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Produktinformationsblatt zu medassure beauty Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung medassure beauty geben. Aufgrund der Kürze dieses Produktinformationsblattes sind die hierin enthaltenen Informationen nicht abschließend und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der gesamte Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein, etwaigen Nachträgen zum Versicherungsschein und den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur direct D (Stand 07.2017). 1. Art der Versicherung Bei der Versicherung medassure beauty handelt es sich um eine ergänzende Krankenversicherung. Versicherungsfähig und versicherbar sind Sie nur, wenn Sie entweder im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung, einer privaten Krankenversicherung oder im Rahmen einer Beihhilfe versichert sind. Wir bieten ergänzenden Versicherungsschutz für gesetzlich Krankenversicherte, privat Krankenversicherte oder Beihilfeberechtigte und zwar für die Kosten der Behandlung von Komplikationen in der Bundesrepublik Deutschland, welche in Folge einer durchgeführten, medizinisch nicht indizierten und von der versicherten Person selbst zu zahlenden kosmetischen Operation in der Bundesrepublik Deutschland (versicherter Eingriff) eintreten. Grundlage sind die beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Folgekostenversicherung medassure beauty direct D (Stand 07.2017) sowie alle weiteren im Antrag genannten Vertragsunterlagen und Vereinbarungen. 2. Was ist versichert? Wir erstatten maximal den 3,5 fachen Satz der GOÄ für die Behandlungskosten des Arztes. Sofern eine Abrechnung eines Krankenhauses nach DRG erfolgt, werden die Behandlungskosten des Arztes um den Anteil der in 6a GOÄ aufgeführ- ten Prozentsätze gekürzt. Grundsätzlich erstatten wir je Versicherungsfall Behandlungskosten in Höhe von bis zu 10.000,00 EUR. Sofern aufgrund einer schwerwiegenden Komplikation in Folge des versicherten Eingriffes eine Einweisung/Überweisung in ein Akutkrankenhaus medizinisch notwendig ist, erstatten wir für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte die Kosten der stationären Behandlung in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR je Versicherungsfall. Für gesetzlich Versicherte erstatten wir den Rückforderungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung nach 52 Absatz 2 SGB V bis zu 250.000,00 EUR. Sie können sich gegen folgende Eingriffe absichern: Augenlidstraffung (Ober-/Unterlid) (Blepharoplastik Bauchstraffung (Abdominoplastik)Body Lift Brust-OP (Herausnahme der Implantate) Brust-OP (nur Implantatswechsel)

Brust-OP mit Eigenfett Brust-OP mit Implantaten Bruststraffung (Mastopexie) Die Prämienhöhe ist unabhängig von Ihrem Krankenversicherungsstatus. Es handelt sich um Einmalprämien in EUR: Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik) Brustwarzen-OP Facelift Facelift mit Eigenfett Fettabsaugung (Liposuction) Genitalkosmetik Frauen Genitalkosmetik Männer Gesäßaugmentation mit Eigenfett Gesäßaugmentation/Implantat Gesäßstraffung Gynäkomastie Halsstraffung Halsstraffung mit Eigenfett Kinn-OP Kinn-OP mit Eigenfett Narbenkorrektur Nasen-OP (Rhinoplastik) Needling Oberarmstraffung Oberschenkelstraffung Ohren anlegen (Otoplastik) Schweißdrüsenabsaugung Stirn-/Brauenlifting Waden-OP Waden-OP mit Eigenfett Wangen-OP Wangen-OP mit Eigenfett Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich nicht mehr als drei Eingriffe pro Operation versichert werden. Sollte der bei Ihnen geplante Eingriff nicht aufgeführt sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. 3. Wie viel kostet dieser Versicherungsschutz? Augenlidstraffung (Ober-/Unterlid) (Blepharoplastik: 99,- Bauchstraffung (Abdominoplastik)Body Lift: 169,- Brust-OP (Herausnahme der Implantate): 169,- Brust-OP (nur Implantatswechsel): 259,- Brust-OP mit Eigenfett: 169,- Brust-OP mit Implantaten: 259,- Bruststraffung (Mastopexie): 169,- Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik): 169,- Brustwarzen-OP: 169,- Facelift: 99,- Facelift mit Eigenfett: 99,- Fettabsaugung (Liposuction): 99,- Genitalkosmetik Frauen: 169,- Genitalkosmetik Männer: 169,- Gesäßaugmentation mit Eigenfett: 169,- Gesäßaugmentation/Implantat: 169,- Gesäßstraffung: 169,- Gynäkomastie: 169,- Halsstraffung: 169,- Halsstraffung mit Eigenfett: 169,- Kinn-OP: 169,- Kinn-OP mit Eigenfett: 169,- Narbenkorrektur: 169,- Nasen-OP (Rhinoplastik): 169,- Needling: 169,- Oberarmstraffung: 169,- Oberschenkelstraffung: 169,- Ohren anlegen (Otoplastik): 169,- Schweißdrüsenabsaugung: 169,- Stirn-/Brauenlifting: 99,- Waden-OP: 169,- Waden-OP mit Eigenfett: 169,-

Wangen-OP: 169,- Wangen-OP mit Eigenfett: 169,- Bitte bezahlen Sie den Einmalbetrag spätestens 14 Tage nach Erhalt des Versicherungsscheins. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, Eine Verlängerung der Leistungsdauer ist möglich. Die dafür erhobenen einmaligen Zuschlagsprämien betragen: Brust-OP mit Implantat: Jahr 2: 139,- Jahr 3: 89,- Jahr 4: 89,- Jahr 5: 89,- Blepharoplastik, Faceliftbehandlungen, Liposuktionsbehandlungen; Stirnliftbehandlungen;Brauenliftbehandlungen: Jahr 2: 29,- Jahr 3: 29,- Jahr 4: 29,- Jahr 5: 29,- Alle anderen Behandlungen: Jahr 2: 49,- Jahr 3: 49,- Jahr 4: 49,- Jahr 5: 49,- Werden bei Ihnen mehrere Eingriffe gleichzeitig durchgeführt, werden hierfür gesonderte Risikozuschläge erhoben. Die Höhe des Risikozuschlags beträgt einmalig pauschal 50,- EUR. Werden mehr als drei Eingriffe innerhalb einer Operation durchgeführt, bieten wir ab dem vierten Eingriff keinen Versicherungsschutz mehr an. wie Sie nicht gezahlt haben. Auch können wir den Vertrag kündigen. Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang unseres Annahmeschreibens bei Ihnen zustande. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst automatisch an dem Tag, an dem der versicherte Eingriff vorgenommen wird, frühestens jedoch mit Zahlung des Einmalbeitrages. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den beigefügten 4. Welche Leistungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? Wir können nicht jede Komplikation absichern. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: Jedwede Behandlungen, die zwar im Zusammenhang mit dem versicherten Eingriff stehen, jedoch nicht in der Bundesrepubik Deutschland vorgenommen werden oder wurden Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen Komplikationen, die ohne medizinische Hilfe innerhalb von 14 Tagen abheilen oder abheilen können; Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn Sie gleichwohl ärztlich behandelt wurden

Komplikationen, die Ihnen dadurch zustoßen, dass Sie vorsätzlich eine Straftat ausführen oder dies versuchen Komplikationen, die aus selbst beigebrachten Verletzungen resultieren Kapselfibrosen Bakergrad 1 und 2 Nervenverletzungen Narbenwucherungen oder Narbenwülste Taubheitsgefühle Asymmetrien (nicht bei Dislokationen o- der Rotationen von Implantaten) Formverschlechterungen (nicht bei Dislokationen oder Rotationen von Implantaten) Parästhesie (Kribbeln, Jucken, Pelzigkeit u.ä.) Sensibilitätsstörungen Gesundheitsschäden durch Strahlen Bei Augenlidstraffungen: Erblindung Bei Stirn- und Facelifts: Haarausfall Folgen eines Kunst- und/oder Behandlungsfehlers Komplikationen, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht sind. Versicherungsschutz besteht in einem solchen Fall jedoch, wenn Sie auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen werden. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in dem Sie sich aufhalten. Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg Unzufriedenheit mit dem Ergebnis, die ausschließlich auf Ihr subjektives Empfinden zurückzuführen ist. 5. Welche Verpflichtungen haben Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls? Versicherungsfälle melden Sie bitte unverzüglich an: JHC Service GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 39 50668 Köln Service-Rufnummer: 0221 / 390 99 55 50 Service-Faxnummer: 0221 / 390 99 55 89 E-Mail: Homepage: schaden@medassure.de www.medassure.de Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung nicht erbringen. Bei einer Komplikation, die voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführen kann, müssen Sie unverzüglich einen Arzt hinzuziehen und seine Anordnungen befolgen. Sie sind verpflichtet, uns Komplikationen, die bei einem Eingriff bei Ihnen eintreten und die voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführen, unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Auftreten der Komplikationen bzw. nach Hinzuziehung eines Arztes, in jedem Falle aber noch vor der Vornahme der sich daran anschließenden Behandlung, schriftlich anzuzeigen. Sofern zur Vermeidung einer Komplikation Präventivmaßnahmen durch den behandelnden Arzt durchgeführt wurden und diese erfolglos blieben, beginnt hieran im Anschluss die 30-tägige Meldepflicht. Weiterhin sind Sie verpflichtet, sobald Ihnen ein Rückforderungsbescheid Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zugeht, uns dies unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt des Bescheides, in Textform anzuzeigen. Sofern wir Sie anweisen, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und ggfs. gerichtliche Schritte einzu-

leiten, sind Sie auch hierzu verpflichtet. Die Kosten hierfür übernehmen wir. Die von uns übersandte Schadenanzeige müssen Sie wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zurücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte müssen in gleicher Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Weise erteilt werden. Werden Ärzte von uns beauftragt, müssen Sie sich auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten 7. Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz? Der Versicherungsvertrag kommt mit dem Zugang unseres Annahmeschreibens bei Ihnen zustande. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch erst an dem Tag, an dem der versicherte Eingriff vorgenommen wird, frühestens mit Zahlung des Erstbeitrages. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Folgekostenversicherung medassure beauty direct D (Stand 07.2017). 8. Wie können Sie den Vertrag beenden? Der Versicherungsvertrag hat eine feste Laufzeit, die sich aus dem Versicherungsschein ergibt. Dieser kann innerhalb dieses Zeitraumes von keiner der Vertragsparteien gekündigt werden.