Workshop 3 Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 7. Hochschulpolitisches Forum "Gute Arbeit an Hochschulen die Basis für ein gutes Studium stellvertretende Generalsekretärin der
WissZeitVG Das WissZeitVG bietet bisher die Möglichkeit der sog. sachgrundlosen Befristung, d.h. einer ersten Qualifizierungsphase von 6 Jahren und nach erfolgreicher Qualifizierung daran anschließend eine weitere 6 (in der Medizin 9) Jahre dauernde zweite Qualifizierungsphase. Daneben besteht eine Befristungsmöglichkeit in Drittmittelprojekten (d.h. mit Sachgrund). 2
WissZeitVG Agiert im Spannungsfeld zwischen der im wissenschaftlichen System unabdingbaren Notwendigkeit der Erneuerung einerseits und der Schaffung von soliden Karriereperspektiven andererseits Dabei mussten Kompromisse eingegangen werden, die sich in der Praxis recht gut bewährt haben 3
WissZeitVG Zwei Problemkreise Befristungspraxis Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs 4
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (18. Legislaturperiode) - 1 Planbare und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft Befristete Beschäftigungsverhältnisse aufgrund von Qualifizierungsphasen, zeitlich befristeten Forschungsprojekten und anderen Sachgründen liegen in der Natur des Wissenschaftsbetriebs; ihr Anteil insbesondere über sehr kurze Zeiträume hat in den letzten Jahren ein Maß erreicht, das Handlungsbedarf entstehen lässt. An erster Stelle ist ein aktives Gegensteuern Aufgabe der Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ihrer Rolle als Arbeitgeber. 5
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (18. Legislaturperiode) - 2. Wir begrüßen entsprechende Aktivitäten der Wissenschaftsorganisationen und werden deren Bemühungen durch eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes flankieren. Wir wollen für den wissenschaftlichen Nachwuchs planbare und verlässliche Karrierewege schaffen. Der Bund wird im Rahmen seiner Förderung und bei Vereinbarungen zu neuen Instrumenten auf angemessene Laufzeiten der Anstellungsverträge achten. 6
Leitlinien der zum Umgang mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen Die befristeten Beschäftigungsverhältnisse sind so auszugestalten, dass die Bedürfnisse und Interessen des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Hochschulen berücksichtigt werden. Die individuell verschiedenen Karrierewege müssen planbar und transparent sein. Dem Ziel der Vereinbarkeit von Karriere und Familie ist Rechnung zu tragen. Es sind Qualifikationsziele zu vereinbaren, aus denen sich die Befristung ableitet, d.h. das Qualifikationsziel muss in der Befristungszeit erreichbar und wissenschaftlich ausführbar sein. 7
Ziel: Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs (Phase nach der Promotion) Die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses spiegelt die Hochschulpolitik der jüngeren Vergangenheit Disproportionale Entwicklung von Grund- und Drittmittelfinanzierung Befristete Programme für die Wissenschaft 8
Ausgangslage Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Stellen sind in den letzten Jahren viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch gestiegene Drittmittelförderungen auf befristete Stellen in das System gekommen. Die Zahl der Dauerstellen und Professuren ist im Verhältnis zur Zahl der qualifizierten Nachwuchskräfte proportional nicht mitgewachsen, was die Verbleibs- und Aufstiegschancen stark gemindert hat. 9
Ausgangslage An den Hochschulen nehmen viele promovierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen auf befristeten Positionen Daueraufgaben in den Hochschulen wahr. Die durch Befristungen bedingte Fluktuation bindet Ressourcen für Rekrutierung und Einarbeitung und führt zu einem Verlust an Wissen und Kompetenzen. 10
Was können die Hochschulen tun? Beratungsangebote (Mentoring und Coaching) Qualifizierungsangebote (Vermittlung von Kompetenzen für Tätigkeiten außerhalb von Hochschulen und Wissenschaft) Identifizierung und Besetzung von Dauerstellen Befristungsregeln Kooperationen 11
Was kann die Politik tun? Stärkung der Grundfinanzierung Nachwuchs-Pakt Finanzierung von Dauerstellen neben der Professur 12
Anforderungen an eine Novelle des WissZeitVG Erfordernis der besonderen Befristungsmöglichkeiten im Wissenschaftssystem muss hinreichend berücksichtigt werden Generationengerechtigkeit darf nicht vernachlässigt werden Wissenschaftsadäquanz wird vor allem durch Selbstverpflichtung der Hochschulen als Arbeitgeber und nicht durch gesetzliche Regelungen erreicht 13
Anforderungen an eine Novelle des WissZeitVG Es muss klar unterschieden werden zwischen der Phase vor der Promotion und nach der Promotion, und in dieser Phase nach der 1. und der 2. PostDoc-Phase Flexibilität muss auch im Interesse der wissenschaftlich Arbeitenden gewahrt werden 14
Problemkreis Mindestbefristung Anschluss und Übergangsbeschäftigungen Aufstockung von Arbeitsverträgen Muss mit dem Qualifikations- bzw. Beschäftigungsziel kompatibel sein 15
Problemkreis Wegfall der Tarifsperre Problem, da keine Tarifeinheit zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen 16
Problemkreis Betreuungsvereinbarung Vermischung von arbeitsrechtlichen und akademischen Fragen ist nicht sachgerecht Würde in Landesrecht eingreifen Anbahnung einer Promotion und Abschluss Wiederum Probleme bei der Kooperation von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen Keine Möglichkeit von Anschluss- und Übergangsbeschäftigungen 17
Problemkreis - Drittmittelbeschäftigung Beschäftigungszweck nicht zwingend mit der Laufzeit des Projektes kompatibel Familienpolitische Komponente müsste aus der Grundfinanzierung bestritten werden Würde möglicherweise Frauen benachteiligen 18