Treated articles behandelte Waren. unter der Biozidprodukt- Verordnung (EU) 528/2012

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Transkript:

Treated articles behandelte Waren unter der Biozidprodukt- Verordnung (EU) 528/2012

Definition Identifikation Beispiele Vorschriften: Herstellung, Beschriftung und Informationen Nur 2 relevante Artikel in der Biozidproduktverordnung (EU) 528/2012: Art. 58 + 94. 2

Behandelte Waren - Definition behandelte Waren Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse Art. 3 die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden oder denen ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich zugesetzt wurden; Biozidprodukt = jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch, - in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt - der/das aus Stoffen oder Gemischen erzeugt wird, die selbst nicht unter den ersten Gedankenstrich fallen - der/das dazu bestimmt ist, einen Schadorganismus zu bekämpfen «Masterbatch(es)» Wirkstoff(e) Biozidprodukt Behandelte Ware Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt. 3

Behandelte Waren Definition Ware BP TA Ware BP TA BP: Biozidprodukt TA: Treated Article / behandelte Ware 4

Behandelte Waren - Prinzip TA zeigen immer eine biozide Eigenschaft ( property ) wegen der Behandlung mit/ dem absichtlichen Zusetzen eines BP. Typische Auslobung z.b.: Schimmelresistent Die biozide Eigenschaft ist eine biozide Funktion ( function ), falls die Ware einem Bioziden Zweck dient. Typische Auslobung z.b.: Tötet 99.99% der Bakterien Biocidal PROPERTY Biocidal FUNCTION TREATED ARTICLE Primary biocidal FUNCTION BIOCIDAL PRODUCT 5

Definition Identifikation Beispiele Vorschriften: Herstellung, Beschriftung und Informationen 6

Biozide Produktarten (Anhang V BPR) Hauptgruppe 1: Desinfektionsmittel PT 1: Menschliche Hygiene PT 2: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren PT 3: Hygiene im Veterinärbereich PT 4: Lebens- und Futtermittelbereich PT 5: Trinkwasser Hauptgruppe 2: Schutzmittel PT 6: Schutzmittel für Produkte während der Lagerung PT 7: Beschichtungsschutzmittel PT 8: Holzschutzmittel PT 9: Schutzmittel für Fasern, Leder, Gummi und polymerisierte Materialien PT 10: Schutzmittel für Baumaterialien PT 11: Schutzmittel für Flüssigkeiten in Kühl- und Verfahrenssystemen PT 12: Schleimbekämpfungsmittel PT 13: Schutzmittel für Bearbeitungs- und Schneideflüssigkeiten Hauptgruppe 3: Schädlingsbekämpfungsmittel PT 14: Rodentizide PT 15: Avizide PT 16: Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose. PT 17: Fischbekämpfungsmittel PT 18: Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden PT 19: Repellentien & Lockmittel PT 20: Produkte gegen sonstige Wirbeltiere Hauptgruppe 4: Sonstige Biozidprodukte PT 21: Antifouling-Produkte PT 22: Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie 7

Behandelte Waren nach Produktart PT1 (human hygiene disinfectants) PT2 (disinfectants) PT3 (veterinary hygiene products) PT4 (food and feed area disinfectants) PT5 (drinking water disinfectants) PT6 (preservatives for products during storage) PT7 (film preservatives) PT8 (wood preservatives) PT9 (fibre, leather, rubber & polymerised materials preservative) PT10 (construction material preservatives) PT11 (preservatives for liquid-cooling and processing systems) PT12 (slimicides) PT13 (working / cutting fluid preservatives) Beh. Chemikalien & Gemische & Erzeugnisse: Eher BP behandelte Chemikalien & Gemische: Eher BP behandelte Erzeugnisse: Eher TA Eher BP Behandlung zum Zweck derverlängerung der Haltbarkeit von Chemikalien & Gemischen & Erzeugnissen: TA ausser falls das Gemisch selbst ein BP ist. Chemikalien & Gemische & Erzeugnisse: TA Erzeugnisse (behandeltes Holz): TA Beh.Chemikalien & Gemische & Erzeugnisse: Eher TA behandelte Arbeits- oder Kühlflüssigkeiten und Kühlsysteme: TA behandelte Arbeits- oder Kühlflüssigkeiten: TA behandelte Arbeits- oder Kühlflüssigkeiten: TA 8

Behandelte Waren nach Produktart PT14-17, 20 (vertebrate pest control) PT18 (insecticides) PT19 (repellents and attractants) PT21 (antifouling products) PT22 (embalming and taxidermist fluids) behandelte Chemikalien & Gemische & Erzeugnisse: Eher BP behandelte Chemikalien & Gemische: Eher BP behandelte Erzeugnisse: Eher TA Aus CA-Sept13-Doc.5.1.e REV 1 : https://circabc.europa.eu/w/browse/d7363efd-d8fb-43e6-8036-5bcc5e87bf22 9

Behandelte Waren vs. Biozidprodukt TA zeigen immer eine biozide Eigenschaft ( property ) - Guidance - Helpdesk - COM Decision Diese biozide Eigenschaft kann eine biozide Funktion ( function ) sein. CA-Sept13-Doc.5.1.e (Revision 1, December 2014). Biocidal PROPERTY Biocidal FUNCTION N TREATED ARTICLE Primary biocidal FUNCTION BIOCIDAL PRODUCT 10

TA / BP - Identifizieren Eine Ware: - BP enthalten/ mit BP behandelt, - mehrere Funktionen Bsp.: Outdoor Kleidung mit Mückenschutz. Beh. Ware oder Biozidprodukt? Biozide Funktion = Primäre Funktion? - BEABSICHTIGTE B VERWENDUNG UND ZWECK DES TA, - AUSLOBUNG ZUR FUNKTION DES TA, INSBESONDERE FALLS IDENTISCH ZUR AUSLOBUNG A VON BEKANNTEN BIOZIDPRODUKTEN [ PUBLIC HEALTH CLAIMS + GEWICHTUNG DER AUSLOBUNG PROMINENCE OF THE CLAIM ] - ZIELORGANISMEN, INSBESONDERE FALLS EIN ORGANISMUS FÜR DIE WARE SELBST NICHT GEFÄHRLICH IST. - DIE KONZENTRATION EINES WIRKSTOFFES IM TA, INSBESONDERE FALLS ÄHNLICHE KONZENTRATIONEN WIE IN BIOZIDPRODUKTEN FESTGESTELLT WERDEN, - MODE OF ACTION DES WIRKSTOFFES UND DES TA, INSBESONDERE FALLS ÄHNLICHE ZU MOA VON BIOZIDPRODUKTEN, 11

Definition Identifikation Beispiele Vorschriften: Herstellung, Beschriftung und Informationen 12

behandelte Waren Beispiele Biozidprodukt: PT 8 (nationale oder EU-weite Zulassung) Anwenden von BP an Ware Behandelte Ware (keine Zulassung) 13

behandelte Waren Beispiele Biozidprodukt: PT 21 (nationale oder EU-weite Zulassung) Anwenden von BP an Ware Behandelte Ware 14

Komplexe Waren Holz: Zusammengeleimt mit einem Leim, welcher mit einem BP der Produktart PT 6 konserviert wurde. Leder: behandelt mit Fungizid (mit einem BP der Produktart PT9) Sofa = TA Sofa = kein TA Wenn die durch eine Behandlung mit einem Biozidprodukt erhaltene biozide Eigenschaft (bzw. biozide Funktion) einer Produktkomponente auch in der fertigen Ware zum tragen kommt, wird die gesamte Ware als TA betrachtet. 15

behandelte Waren Beispiele 0 S. QnA Nr. 49 zur Auslobung «antibacterial» in CA-Sept13-Doc 5.1.e (Rev0) -Final- NfG and FAQ TA.doc deutet auf (primäre) biozide Funktion. Gleiches Dokument: Treated to prevent development of odour...deutet eher auf biozide Eigenschaft hin behandelte Ware. 16

behandelte Waren Beispiel 1 Erzeugnis: Antivirales Taschentuch, imprägniert mit Zitronensäure Auslobung: «tötet 99.9% Erkältungs- und Grippeviren im Taschentuch» deutet auf eine biozide Funktion hin. Aufgrund der Auslobung als BP zu betrachten. (Article 3(3) decision). Taschentuch = Carrier Mehrere Funktionen Frage: Primäre Funktion = biozide Funktion? 17

behandelte Waren Beispiel 1 behandelte Ware Status Begründung mit Zitronensäure imprägniertes antivirales Papiertaschentuch mit Permethrin beschichtete Pferdedecke BP BP Angaben auf der Taschentuchpackung und Werbung lauten tötet 99,9 % der Erkältungs- & Grippeviren im Taschentuch. Mit einer solchen Angabe wird die Biozidfunktion des Papiertaschentuchs in den Vordergrund gerückt, und ihr wird größere Bedeutung eingeräumt als seinen anderen Funktionen (beispielsweise der Verwendung zum Naseputzen). Bekämpfung von Lästlingen im Umfeld von Pferden 18

behandelte Waren Beispiel 2 Gemisch: Antischimmel Feuchtraumfarbe Auslobung: gegen den Befall von Schimmel und Pilzen geschützte Schicht», weist auf biozide Eigenschaft hin. Frage: Aufgrund des Handelsnamens Antischimmel Feuchtraumfarbe : doch eine Biozide Funktion?? Änderung: N.B.: «Schimmelresistente Feuchtraumfarbe». Konzentration AS und Anwendung des TA können überprüft werden 19

behandelte Waren Beispiel 3 Article: Antibakterielle Türgriffabdeckung (heat shrinking glove ) / Antibakterielle Tischoberfläche Status noch nicht bestätigt, aber: public health claim Auslobung:«Reduces exposure to germs that cause illness» weist auf biozide Funktion hin. Primäre biozide Funktion? fehlende nicht-biozide Funktion wahrscheinlich primäre biozide Funktion, d.h. = BP. 20

behandelte Waren Beispiele 21

behandelte Waren - Studie SE Studie zu TA: https://www.google.lu/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahukewi2 76TomurTAhWGCMAKHbqxBbIQFgguMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.kemi.se%2Fgloba l%2fpm%2f2016%2fpm-6-16-market-survey-on-articles-treated-withbiocides.pdf&usg=afqjcnfpijiaklaemtsaekripg1c1nqedw&cad=rja http://www.kemi.se/en/directly-to/pesticides/articles-treated-with-biocides 22

Definition Identifikation Beispiele Vorschriften: Herstellung, Beschriftung und Informationen 23

Informationen für den Verbraucher Ein Verbraucher «der Lieferant*» der behandelten Ware kann gemäß Artikel 58 (5): «Informationen zur bioziden Behandlung der behandelten Ware» erfragen. 45 Tage * Lieferant (supplier): Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder (Einzel)Händler 24

Behandelte Waren - Hersteller Hersteller einer «Ware» «behandelte Ware» Biozidprodukt! Biozidprodukt: muss im MS verkehrsfähig /zugelassen sein. Biozide(r) Wirkstoff(e) im TA Biozidprodukt: - I M P O R T Kriterien erfüllen 25

Behandelte Waren Herstellung/Deadlines TA auf dem Markt können beinhalten/behandelt werden mit: 1. Sept. 2016 1. März 2017 (BP mit) allen möglichen Wirkstoffen (nur BP) mit Art. 94 Antrag! AS/PT-Kombi fehlt? Antrag! - Für relevant PT genehmigte AS, oder - AS aus dem Anhang I BPR, und alle Bedingungen und Restriktionen eingehalten Art. 58 - für die relevant PT noch zu bewertende Wirkstoffe am 1. Sept. 2016 Bedingungen und Restriktionen (der Wirkstoffgenehmigung) galten ab dem Genhemigungsdatum der jeweiligen AS/PT Kombination. 26

Behandelte Waren Herstellung/Deadlines TA auf dem Markt können beinhalten/behandelt werden mit: Treated articles: allowed active substances Prepared as of 13 April 2017 https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidalproducts-regulation/treated-articles 27

Wirksamkeitsbewertung Behandelte Waren (falls es keine BP sind) unterliegen KEINER Bewertung ihrer Wirksamkeit. Biozide Wirkstoffe und Biozidprodukt, welche in behandelte Waren verwendete werden, können hingegen auf ihre Wirksamkeit in der behandelten Waren überprüft werden (falls diese Verwendung Bestandteil der Wirkstoffgehmigung bzw. Produktzulassung ist). Biocidal Product Guidance Volume II (Efficacy) Part B+C https://echa.europa.eu/guidance-documents/guidance-on-biocides-legislation 28

Beschriftung von TA Allgemeines WIE: In der oder den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats WO: Normalerweise auf der Ware (obligatorisch für Gemische nach CLP) oder falls die Größe / Funktion der behandelten Ware dies erforderlich macht: auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein. WER: Die für das Inverkehrbringen der behandelten Ware verantwortliche Person. 29

Beschriftung von TA Vorschriften Beim Inverkehrbringen von TA* gelten seit 1.9.2013 die neue Beschriftungsvorschriften. Kein obligatorisches relabelling von TA die sich am 1.9.2013 bereits auf dem Markt befinden. gilt für importierte TA aus Dritt-ländern** und «made in EU». Artikel 58 betrifft das «Inverkehrbringen von behandelten Waren», d.h. die «Bereitstellung auf dem Markt» kann durch nationale Vorschriften geregelt werden!*** * TA: Treated Article / behandelte Waren BPR: Biozidproduktverordnung(EU) 528/2012 *** S. CA-Nov15-Doc.6.2. ** S. slide 12 30

Beschriftung von TA Inhalt WAS : Normalfall Art. 58 (4) maßgeblichen Gebrauchsanweisungen, einschließlich der zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen, wenn dies zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt erforderlich ist. Erzeugnisse müssen ohnehin gemäß General Product Safety Directive 2001/95/EG sicher sein. WANN: Immer - falls notwendig. 31

Beschriftung von TA Inhalt Spezialfall Ausgelöst durch: Art. 58 (3) 1. Hersteller dieser behandelten Ware Angaben zu bioziden Eigenschaften dieser Ware macht, z.b. Angaben wie Antibakterielle Oberfläche oder Farbe mit langer Haltbarkeit enthält einen Konservierungsstoff um mikrobieller Zersetzung vorzubeugen. Die Angabe muss nicht zwingend auf der Ware selbst vorhanden sein um dieses Kriterium zu erfüllen! oder 32

Beschriftung von TA Inhalt WANN: 2. wenn für den bzw. die betroffene(n) Wirkstoffe und unter besonderer Berücksichtigung der Möglichkeit des Kontakts mit Menschen oder der Freisetzung in die Umwelt die Bedingungen der Genehmigung des Wirkstoffs bzw. der Wirkstoffe dies erfordern. 33

Spezielle Beschriftung für TA 1. Wirkstoffbewertung inclusive relevante PT / Verwendung zur Behandlung von Waren. «No» concern REVIEW AS APPROVAL * + Restriktionen Verwendung(en) BP «CONCERN» identifiziert TA: SPECIFIC Labelling (Art 58 (3)) TA: GENERAL Labelling (Art 58(4) Art. 58 (2) 2. BP Bewertung/Zulassung kann weitere Bedingungen /Restriktionen für die Behandlung von Waren vorgeben. Importierte TA In der EU hergestellte TA 34 * Genehmigungskriterium = «1 safe use»

Spezielle Beschriftung: «Concerns» AS EVALUATION Major concern: «Major Concern» identifiziert AS APPROVAL mit Restriktionen TA: SPEZ. Beschriftung Art 58 (3) - restriction of a specific use (TA or not) due to the nature of the critical effect, 1) Spezielle Beschriftung verlangt. (Art. 58(3)) 2) G.g.f, Eingeschränkte Verwendbarkeit des A.S in T.A. (bezog. Auf TA- Kategorien) 1A) zusätzl. specific labelling um diese - exclusion criteria Art 5(1) are fulfilled, but approval in accordance with Art Einschränkung 5(2) BPR. 35 mitzuteilen

Spezielle Beschriftung: «Concerns» AS EVALUATION «Serious Concern» identified Serious concerns : -Skin sensit. cat 1/1A -Respiratory sensit. - vp or vb / P and B - SVHC AS APPROVAL TA:SPECIFIC Labelling (Art 58 (3)) Spezielle Beschriftung verlangt. 36

Spezielle Beschriftung - Inhalt WAS: Art. 58 (3) (a) eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die behandelte Ware Biozidprodukte enthält, (b) wenn dies angezeigt ist*, die der behandelten Ware zugeschriebene biozide Eigenschaft, (c) die Bezeichnung aller Wirkstoffe** in den Biozidprodukten, * Falls die ausgelobte Biozide Eigenschaft durch angemessene Daten nachgewiesen werden kann misleading advertising / unfair commercial practices. ** betrifft alle bioz. Wirkstoffe im BP die zur bioziden Eigenschaft des TA beitragen, außer Schutzmittel für Produkte während der Lagerung (PT6) die ebenfalls in einem BP vorliegen. 37

Spezielle Beschriftung - Inhalt WAS: (d) die Namen aller in den Biozidprodukten enthaltenen Nanomaterialien mit der anschließenden Angabe Nano in Klammern; (e) alle einschlägigen Verwendungsvorschriften, einschließlich Vorsichtsmaßnahmen, die wegen der Biozidprodukte, mit denen die behandelte Ware behandelt wurde beziehungsweise die in dieser Ware enthalten sind, zu treffen sind. 38

Beschriftung TA Informationsquellen 1) WIRKSTOFF Genehmigungs-/Erneuerungsverordnungen Feststellen ob eine die spezielle Beschriftung auf TA anzuwenden ist: http://echa.europa.eu/web/guest/information-on-chemicals/biocidal-active-substances 2) EU-Hersteller von TA: Müssen ggf. darüber hinaus auch die Bedingungen und Restriktionen im SPC/Zulassung des Biozidproduktes das zur Behandlung verwendet wird, beachten. 3) COM kann weiterführende Leitfäden zur harmonisierten Beschriftung von TA entwickeln. 39

«Treated Mixtures» Behandelte Waren die Gemische sind: Die CLP Verordnung gibt den rechtlichen Rahmen für die Beschriftung von Gemischen vor, d.h. auch für mit Biozidprodukten behandelte Gemische (z.b. nach Behandlung mit BP PT 6, 11 oder 13). Artikel 58(3), letzter Absatz: Dieser Absatz gilt nicht, wenn im Rahmen sektorspezifischer Rechtsvorschriften bereits mindestens gleichwertige Kennzeichnungsvorschriften für Biozidprodukte in behandelten Waren vorgesehen sind, um den Informationsanforderungen in Bezug auf diese Wirkstoffe zu entsprechen. TROTZDEM: alle Vorschriften in der Wirkstoffgenehmigung sollten angewandt werden! 40

«Treated Mixtures» Behandelte Waren die Gemische sind - Ausnahme: Produkte die gleichzeitig BP und TA wären, z.b.: - Rodentizide (=PT14), welches durch BP vom PT6 ( in-can preservative ) haltbar gemacht wurde, - Insektizide Farbe (=PT18), die auch ein PT7 ( film preservative ) enthält und Schimmelresistenz auslobt. Es handelt sich um Biozidprodukte (nicht TA+BP gleichzeitig), d.h. ein Gemisch kann nicht gleichzeitig als BP und TA betrachtet werden! Aber: nur BPR-konforme BPs können für die Behandlung der Waren benutzt werden (z.b. PT 6 oder 7). CA-Sept14-Doc.5.5 - Final - Preservatives in rodenticides and other PTs 41

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