Prof. Dr. Matthias Hendler

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Transkript:

Aktienbasierte Vergütung

Überblick Ansatz Anteilsbasierte Vergütung durch Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anteilsbasierte Vergütung durch Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 2

Überblick Beispiele Wirtschaftlicher Gehalt und einige rechtliche Vorschriften Anwendungsbereich Terminologie Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 3

- Beispiele e.on veräußert 100.000 Optionen für 3 /Option. Diese berechtigen den Inhaber dazu, innerhalb der kommenden vier Jahre eine Aktie von e.on zu einem Preis von 110 zu erwerben. Wie ist dieser Sachverhalt bei Ausgabe der Optionen zu bilanzieren? Wie ist zu bilanzieren, wenn die Optionen ausgeübt werden? 4

- Beispiele Wie ist zu bilanzieren, wenn e.on mit dem Erlös aus der Veräußerung der Optionen einen externen Dienstleister (Z.B. Fensterputzer) bezahlt? 5

- Beispiele Wie ist zu bilanzieren, wenn e.on den externen Dienstleister (Z.B. Fensterputzer) direkt durch die Ausgabe von Optionen bezahlt? 6

- Beispiele Wie ist zu bilanzieren, wenn e.on mit dem Erlös aus der Veräußerung der Optionen ein Gebäude (mit vielen Fenstern???) erwirbt? 7

- Beispiele Wie ist zu bilanzieren, wenn e.on ein Gebäude gegen die Ausgabe von Optionen erwirbt? 8

- Beispiele Wie ist zu bilanzieren, wenn ein Mitarbeiter statt Geld als Lohn am Ende eines Monats Optionen erhält? Wie ist zu bilanzieren, wenn die Möglichkeit der Ausübung der Option an die Bedingung geknüpft ist, dass der Mitarbeiter mindestens drei Jahre im Unternehmen verbleibt und der Aktienkurs in dieser Zeit um mind. 8% steigt? Dies ist der Standardanwendungsfall des IFRS 2! 9

Einige Möglichkeiten der Entlohnung (1/2) Optionen: Der Mitarbeiter erhält idr. nach einer bestimmten Wartezeit die Möglichkeit, Aktien zu einem bestimmten Kurs zu erwerben. Der Vorteil besteht ihd. Differenz zwischen Aktienkurs und Basispreis. Virtuelle Optionen/Stock Appreciation rights: Der Mitarbeiter erhält idr. nach einer bestimmten Wartezeit die Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem Basispreis ausgezahlt. 10

Einige Möglichkeiten der Entlohnung (2/2) Aktien: Der Mitarbeiter erhält idr. nach einer bestimmten Wartezeit Aktien des Unternehmens. Virtuelle Aktien/Phantom Stocks: Der Mitarbeiter erhält idr. nach einer bestimmten Wartezeit den Gegenwert von Aktien ausgezahlt. Meist ist auch die seit der Gewährung beschlossene Dividende im Wertsteigerungsrecht enthalten (ansonsten könnte das Programm ausgehöhlt werden.) 11

Überblick Beispiele Wirtschaftlicher Gehalt und rechtliche Vorschriften Anwendungsbereich Terminologie Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 12

Erläutern Sie das Principal-Agent-Problem! beauftragt Nutzenmaximierung Nutzenmaximierung Principal leistet Agent Wie können Aktienoptionsprogramme helfen, dieses Problem zu lösen? 13

Einige rechtliche Vorschriften: 71 AktG: Erwerb eigener Aktien 192 ff. AktG: Bedingte Kapitalerhöhung 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG: Wartezeit für die erstmalige Ausübung von Aktienoptionen mind. vier Jahre. 14

In Deutschland ist bei Aktienoptionsprogrammen ein Erfolgsziel festzulegen. Das kann sein: Bestimmter Börsenkurs Absolute Steigerung: Steigerung um einen bestimmten %-Satz. Relative Steigerung: Orientierung an einem bestimmten Index. Eigen- oder Gesamtkapitalrendite Gewinn pro Aktie 15

Sonstiges: Vergütung von Aufsichtsräten durch Aktienoptionen in Deutschlang nicht zulässig. 16

Überblick Beispiele Wirtschaftlicher Gehalt und rechtliche Vorschriften Anwendungsbereich Terminologie Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 17

IFRS 2 ist anzuwenden für die Bilanzierung aller anteilsbasierten Vergütungen, bei denen das Unternehmen Güter oder Dienstleistungen erhält. Sonderregelungen: Gilt auch, wenn Konzernunternehmen A die Güter/ Leistungen erhält und Konzernunternehmen B den Ausgleich vornimmt. Ist ein Mitarbeiter gleichzeitig Aktionär eines Unternehmens und führt dieses z.b. einen Aktiensplit durch, ist die Zuteilung von neuen Aktien keine anteilsbasierte Vergütung. 18

Sonderregelungen (Fortsetzung): Nettovermögen gilt nicht als Güter : Daher fallen folgende Transaktionen nicht in den Anwendungsbereich des IFRS 2: Unternehmenserwerb Zusammenschluss von Unternehmen unter gemeinschaftlicher Führung Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens Aber: Werden bei einer der genannten Transaktionen Eigenkapitalinstrumente an die Mitarbeiter ausgegeben (z.b. damit sie das Unternehmen nicht verlassen) fallen diese wie die Aufhebung, Ersetzung oder sonstige Änderung anteilsbasierter Vergütungen in den Anwendungsbereich des IFRS 2. 19

Sonderregelungen (Fortsetzung): Nicht anzuwenden auf bestimmte Finanzinstrumente. Arbeitnehmerbeteiligungsprogramm: Gibt ein Unternehmen Aktien an die Arbeitnehmer aus, nur um die Eigenkapitalbasis zu stärken und ohne Entgeltcharakter, ist dieses nicht nach IFRS 2 zu bilanzieren (So: Beck sches IFRS-Handbuch, 24, Tz.13). Gibt es so etwas? 20

Überblick Beispiele Wirtschaftlicher Gehalt und rechtliche Vorschriften Anwendungsbereich Terminologie Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 21

Wird im Rahmen der Darstellung nach und nach erläutert. 22

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 23

Vermögenswerte oder Leistungen gegen anteilsbasierte Vergütung Im Soll zu erfassen: Wenn ein anzusetzender Vermögenswert erworben wird ansetzen. Ansonsten ist Aufwand zu erfassen. Im Haben zu erfassen: Bei Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente: Eigenkapital. Bei Barausgleich: Verbindlichkeit. 24

Der Buchungssatz lautet also: Per VW/Aufwand an Eigenkapital (idr Kapitalrücklage)/Verbindl. 25

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Grundlagen der Bewertung Aufwandserfassung bei erhaltenen Leistungen Modifikationen Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 26

Soll (VW/Aufwand) und Haben (Eigenkapital) ist grds. auf Basis des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Vermögenswerte / Leistungen zu erfassen. Beispiel: Kauf eines LKW gegen Ausgabe von Optionen: Bewertung zum beizulegenden Zeitwertes des LKW Ist deren beizul. Zeitwert der erhaltenen Vermögenswerte / Leistungen nicht zuverlässig zu bestimmen, ist auf Basis des beizul. Zeitwerts der gewährten Eigenkapitalinstrumente zu bewerten. Die Leistung von Mitarbeitern ist ex definitione nicht zuverlässig zu bewerten. 27

Bewertungsstichtag: Wenn auf Basis des beizul. Zeitwertes von erhaltenen Vermögenswerten / Leistungen bewertet wird: Zeitpunkt, zu dem Vermögenswert/Leistung angesetzt wird. Bewertung von Leistungen von Mitarbeitern: Tag der Gewährung (grant date): Der Tag, an dem das Unternehmen und ein Dritter (einschließlich ein Mitarbeiter) eine anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung treffen Unterliegt diese Vereinbarung einem Genehmigungsverfahren (z. B. durch die Anteilseigner), entspricht der Tag der Gewährung dem Tag, an dem die Genehmigung erteilt wurde. 28

Beispiele: Die A AG erwirbt ein Verwaltungsgebäude gegen die Ausgabe von Aktien. Zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gebäude anzusetzen ist, beträgt der Wert der Aktien 160.000. Buchungssatz: Per Gebäude an EK 160.000 29

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Grundlagen der Bewertung Aufwandserfassung bei erhaltenen Leistungen EK-Instrumente sind sofort ausübbar EK-Instrtumente sind nicht sofort ausübbar Modifikationen Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 30

Erhaltene EK-Instrumente sind sofort ausübbar: Arbeitsleistung Zusage von Optionen, sofort ausübbar 31

Erhaltene EK-Instrumente sind sofort ausübbar: Annahme: Die Leistung, für die die Optionen gewährt werden, ist schon erbracht worden. Der Aufwand ist am Tag der Gewährung in voller Höhe zu erfassen Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält 10.000 Optionen, je eine Aktie seines Arbeitgebers zu erwerben. Jede Option hat einen Wert von 2,5. Die Optionen sind sofort ausübbar. Der Personalaufwand ist unmittelbar in voller Höhe zu erfassen: Per Personalaufwand an Kapitalrücklage 25.000. 32

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Grundlagen der Bewertung Aufwandserfassung bei erhaltenen Leistungen EK-Instrumente sind sofort ausübbar EK-Instrumente sind nicht sofort ausübbar Modifikationen Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 33

Zusage von Optionen, nicht sofort ausübbar Arbeitsleistung 34

Annahme: Die Leistung, für die die Optionen gewährt werden, ist noch nicht erbracht worden. Aufwand ist über den sogenannten Erdienungszeitraum (= Zeitraum, in dem die Leistung voraussichtlich erbracht wird) zu erfassen. 35

Beispiele: Ein Mitarbeiter erhält 10.000 Optionen je eine Aktie zu einem bestimmten Preis zu erwerben, wenn er drei Jahre im Unternehmen verbleibt. Der Aufwand ist über drei Jahre zu verteilen. Ein Mitarbeiter erhält 15.000 Optionen je eine Aktie zu einem bestimmten Preis zu erwerben, wenn sich das EBITDA seiner Reporting Unit 20% erhöht. Die Dauer des Erdienungszeitraums ist am Tag der Gewährung nach dem wahrscheinlichen Eintreten der Bedingung zu schätzen. Da es sich hier nicht um eine Marktbedingung handelt, bei der der Erdienungszeitraum nicht angepasst wird, ist die Länge des Erdienungszeitraums anzupassen, wenn bessere Erkenntnisse über die voraussichtliche Länge vorliegen..?!?!?!?!?!? 36

Erdienungszeitraum Der Zeitraum, in dem alle festgelegten Ausübungsbedingungen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung erfüllt werden müssen. Ausübungsbedingung Eine Bedingung, die bestimmt, ob das Unternehmen die Leistungen erhält, durch welche die Gegenpartei den Rechtsanspruch erwirbt, im Rahmen einer anteilsbasierten Vergütungsvereinbarung flüssige Mittel, andere Vermögenswerte oder Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens zu erhalten. Eine Ausübungsbedingung ist entweder eine Dienstbedingung oder eine Leistungsbedingung. Dienstbedingung Eine Ausübungsbedingung, die von der Gegenpartei die Ableistung einer bestimmten Dienstzeit verlangt, in der Leistungen für das Unternehmen erbracht werden. Wenn die Gegenpartei im Erdienungszeitraum ihre Leistungen einstellt, hat sie diese Bedingung unabhängig von den Gründen für die Einstellung nicht erfüllt. Eine Dienstbedingung setzt keine Erreichung eines Erfolgsziels voraus. 37

Leistungsbedingung Eine Ausübungsbedingung, wonach a) die Gegenpartei zur Ableistung einer bestimmten Dienstzeit verpflichtet ist (d.h. eine Dienstbedingung); die Bedingung der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit kann explizit oder implizit sein; und b) bei Erbringung des unter (a) verlangten Dienstes ein bestimmtes Leistungsziel/bestimmte Leistungsziele zu erreichen sind. Der Zeitraum, in dem das Leistungsziel/die Leistungsziele zu erreichen ist/sind, a) darf nicht über das Ende der Dienstzeit hinausgehen; und b) darf vor der Dienstzeit beginnen, sofern der zur Erfüllung des Leistungsziels zur Verfügung stehende Zeitraum nicht wesentlich vor dem Beginn der Dienstzeit beginnt. Bei der Bestimmung des Leistungsziels wird Bezug genommen auf: a) die Geschäfte (oder Tätigkeiten) des Unternehmens selbst oder die Geschäfte oder Tätigkeiten eines anderen Unternehmens derselben Gruppe (d.h. eine Nicht-Marktbedingung); oder b) den Preis (oder Wert) der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens oder der Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens derselben Gruppe (einschließlich Aktien und Aktienoptionen) (d.h. eine Marktbedingung). Ein Leistungsziel kann sich entweder auf die Leistung des Unternehmens insgesamt oder eines Teils des Unternehmens (oder eines Teils der Gruppe) beziehen, wie eine Abteilung oder einen einzelnen Mitarbeiter. 38

Marktbedingung Eine Leistungsbedingung für den Ausübungspreis, den Übergang des Rechtsanspruchs an einem oder die Ausübungsmöglichkeit eines Eigenkapitalinstruments, die mit dem Marktpreis (oder -wert) der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens (oder der Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens derselben Gruppe) in Zusammenhang steht, wie beispielsweise: a) die Erzielung eines bestimmten Aktienkurses oder eines bestimmten inneren Werts einer Aktienoption oder b) die Erreichung eines bestimmten Ziels, das auf dem Marktpreis (oder -wert) der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens (oder der Eigenkapitalinstrumente eines anderen Unternehmens derselben Gruppe) im Verhältnis zu einem Index von Marktpreisen von Eigenkapitalinstrumenten anderer Unternehmen basiert. Eine Marktbedingung verpflichtet die Gegenpartei zur Ableistung einer bestimmten Dienstzeit (d.h. eine Dienstbedingung); die Bedingung der Ableistung einer bestimmten Dienstzeit kann explizit oder implizit sein. 39

Nicht-Ausübungsbedingungen: Alle anderen vereinbarten Bedingungen sind Nicht- Ausübungsbedingungen. 40

Nicht- Ausübungsbedingung Nein Nein Spezifiziert die Bedingung eine bestimmte zu erfüllende Dienstzeit? Spezifiziert die Bedingung eine Dienstbedingung und eine Leistungsbedingung? Ja Ja Dienstbedingung Nein Der Zeitraum, in dem das Leistungsziel zu erreichen ist, geht nicht über das Ende der Dienstzeit hinaus und beginnen nur unwesentlich vor oder zu Beginn der Dienstzeit. Ja Leistungsbedingung Bezieht sich die Bedingung auf den Marktpreis der Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens? Nein Ja 41 Nicht-Marktbedingung Marktbedingung

Ausübungsbedingung Leistungsbedingung Nicht-Ausübungsbedingungen Beispiel Beim beizulegenden Zeitwert berücksichtigen Bilanzierung, wenn Bedingung nicht erfüllt wird Drei Jahre im UN arbeiten Verfall. Aufwand zurück nehmen. Dienstbedingung Marktbedingungen Aktienkurs muss um 15% steigen. sonstige Leistungsbedingungen Erfolgreicher IPO zzgl. bestimmter Dienstzeit. Keiner kann wählen, ob die Bedingung erfüllt wird Ziel basierend auf einem Warenindex Gegenparei hat die Wahl, die Bedingung zu erfüllen Beiträge für die Ausübung der Optionen zahlen Das Unternehmen khat die Wahl, die Bedingung zu erfüllen Fortführung des Plans Nein Ja Nein Ja Ja Ja Keine Anpassung. Verfall. Aufwand zurück nehmen. Keine Anpassung. Kündigung. Verbleibenden Aufwand sofort erfassen. Kündigung. Verbleibenden Aufwand sofort erfassen. 42

Marktbedingungen und Nicht-Ausübungsbedingungen: Sind bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der EK- Instrumente zu berücksichtigen. Sind NICHT bei der Schätzung der Zahl der auszugebenden EK- Instrumente zu berücksichtigen. Alle anderen Ausübungsbedingungen Gehen in die Schätzung der Zahl der auszugebenden EK- Instrumente ein. Schätzung ist zu jedem Bilanzstichtag zu prüfen und ggf. anzupassen. 43

Berechnung a) Zum Ende einer Periode ist der geschätzte Gesamtaufwand zu erfassen: GG t = ff ddd EEE GG eeeeee. ZZZZ ddd aaaaaa. EEE t b) Der bis zum Ende einer Periode insgesamt zu erfassende Aufwand ist der bis zu diesem Zeitpunkt anteilige Gesamtaufwand. c) Der Aufwand einer Periode ist der anteilige Gesamtaufwand abzüglich der Aufwendungen, die in vergangenen Perioden erfasst wurden. 44

Beispiel: Am 15.12.2015 gewährt Unternehmen A 300 Mitarbeitern je 100 Optionen. Die Ausübbarkeit der Optionen ist für jeden Mitarbeiter an folgende Bedingungen geknüpft: Verbleib im Unternehmen für den Zeitraum 1.1.2016 bis 31.12.2018. Der Aktienkurs ist am Ende des dritten Jahres um mind. 15% höher als zu Beginn des Optionsprogramms (Marktbedingung). Ende des 1. (2.) Jahres wird geschätzt, dass am Ende des 3. Jahres 30 (20) Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben werden. Ende des 3. Jahres haben tatsächlich 25 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. 45

Hinweis: Der beizulegende Zeitwert der Optionen ist am Tag der Gewährung, somit am 15.12.2015 zu ermitteln. Bei der Bewertung der Option ist nicht nur der Zeitwert und der innere Wert der Option zu berücksichtigen, sondern auch die Bedingung, dass die Option nur ausübbar ist, wenn der Aktienkurs vom 1.1.2016 bis zum 31.12.2018 um mind. 15% gestiegen ist. Der beizulegende Zeitwert einer Option betrage 22. Der Aufwand ist über drei Jahre zu erfassen. Zum Ende eines jeden Jahres ist zu schätzen, wie viele Optionen tatsächlich ausübbar werden. Die Marktbedingung ist dabei nicht zu berücksichtigen. Frage: Welcher Aufwand ist in den Jahren 2016 bis 2018 zu erfassen? 46

Nach dem Erdienungszeitraum Änderung der nach IFRS 2 erfassten Beträge nicht zulässig. Ob Option letztlich tatsächlich ausgeübt wird, ist irrelevant. Umbuchungen innerhalb des EK sind zulässig. 47

beiz. Zweitwert eines EKI ist nicht zuverlässig bestimmbar Ansatz zum inneren Wert. Änderungen sind ergebniswirksam zu erfassen. Zeitraum: Anfang: Erstmaliger Bezug der Leistung Ende: Ausübung, Verwirkung oder Verfall des EKI Ab dem Tag der erstmaligen Ausübungsmöglichkeit Berechnung an aktuelle Zahl anpassen Änderungen sind ergebniswirksam zu erfassen. 48

Beispiel: Unternehmen A gewährt 100 Mitarbeitern je 100 Optionen. Jede Option berechtigt zum Kauf einer Aktie für 80. A kann den beiz. Zeitwert der Option nicht ermitteln. Die Ausübung der Option ist an die Bedingung geknüpft, dass die Mitarbeiter vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 im Unternehmen verbleiben. Ende des ersten Jahres geht A davon aus, dass Ende des Jahres 2016 noch 85 Mitarbeiter im Unternehmen arbeiten, Ende 2016 sind es dann tatsächlich 87. Die Optionen sind am Ende eines Jahres auszuüben. Jahr 2015 2016 2017 2018 Aktienkurs Ende des Jahres 85 90 105 117 Ende des Jahres ausgeübte Optionen 4.200 4.500 49 Welcher Aufwand ist in den Jahren 2015 bis 2018 zu erfassen?

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Grundlagen der Bewertung Aufwandserfassung bei erhaltenen Leistungen Modifikationen Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 50

Modifikationen: Kündigung oder Erfüllung während des Erdienungszeitraums: Vorgezogene Ausübungsmöglichkeit Restlicher Aufwand ist sofort zu erfassen. Zahlungen an MA sind als Rückkauf von EKI abzubilden, also Reduktion des EK. Falls Zahlung größer als beiz. ZW des EKI zum Zeitpunkt des Rückkaufs: Übersteigender Betrag ist Aufwand. Werden neue EKI als Ersatz ausgegeben, Abbildung wie Änderung der ursprünglichen EKI (siehe nächste Folie). 51

Modifikationen : Änderung der ursprünglichen Vereinbarung: a) Fair Value des EKI wird erhöht (z.b. Reduktion des Optionspreises) Differenz zwischen beiz. ZW unmittelbar vor und nach der Änderung ist ergebniswirksam über den Erdienungszeitraum oder, falls dieser schon vorbei ist, unmittelbar zu erfassen. b) Zahl der EKI wird erhöht: Wie a) c) Eine für den MA nachteilige Anpassung hat grds. keine Auswirkung auf die zu erfassenden Beträge. 52

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Grundlagen der Bewertung Aufwandserfassung bei erhaltenen Leistungen Modifikationen Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 53

Ausgleich in Barmittelt Das Unternehmen hat Geld zu bezahlen Z.B. auf Basis von stock appreciation rights oder Phantomaktien Verbindlichkeit ist zu jedem Stichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. 54

Beispiel: Unternehmen A gibt an 400 Manager je 200 Phantomaktien aus. Unternehmen A hat den Gegenwert der Aktien zu zahlen, wenn die Manager vom 1. Januar 2016 bis zum 31.12.2018 im Unternehmen verbleiben. Ende 2016 (2017) geht Unternehmen A davon aus, dass noch 370 (375) Manager für das Unternehmen arbeiten. Ende 2018 sind tatsächlich noch 392 Manager im Unternehmen tätig. Ende Jahr 2016 2017 2018 Beizulegender Zeitwert einer Aktie 46 72 85 Wie ist der Sachverhalt abzubilden? 55

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 56

Ausgleichswahlrecht Gegenpartei hat das Wahlrecht Zusammengesetzte Finanzinstrument: Fremdkapitalkomponente und Eigenkapitalkomponente. Transaktionen nicht mit Mitarbeitern: Eigenkapitalkomponente = Beizul. Zeitwert der Güter/Leistungen abzüglich des beizul. Zeitwerts der Schuldkomponente Beispiel: Kauf eines LKW gegen entweder 5.000 Phantomaktien oder 5.000 Aktien. Zum Zeitpunkt der Lieferung beträgt der beizulegende Zeitwert des LKW 100.000, der beizulegende Zeitwert einer Aktie beträgt 17. Buchungssatz: LKW 100.000 an Verbindlichkeit 85.000 und Eigenkapital 15.000 Schuld ist in EK zu erfassen, wenn EK-Instrumente ausgegeben werden. 57

Ausgleichswahlrecht Transaktionen mit Mitarbeitern: Erst beizul. Zeitwert der Schuldkomponente ermitteln, dann den der Eigenkapitalkomonente (Wert des zusammengesetzten Finanzinstruments abzgl. der Schuldkomponente). Meist ist Wert der EK-Komponente 0. Z.B.: Ausgabe von 500 Phantomaktien oder 500 Aktien. Schuldkomponente entsprechend der Regelungen zum Barausgleich, EK- Komponente entsprechend des Ausgleichs durch Ausgabe von EK- Instrumenten bilanzieren. Werden am Ende EK-Instrumente ausgegeben: Verbindlichkeit im EK erfassen. 58

Beispiel Ein Unternehmen gewährt einem Mitarbeiter das Recht, 1.000 Phantomaktien oder 1.200 Aktien zu erhalten je nach Wahl des Mitarbeiters. Dafür muss der Mitarbeiter vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 im Unternehmen verbleiben. Wählt der Mitarbeiter die Ausgabe von Aktien, so darf er diese erst nach Ablauf von drei Jahren verkaufen. Zum Zusagezeitpunkt beträgt der beizulegende Zeitwert einer Aktie 50. Am Ende der Jahre 2016, 2017 und 2018 beträgt der beizulegende Zeitwert einer Aktie 52, 55 und 60. Unter Berücksichtigung der Wartezeit hat die EK-Alternative einen beizulegenden Zeitwert von 48 /Aktie. Wie ist die Transaktion abzubilden? Unterscheiden Sie: a) Am Ende wird gezahlt. b) Am Ende werden Aktien ausgegeben. 59

Ausgleichswahlrecht Unternehmen hat das Wahlrecht Besteht eine gegenwärtige Verpflichtung zu zahlen? Diese liegt vor wenn: Alternative der Ausgabe von EK-Instrumenten hat keine wirtschaftliche Substanz, da es z.b. ggf. rechtlich gar nicht möglich ist Es besteht eine best practice bzw. eine Unternehmenspolitik, einen Barausgleich vorzunehmen Das Unternehmen zahlt immer, wenn die Gegenpartei danach fragt. 60

Ausgleichswahlrecht Unternehmen hat das Wahlrecht Liegt keine gegenwärtige Verpflichtung vor: Bilanzieren wie bei Ausgabe von EK-Instrumenten. Bei Ausgleich: a) Bei Zahlung: Abbilden wir Rückkauf von EK-Instrumenten b) Bei Ausgabe von EK-Instrumenten: Nichts weiter zu erfassen. ABER: Bei a) und b): Wenn das Unternehmen die Alternative mit dem höheren beizulegenden Zeitwert wählt, ist die Differenz zum beizulegenden Zeitwert der anderen Alternative als Aufwand zu erfassen. Liegt eine gegenwärtige Verpflichtung vor: Bilanzieren wie bei Barausgleich. Wie ist zu bilanzieren, wenn EK-Instrumente ausgegeben werden? Wohl Verbindlichkeit in EK umgliedern. Was, wenn EK-Alternative höheren Zeitwert hat und gewählt wird? Nicht geregelt. 61

Beispiel Ein Unternehmen gewährt einem Mitarbeiter das Recht, 1.000 Phantomaktien oder 1.200 Aktien zu erhalten je nach Wahl des Unternehmens. Dafür muss der Mitarbeiter vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2018 im Unternehmen verbleiben. Werden Aktien ausgegeben, dürfen diese frühestens zu Beginn 2022 verkauft werden. Zum Zusagezeitpunkt beträgt der beizulegende Zeitwert einer Aktie 50. Am Ende der Jahre 2016, 2017 und 2018 beträgt der beizulegende Zeitwert einer Aktie 52, 55 und 60. Unter Berücksichtigung der Wartezeit hat die EK-Alternative einen beizulegenden Zeitwert von 48 /Aktie. Alternative 1: Das Unternehmen hat eine Politik des Barausgleichs. Alternative 2: Eine gegenwärtige Verpflichtung liegt nicht vor. Wie ist der Sachverhalt abzubilden? 62

Alternative 1: 2016 2017 Aufwand Eigenkapital Verbindlichkeit 2018 Szenario 1: Zahlung Summe Szenario 1: Szenario 2: Ausgabe von 1.200 Aktien Summe Szenario 2: Szenario 2 im Standard nicht geregelt.. 63

Alternative 2: 2016 2017 Aufwand Eigenkapital Verbindlichkeit 2018 Szenario 1: Zahlung Summe Szenario 1: Szenario 2: Ausgabe von 1.200 Aktien Summe Szenario 2: 64

Überblick Ansatz Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Barausgleich Wahlrecht zwischen Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente Anhang 65

adesso, GB 2014, S. 100 66

adesso, GB 2014, S. 101 67

adesso, GB 2014, S. 101 68