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Transkript:

Konditionenübersicht AZV-Transfers für Kommerzkunden Gültig ab 01.01.2015 1. EU-Standardüberweisungen (zu Inlandskonditionen) in das Ausland 1.1 Zahlungen (gem. EU-Verordnung 924/2009; ehem. 2560/01) Zahlungsausgang Zahlungsausgang Zuschlag für Eilüberweisung Kundenbeauftragung durch / über beleghaft, zu Lasten des EUR-Kontos elektronisch zu Lasten des EUR-Kontos (mittels e-banking per Internet, e-banking per Telebanking/MBS oder Datenträger) beleghaft zu Lasten des EUR-Kontos, wie oben, jedoch zusätzlich elektronisch zu Lasten des EUR-Kontos (mittels e-banking per Telebanking/MBS), wie oben, jedoch zusätzlich Kommerzkunden Gemäß Konditionen Zahlungsverkehr-Inland 1.1.1 Voraussetzungen für die Verrechnung von Inlandskonditionen: Zahlung in den EU-Raum 1, nach Island, Liechtenstein und Norwegen In Euro Angabe von korrektem BIC (korrekter S.W.I.F.T.-Adresse) der Empfängerbank Angabe der korrekten IBAN (International Bank Account No.) des Empfängers 1.1.2 Spesenoption Diese Zahlungen werden generell mit der Spesenoption Auftraggeber übernimmt durchgeführt, da die Gutschrift am Konto des Empfängers zu den jeweiligen Inlandskonditionen des Empfängerlandes erfolgt. Anders lautende Spesenoptionen sind für diese Zahlungen nicht möglich. Sollte die Spesenoption dennoch anders angegeben werden, fallen die e für Auslandsüberweisungen (siehe Punkt 2.) an. Hinweis: Folgende Länder haben den Euro (noch) nicht als Landeswährung eingeführt: Bulgarien, Dänemark, Großbritannien, Kroatien, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn. Der Euro ist für diese Länder eine Fremdwährung. Daher werden Zahlungen in Euro in diese Länder im jeweiligen Land mit den en des Auslandszahlungsverkehrs verrechnet. Sie können zwar eine EU-Standardüberweisung in ein Land außerhalb der Euro-Zone zu den günstigen Inlandskonditionen beauftragen, die Banken im Empfängerland der Zahlung verrechnen jedoch die teureren Auslandsentgelte. 1 EU-Raum: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Österreich Seite 1 von 9

2. Andere Zahlungen in das Ausland 2.1 Überweisungen 2.1.1 Zahlungen in Euro in Länder innerhalb der Währungsunion2 Kontoinhaber übernimmt und Empfängerentgelt bis EUR 12.500,--/Gegenwert 8,00 16,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 25,00 45,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 70,00 95,00 3 2.1.2 Zahlungen in den sonstigen EWR-Raum 4 (ohne Währungsunion) und die Schweiz in Euro (EUR). Zahlungen in den sonstigen EWR-Raum (ohne Währungsunion) und die Schweiz sowie Zahlungen nach Australien, Hongkong, Japan, Kanada, Marokko, Neuseeland, Südafrika, Thailand, Tunesien und USA in der Währung des Empfängerlandes Kontoinhaber übernimmt und Empfängerentgelt 3 bis EUR 12.500,--/Gegenwert 12,00 23,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 40,00 65,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 100,00 140,00 2.1.3 Alle anderen Zahlungen Kontoinhaber übernimmt und Empfängerentgelt 3 bis EUR 12.500,--/Gegenwert 20,00 38,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 50,00 75,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 150,00 205,00 2.1.4 Spesenoption bei Zahlungen innerhalb des EWR-Raumes gemäß Zahlungsdienstegesetz Erfolgt bei Zahlungen innerhalb des EWR-Raumes 4 keine Währungsumrechnung, so übernehmen jeweils Auftraggeber und Empfänger die eigenen Inlandsspesen der Überweisung. Anders lautende Spesenoptionen sind in diesem Fall nicht möglich und werden von der auf Spesenteilung abgeändert. 2 Länder der Währungsunion: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Zypern, Österreich 3 Bei Anwendung der Spesenvariante " Kontoinhaber übernimmt und Empfängerentgelt" behalten wir uns vor, den Kontoinhaber nachträglich zu belasten, falls das von der Auslandsbank verrechnete Empfängerentgelt höher ist, als die von der verrechnete Pauschale. 4 EWR-Raum = Länder der Währungsunion sowie Bulgarien, Tschechische Rep., Dänemark, Großbritannien, Ungarn, Polen, Rumänien, Schweden, Norwegen, Island, Liechtenstein, Kroatien Seite 2 von 9

2.2 Barauszahlungen über EUROGIRO ( plus Empfängerentgelt) bis zu einem Betrag von max. EUR 12.500,--/Gegenwert unter Beachtung der max. zulässigen Höchstbeträge im Ausland laut Aufstellung, NUR in folgende Länder und Währungen möglich, siehe 2.2.1) In alle unten angeführte Länder 2.2.1 Höchstbeträge für Barauszahlungen: Albanien: EUR 2.500,-- Bosnien: EUR 5.000,-- Brasilien: EUR 3.000,-- Deutschland EUR 5.000,-- Frankreich EUR 3.500,-- Griechenland EUR 2.500,-- Italien: EUR 2.300,-- Japan: JPY 600.000,-- Kroatien: EUR 3.633,-- Liechtenstein CHF 10.000,-- Portugal: EUR 2.500,-- Rumänien: EUR 550,-- EUR 6.000,-- San Marino EUR 2.500,-- Schweiz: CHF 10.000,-- Serbien: EUR 12.500,-- (ab 1.7.2014) EUR 6.000,-- Slowakei: EUR 12.500,-- Slowenien: EUR 3.633,-- Spanien: EUR 3.000,-- Togo: EUR 5.000,-- Tschechien EUR 2.500,-- Tunesien: TND 15.000,-- Türkei: EUR 3.633,-- Ungarn: EUR 5.000,-- pro Zahlung... EUR 13,00 NEU - ab 1.7.2014: Philippinen: EUR 5.000,-- Polen: EUR 5.000,-- pro Zahlung... EUR 5,00 2.2.2 Sonstiges Für Zahlungen bei denen die Kontoverbindung des Empfängers unbekannt ist, wird bis zu den angegebenen Höchstbeträgen seitens der eine Barauszahlung, die spesenfrei an den Empfänger ausgezahlt wird, veranlasst. Bei Überschreitung der Höchstbeträge bzw. in jene Länder in denen eine Barauszahlung nicht möglich ist, wird ein Verrechnungsscheck, der nur einem Konto gutgeschrieben werden kann, an den Empfänger versandt. In diesem Fall sind mit den angeführten en nur die e abgedeckt. Etwaige im Ausland anfallende e für die Gutschrift des Verrechnungsschecks sind vom Empfänger zu bezahlen. 2.3 Scheckausstellungen Ausstellung/Versand eines Schecks durch den Kontoinhaber oder die 5 bis EUR 12.500,--/Gegenwert 13,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 40,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 85,00 2.4 Diverse Zuschläge/Abschläge Dringende Zahlungen zugunsten eines Kontos (inkl. Target)... plus EUR 15,00 Elektronische Anlieferung (mittels e-banking per Internet, Telebanking/MBS, Datenträger) oder Auftragsdurchführung mittels Dauer- oder Abschöpfungsauftrag... minus EUR 1,00 5 Die e werden dem Scheckaussteller bzw. Auftraggeber verrechnet. Das Empfängerentgelt kann nicht vom Auftraggeber übernommen werden. Eventuell anfallende fremde e werden gesondert in Rechnung gestellt. Seite 3 von 9

3. EU-Standardüberweisungen (zu Inlandskonditionen) aus dem Ausland 3.1 Kontogutschriften (gem. EU-Verordnung 924/2009; ehem. 2560/01) Zahlungseingang zu Gunsten EUR-Konto Kommerzkunden Gemäß Konditionen Zahlungsverkehr-Inland 3.1.1 Voraussetzungen für die Verrechnung von Inlandskonditionen: Zahlung aus dem EU-Raum, Island, Liechtenstein und Norwegen In Euro Angabe von korrektem BIC (korrekter S.W.I.F.T.-Adresse) der Empfängerbank Angabe der korrekten IBAN (International Bank Account No.) des Empfängers 3.1.2 Spesenoption Diese Zahlungen werden generell mit der Spesenoption Empfänger übernimmt durchgeführt. Die Gutschrift am Konto des Empfängers erfolgt zu den Inlandskonditionen. Anders lautende Spesenoptionen sind für diese Zahlungen nicht möglich. Sollte die Spesenoption dennoch anders angegeben werden, fallen die e für Auslandsüberweisungen (siehe Punkt 4.) an. 4. Andere Zahlungen aus dem Ausland 4.1 Kontogutschriften 4.1.1 Zahlungseingänge in Euro bis EUR 12.500,--/Gegenwert 5,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 12,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 20,00 4.1.2 Zahlungseingänge in EWR-Währungen und Schweizer Franken (CHF) bis EUR 12.500,--/Gegenwert 8,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 15,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 25,00 4.1.3 Zahlungseingänge in anderen Währungen bis EUR 12.500,--/Gegenwert 12,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 20,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 30,00 Seite 4 von 9

4.2 Barauszahlungen (bis max. EUR 12.500,--) in der Filiale (Auszahlung in EUR) Zuschlag zu den unter Punkt 4.1 angeführten en... plus EUR 3,00 4.3 Scheckeinreichungen 6 4.3.1 Scheckeinreichungen in Euro 7 pro Scheck bis EUR 12.500,--/Gegenwert 11,50 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 15,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 25,00 4.3.2 Scheckeinreichungen in anderen Währungen 8 7 pro Scheck bis EUR 12.500,--/Gegenwert 16,00 bis EUR 50.000,--/Gegenwert 20,00 über EUR 50.000,--/Gegenwert 30,00 6 Scheckgutschriften bleiben 28 Kalendertage ab Buchungsdatum am Konto gesperrt. Scheckgutschriften Eingang vorbehalten erfolgen gemäß Z 41 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Das bedeutet, daß die berechtigt ist eine Rückbelastung der Eingang vorbehalten Gutschrift vorzunehmen, falls die bezogene Bank den Scheck nicht bezahlt. Eine Rückbelastung kann auch nach Ablauf der 28 Tage Sperrfrist erfolgen. 7 Eventuell anfallende fremde e werden gesondert in Rechnung gestellt. Es können zusätzliche e bei Nicht-Einlösung entstehen, die dem Scheckeinreicher verrechnet werden. 8 Bei Scheckwährung USD und CAD wird ein Kursaufschlag von 0,005 zusätzlich berechnet Seite 5 von 9

5. Zahlungen innerhalb Österreichs 5.1 Überweisungen an Inlandsbanken zu Lasten von Konten in EUR... Inlandskonditionen in EWR-Währungen und CHF... siehe Punkt 2.1.2 in anderen Währungen... siehe Punkt 2.1.3 5.2 Überweisungen von Inlandsbanken zu Gunsten von Konten in EUR... Inlandskonditionen in EWR-Währungen und CHF... siehe Punkt 4.1.2 in anderen Währungen... siehe Punkt 4.1.3 5.3 Eigenüberträge innerhalb *) in EUR, EWR-Währungen, CHF und USD bzw. von/auf FW-Konten in diesen Währungen... franko in anderen Währungen bzw. von/auf FW-Konten in diesen Währungen... EUR 6,00 5.4 Überweisungen innerhalb *) in EUR... Inlandskonditionen in EWR-Währungen, CHF und USD bzw. von/auf FW-Konten in diesen Währungen...... EUR 6,00 in anderen Währungen bzw. von/auf FW-Konten in diesen Währungen... EUR 10,00 Die e werden in der Regel mit dem Auftraggeber verrechnet. 5.5 Barabhebungen von Fremdwährungskonten in EUR... EUR 9,00 in Kontowährung... 3 % Perte mind. EUR 3,50 5.6 Bareinzahlungen auf Fremdwährungskonten in EUR... EUR 9,00 in Kontowährung... 3 % Perte mind. EUR 3,50 *) Für dringende Überweisungen zu Lasten von Fremdwährungskonten... plus EUR 15,00 Seite 6 von 9

6. Besondere e Die nachstehend angeführten e für Reklamationen werden nur dann verrechnet, wenn der Zahlungsauftrag von der ordnungsgemäß verarbeitet wurde bzw. kein Verschulden unsererseits vorliegt. Eventuell anfallende e anderer Banken werden dem Reklamanten weiterverrechnet. 6.1 Vollreklamation Die Reklamation wird von der bis zur vollständigen Erledigung abgewickelt. Nachforschung / Empfangsbestreitung / Anforderung von näheren Daten 6.2 Diverse e Ausland-Daueraufträge bzw. Überweisungsaufträge die mangels Deckung oder Unterschrift nicht durchgeführt werden konnten Kommerzkunden... EUR 7,55 Auftragsretournierung bzw. telefonische Abklärung aufgrund ungenügender Empfängerangaben... EUR 4,00 Schecksperre / in Verlust geratene Schecks Rückprovision für unbezahlt retournierte Schecks/Stück... EUR 30,00 Rückleitungen von der Empfängerbank - zugunsten einem Konto... EUR 30,00 - Baranweisung an eine österreichische Adresse... EUR 33,00 Zahlungswiderruf / Storno Auftragsabänderung / Valutakorrektur Belegkopie bzw. Kontoauszugsduplikat / Stück... EUR 5,40 Zahlung liegt länger als 6 Monate zurück. / Stunde... EUR 62,00 Kopie SWIFT bzw. Eurogiro Auftrag / Stück... EUR 15,00 Einzahlungs-, Durchführungs- bzw. Gutschriftsbestätigung / Stück Telefonisches Aviso... EUR 30,00 Besonderer Arbeitsaufwand / Stunde... EUR 62,00 7. Allgemeine Informationen 7.1 Allgemeines zu Zahlungen in das Ausland Zahlungen in das Ausland, die zu Inlandskonditionen durchgeführt werden sollen, müssen laut EU-Verordnung 924/2009 (ehem. 2560/01) standardisiert sein (wie in Punkt 1.1 beschrieben). Für EU-Standardüberweisungen werden keine Sonderbearbeitungen vorgenommen. Durch die Änderung der EU-Verordnung 924/2009 entfällt ab 2.4.2012 die Betragsgrenze EUR 50.000,- für EU-Standardüberweisungen. BIC (S.W.I.F.T.Adresse/Code) und IBAN International Bank Account Number Der BIC-Code ist die internationale Bankidentifikation, andere Bezeichnungen: S.W.I.F.T.Adresse oder S.W.I.F.T.-Code (8- oder 11-stellig) und weltweit gültig. Seite 7 von 9

Die IBAN ist die internationale Darstellung der Kontonummer und der Bankverbindung im EWR. Seit 2002 ist die Angabe der IBAN und S.W.I.F.T.Adresse für grenzüberschreitende Zahlungen vorgesehen. Mit der in der IBAN enthaltenen Prüfziffer ist es erstmals möglich, Zahlungsaufträge noch vor der Durchführung auf Richtigkeit der Kontonummer und Bankverbindung zu überprüfen. Dies stellt sicher, Fehlleitungen zu vermeiden. Die IBAN ist maximal 34 alphanumerische Zeichen lang, jedoch je Land von einheitlicher Stellenanzahl. In Österreich besteht die IBAN aus 20 Stellen. Die S.W.I.F.T.-Adresse ist bei Angabe der IBAN ebenfalls anzugeben. Aufbau der IBAN (anhand eines fiktiven Beispieles für Deutschland): IBAN: DE 89 37040044 0532013000 ISO Länder- Prüfziffer Bankleitzahl Kontonummer Kennzeichen Ohne Hinweis auf die Art der Spesenverrechnung bei Zahlungen zugunsten von Konten im Ausland, wird seit 1.7.2003 seitens der die Spesenvariante Kontoinhaber übernimmt BAWAG P.S.K. Empfänger übernimmt ausländische Bankspesen herangezogen. Die Auswahl der jeweiligen ausländischen Kooperationsbanken erfolgt durch die Das Konto wird mit dem Wertstellungsdatum des Bearbeitungstages belastet. Für die Umrechnung in Fremdwährung wird der Devisenverkaufskurs des Bearbeitungstages herangezogen. 7.1.1 Überweisungsdauer Es gelten die Ausführungsfristen gemäß ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz). Ab 01.01.2012: Zahlungen innerhalb des EWR-Raumes in Euro oder EWR-Währung werden dem Konto des Zahlungsdienstleisters des Empfängers (= Bank des Begünstigten) spätestens am Ende des nächsten dem Tag des Eingangszeitpunktes folgenden Geschäftstages gutgeschrieben. Für in Papierform ausgelöste Zahlungsvorgänge verlängert sich diese Frist um einen weiteren Geschäftstag. 7.1.2 Cut-off-Zeit Als Cut-off-Zeit wird das fixe Ende der Entgegennahme von Zahlungsaufträgen zur gleichtägigen Bearbeitung bezeichnet. Aufträge, die nach den unten angeführten Cut-off-Zeiten einlangen, werden am nächsten Geschäftstag bearbeitet (=Eingangszeitpunkt). Zahlungen zu Inlandskonditionen: - in EUR:... 15:00 Uhr an einem Geschäftstag Andere Zahlungen: Standard Zahlungen mit Priorität normal - in EUR:... 15:00 Uhr an einem Geschäftstag - in anderen Währungen:... 12:00 Uhr an einem Geschäftstag Dringende Zahlungen mit Priorität dringend - alle Währungen:... 15:00 Uhr an einem Geschäftstag Seite 8 von 9

7.2 Allgemeines zu Zahlungen aus dem Ausland Zahlungen aus dem Ausland, die zu Inlandskonditionen durchgeführt werden sollen, müssen laut EU-Verordnung 924/2009 (ehem. 2560/01) standardisiert sein (wie in Punkt 3.1 beschrieben). Für EU-Standardüberweisungen werden keine Sonderbearbeitungen vorgenommen. Durch die Änderung der EU-Verordnung 924/2009 entfällt ab 2.4.2012 die Betragsgrenze EUR 50.000,- für EU-Standardüberweisungen. Erhalten Sie Zahlungen aus dem Ausland, so informieren Sie den Auftraggeber im Ausland über Ihre IBAN und den BIC Ihrer Bank (BIC für BAWAG Konten = BAWAATWW / für P.S.K. Konten = OPSKATWW). Ihre Geschäftskorrespondenz (Briefpapier, Rechnungen) sollte bereits mit dem BIC und Ihrer IBAN versehen sein. Siehe bitte Erläuterungen zu BIC und IBAN in Punkt 7.1. Die International Bank Account Number (einschließlich BIC) ist seit 1.7.2002 auf den Kontoauszügen von Kontoinhabern angedruckt. Für die Umrechnung in die Kontowährung wird der Devisenankaufskurs des Bearbeitungstages herangezogen. Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt immer in der Währung, in der das Konto geführt wird. Die Gutschrift des Betrages auf einem Konto erfolgt bei Standardbuchung mit folgendem Wertstellungsdatum (=Valuta) nach Bereitstellung des Betrages durch die Kooperationsbank: Zugunsten von Konten in EUR geführt in Fremdwährung geführt Überweisungs- Währung Wertstellung für den Empfänger ( Kontoinhaber) Standard-Zahlung EUR Durchführungstag + 0 GT 9 Fremdwährung (gleiche) Fremdwährung in EWR-Währung (gleiche) Fremdwährung in Nicht-EWR-Währung (andere) Fremdwährung Durchführungstag + 2 GT Durchführungstag + 0 GT Durchführungstag + 1 GT Durchführungstag + 2 GT Für weitere Informationen steht Ihnen Ihre nächstgelegene Geschäftsstelle oder unsere Infostelle für den Auslandszahlungsverkehr unter der Tel.Nr. (+43) 05 99 05 DW 32986 gerne zur Verfügung. S.W.I.F.T. Adresse für BAWAG Konten: BAWAATWW S.W.I.F.T. Adresse für P.S.K. Konten: OPSKATWW Bankleitzahl (BLZ) für BAWAG Konten: 14000 Bankleitzahl (BLZ) für P.S.K. Konten: 60000 9 GT = Geschäftstag (Montag Freitag) Seite 9 von 9