Befristete Arbeitsverträge
|
|
- Philipp Boer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Befristete Arbeitsverträge Ein Leitfaden für die Praxis Von Thomas Lakies Richter am Arbeitsgericht Berlin 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG
2 Seite Vorwort Inhaltsübersicht 7 Abkürzungsverzeichnis A. Grundlagen Entwicklung der Befristungskomrolle in Rechtsprechung und Gesetzgebung Anwendungsbereich des TzBfG III. Befristungsregelungen außerhalb des TzBfG IV. Europarechtliche Vorgaben V. Verbreitung und Funktion von befristeten Arbeitsverträgen 30 B. Grundbegriffe Der befristete Arbeitsvertrag als Grundlage eines Arbeitsverhältnisses Befristungsarten, Zeitbefristung Zweckbefristung.., Doppelbefristung Transparente Vertragsgestaltung III. Schriftform der Befristungsvereinbarung Schriftliche Vereinbarung vor Arbeitsaufnahme Anwendungsbereich Anforderungen an die Schriftform Mitteilung des Befristungsgrundes Rechtsfolge bei Verstoß gegen die Schriftform 48 IV. Vorzeitige Beendigung des befristeten Arbeitsvertrages 49 V. Langfristiges Arbeitsverhältnis über mehr als fünf Jahre 52 C. Allgemeine Arbeitgeberpflichten Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot Information über unbefristete Arbeitsplätze III. Aus- und Weiterbildung
3 D. Problemfelder der Befristungskontrolle Überprüfungsmaßstab Prüfungsgegenstand: Der letzte Arbeitsvertrag Prüfungszeitpunkt Ir. Bedeutung der Dauer des befristeten Vertrages 67 II1. Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses 69 IV. Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen V. Alter und Befristung E. Die auflösende Bedingung Begriff der "auflösenden Bedingung" Anwendbarkeit des TzBfG 81 III. Einzelfälle IV Verminderte Erwerbsfähigkeit als auflösende Bedingung 85 F.Mitwirkung des Betriebsrats oder Personalrats Information der Arbeitnehmervertretung gemäß 20 TzBfG II. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats 91 III. Mitbestimmungsrechte des Personalrats G. Rechtsfolgen unwirksamer und wirksamer Befristungsvereinbarungen Unwirksame Befristungsvereinbarungen 99 II. Wirksame Befristungsvereinbarungen Ende des befristeten Arbeitsvertrages Vertragliche Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses Tatsächliche Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses H. Die erleichterte Befristung: Befristung ohne Sachgrund Allgemeines Normzweck
4 11. III. IV. V. VI. VII. 2. Kein Zitiergebot. 3. Europa- und verfassungsrechtliche Bedenken. Befristung ohne Sachgrund für alle Arbeitnehmer bis zur Dauer von zwei Jahren. 1. Dauer der Befristung und Verlängerungsmöglichkeiten. 2. Kein vorheriges Arbeitsverhältnis. a) "Derselbe" Arbeitgeber. b) Fragerecht des Arbeitgebers. 3. Abweichungen durch Tarifvertrag. Befristung ohne Sachgrund in neu gegründeten Unternehmen. 1. Dauer der Befristung und Verlängerungsmöglichkeiten. 2. Neu gegründetes Unternehmen. 3. Kein vorheriges Arbeitsverhältnis. 4. Abweichungen durch Tarifvertrag. Befristung ohne Sachgrund mit älteren Arbeitnehmern. Weitere anzuwendende Vorschriften des TzBfG. Verhältnis zu tariflichen Regelungen. Darlegungs- und Beweislast I. II. III. IV. I. Befristung mit Sachgrund Vorübergehender Bedarf. 1. Allgemeine Voraussetzungen. 2. Beschäftigung von Leiharbeitnehmern. 3. Projektbefristung. 4. Kampagnen- und Saisonbetriebe. Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium. Vertretung. 1. Allgemeine Voraussetzungen. 2. Unmittelbare und mittelbare Vertretung. 3. Kausalzusammenhang. 4. Wiederholte Vertretungsbefristung. Eigenart der Arbeitsleistung. 1. Programmgestaltende Mitarbeiter in den Medien. 2. Künstler
5 3. Sportler und Sporttrainer Andere Berufsgruppen 164 V. Erprobung VI. Personenbedingte Befristung Sozialer Überbrückungszweck Erfordernis einer besonderen Erlaubnis 169 a) Beschäftigung von Ausländern 169 b) Wach- und Sicherheitsgewerbe 170 c) Fahrerlaubnis Altersgrenzenvereinbarungen 172 a) Regelaltersgrenze b) Vorzeitige Altersgrenzen Studenten Leitende Angestellte 178 VII. Haushaltsrechtliche Befristung 179 VIII. Gerichtlicher Vergleich IX. Sonstige Befristungsgründe Aus-, Fort- und Weiterbildung Betriebsrats- und Personalratsarbeit Drittmittel Freihalten eines Arbeitsplatzes Lehrer im öffentlichen Dienst Leistungen zur Eingliederung in Arbeit Maßnahmen der Arbeitsförderung Nebentätigkeit Öffentlicher Dienst Parlamentsfraktion Übernahme von Auszubildenden Verschleißtatbestände Wunsch des Arbeitnehmers 195 J.Besondere gesetzliche Befristungsregelungen 197 I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Altersteilzeitgesetz IU. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Voraussetzungen Befristungsdauer Vorzeitige Beendigung des Zeitvertrages
6 4. Arbeitsrechtliche Berücksichtigung der Freigestellten IV. Pflegezeitgesetz V. Ärzte in der Weiterbildung Weiterbildung als sachlicher Grund Dauer der Befristung Nichtanrechnung von Zeiten VI. Landesgesetzliche Befristungsregelungen 208 K. Das Befristungsrecht an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) 211 I. Gesetzgebungsgeschichte II. Überblick III. Europa- und verfassungsrechtliche Zulässigkeit 214 IV. Anwendungsbereich " V. Zwingendes Recht und Tarifdispositivität '" VI. Subsidiäre Geltung der allgemeinen Arbeitsrechtsnormen " VII. Befristung in der Qualifizierungsphase Regelfall der Befristung vor und nach der Promotion Anrechnung befristeter Arbeitsverträge Nichtanrechnung von Unterbrechungszeitenl Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages VIII. Befristung wegen Drittmittelfinanzierung IX. Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag X. Privatdienstvertrag L. Tarifvertragliehe Befristungsregelungen 229 I. Allgemeine Erwägungen 231 II. Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes Einzelvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes Befristungsregelungen im TVöD und TV-L Befristungsregelungen im TV-Ärzte
7 M. Die Entfristungsklage Klagefrist Anwendungsbereich Streitgegenstand und AntragsteIlung Nachträgliche Zulassung der Klage H. Rechtsschutzbedürfnis für vorzeitige Klage IH. Weiterbeschäftigungsanspruch IV. Einstellungsanspruch 250 V. Darlegungs- und Beweislast Anhang: Gesetzestexte A. Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) B. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Auszug C. Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 267 D. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) - Auszug " Literaturverzeichnis 277 Stichwortverzeichnis
Befristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge Ein Leitfaden für die Praxis von Thomas Lakies Richter am Arbeitsgericht Berlin 2., völlig neu bearbeitete Auflage ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen
MehrARBEITSRECHT IN DER BETRIEBLICHEN PRAXIS Band 31
ARBEITSRECHT IN DER BETRIEBLICHEN PRAXIS Band 31 Befristete Arbeitsverträge Ein Leitfaden für die Praxis Von Thomas Lakies Richter am Arbeitsgericht Berlin 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage ERICH
Mehr/Teilzeit. Flexibilität im Arbeitsverhältnis. ^ ist mehr. Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis.
Flexibilität im Arbeitsverhältnis Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz in der betrieblichen Praxis von Maren Pelzner, LL.M. Eur., Bonn Albrecht Scheddler, Bonn Dr. Harald Widlak, Berlin /Teilzeit ^
MehrBildung für die Arbeit Bildung für das Leben
Bildung für die Arbeit Bildung für das Leben Einführung Ein Arbeitsverhältnis kann datumsmäßig oder zweckbestimmt (dies gib es nur selten) befristet werden. Ist das Arbeitsverhältnis kalendarisch befristet,
MehrInhaltsverzeichnis. Teil 1: Teilzeitarbeit 12. Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10. Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13
Wie Sie mit diesem Buch arbeiten 10 Teil 1: Teilzeitarbeit 12 Vier Anspruchsgrundlagen vier Situationen 13 1 Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz 14 1.1 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
MehrBefristungsrecht für den Alltag
Befristungsrecht für den Alltag Teil 2: Befristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) 1. WissZeitVG und TzBfG Ziel des TzBfG : Voraussetzungen für befristete Arbeitsverträge festlegen
MehrWir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als
Wir sind gekommen, um zu bleiben! Befristete Beschäftigung als prekäre Beschäftigungsform Themen Befristung als prekäre Beschäftigungsform Umsetzung der Richtlinie 99/70/EG in deutsches Recht TzBfG u.a.
MehrImpulsvortrag Befristungsrecht
Impulsvortrag Befristungsrecht in der Goethe-Universität Frankfurt am Main Eine Veranstaltung des ver.di Fachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung Hessen Befristeter Arbeitsvertrag-was ist das?
MehrArbeitsverträge richtig befristen
Stand: Januar 2008 Arbeitsverträge richtig befristen Das Gesetz über Teilzeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) ist seit dem 01.01.2004 in Kraft getreten und löste das Beschäftigungsförderungsgesetz
MehrDie Vertretungsbefristung
Studien zum Arbeitsrecht 17 Niklas Eckert Die Vertretungsbefristung Ein Befristungsgrund zur dauerhaften Beschäftigung? Nomos Studien zum Arbeitsrecht herausgegeben von Prof. Dr. Georg Caspers, Universität
MehrTeilzeit und Befristung im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht und Personal Personalauswahl und Vertragsgestaltung Jean-Martin Jünger, Maria Dimartino Teilzeit und Befristung im Arbeitsrecht Verlag Dashöfer RA Jean-Martin Jünger Co-Autorin RAin Maria
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis... XV
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... XV Einleitung... 1 1. Kapitel: Der europarechtliche Hintergrund des deutschen und französischen Rechts der befristeten Arbeitsverhältnisse Die Richtlinie 1999/70/EG.
MehrFallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen
Fallstricke bei der Befristung von Arbeitsverträgen - Bonner Unternehmertage 2012 - Referent: Dr. Nicolai Besgen - Fachanwalt für Arbeitsrecht - www.meyer-koering.de I. Rechtsgrundlagen Das Befristungsrecht
MehrTeilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG
NomosKommentar Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Handkommentar Bearbeitet von Von: Winfried Boecken, Jacob Joussen 5. Auflage 2018. Buch. 670 S. Gebunden ISBN 978 3 8487 3973 8 Recht > Arbeitsrecht
MehrWas Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen
Was Arbeitgeber wissen sollten: Befristungen von Arbeitsverträgen 02.05.2018 Rechtsanwältin Melanie Cramer Arbeitgeberverband für die Gebiete Paderborn, Büren, Warburg und Höxter e.v. 1 Befristeter Arbeitsvertrag
MehrBitte beachten Sie: Auch ein periodisch wiederkehrender Arbeitsbedarf ist ein Sachgrund für die Befristung nach 14 (1) Nr. 1 TzBfG.
Sachgrund - Vorübergehender Bedarf Vorübergehender Bedarf an Arbeitsleistung kann sich entweder in vorübergehend erhöhtem oder demnächst wegfallendem Arbeitskräftebedarf äußern, was mittels einer Prognose
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen
Befristete Arbeitsverhältnisse im Hochschulbereich Handlungsempfehlung für Vertragsverhandlungen und Entfristungsklagen Stand: 31.08.2011 Andrea Pfundstein Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
MehrC. Normalfall: Fristgemäße (ordentliche) Kündigung 44
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis A. Kündigung als Arbeitgeberrisiko 13 B. Kündigung durch den Arbeitgeber 20 I. Kein Arbeitsverhältnis - kein arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz 21 1. Vertrag mit
MehrTeilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG
Gelbe Erläuterungsbücher Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Kommentar von Dr. Gernod Meinel, Judith Heyn, Dr. Sascha Herms 4., neubearbeitete Auflage Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Meinel /
MehrInhaltsverzeichnis. I. Einführung 1 1. Wirtschaftliche Bedeutung befristeter Arbeitsverträge 1 2. Rechtliche Bedeutung befristeter Arbeitsverträge 1
Inhaltsverzeichnis A. Einführung, Rechtsgrundlagen und Textabdruck I. Einführung 1 1. Wirtschaftliche Bedeutung befristeter Arbeitsverträge 1 2. Rechtliche Bedeutung befristeter Arbeitsverträge 1 II. Rechtsgrundlagen
MehrBefristete Arbeitsverträge in Spanien und Deutschland
Anna-Kristine Wipper Befristete Arbeitsverträge in Spanien und Deutschland Eine rechtsvergleichende Untersuchung mit besonderer Berücksichtigung des Kündigungsschutzes im Hinblick auf die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher
MehrKRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN
KRAFTFAHRZEUGGEWERBE BAYERN I. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vom 21.12.2000 schafft seit seinem Inkrafttreten
MehrTückische Stolpersteine im Befristungsrecht
Arbeitsverträge Tückische Stolpersteine im Befristungsrecht Thomas Rudrof Fachbereich Recht Handwerkskammer für Oberfranken Kerschensteinerstraße 7 95448 Bayreuth Einleitung und Ausgangslage Einordnung
MehrEine Befristung nach dieser Vorschrift ist jedoch grundsätzlich nur bei Neueinstellungen erlaubt.
TK Lexikon Arbeitsrecht Befristetes Arbeitsverhältnis Arbeitsrecht 1 Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Befristung HI941136 HI2330427 Grundsätzlich sind Befristungen nur rechtsgültig, wenn dafür ein
MehrKeine amtliche Bekanntmachung!
Keine amtliche Bekanntmachung! Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft Vom... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge
MehrBefristungen im Hochschulbereich. Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Befristungen im Hochschulbereich Das neue Wissenschaftszeitvertragsgesetz Rechtsgrundlagen zur Befristung von Arbeitsverträgen mit Arbeitnehmern Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Wissenschaftszeitvertragsgesetz
MehrGesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1
Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG 813 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz TzBfG) 1 Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) zuletzt geändert durch
MehrBefristete Arbeitsverhältnisse
Befristete Arbeitsverhältnisse Die rechtlichen Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverhältnissen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Solche Arbeitsverhältnisse enden zu
MehrTitelmasterformat durch Klicken bearbeiten. Informationsveranstaltung für. Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA)
Informationsveranstaltung für Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) Personalkategorie nach HG NRW Lehrkräfte für besondere Aufgaben HG NRW 42: Abs. 2: Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA) werden
MehrTeilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 29 Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Kommentar von Dr. Helga Laux, Prof. Dr. Monika Schlachter 1. Auflage Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Laux / Schlachter
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Revision. Einführung. Kommentierung Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften
Inhaltsverzeichnis Revision Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis... XV Gesetzestext... 1 Einführung A. Allgemeines zur Teilzeitarbeit... 9 I. Zahlen und Daten... 9 1. Nationale statistische Daten...
MehrDie Beendigung des Arbeitsverhâltnisses aufgrund Befristung oder Aufhebungsvertrag
Die Beendigung des Arbeitsverhâltnisses aufgrund Befristung oder Aufhebungsvertrag Ein Leitfaden fur die betriebliche Praxis von Horst-Dieter Krasshôfer Richter am Arbeitsgericht ERICH SCHMIDT VERLAG Seite
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis. von. Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule. 10., neu bearbeitete Auflage
Arbeitsrecht Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Westfälischen Hochschule 10., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München Inhaltsverzeichnis
MehrDas Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis
Das Arbeitsverhältnis in der betrieblichen Praxis von Dr. Petra Senne Professorin an der Fachhochschule Dortmund 4., neu bearbeitete Auflage Luchterhand 2007 Literatur- und Abkürzungsverzeichnis XI A.
MehrTeilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG
Gelbe Erläuterungsbücher Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Kommentar Bearbeitet von Dr. Gernod Meinel, Judith Heyn, Dr. Sascha Herms 5. Auflage 2015. Buch. XXII, 634 S. In Leinen ISBN 978 3 406 68310
MehrVON PROFI ZU PROFI Das Informationsportal der Gastronomiebranche
A 8130 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) Beschäftigungsförderungsgesetz aufgehoben Mit Inkrafttreten
MehrRichtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der
Anlage zur Drucksache Nr. 37 für die Sitzung der Senatskommission für öffentliche Unternehmen am 17. Oktober 2017 Richtlinie über den Abschluss von Zeitverträgen in den Beteiligungen der Freien und Hansestadt
MehrVedat Laciner. Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht
Vedat Laciner Befristete Arbeitsverträge im türkischen und deutschen Arbeitsrecht Eine rechtsvergleichende Darstellung Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Abkürzungsverzeichnis
MehrELEKTRONISCHER BRIEF. Rheinlandpfalz. Ministerium für Bildung Mainz. Referate 412 und 450. nachrichtjich: Staatskanzlei
Rheinlandpfalz ELEKTRONISCHER BRIEF Staatskanzlei Ministerium des Innern und für Sport Ministerium der Justiz Kaiser-Friedrich-Straße 5 55116 Mainz Postfach 33 20 55023 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax
MehrInhaltsverzeichnis. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XV XXI Vereinbarkeit von Familie und Beruf Einleitung 1 Kapitel 1 : Vereinbarkeit von Familie und Beruf im deutschen Recht 1 Kapitel 2: Bedeutung des Gemeinschaftsrechts
MehrDie Befristung von Arbeitsverhältnissen
Die Befristung von Arbeitsverhältnissen nach der Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg (AVO) Grundzüge 19. April 2016 Claudia Kuhner, Geschäftsstelle DiAG/MAV/KODA
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2016 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 INHALTSVERZEICHNIS
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Recht und Steuern BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt hierzu wichtige Hinweise sowie Antworten auf Fragen,
MehrWissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule
Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an der Hochschule Aktuelle Rechtslage zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz RA Dr. Ulrike Preißler www.hochschulverband.de RA Dr. Ulrike Preißler Wiss.
MehrGesetzesstand. Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 2000, S. 1966)
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ( HI856) Gesetzesstand Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Vom. Dezember 000 (BGBl. I 000, S. 966) Amtl. Gliederungsnummer:
MehrAktuelles Befristungs und Teilzeitrecht Bonn 24. April 2015
Aktuelles Befristungs und Teilzeitrecht Bonn 24. April 2015 I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht II. Formalien bei der Befristungen von Arbeitsverträgen III. Befristungen ohne Sachgrund IV. Befristungen
MehrDer befristete Arbeitsvertrag
Effektives Arbeits- und Sozialrecht: EFAS Der befristete Arbeitsvertrag Eine systematische Darstellung des Befristungsrechts von Hans-Jürgen Dörner 1. Auflage Der befristete Arbeitsvertrag Dörner schnell
MehrBefristung Nein Danke was tun als Betriebsrat?
Prekäre Beschäftigung Befristung Nein Danke was tun als Betriebsrat? Herzlich willkommen! Ihre Referentin: Antonia Schuler, Rechtsanwältin 1 Themenübersicht I.Das Wesen befristeter Arbeitsverträge II.Mitwirkungsmöglichkeiten
MehrTeilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG
Beck`sche Kommentare zum Arbeitsrecht 29 Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Kommentar von Prof. Dr. Monika Schlachter, Dr. Helga Laux 2. Auflage Teilzeit- und Befristungsgesetz: TzBfG Schlachter /
MehrAnsprechpartner für Mitgliedsunternehmen Tel. Assessor Stefan Cordes
MERKBLATT Recht / Steuern B E F R I S TUNG VON A R B E I T SVERTRÄGEN Ansprechpartner für Mitgliedsunternehmen E-Mail Tel. Assessor Stefan Cordes cordes@bayreuth.ihk.de 0921 886-217 Datum/Stand Oktober
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Fairplay BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt Ihnen wichtige Hinweise, was Sie in diesem Fall beachten müssen
MehrGesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG)
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeitund Befristungsgesetz - TzBfG) TzBfG Ausfertigungsdatum: 21.12.2000 Vollzitat: "Teilzeit- und Befristungsgesetz vom 21. Dezember 2000
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Ziel und Gang der Untersuchung 3
Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Ziel und Gang der Untersuchung 3 1 Faktische Besonderheiten des studentischen Arbeitsverhältnisses und ihre unzureichende Berücksichtigung in arbeitsrechtlichen
MehrTzBfG. Leseprobe. Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sievers. 6. Auflage
Sievers TzBfG Kommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz von Dr. Jochen Sievers Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Köln 6. Auflage Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 6. Auflage........................................
MehrDas Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Schnelleinstieg für die Personalarbeit von Ralf Roesner Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbh,
MehrVorlesung Wirtschaftsprivatrecht
Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht 24. Einheit 21.01.2010 Dr. Fabian Jungk Institut für Recht der Wirtschaft Systematik: Der AV kann durch folgende Ereignisse beendet werden: Kündigung Aufhebungsvertrag
MehrDie Kündigung im Arbeitsrecht
Die Kündigung im Arbeitsrecht von Karin Krämer Rechtsanwältin 11., überarbeitete Auflage, 2008 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERLIN WEIMAR DRESDEN Abkürzungsverzeichnis 9 I. Allgemeines
MehrBefristeter Arbeitsvertrag - im Fokus
Befristeter Arbeitsvertrag - im Fokus Ausgearbeitet vom Expertenkreis Arbeitsrecht des HDE Stand: Juni 2013 Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Verband 2 I N H A L
MehrSchwerpunktthema: Befristetes Arbeitsverhältnis was tun?
AKTUELL Befristetes Arbeitsverhältnis was tun? Schwerpunktthema: Befristetes Arbeitsverhältnis was tun? Welche Arten von Befristung gibt es? S. 3 Was sind die Rechtsfolgen einer wirksamen Befristung? S.
MehrBeschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht
Beschäftigung von Rentnern und Arbeitsrecht Praxis & Recht 30.08.2017 Reinhard Gusek Geschäftsführer - 1 - Einstieg: Fachkräftemangel Steigende Nachfrage bei Rentnern Verdoppelung der erwerbstätigen Rentner
MehrMustervertrag Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund
Befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund Autor: Jürgen Leske Immer auf der sicheren Seite Von unserer Fachredaktion geprüft Die Inhalte dieses Downloads sind nach bestem Wissen und gründlicher Recherche
MehrRegister des Ratgebers "Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag"
Register des Ratgebers "Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: 450-Euro-Job 96 A Abfindung bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses 168 ff. Fälligkeit
MehrBefristung von Arbeitsverträgen
Befristung von Arbeitsverträgen 1 Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende - Rechtliche Möglichkeiten für ein unbefristetes Arbeitsverhälnis Konzernbetriebsrat des AWO-Bezirk Westliches
MehrArbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge
Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge
MehrArbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge
Arbeits- und Sozialrechts-Info Teilzeitarbeit Befristete Arbeitsverträge Regelungen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge
MehrDer befristete Arbeitsvertrag
Erfurter Reihe zum Arbeitsrecht: ERA Der befristete Arbeitsvertrag Eine systematische Darstellung des Befristungsrechts von Hans-Jürgen Dörner 2., neubearbeitete Auflage Der befristete Arbeitsvertrag Dörner
MehrDer befristete Arbeitsvertrag
Erfurter Reihe zum Arbeitsrecht: ERA Der befristete Arbeitsvertrag Eine systematische Darstellung des Befristungsrechts von Hans-Jürgen Dörner 2., neubearbeitete Auflage Der befristete Arbeitsvertrag Dörner
Mehr1. WANN DARF EIN ARBEITNEHMER BEFRISTET EINGESTELLT WERDEN?
MERKBLATT Recht und Steuern BEFRISTUNG VON ARBEITSVERTRÄGEN Sie wollen einen Arbeitnehmer nur für eine bestimmte Zeitdauer einstellen? Die IHK gibt hierzu wichtige Hinweise sowie Antwort auf Fragen, die
MehrRechtliche Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit
Dr. iur. Alexander Eufinger, Dieter Sauerwein Rechtliche Rahmenbedingungen der Pflegetätigkeit ein Handbuch für die Praxis Impressum ISBN: 978-3-945251-82-9 1. Auflage, 2016 Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft
MehrFälle zum Arbeitsrecht
Rechtswissenschaften und Verwaltung - Recht und Verwaltung Fälle zum Arbeitsrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Friedrich Schade, RA Prof. Dr. Dirk Beckmann, RA Prof. Dr. Stephan Oliver Pfaff 2., aktualisierte
MehrMandantenbrief Juli Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen
Mandantenbrief Juli 2010 Die richtige Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung: Die Begründung ist wichtig Wenn Sie gute Sachgründe dafür haben, können Sie das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers
MehrBefristete Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung Wesentliche Regelungen in Deutschland
Befristete Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung Wesentliche Regelungen in Deutschland 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Befristete Beschäftigung und Arbeitnehmerüberlassung Wesentliche Regelungen in
MehrAbbildungsverzeichnis 21. Abkürzungsverzeichnis 23
Inhaltsübersicht Abbildungsverzeichnis 21 Abkürzungsverzeichnis 23 1. Teil Einleitung 27 1. Kapitel Denn eins ist sicher: Die Rente." 29 2. Kapitel Kennzeichnung des Problems 41 2. Teil Arbeitsrecht 53
MehrGesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG) [1]
Normabkürzung Normtitel Verkündungsstand, letzte Änderung Verkündungsblatt für diese WissZeitVG Wissenschaftszeitvertragsgesetz Norm ausgewertet bis 16.03. Normgeber Bund Gesetz über befristete Arbeitsverträge
MehrNach 12 Jahren ist alles vorbei! Oder doch nicht?
Nach 12 Jahren ist alles vorbei! Oder doch nicht? Befristung an der Universität Rostock Grundlagen - Probleme Ansichten Lösungswege Personalversammlungen 18./19.11.2015 UNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.
MehrInhaltsverzeichnis. Einleitung... 15
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 15 1. Teil: Befristungen und Bedingungen... 21 I. Einführung... 21 II. Sachgrundlose Befristung von Sportarbeitsverhältnissen... 23 1. Neueinstellung ( 14 Abs. 2 TzBfG)...
MehrTeilzeitarbeit. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann. 2., vollständig überarbeitete Auflage, 2012
Teilzeitarbeit Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hamann 2., vollständig überarbeitete Auflage, 2012 RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART MÜNCHEN HANNOVER BERUN WEIMAR DRESDEN Abkürzungen I. Einleitung 15 II. Arbeitszeitverringerung...
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden.
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für familienfreundliche Karrierewege. Kurzvortrag. Dr. iur. Juliane Lorenz Mainz, 15. September 2016
Rechtliche Rahmenbedingungen für familienfreundliche Karrierewege Kurzvortrag Dr. iur. Juliane Lorenz Mainz, 15. September 2016 Daten und Fakten ca. 178.000 wissenschaftliche Mitarbeiter ca. 1.600 Juniorprofessuren
MehrPersonalamt. Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof. Nachrichtlich: Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.v.
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Personalamt, Steckelhörn 12, 20457 Hamburg Senatsämter Fachbehörden Bezirksämter Landesbetriebe Rechnungshof Nachrichtlich: Arbeitsrechtliche Vereinigung
MehrInhalt. 1. Schriftformerfordernis bei Befristungsabrede über mehrere Jahre hinweg
Liebe Leserin, lieber Leser, herzlich willkommen zu unserem Newsletter für April 2018 unserer auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei, BECK.Kanzlei für Arbeitsrecht. Auch in diesem Monat werden wir
Mehr2. Verlängerung i.s. des 14 II 1 TzBfG
Befristung ohne Sachgrund ( 14 II TzBfG) 1. Grundsätze 1. Die Befristung muss nicht ausdrücklich auf das TzBfG gestützt werden (vgl. BAG 04.06.2003-7 AZR 489/02 - AP Nr. 245 zu 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
MehrÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS. Begründung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss des Arbeitsvertrags
INHALT ÜBERBLICK ÜBER DIE W IC H TIG STEN VERTRÄGE DES ARBEITSRECHTS 16 16 17 21 23 24 25 26 27 27 32 Anbahnung des Arbeitsverhältnisses Stellenanzeige und Stellenausschreibung Vorstellungsgespräch Beteiligung
MehrInhaltsübersicht. Abschnitt I. Allgemeines zum AGG
K Inhaltsübersicht Abschnitt I. Allgemeines zum AGG Teil 1. Das Gesetz und dieser Rechtsberater........ 1 Teil 2. Entstehung des AGG................ 2 Teil 3. Sinn und Zweck des AGG............. 6 Teil
MehrZweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung
Zweifelsfragen zu Urlaub, Krankheit, Einstellung, Kündigung Ein Leitfaden für die tägliche Praxis nach dem neuesten Recht von Ministerialrat Alfred Müller und Dr. jur. utr. Walter Schön 3. Auflage 1977
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen Stand: März 2017 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
MehrBefristung von Arbeitsverhältnissen
Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine
MehrInhalt. Abkürzungsverzeichnis Mitwirkende Rechtsquellen Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses...42
9 Inhalt Abkürzungsverzeichnis...14 1 Mitwirkende...17 1.1 Arbeitnehmer... 17 1.2 Arbeitgeber... 20 1.3 Auszubildende... 20 1.4 Betriebsrat... 21 1.5 Personalrat... 21 1.6 Jugend- und Auszubildendenvertretung...
MehrGesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG) 1)2)
1 1, 2 TzBfG 102 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG) 1)2) Vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1966) (FNA 800-26) zuletzt geändert durch Art.
MehrTeilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG vom 21. Dezember 2000 einschließlich der Änderungen vom 11. Dezember 2018 Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
MehrBefristungsrecht. Entwicklung des Befristungsrechts. Grundnorm seit :
Befristungsrecht Entwicklung des Befristungsrechts Grundnorm seit 1.1.1900: Seit BRG 4.2.1920: Kollision mit Kündigungsschutz Seit 9.4.1930: Rspr. des RAG zur Unwirksamkeit von Kettenverträgen. Seit 12.10.1960:
MehrTeilzeit- und Befristungsgesetz
NomosKommentar Boecken Joussen Teilzeit- und Befristungsgesetz Handkommentar 3. Auflage Nomos NomosKommentar Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M (EHI Florenz) Universität Konstanz Prof. Dr. Jacob Joussen
Mehr