ArbEG. Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien Kommentar. Begründet von Professor Dr. Eduard Reimer.

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Transkript:

ArbEG Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien Kommentar Begründet von Professor Dr. Eduard Reimer weitergeführt von Dr. Dr. Hans Schade Professor Dr. Helmut Schippel und Gernot Kaube 8., neu bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage von Dr. Ulrich Himmelmann Vorsitzender der Schiedsstelle nach dem ArbEG beim Deutschen Patentund Markenamt, München Gereon Rother Rechtsanwalt in Düsseldorf Professor Dr. Dieter Leuze Rechtsanwalt in Essen Dr. Michael Trimborn Rechtsanwalt in Düsseldorf ERICH SCHMIDT VERLAG

Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über dnb.ddb.de abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 10301 0 Zitiervorschlag: Bearbeiter in: Reimer/Schade/Schippel, ArbEG, 8. Aufl. 2007,... Rdnr.... 1. Auflage 1948 2. Auflage 1951 3. Auflage 1958 4. Auflage 1964 5. Auflage 1975 6. Auflage 1993 7. Auflage 2000 8. Auflage 2007 Die 1. 7. Auflage erschienen unter dem Titel Das Recht der Arbeitnehmererfindung ISBN 978 3 503 10301 0 Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH & Co., Berlin 2007 www.esv.info Dieses Papier erfüllt die Frankfurter Forderungen der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch bezüglich der Alterungsbeständigkeit und entspricht sowohl den strengen Bestimmungen der US Norm Ansi/Niso Z 39.48-1992 als auch der ISO Norm 9706. Gesetzt aus 9/11 Candida. Satz: multitext, Berlin Druck und buchbinderische Verarbeitung: Hubert & Co., Göttingen

Vorwort zur 8. Auflage Der von Professor Dr. Eduard Reimer begründete und von Dr. Dr. Hans Schade und Professor Dr. Helmut Schippel weitergeführte Kommentar zum Recht der Arbeitnehmererfindung erscheint nunmehr in neu bearbeiteter, achter Auflage. Gernot Kaube, Leitender Regierungsdirektor a.d. und langjähriger Vorsitzender der Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen beim Deutschen Patent- und Markenamt, München, hat sich aus persönlichen Gründen nicht mehr an der Neuauflage beteiligen können. Doch bilden die von ihm bisher bearbeiteten 2 bis 26 und 28 bis 39 auch in ihrer aktualisierten Fassung nach wie vor das Fundament des Kommentars, zumal Gernot Kaube das Entstehen der 8. Auflage mit seinem profundem Wissen und seiner langjährigen praktischen Erfahrung mit dem Arbeitnehmererfindungsrecht nach Kräften begleitet hat. Die Verfasser, die darum bemüht waren, mit seiner Bearbeitung behutsam umzugehen, haben hiervon sehr profitiert und verdanken Gernot Kaube vieles. Die 8. Auflage ist deshalb ihm gewidmet. Neu in den Kreis der Autoren eingetreten ist Herr Dr. Michael Trimborn, Rechtsanwalt in Düsseldorf. Im Einzelnen haben bearbeitet (in alphabetischer Reihenfolge): Dr. Ulrich Himmelmann: Einleitung, 9 bis 11, Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst; Professor Dr. Dieter Leuze: 40 bis 42; Rechtsanwalt Gereon Rother: 1 bis 8 und 18 bis 27; Dr. Michael Trimborn: 12 bis 17, 28 bis 39 und 43 bis 49. Die redaktionellen Arbeiten hat Herr Dr. Himmelmann übernommen. Rechtsprechung, Schiedsstellenpraxis und Literatur sind bis Ende Mai 2007 berücksichtigt. Nachdem eine grundlegende Reform des ArbEG gescheitert ist, befreien sich Unternehmen zunehmend mit Abkaufregelungen von den bürokratischen Lasten des ArbEG und wollen mit Incentive-Systemen zugleich einen Anreiz für Erfindungen schaffen. Der GRUR-Ausschuss für Erfinderrecht hat im Sommer 2006 auf der Grundlage des gescheiterten Referentenentwurfs aus dem Jahre 2001 eine sog. kleine Lösung zur Reform des ArbEG erarbeitet, die im November 2006 den beteiligten Bundesministerien zugeleitet worden ist (s. GRUR 2007, 494f.). Danach soll insbesondere die Textform die Schriftform ersetzen und die Inanspruchnahme durch eine Fiktion erleichtert werden; in der Praxis ohnehin bedeutungslose Formalitäten bei der Auslandsfreigabe ( 14 ArbEG) und bei der Schutzrechtsaufgabe ( 16 ArbEG) sollen entfallen. Zunächst müssen sich aber alle Beteiligten darauf einstellen, mit dem geltenden ArbEG weiterzuarbeiten. 7

ArbEG Vorwort Bei der Auswahl der unveröffentlichten Entscheidungen und Einigungsvorschläge der Schiedsstelle waren die Protokolle der von Herrn Professor Dr. Kurt Bartenbach, Rechtsanwalt in Köln, geleiteten Patentrechtlichen Arbeitskreise wiederum sehr hilfreich. Die Verfasser danken Herrn Professor Bartenbach dafür, dass er die Aktuellen Probleme des Gewerblichen Rechtsschutzes zur Verfügung gestellt hat. Den langjährigen Vorsitzenden der Schiedsstelle, Herrn Dipl.-Ing. Ortwin Hellebrand, Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht a.d., und Herrn Dr. Roland von Falckenstein, jetzt Vorsitzender Richter am Bundespatentgericht, danken wir für die zahlreichen Anregungen, die die Erarbeitung dieser Auflage begleitet haben. Ein Großteil der behandelten Einigungsvorschläge findet sich in der von Ortwin Hellebrand und Dr. Werner Schmidt herausgegebenen, sehr nützlichen Rechtsprechungsdatenbank ArbEG 2006, Aktuelle Schiedsstellenpraxis. Die im Jahr 2007 soeben in 3. Auflage erschienenen Lizenzsätze für technische Erfindungen von Hellebrand/Kaube/von Falckenstein geben darüber hinaus wertvolle, aus langjährigen Erfahrungen der Schiedsstelle hervorgegangene Hinweise zur Feststellung des angemessenen Lizenzsatzes und der zutreffenden Bezugsgröße, die in der Praxis eine der Hauptschwierigkeiten des Arbeitnehmererfindungsrechts darstellt. Die Verfasser hoffen, auch mit dieser Auflage den Arbeitsvertragsparteien, Rechts- und Patentanwälten und den mit dem Recht der Arbeitnehmererfindungen befassten Organen der Rechtspflege ein nützliches Hilfsmittel und einen bewährten Ratgeber an die Hand zu geben. Im Juli 2007 Die Verfasser 8

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 8. Auflage....................................... 7 Abkürzungsverzeichnis....................................... 11 Literaturverzeichnis.......................................... 19 A. Gesetz über Arbeitnehmererfindungen...................... 49 B. Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten und öffentlichen Dienst......................... 69 C. Einleitung............................................... 91 I. Historische Entwicklung und Reformbestrebungen.......... 92 II. Grundgedanken und Hauptbegriffe....................... 114 III. Das Recht der Arbeitnehmererfindungen in den fünf neuen Bundesländern........................................ 134 IV. Das ausländische Recht................................. 136 D. Erläuterungen zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und zu den Richtlinien........................................ 141 1. Abschnitt: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen ( 1 4)...................................... 141 2. Abschnitt: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im privaten Dienst ( 5 39)............................... 189 1. Diensterfindungen ( 5 17)............................ 189 Anhang zu 11: Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen im privaten Dienst (Nr. 1 43).......... 337 2. Freie Erfindungen ( 18 19)........................... 607 3. Technische Verbesserungsvorschläge ( 20)............... 625 4. Gemeinsame Bestimmungen ( 21 27).................. 637 Anhang zu 27: Einzelzwangsvollstreckung............... 699 5. Schiedsverfahren ( 28 36)............................ 703 6. Gerichtliches Verfahren ( 37 39)...................... 741 3. Abschnitt: Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst, von Beamten und Soldaten ( 40 42)...... 757 4. Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen ( 43 49)... 835 E. Anlagen................................................. 841 I. Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen............................... 841 9

ArbEG Inhaltsverzeichnis II. Allgemeine Anordnung des Bundesministeriums der Verteidigung über Beschränkungen bei der Verwertung von Arbeitnehmererfindungen............................... 845 Sachregister................................................ 847 10