprüfung ablegen möchten. (P1, P2,, P4, P5) Schwerpunktfächer Ergänzungsfächer Wahlfächer Jede Schülerin bzw. jeder Schüler muss einen Schwerpunkt wählen; zu jedem Schwerpunkt gehören 2 Schwerpunktfächer. Fächer, die gewählt werden müssen, um die Belegungsverpflichtungen zu erfüllen (zwei - vierstündig) Fächer, die zusätzlich gewählt werden können (zwei- vierstündig) EA-Fächer Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (P1, P2, ) GA-Fächer Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (P4, P5 sowie weitere Kurse)

Aufgabenfelder A Deutsch Englisch Französisch Latein Spanisch Chinesisch (am HG)* Italienisch (am HG)* Russisch (am MPG)* Kunst Musik Darstellendes Spiel B C Geschichte Politik-Wirtschaft Erdkunde Pädagogik (an der IGS)* Religion Philosophie Werte und Normen Mathematik Naturwissenschaften: Biologie Chemie Physik Informatik Seminarfach** Sport * wählbar, falls auch schon in der Einführungsphase belegt ** Das Seminarfach ist keinem der klassischen Unterrichtsfächer zuzuordnen. In diesem Unterrichtsfach werden allgemeine Arbeitsmethoden, Präsentationsverfahren u.ä. vermittelt. Im zweiten Semester muss im Seminarfach eine Facharbeit geschrieben werden. Der Unterricht wird von der Tutorin bzw. dem Tutor erteilt. > Pflichtstundenzahl Die Schülerinnen und Schüler, die nach 12 Schuljahren die Abiturprüfung ablegen werden, haben im Halbjahresdurchschnitt 34 Wochenstunden zu belegen.

Schwerpunkte Der Unterricht in der Qualifikationsphase ist in fachbezogenen Schwerpunkten organisiert, unter denen die Schülerinnen und Schüler einen zu wählen haben. Es gibt folgende Schwerpunkte: den sprachlichen Schwerpunkt den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt den musisch-künstlerischen Schwerpunkt den gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt den sportlichen Schwerpunkt In jedem Schwerpunkt sind zwei Schwerpunktfächer zu wählen: Schwerpunktfach 1 Schwerpunktfach 2 Sprachlicher Schwerpunkt fortgeführte Fremdsprache 1 fortgeführte Fremdsprache 2 Deutsch Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt Musisch-künstlerischer Schwerpunkt Gesellschaftswissenschaftl. Schwerpunkt Naturwissenschaft 1 Mathematik Musik Kunst Geschichte Naturwissenschaft 2 Mathematik Informatik Deutsch Mathematik Politik-Wirtschaft Erdkunde Religion Philosophie Sportlicher Schwerpunkt Sport Naturwissenschaft Vorschriften für die Wahl der Prüfungsfächer Grundsätzlich können nur Fächer als Prüfungsfächer gewählt werden, die während der Einführungsphase mindestens ein halbes Jahr belegt wurden. Fremdsprachen müssen durchgehend belegt worden sein. Die gewählten Schwerpunktfächer sind automatisch die Prüfungsfächer P1 und P2 (Ausnahme: Schwerpunktfach 2 des gesellschaftlichen Schwerpunktes = ). Mit den Prüfungsfächern müssen die drei Aufgabenfelder A, B, C und zwei der drei Kernfächer abgedeckt sein.

Für die verschiedenen Schwerpunkte bedeutet dies: 1. Sprachlicher Schwerpunkt P1 fortgef. FS 1 P2 fortgef. FS 2 Deutsch EA-Fach -P5 1 Fach aus B und 1 Fach aus C 2. Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt P1 Naturwissenschaft 1 od. Mathematik P2 Naturwissenschaft 2 od. Mathematik od. Informatik EA-Fach -P5 1 Fach aus A und 1 Fach aus B 3. Musisch-künstlerischer Schwerpunkt P1 Musik Kunst P2 Deutsch Mathematik EA-Fach -P5 1 Fach aus B und 1 Fach aus C (falls P2 De) 4. Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt P1 P2 Geschichte Deutsch fortgef. FS Mathematik Naturwissenschaft Politik-Wirtschaft Erdkunde Religion Philosophie 1 Fach aus A und 1 Fach aus C 5. Sportlicher Schwerpunkt P1 P2 -P5 Sport (5 Std.) Naturwissenschaft EA-Fach 1 Fach aus A und 1 Fach aus B

Sonderregelungen zur Prüfungskurswahl Fremdsprache Sport Eine Wahlsprache aus der Sek.I kann nur dann als P1, P2 gewählt werden, wenn ausreichende Noten am Ende der Einführungsphase und des Jahrgangs davor erzielt wurden. Sport kann nur bei Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung als Prüfungsfach (P1) gewählt werden. Eine in der Einführungsphase neu begonnene Fremdsprache kann nur als P4 P5 gewählt werden und nur dann, wenn eine mindestens ausreichende Note am Ende der Einführungsphase erreicht wurde. Bei Überspringen der Einführungsphase kann nur eine solche Fremdsprache als P1, P2 gewählt werden, die mindestens 4 Jahre in der Sek.I betrieben wurde. Hinweise zur Wertung der Prüfungsfächer im Abitur Die erzielten Punkte der vier Halbjahre der Qualifikationsphase in P1, P2 und werden doppelt gewertet, alle anderen Halbjahresergebnisse einfach. In der Abiturprüfung werden die Prüfungsergebnisse der fünf Prüfungsfächer vierfach gewertet. Belegungsverpflichtungen > allgemein Fach Halbjahre Wochenstunden Deutsch 4 4 eine Fremdsprache** 4 4 Ku Mu DS 2 2 Geschichte 2 2 Politik-Wirtschaft* 2 2 Re Pl WN 4 2 Mathematik 4 4 eine Naturwissenschaft 4 4 Seminarfach 4 2 Sport 4 2 * Falls Erdkunde als Schwerpunktfach im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt gewählt wird, entfällt die Belegungsverpflichtung von 2 Halbjahren Politik-Wirtschaft. ** Eine Fremdsprache, die als Pflichtfremdsprache in der Einführungsphase neu begonnen wurde, muss 4 Halbjahre lang mit 4 Wochenstunden belegt werden.

> schwerpunktabhängig im sprachlichen Schwerpunkt weitere Fremdsprache 4 Hj. 4 Std. im naturwissenschaftlichen Schwerpunkt weitere Naturwissenschaft (ersetzbar durch Informatik) im musisch-künstlerischen Schwerpunkt Ku Mu DS (neben Ku Mu als P1) 4 Hj. 4 Std. 2 Hj. 2 Std. im gesellschaftswissenschaftlichen und sportlichen Schwerpunkt weitere Fremdsprache weitere Naturwissenschaft (ersetzbar durch Informatik) Zulassung zum Abitur 2 Hj. 4 Std. Es muss nachgewiesen werden, dass alle verpflichtenden Halbjahresergebnisse (HjE) erreicht wurden. Dabei sind mindestens 32 Halbjahresergebnisse (HjE) in die Gesamtqualifikation einzubringen, auf Wunsch des Prüflings können jedoch weitere, maximal 36 HjE eingebracht werden. > Einbringungsverpflichtungen für die Gesamtqualifikation 32-36 HjE, darunter die 5 Prüfungsfächer mit je 4 HjE Schwerpunkte sprachl. naturw. gesellsch. mus.-kün. sportl. Deutsch 4 4 4 4 4 Fremdsprache** 4 4 4 4 4 Musik / Kunst / Darst. Spiel 2 2 2 2 Politik-Wirtschaft 2 2 2* 2 2 Geschichte 2 2 4 2 2 Religion / WN / Philosophie 2 2 2 2 2 Prüfungsfach aus B + 2 + 2 + 2 + 2 + 2 Mathematik 4 4 4 4 4 Naturwissenschaft 4 4 4 4 4 Seminarfach 2 2 2 2 2 Musik bzw. Kunst 4 Kunst bzw. Musik bzw. DS 2 weitere Fremdsprache 4 weitere Naturwissenschaft 4 weitere FS bzw. weitere NW 2 2 Prüfungsfach Sport 4 Summe der HjE 32 32 32 32 34 Weitere mögliche HjE (z.b. P-Fach, Re/WN/Pl, SF, Sp, Ek, FS, NW, Ku, Mu, DS, Ge, PW, Chor, Orchester) bis zu 4 bis zu 4 bis zu 4 bis zu 4 bis zu 2 HjE insgesamt 32-36 32-36 32-36 32-36 34-36

* Falls Erdkunde als Schwerpunktfach im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt gewählt wird, entfällt die Einbringungsverpflichtung von 2 Halbjahren Politik- Wirtschaft. ** Eine Fremdsprache, die als Pflichtfremdsprache in der Einführungsphase neu begonnen wurde, muss mit mindestens 2 von 4 Halbjahren in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Zu beachten ist, dass: - alle bewerteten Unterrichtsveranstaltungen themenverschieden sein müssen, - kein zu belegender bzw. einzubringender Kurs mit 0 Punkten bewertet wird, - eine gewisse Anzahl an Unterkursen (Kursen unter 05 Punkten) nicht überschritten wird, d.h. > nicht mehr als 3 Unterkurse in P1, P2 und sowie in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der eingebrachten Kurse > nicht mehr als 3 Unterkurse in allen übrigen einzubringenden Kursen, falls insgesamt 32, 33. 34 HjE eingebracht werden bzw. > nicht mehr als 4 Unterkurse in allen übrigen einzubringenden Kursen, falls insgesamt 35 36 HjE eingebracht werden, - in Sport (wenn nicht Prüfungsfach) nicht mehr als 3 HjE eingebracht werden können, - pro Fach nicht mehr als 4 HjE eingebracht werden können. Abiturprüfung Nach Abschluss des vierten Kurshalbjahres absolviert jede Schülerin bzw. jeder Schüler die fünf Prüfungsteile der Abiturprüfung: P1 P2 P4 P5 300-minütige schriftliche Abiturprüfung* 220-minütige schriftliche Abiturprüfung mündliche Abiturprüfung * Falls Sport Schwerpunktfach (P1) > 240-minütige schriftliche Abiturprüfung + sportpraktische Prüfung

Hinweise zur Wahl Endtermin der Wahl für die Qualifikationsphase ist der 13. Februar 2017! Vorgehensweise: 1. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler wählt zunächst einen Schwerpunkt und trägt in den Bogen mit den Belegungsverpflichtungen die zwei Schwerpunktfächer ein. 2. Dann wählt sie / er die weiteren drei Prüfungsfächer und trägt diese ebenfalls in den Vordruck ein. 3. Nun sind die Ergänzungsfächer, die im oberen Teil des Bogens als Prüfungsfächer eingetragen wurden, zu streichen und die verbleibenden Ergänzungsfächer einzutragen. 4. Falls damit die Belegungsverpflichtung von durchschnittlich 34 Wochenstunden noch nicht erfüllt ist, ist eine entsprechende Zahl von Wahlfächern zu belegen. 5. Zusätzliche Wahlfächer können, müssen aber nicht gewählt werden. 6. Die Angaben sind nun in den Wahlbogen zu übertragen. 7. Bis zum 13. Februar 2017 ist der Wahlbogen bei Frau Fiebig abzugeben, bitte über die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer! Weiterführende Hinweise Weitere Informationen zur gymnasialen Oberstufe finden Sie im Internet: Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) http://www.schure.de/22410/vo-go.htm Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) http://www.schure.de/22410/avogobak.htm Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich im R.124, außerdem telefonisch unter 0551-4002058 sowie per E-Mail unter gabriele.fiebig@fkggoettingen.de. Gabriele Fiebig