Amt für Grundstücke und Gebäude Office des immeubles et des constructions Bau-, Verkehrs- Direction des travaux publics, und Energiedirektion des transports et de l énergie des Kantons Bern du canton de Berne Reiterstrasse 11 Telefon 031 633 34 11 3011 Bern Telefax 031 633 34 60 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Conférence de coordination des services de la construction et des immeubles des maîtres d ouvrage publics Conferenza di coordinamento degli organi della costruzione e degli immobili dei committenti pubblici Coordination Group for Construction and Property Services Bestellung von Werkleistungen Projektbezeichnung: Bezeichnung, Ort, Adresse Bauvorhaben BKP: Arbeitsgattung: Abteilung AGG: - Projektleitung AGG: Geschäft Nr. AGG: AGG-Code: Ausstelldatum: Gebäude Nr. AGG: BE_GID Exemplar Auftraggeber Vertrag Nr.: Vergabe Nr.: Exemplar Beauftragter Nachtrag Nr.: Vergabe Datum Exemplar Bauleitung Total Vergütung gemäss Ziffer 4 CHF 0.00 (exkl. MWST) CHF 0.00 (inkl. MWST) Teuerungsberechtigt: Nein Rabatt: 0.00% Skonto: 0.00% Bauherr: Adresse: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern Reiterstrasse 11, 3011 Bern bestellt bei Unternehmung: Adresse: Kontaktperson: Telefon: der Bank: E-Mail: IBAN: In Vertretung der Bauherrschaft Bauleitung:.. Adresse:... Kontaktperson:... folgende 1 Werkleistungen Der Bauherr erteilt der Unternehmung hiermit den Auftrag, am vorgenannten Projekt die Arbeiten gemäss diesem Vertrag und dem Angebot der Unternehmung vom..., bereinigt am... auszuführen. Leistungsbeschreibung: 2 Vertragsbestandteile und Rangfolge bei Widersprüchen Integrierte Bestandteile des Vertrages sind entsprechend ihrer Bedeutung in nachstehender Rangfolge: Die vorliegende Vertragsurkunde. Weitere Vertragsbestandteile (VB): Copyright 2016 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 1 von 5
VB 1 Die durch das Bauobjekt bedingten, besonderen Bestimmungen (Beilage...) VB 2 Ausschreibungsunterlagen, soweit sie den Inhalt des Werkvertrages betreffen, nämlich: VB 2.1 Das Leistungsverzeichnis oder der Baubeschrieb (Beilage...) VB 2.2 Die Pläne gemäss separatem Verzeichnis VB 3 Das Angebot des Unternehmers samt Beilagen (gemäss Art. 6 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 3 der Norm SIA 118 [2013]) vom.., bereinigt gemäss Protokoll vom.. (Beilage...) VB 4.1 Die Norm SIA 118 (2013) VB 4.2 Die übrigen für die vorliegenden Werkleistungen einschlägigen Normen des SIA, soweit sie den Stand der anerkannten Regeln der Baukunde im Zeitpunkt der Ausschreibung wiedergeben, insbesondere... (Beilage...) VB 4.3 Die weiteren Schweizer Normen anderer Fachverbände, soweit sie den Stand der anerkannten Regeln der Baukunde im Zeitpunkt der Ausschreibung wiedergeben (Beilage...) VB 5 RL Rechnungen (Beilage...) VB 6 FO Merkblatt für Ersteller von Bauwerksdokumentationen (Beilage...) VB 7... Soweit zwischen den hiervor aufgeführten Vertragsbestandteilen ein Widerspruch besteht, ist die vorgenannte Rangfolge für den Vorrang massgeblich. Besteht ein Vertragsbestandteil aus mehreren Dokumenten, geht bei Widersprüchen das zeitlich jüngere Dokument dem älteren vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beauftragten sowie seiner Subunternehmer und Lieferanten sind wegbedungen. 3 Fristen und Termine Für die Vertragserfüllung des Unternehmers gelten die folgenden Fristen bzw. Termine, bei deren Nichteinhaltung er ohne Weiteres in Verzug kommt, sofern der Bauherr seinen Pflichten und die Bauleitung den Pflichten nach Art. 94 der Norm SIA 118 (2013) nachgekommen sind: Start Bauarbeiten... Bauarbeiten abgeschlossen und übergeben... Abnahme / Betriebsbereitschaft /...... Dokumentation übergeben... Schlussrechnung gestellt......... 4 Vergütung Die Vergütung richtet sich nach dem bereinigten Angebot des Unternehmers CHF und beträgt exkl. MWST./.. Rabatt 0.00% CHF 0.00./.. Baunebenkosten 0.60% CHF 0.00./.. CHF Vergütung netto exkl. MWST und Skonto CHF 0.00./.. Skonto 0.00% CHF 0.00 Vergütung netto exkl. MWST (Rundungskorrektur: CHF ) CHF 0.00 MWST zum Satz von 8.00% CHF 0.00 Total Vergütung inkl. MWST (Rundungskorrektur: CHF ) CHF 0.00 Einheitspreis. Copyright 2016 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 2 von 5
Die Vergütung ist zahlbar innerhalb von 45 Tagen netto. Von jeder Zahlung, die der Bauherr innerhalb der Zahlungsfrist von 45 Tagen nach Eingang einer berechtigt und ordnungsgemäss gestellten Rechnung leistet, kann er den in Ziffer 4 vereinbarte Skonto abziehen. Schlussrechnungen werden innert 45 Tagen geprüft. Danach erhält die Unternehmung das Formular «Vertragsabrechnung» zur Prüfung. Dieses Formular muss unterschrieben und - sofern vereinbart - unter Beilage des Garantiescheins retourniert werden. Die Zahlung des Restbetrages erfolgt innert 30 Tagen. Rechnungsstellung Die Rechnungen sind zu adressieren an: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Abteilung Controlling, Finanzen und Prozesse Amt für Grundstücke und Gebäude [ des Projektleiters/Projektleiterin AGG] Reiterstrasse 11 3011 Bern Die Rechnungen sind im Doppel unter Angabe der Geschäfts Nr., AGG-Code, Projektbezeichnung und Vertrags-/Nachtrags Nr. gemäss Seite 1 dieses Vertrages, der MWST Nr. des Unternehmers und des Mehrwertsteuerbetrages, welcher separat auszuweisen ist, an die nachfolgende Adresse einzureichen: Zustelladresse Kontrollstelle eintragen 5 Vereinbarte Sicherheitsleistungen Der Unternehmer leistet dem Bauherrn folgende Sicherheiten: Für die Erfüllung des Vertrages: Leistungsgarantie gemäss Art. 111 OR im Betrag von CHF bis. Für Vorauszahlungen: Anzahlungsgarantie gemäss Art. 111 OR im Betrag von CHF bis 3 Monate nach erbrachter Leistung am Bau. für die Dauer ab Vertragsabschluss für die Dauer ab Vertragsabschluss Für die Haftung wegen Mängeln nach Art. 181 der Norm SIA 118 (2013), sofern die Totalsumme der vom Bauherrn zu leistenden Vergütung CHF 50'000 exkl. MWST übersteigt: Solidarbürgschaft gemäss Art. 496 OR im Betrag von CHF 10% der Abrechnungssumme inkl. MWST,. für die Dauer der Rügefrist (vergl. Punkt 7 Besondere Vereinbarungen) zu leisten. Gewährleistungsgarantie gemäss Art. 111 OR im Betrag von CHF ab der Abnahme für die Dauer von 2 Jahren. für 2 Jahre: % des Totals der vertraglichen Vergütung. Es werden keine Sicherheiten vereinbart. 6 Versicherungen Der Unternehmer erklärt, für die Dauer des Auftrages eine Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckung CHF 5 Mio.) abgeschlossen zu haben und die Versicherung während der Dauer des Auftrages aufrecht zu erhalten und die entsprechenden, gültigen Versicherungsnachweise dem Bauherrn auf Verlangen vorzulegen: Versicherungsgesellschaft:... Policen-Nr.:... 7 Besondere Vereinbarungen Copyright 2016 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 3 von 5
Rügefrist: In Abweichung von Art. 179 Ziff. 2 SIA Norm 118 muss die Rüge innert 60 Tagen erhoben werden. Präzisierung zu Art. 172 Ziff. 1 SIA Norm 118: Das Ende der Rügefrist wird ausdrücklich auf den DATUM festgesetzt. Vertreterbefugnis: Der Auftraggeber wird gemäss SIA 118, Art. 33 ff, durch die Bauleitung vertreten. Davon ausgenommen sind: - Bestellungsänderungen, die in terminlicher, qualitativer sowie finanzieller Hinsicht wesentlich sind. - Erklärungen über das Vorliegen von Mängeln im Zusammenhang mit Werkprüfungen, Teilabnahmen und Abnahmen. - Inanspruchnahme von Sicherheitsleistungen - Anerkennung der Schlussrechnung Die Anerkennung der Ausmasse und die Unterzeichnung der Regierapporte durch die Bauleitung stellen keine Schuldanerkennung des Auftraggebers dar. 8 Anwendbares Recht, Streitigkeiten und Gerichtsstand Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, abgeschlossen in Wien am 11.04.1980) werden wegbedungen. Allfällige Streitigkeiten zwischen den Parteien, welche nicht auf dem Verhandlungsweg geregelt werden können, unterstehen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Sitz des Bauherrn. 9 Änderung und Ausfertigung Ergänzungen und Änderungen dieser Bestellung sind nur gültig, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftlichkeitsvorbehaltes. Die vorliegende Bestellung wird zweifach ausgefertigt. Jede Partei erhält ein unterzeichnetes Exemplar. Copyright 2016 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 4 von 5
10 Unterschriften Bauherr: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern Bauleitung (zur Kenntnis) Bern / Ort / Unternehmung: Ort / / Copyright 2016 by KBOB KBOB-Dokument Nr. 35 Bestellung Werkleistungen / Auftragsbestätigung Seite 5 von 5