Kompetenznetz Vitale Orte 2020 Zukunft der Dorfentwicklung in Hessen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Zukunft der Dorfentwicklung in Hessen 22. Januar 2013, Forum Friedrichsdorf, Dreieichstraße 22, 61381 Friedrichsdorf für süd- und mittelhessische Kommunen 07. Februar 2013, Stadthalle Bad Hersfeld, Wittastraße 5, 36251 Bad Hersfeld für nordhessische Kommunen 9:30 Uhr Eintreffen der Gäste 10:00 Uhr Begrüßung 22.01. Horst Burghardt, Bürgermeister der Stadt Friedrichsdorf 07.02. Dr. Rolf Göbel, Erster Stadtrat der Stadt Bad Hersfeld 10:15 Uhr Von der Orts- / Stadtteilebene auf die gesamtkommunale Ebene Werner Müller, Abteilungsleiter Landesentwicklung, Städtebau und Wohnungswesen, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 10:30 Uhr Wesentliche Inhalte der neuen Förderrichtlinie Reiner Kopp, Referatsleiter Dorferneuerung, ländliche Entwicklung, Landtourismus, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung 10:50Uhr Ca. 11:30 Uhr Leitfaden Integrierte kommunale Entwicklungskonzepte 22.01. Kirsten Steimel, regiotrend, Gießen 07.02. Dr. Michael Glatthaar, proloco Bremen P A U S E 12:00 Uhr Zukunftsfähige Dorfentwicklung aus kommunaler Sicht Susanne Schaab, Bürgermeisterin der Stadt Schotten 12:20 Uhr Aktuelle Rahmenbedingungen der Förderung 22.01. Anke Enders-Eitelberg, WIBank 07.02. Esther Fischer, WIBank 12:40 Uhr Fragen an die Experten Schlusswort Ca. 13:00 Uhr Ende der Veranstaltung Moderation der Veranstaltung: Hartmut Bock
Zukunft der Dorfentwicklung in Hessen Aktuelle Rahmenbedingungen der Förderung Esther Fischer Investive Programme Stand: 07.02.2013
Grundlage der Förderung Richtlinie, GAK-Rahmenplan, EU-Entwicklungsplan anerkannte Förderschwerpunkte nur noch ganze Kommunen oder mehrere kleine Kommunen als interkommunale Kooperation (Ausnahme) Dörfern nach Teil I Nr. 3 der Richtlinie i.d.r. ländliche geprägte Orte bis zu 2.000 Einwohner
Dörfer im Sinne der Richtlinie - Abgrenzung zur Städtebauförderung Dorfentwicklung Städtebauförderung bis 2.000 Einwohner 2.000 bis 6.000 Einwohner und ländlich geprägt * 2.000 bis 6.000 Einwohner und städtisch geprägt * über 6.000 Einwohner * Abstimmung durch die zuständigen Fachreferate
Grundlage der Förderung Konzeptionelle Grundlagen: Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) Leitfaden zur Erstellung eines IKEK, HMWVL August 2012 städtebaulicher Fachbeitrag Aufgabenbeschreibung, WIBank August 2012
Grundlage der Förderung Ziel Investitionen in den Ortskernen mit dem Ziel der nachhaltigen Innenentwicklung Privatmaßnahmen Fördergebiet, ortstypische Bauweise Maßnahmen öffentlicher Träger IKEK kommunaler Investitionsrahmen
Fördergebiet für Privatmaßnahmen städtebaulicher Fachbeitrag Abgrenzung Fördergebiet, Definition der ortstypischen Bauweise parallel zum IKEK, Baustein des Städtebaulichen Beratervertrages Abgrenzung der Fördergebiete DE + Städtebau (keine Überschneidung) gewachsener Ortskern bis 1950
Fördergebiet für Privatmaßnahmen Endabstimmung und Festlegung durch die WIBank Beschlussfassung durch Kommune
Kommunaler Investitionsrahmen Basis = IKEK Projekte öffentlicher Träger 1) kommunale Projekte (FAG-Satz) 2) nicht kommunale öffentliche Projekte (am Gemeinwohlorientierte, 50 % max. 150.000 )
Kommunaler Investitionsrahmen Grundbudget = Sockelbetrag + Zusatzbudget keine projektbezogene Festlegung orientiert sich an der Anzahl der Ortsteile Projekte müssen sich aus dem IKEK ableiten Priorisierung durch die Steuerungsgruppe
Kommunaler Investitionsrahmen Grundbudget = Sockelbetrag Bis 3 OT: 500.000 Bis 6 OT: 750.000 Bis 10 OT: 1.000.000 Ab 11 OT: 1.500.000 Planungssicherheit für die Kommune für lokale und gesamtkommunale Projekte Festlegung durch die WIBank
Kommunaler Investitionsrahmen? Zusatzbudget Nach Belegung des Grundbudget keine Planungssicherheit Abhängig von der Bedeutung der Projekte und der hessenweiten Finanzausstattung (gesamtkommunal bedeutsame Projekte haben hier eine hohe Priorität)
Organisatorischer Ablauf von der Anerkennung bis zum IKEK Bewerbung zur Anerkennung als Förderschwerpunkt (bis 19.04.2013) Anerkennung als Förderschwerpunkt (voraussichtlich Herbst 2013) Erarbeitung des IKEK und des städtebaulichen Fachbeitrages Abschluss-/Koordinierungstermin vor Ort mit WIBank (offizielle Festlegung des kommunalen Investitionsrahmens und der Fördergebiete) Beschlussfassung durch die kommunalen Gremien 12
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Anke Enders-Eitelberg Esther Fischer Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Tel.: 0441-4479- 105 E-Mail: anke.enders-eitelberg@wibank.de www.wibank.de Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen Tel.: 06441-4479 - 108 E-Mail: esther.fischer@wibank.de www.wibank.de 13