Der befristete Arbeitsvertrag
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- Bernt Fuchs
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1 Effektives Arbeits- und Sozialrecht: EFAS Der befristete Arbeitsvertrag Eine systematische Darstellung des Befristungsrechts von Hans-Jürgen Dörner 1. Auflage Der befristete Arbeitsvertrag Dörner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Arbeitsvertrag, Arbeitsentgelt Verlag C.H. Beck München 2004 Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN
2 Seite Vorwort... V Inhaltsübersicht... IX Literaturverzeichnis... XXV Abkürzungsverzeichnis... XXXIII A. Judikative und normative Grundlagen des Befristungsrechts I. Die Entwicklung des Befristungsrechts in der Rechtsprechung Das Spannungsverhältnis zwischen Vertragsfreiheit und Kündigungsschutzrecht Die Lösungsversuche des Reichsarbeitsgerichts Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) a) Bis b) Ab aa) Objektive Gesetzesumgehung bb)sachgrund cc) Darlegungslast dd)zeitpunkt ee) Rechtsfolgen c) Die Stellungnahme des Schrifttums II. Die Entwicklung gesetzlicher Grundlagen zum Befristungsrecht Die Gesetzeslage bis Ende Das geltende Gesetzesrecht (TzBfG) B. Grundbegriffe und Grundsätze im Recht befristeter Arbeitsverträge I. Der befristete und auflösend bedingte Arbeitsvertrag Befristeter Arbeitsvertrag a) Abgrenzung zum Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit b) Legaldefinition des befristet Beschäftigten in 3 TzBfG Befristungen nach dem Kalender Formen von Vereinbarungen mit Zeitbestimmungen a) Mindestdauer b) Höchstdauer c) Kombination d) Zweifelsfälle XI
3 4. Die Zweckbefristung a) Vorhersehbarkeit b) Rechtfertigung c) Vereinbarungsinhalt Doppelbefristung Auflösende Bedingung Arbeitsbedingungen II. Die Form der Vereinbarung über die Befristung und über die auflösende Bedingung nach 14 Abs. 4 TzBfG Normgeschichte und Normzweck Anwendungsbereich Umfang Anforderungen an die Schriftform Rechtsfolgen bei Missachtung der Formvorschrift III. Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot Diskriminierungsverbot, 4 Abs. 2 TzBfG a) Normzweck b) Der Grundsatz in Satz aa) Gegenstand des Schlechterbehandlungsverbots bb)vergleichbarkeit cc) Kausalität dd)sachgrund ee) Rechtsfolgen c) Verbot der Diskriminierung nach Satz aa) Gegenstand des Verbots bb)ungleichbehandlung aus Sachgründen cc) Rechtsfolgen d) Sonstige Beschäftigungsbedingungen nach Satz Benachteiligungsverbot 5 TzBfG a) Inanspruchnahme von Rechten b) Benachteiligungen c) Rechtsfolgen IV. Besondere Pflichten des Arbeitgebers gegenüber dem befristet Beschäftigten und der Arbeitnehmervertretung Information über unbefristete Arbeitsplätze nach 18 TzBfG a) Inhalt der Pflicht b) Rechtsfolgen bei Verletzung der Pflicht Information der Arbeitnehmervertretung nach 20 TzBfG Aus- und Weiterbildung nach 19 TzBfG XII
4 C. Die gerichtliche Kontrolle befristeter und auflösend bedingter Arbeitsverträge I. Die Wertungsmaßstäbe der Befristungskontrolle Die Rechtsprechung zum befristeten Arbeitsvertrag nach 620 BGB a) Kündigungsschutz b) Allgemeine Wertungsmaßstäbe c) Abgrenzung zum Kündigungsrecht Veränderungen nach Inkrafttreten des TzBfG a) Abkoppelung vom Kündigungsschutz b) Keine wesentlichen Änderungen der Wertungsmaßstäbe II. Abläufe bei der gerichtlichen Befristungskontrolle Altes Recht Neues Recht III. Gegenstand der gerichtlichen Befristungskontrolle Kettenarbeitsverträge und Einzelbefristungen Mehrere Verträge a) Rechtsprechung b) Schrifttum c) Gesetzliche Regelungen d) Annex e) Nichtanrechnungen nach dem HRG Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses Befristungen einzelner Bedingungen IV. Die Überprüfung des Sachgrunds Definition des sachlichen Grunds Sachgrund und Dauer der Befristung Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Sachgrunds a) Vertragsschluss b) Berücksichtigung nachfolgender Tatsachen V. Die Überprüfung der sachgrundlosen Befristung D. Sachgründe für befristete und auflösend bedingte Arbeitsverträge I. Die Entwicklung der Sachgründe in der Rechtsprechung II. Ungewissheitstatbestände Probearbeitsverhältnis ( 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG) a) Grundsatz b) Abgrenzung zur Probezeit im Dauerarbeitsverhältnis c) Angabe des Befristungsgrundes XIII
5 XIV d) Verhältnis zu 14 Abs. 2 TzBfG e) Dauer f) Verlängerungen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Sozialhilfemaßnahmen Die befristete Arbeitserlaubnis bei Ausländern Die Ungewissheit der wirtschaftlichen Entwicklung Haushaltsmittel für befristet Beschäftigte ( 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG) a) Der Wortlaut aa) Anlehnung an das HRG a. F bb) Historische, verfassungsrechtliche und gemeinschaftsrechtliche Auslegung b) Bisherige Rechtsprechung aa) Grundsatz bb)anwendungsfälle Drittmittelfinanzierung a) Drittmittelfinanzierte Projekte b) Befristete sozialstaatliche Aufgaben III. Ausnahmetatbestände, die in der Person des Arbeitnehmers liegen Der Wunsch oder das Interesse des Arbeitnehmers, 14 Abs. 1 Satz 2 Nr Anschlussbeschäftigung nach Ausbildung oder Studium, 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 TzBfG a) Übernahme der Rechtsprechung b) Geltungsbereich c) Anschluss d) Dauer Anderweitige Ausbildung, Fortbildung, Weiterbildung Zeitverträge zur Verbesserung der sozialen Situation Verspätete Rückkehr aus dem Urlaub und andere Pflichtverletzungen Nebenbeschäftigung/Teilzeitbeschäftigung Befristete Arbeitsverträge mit Studenten Vergleiche, 14 Abs. 1 Satz 2 Nr a) Vergleiche mit Hilfe des Gerichts b) Vergleiche ohne Hilfe des Gerichts (Außergerichtliche Vergleiche) IV. Betriebliche Ausnahmetatbestände Vorübergehender betrieblicher Bedarf an Arbeitskräften, 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG a) Fallgruppenbildung b) Prognose c) Kausalität
6 d) Einzelfälle zu den Fallgruppen aa) Saison und Kampagne bb) Zuwachs der Arbeitsmenge bei den laufenden Daueraufgaben cc) Zusatzaufgaben (Aufgaben von begrenzter Dauer) dd) Abnahme der vorhandenen Arbeitsmenge (absehbarer Minderbedarf) Vertretungen nach 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG a) Unmittelbare Vertretung aa) Vertretungstatbestände bb)prognose zur Rückkehr des Vertretenen cc) Prognose zur Dauer dd)prognose bei wiederholten Befristungen zur Vertretung b) Mittelbare Vertretung c) Gesamtvertretung V. Persönliche Verschleißtatbestände, 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG Altersgrenzen a) Die befristungsrechtliche Einordnung der Altersgrenzenbestimmungen b) Altersgrenzen als Sachgrund aa) Die Altersgrenze von 65 Jahren bb)altersgrenzen unterhalb von 65 Jahren cc) Besonderheiten in Betriebsvereinbarungen dd)altersgrenzen nach 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI (a. F.) Sachgrund Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung a) Grundsätze b) Berufsunfähigkeit c) Erwerbsunfähigkeit d) Gesundheit Fehlender Bezug zur Muttersprache VI. Sachliche Verschleißtatbestände Politische Tätigkeiten Sporttrainer Sportler Bühnenkünstler, Bühnentechniker und Chor und Orchestermitglieder a) Sachgründe im Bühnenbereich b) Tarifvertragliche Grundlagen c) Tarifvertragliche Normen zum befristeten Arbeitsvertrag aa) Solisten XV
7 XVI bb)chorsänger cc) Tanzgruppen dd)bühnentechniker ee) Abendpersonal in Opern und Theatern d) Künstler außerhalb der Bühne Mitarbeiter in Rundfunk- und Fernsehanstalten a) Unterscheidung nach dem Aufgabenbereich b) Arbeitsverhältnis oder freie Mitarbeit c) Sachgrund für die Befristung im Vertrag eines programmgestaltenden Mitarbeiters d) Sachgrund für andere Mitarbeiter VII. Zusätzliche Anforderungen an Sachgrundbefristungen im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und anderen Tarifverträgen Die Tarifvorschriften des öffentlichen Dienstes Die Sonderregelungen (SR) 2 y Nr. 1 und Nr. 2 zu den 1, 2 und 4 BAT und ihre Protokollnotizen a) Persönlicher Geltungsbereich b) Grundsätzliches Sachgrunderfordernis für alle Befristungen nach der Protokollnotiz Nr c) Vereinbarungsvorschriften in der SR 2 y Nr aa) Befristungsgrundform bb)weitere Angaben cc) Rechtsfolgen der Missachtung d) Höchstgrenzen (Protokollnotizen Nr. 2 und Nr. 3 zur SR 2 y Nr. 1) e) Bevorzugte Berücksichtigung bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen nach der Protokollnotiz Nr. 4 zur SR 2 y Nr f) Kündigungsmöglichkeiten nach der Nr. 7 der SR 2 y g) Der Rechtscharakter der Nr. 1 und Nr. 2 der SR 2 y BAT Die Tatbestände der Nr. 1 der SR 2 y zum BAT a) Zeitangestellte nach SR 2 y Nr. 1a b) Angestellte für Aufgaben von begrenzter Dauer nach SR 2 y Nr. 1b c) Aushilfsangestellte nach der SR 2 y Nr. 1c Sachgrundlose Befristungen nach dem BAT a) Verhältnis zum staatlichen Recht b) Die Besonderheiten des Tarifvertrags Bestimmungen anderer Tarife E. Befristungen ohne Sachgrund I. Das Beschäftigungsförderungsgesetz Entwicklung des BeschFG von 1985 bis 1996/
8 2. Kurzdarstellung der Regelungen zum BeschFG a) Grundsätze des BeschFG b) Die Verlängerung nach 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG aa) Verlängerungsgegenstand bb)verlängerungszeitpunkt cc) Verlängerungsinhalt c) Das Anschlussverbot des 1 Abs. 3 BeschFG aa) Enger sachlicher Zusammenhang bb)derselbe Arbeitgeber cc) Vorangegangenes befristetes Arbeitsverhältnis nach 1 Abs. 1 BeschFG dd) Vorangegangenes unbefristetes Arbeitsverhältnis d) Arbeitnehmer nach Vollendung des 60. Lebensjahres, 1 Abs. 2 BeschFG Das Verhältnis von sachgrundlosen Befristungen zu den Sachgrundbefristungen a) Wechsel vom BeschFG zu 620 BGB b) Wechsel von der Sachgrundrechtfertigung zu 1 BeschFG Das Verhältnis des 1 BeschFG 1985/1996 zu anderen gesetzlichen Sonderregelungen Das Verhältnis des 1 BeschFG 1985/1996 zu Tarifverträgen II. Die Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz, 14 Abs. 2, Abs. 2 a und Abs Normzweck Ersteinstellung nach 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 TzBfG Vorherige Beschäftigung (Anschlussverbot) a) Zeitliche Reichweite des Anschlussverbots b) Arbeitsverhältnis aa) Berufsausbildungsverhältnis bb)werk- und Dienstverträge cc) Leiharbeitnehmer dd)eingliederung c) Derselbe Arbeitgeber Fragerecht des Arbeitgebers a) Grundsatz b) Lösungsmöglichkeiten Höchstdauer Verlängerung, 14 Abs. 2 Satz 1 2. Satzhälfte TzBfG a) Verlängerungszeitpunkt b) Inhalt der Verlängerungsvereinbarung aa) Veränderungen in der Vergütung bb)änderungen beim Arbeitszeitvolumen XVII
9 XVIII c) Sachgrundlose Verlängerung eines Vertrags mit Sachgrund d) Form der Verlängerung Übergangsfälle Tarifregelungen nach 14 Abs. 2 Satz 3 und a) Altes Recht b) Neues Recht c) Tarifverträge zu Gunsten der Arbeitnehmer Befristungen in neu gegründeten Unternehmungen a 203 a) Normgeschichte und Normzweck a 203 b) Anwendungsvoraussetzungen c 203 aa) Neugründung c 203 bb)die doppelte Vier-Jahres-Frist f 204 cc) Verlängerungen i 205 c) Entsprechende Anwendung des 14 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 TzBfG j 205 d) Übergang m Das Verhältnis von 14 Abs. 1 und 14 Abs. 2, Abs. 2 a und 3 TzBfG zueinander a) Reihenfolge b) Austauschbarkeit Sachgrundlose Befristungen nach 14 Abs. 3 TzBfG a) Grundsätze b) Verlängerung c) Enger sachlicher Zusammenhang d) Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken aa) Gemeinschaftsrecht bb)verfassungsrecht Prozessuale Fragen F. Befristungen nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG) I. Normgeschichte Das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen (HFVG) a) Artikel 1 ( 57 a bis 57 f HRG) b) Art. 2 ( 1, 2 FoArbVtrG) Das Fünfte Gesetz zur Änderung des HRG und anderer Vorschriften a) Neuregelungen b) Abschließende Regelung für den Hochschulbereich II. Befristungen nach dem HRG ab Februar Befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern, 57 a HRG
10 a) Grundsätze b) Geltungsbereich aa) Professoren bb) Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter cc) Ärzte dd)wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte ee) Nebenberuflich Beschäftigte ff) Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben gg) Geltungsbereich auf Seiten der Hochschulen c) Zwingenden Rechts aa) Einzelvertrag bb)tarifverträge cc) Öffnungsklausel für Tarifvertragsparteien d) Allgemeine arbeitsrechtliche Regeln e) Dauerarbeitsverträge Befristungshöchstdauer, 57 b HRG a) Normzweck b) Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter ohne Promotion aa) Regelfall bb)verlängerungen cc) Neuabschluss c) Post-doc-Phase, 57 b Abs. 1 Satz 2 HRG aa) Grundsatz bb)verlängerungen in der Post-doc-Phase d) Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte Anrechnungen, 57 b Abs. 2 Satz 1 und 2 HRG a) Normzweck b) Anrechnungstatbestände Zitiergebot und Ausschluss von Zweckbefristungen und auflösenden Bedingungen, 57 b Abs. 3 HRG a) Zitiergebot b) Zweckbefristung und auflösende Bedingung Nichtanrechnung von Unterbrechungszeiten, 57 b Abs. 4 HRG a) Grundsätze b) Einzelfälle aa) Betreuungsurlaub (Nr. 1) bb)beurlaubung für Tätigkeit außerhalb der Hochschule (Nr. 2) cc) Elternzeit und Mutterschutz dd)wehr- und Zivildienst (Nr. 4) ee) Mandatswahrnehmung (Nr. 5) Privatdienstvertrag XIX
11 XX 7. Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen, 57 d HRG a) Normgeschichte b) Geltungsbereich c) Regelungsinhalt Studentische Hilfskräfte, 57 e HRG Erstmalige Anwendung und Übergangsregelungen a) Regelung nach dem 5. HRG-Änderungsgesetz b) Regelung nach dem 6. HRG-Änderungsgesetz vom III. Ärzte in der Weiterbildung Ärzte in der Hochschule Ärzte außerhalb der Hochschule IV. Befristungen nach allgemeinen Regeln, 57 b Abs. 2 Satz 3 HRG Grundsätze Sachgrundlose Befristungen Einzelfälle für Sachgrundbefristungen a) Drittmittelfinanzierung b) Beschäftigung in vorübergehenden Projekten c) Haushaltsrechtliche Gründe, 14 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 TzBfG d) Wunsch des Mitarbeiters e) Soziale Überbrückung f) Vertretung g) Mehrfachqualifizierung h) Vergleich SR 2 y BAT V. Kurzdarstellung der Rechtslage im HRG bis Februar Grundsätze des alten Rechts Die Befristung von Arbeitsverträgen nach 57 a HRG a. F a) Personenkreis b) Arten der Befristung c) Verhältnis zu den anderen Regelungen aa) Sachgrundbefristungen nach dem TzBfG bb)sachgrundlose Befristungen nach dem TzBfG d) Tarifverträge Sachliche Gründe für die Befristung nach 57 b HRG a) Grundsätze des 57 b Abs b) Die Befristungsgründe nach 57 b Abs. 2 HRG a. F aa) Weiterbildung (Nr. 1) bb)haushalt (Nr. 2) cc) Erwerb und Einbringung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen (Nr. 3)
12 dd)drittmittelfinanzierung (Nr. 4) ee) Erstvertrag (Nr. 5) c) Die Befristung nach 57 b Abs. 3 HRG d) Befristungen bei wissenschaftlichen Hilfskräften (Abs. 4) e) Angabe des Befristungsgrundes (Abs. 5) f) Einstellungsgrenze (Abs. 6) Dauer der Befristung nach 57 c HRG a) Grundsatz b) Höchstgrenze für Verträge mit wissenschaftlichen Mitarbeitern c) Ausnahme bei Promotionsvorbereitung nach 57 c Abs. 3 HRG d) Ärzte in der Weiterbildung aa) In der Hochschule und staatlichen Forschungseinrichtungen bb)außerhalb der Hochschule e) Wissenschaftliche Hilfskräfte (Abs. 5) f) Nicht anrechenbare Zeiten (Abs. 6) Kündigung der Drittmittelverträge nach 57 d HRG Privatdienstvertrag nach 57 e HRG Befristete Verträge mit Assistenten und Oberassistenten G. Gesetzliche Sonderregelungen im AÜG, im BErzGG, im AltTzG und im ÄArbVtrG I. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Neues Recht Altes Recht a) Grundsätze b) Erstbefristung c) Wiederholte Befristungen II. Bundeserziehungsgeldgesetz 21 (Befristete Arbeitsverträge) Norminhalt Verhältnis zu anderen gesetzlichen Vorschriften Befristungsvoraussetzungen Befristungsdauer Zweckbefristung und Bedingung III. Altersteilzeitgesetz 8 Abs IV. Ärzte in der Weiterbildung nach 1 ÄArbVtrG Sachgrund Zeitbefristung Befristungsdauer Konkurrenzen XXI
13 H. Die Mitwirkung und Mitbestimmung von Betriebsrat und Personalrat beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge I. Die Mitwirkung des Betriebsrats Ersteinstellungen von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsvertrag Verlängerungen Rechtsfolgen bei Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats II. Die Mitwirkung von Personalräten Bund und Mehrheit der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg a) Inhalt des Mitbestimmungsrechts b) Verhältnis Landesrecht/Bundesrecht c) Durchführung der Mitbestimmung d) Rechtsfolgen bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts XXII J. Die Rechtsfolgen von wirksamen und unwirksamen Befristungen, 15 und 16 TzBfG, sowie von auflösenden Bedingungen, 21 TzBfG I. Die Beendigung des wirksam befristeten Zeitvertrags II. Ende des zweckbefristeten Arbeitsvertrags Zweckerreichung Unterrichtung und Auslauffrist a) Frühere Rechtsprechung b) Form, Inhalt und Zeitpunkt der Unterrichtung c) Unterrichtung und Dauer der Auslauffrist d) Doppelbefristung III. Die Beendigung durch auflösende Bedingung IV. Kündigungsmöglichkeiten im befristeten Arbeitsverhältnis Kündigung nach 15 Abs. 3 TzBfG Kündigung nach 15 Abs. 4 TzBfG a) Lebenszeit b) Länger als 5 Jahre V. Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes nach 15 Abs. 5 TzBfG Normgeschichte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses Wissen des Arbeitgebers Zeitbefristung und Widerspruch a) Erklärung b) Zeitpunkt
14 5. Besonderheiten der Zweckbefristung und auflösender Bedingung a) Fortsetzung trotz Mitteilung nach 15 Abs. 2 TzBfG b) Fortsetzung ohne Mitteilung nach 15 Abs. 2 TzBfG Besonderheiten der Doppelbefristung VI. Ausnahmen von den Beendigungsregeln (Weiterbeschäftigung) Rechtsmissbrauch Vertrauensschutz Zusage Gleichbehandlung Tarifvertragliche Einstellungsvorschriften Verlängerungsklauseln Nichtverlängerungsanzeigen Gesetzliche Verlängerungen Wegfall des sachlichen Grunds und Wiedereinstellung VII. Die unwirksame Befristung nach 16 TzBfG Normgeschichte und Normzweck Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis Kündigungsmöglichkeiten im unbefristeten Arbeitsverhältnis a) Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit b) Während der Laufzeit der vermeintlich wirksamen Befristung K. Das Prozessrecht bei der gerichtlichen Befristungskontrolle I. Die Klage zur Feststellung der Unwirksamkeit einer Befristung oder auflösenden Bedingung nach 17 TzBfG Normgeschichte und Normzweck Klageart a) Klagen nach altem Recht b) Klagen nach neuem Recht aa) Feststellungsklage bb)leistungsklagen Die Klagefrist des 17 Satz 1 TzBfG a) Sachlicher Geltungsbereich b) Zeitlicher Geltungsbereich c) Rechtsfolgen bei Versäumung der Klagefrist aa) Nachträgliche Zulassung bb)fiktion d) Berechnung der Klagefrist aa) Zeitbefristung bb)zweckbefristung und auflösende Bedingung e) Vorzeitige Klageerhebung XXIII
15 4. Die Klagefrist nach 17 Satz 3 TzBfG a) Anwendungsbereich bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses b) Anwendungsbereich Zweckbefristung und auflösende Bedingung II. Darlegung und Beweis im Prozess über die Wirksamkeit der Befristung Grundsätze a) Die Begriffe der Darlegungs und Beweislast b) Weitere Begriffe des Beweisrechts Darlegung und Beweis für die Vereinbarung einer Befristung Darlegungs- und Beweislast für die Rechtfertigung der Befristung a) Sachgrundbefristungen b) Einzelfälle zu den Sachgrundbefristungen c) Sachgrundlose Befristungen nach 14 Abs. 2 TzBfG d) Sachgrundlose Befristungen nach 14 Abs. 2a TzBfG. 1034a 336 e) Sachgrundlose Befristungen nach 14 Abs. 3 TzBfG Darlegungs- und Beweislast für weitere Sachverhalte a) Die Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses b) Tatsachen zu 15 Abs. 3 und Abs. 4 TzBfG c) Tatsachen zu 15 Abs. 5 TzBfG d) Verschiedenes III. Revisionsrecht Anhang A. Teilzeit- und Befristungsgesetz B. 1 Beschäftigungsförderungsgesetz Vom bis geltende Fassung Vom bis geltende Fassung C. Bürgerliches Gesetzbuch (Auszug) D. Befristungs-Richtlinie 1999/70/EG E. Bundes-Angestelltentarifvertrag (Auszug) F. 57a 57 f Hochschulrahmengesetz Bis zum geltende Fassung Ab dem geltende Fassung Sachverzeichnis XXIV
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