Dienstrecht alt - Dienstrecht neu

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Transkript:

Vorsitzender: Walter MEIXNER Südtiroler Platz 14 16 6020 Innsbruck ZVR-Nr. 576439352 Internet Adresse http://www.aps-tirol.at E-Mail goed-aps@aps-tirol.at +43.512.560110.401, 402, 403 und 404 FAX +43.512.580866 Dienstrecht alt - Dienstrecht neu Wer kommt ins neue Dienstrecht? Landesvertragslehrpersonen, die mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 oder danach erstmals in ein Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land eintreten unterliegen zwingend den Bestimmungen des neuen Dienstrechtes. Personen, die in den Schuljahren 2014/2015 (Wirksamkeit des Neuen Dienstrechtes ab in Kraft treten des Gesetzes mit 01.09.2015) bis 2018/2019 (Übergangszeitraum) erstmals in ein Dienstverhältnis als Landesvertragslehrperson aufgenommen werden, haben ein Optionsrecht und können sich zwischen neuem und altem Dienstrecht entscheiden. Personen, die vor dem Beginn des Schuljahres 2014/2015 schon einmal in einem öffentlich-rechtlichen oder in einem vertraglichen Dienstverhältnis zum Bund oder zu einem Land als Lehrperson gestanden sind, unterliegen zwingend dem alten Dienstrecht. Anmerkung: Dies (kein Optionsrecht) gilt nach derzeitiger gesetzlicher Lage auch für jene Kolleg/innen, die während ihres Studiums vor dem Schuljahr 2014/15 Stunden in einer öffentlichen Schule, also in einem Dienstverhältnis zum Bund oder zum Land, übernommen haben.

Gegenüberstellung der beiden Dienstrechte Optionsmöglichkeit Dienstrecht alt Erstanstellung vor dem Schuljahr 2014/2015 Erstanstellung zwischen September 2014 und August Volksschullehrer/ innen: 22 Stunden 21 Stunden 21 oder 22 Stunden Dienstrecht neu Erstanstellung ab dem Schuljahr 2019/20 Erstanstellung zwischen September 2014 und Für alle Lehrer/innen: 22 Stunden + 2 Stunden für Klassenführung Mentorentätigkeit Beratungstätigkeit Verwaltung von Lehrmittel- sammlungen Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene Fachkoordination Koordination an Neuen Mittel- schulen Jahresnormmodell ja nein Keine Optionsmöglichkeit Unterrichtsverpflichtung Jahresstundenanzahl gesamt 1776 Stunden nicht festgelegt Jahresstunden Unterrichtsverpflichtung Jahresstunden Vor- und Nachbereitung 792 Stunden 756 Stunden 792 oder 756 Stunden 660 Stunden 630 Stunden 660 oder 630 Stunden 792 Stunden nicht festgelegt

Jahresstunden sonstige Tätigkeiten Supplierverpflicht ung Abgeltung für eine Supplierstunde 324 Stunden 390 Stunden 390 oder 324 Stunden nicht festgelegt 20 Stunden 24 Stunden 1,3 % vom Bruttogehalt (bis zur 7. Gehaltsstufe liegt man unter 35,00, ab der 8. Gehaltsstufedarüber) 36,00 Euro Anfangsgehalt mit einem befristeten Vertrag (bis zu 5 Jahren) 2313,80 (netto 1.638.- ) 2578,80 (netto 1779.- ) Häufige Abgeltungen bzw. Zulagen Häufige Abgeltungen bzw. Zulagen Volksschule/Sonderschule: Klassenführung (KF) 88,20 (10 mal im Jahr) Mehrstufenzulage 93,70 (14 mal im Jahr) NMS/HS/PTS Klassenvorstand (KV) 88,20 (10 mal im Jahr) Zulage für Unterricht in D, M oder E 66,80 bei 1 Klasse oder 84,00 bei 2 oder mehr Klassen (14 mal im Jahr) keine (außer bei der Ausübung zusätzlicher Funktionen) Fächervergütung für D, M und E 25,60 monatlich für jede Wochenstunde in diesen Gegenständen (12 mal im Jahr) in der Sekundarstufe 1 und der PTS Einstufung in eine Entlohnungsstufe spätestens nach 5 Dienstjahren mit einem befristeten Vertrag, bei Erhalt eines unbefristeten Vertrages (l2a2) sofort, egal ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist (pd)

Entlohnungsstufen L2a2 pd Stand 01.01.2017 1. 2.239,10 (2) 1. 2.578,80 02. 2.303,80 (2) (3,5 Jahre als Master, 4,5 Jahre als Bachelor mit 240 ECTS und 5,5 Jahre als Bachelor mit 180 ECTS) 03. 2.366,40 (2) 04. 2.446,40 (2) 05. 2.581,80 (2) 06. 2.735,80 (2) 07. 2.896,90 (2) 08. 3.074,40 (2) 09. 3.252,90 (2) 10. 3.433,60 (2) 11. 3.614,20 (2) 2. 2.937,90 (5) 12. 3.794,80 (2) 3. 3.298,10 (5) 13. 3.975,40 (2) 4. 3.658,20 (6) 14. 4.150,90 (2) 5. 4.018,50 (6) 15. 4.314,10 (2) 6. 4.378,70 (6) 16. 4.486,40 (2) 7. 4.601,30 17. 4.660,80 (2) 18. 4.786,00 (2) Sonder- und Heilpädagogik keine 156,00 Mentor/in (für die Betreuung von 1, 2, oder 3 Lehrer/innen in der Induktionsphase) 109,00 146,00 182,00 94,00 125,00 156,00 Verwendungsbezeichnung Lehrer/in des Schultyps Professor/in Schulleiter/in Ernennungserfordernisse für die betreffende Stelle gemäß 26 (1) LDG bzw. 2 (3) Landesvertragslehrpersonengesetz Mind. 6-jährige Berufserfahrung Hochschullehrgang Schulmanagement (90 ECTS)

Schulleiter/innenbestellung nach 4 Jahren unbefristet Leiter/innenzulage gestaffelt nach Klassenanzahl, Gehaltsstufe und Jahren der Leiter/innentätigkeit befristet auf 5 Jahre Weiterbestellung möglich Anzahl der Lehrer/innen, Komplexität der Schulstruktur und Funktionsdauer So viel Information und dennoch so viele offene Fragen? Wenden Sie sich an uns wir helfen Ihnen weiter! Per Mail unter goed-aps@aps-tirol.at oder per Telefon unter 0512/560 110-403 Eine Information der Unser Service macht Sie sicher! Weitere Infos auf www.aps-tirol.at