Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems. Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, Aurich,

Ähnliche Dokumente
Öffentlichen Versicherung Bremen, Bremen Landschaftlichen Brandkasse Hannover, Hannover Provinzial Lebensversicherung Hannover, Hannover

Prüfungsbericht. IDEAL Lebensversicherung a.g. Berlin

Köln, den 18. März /K -

GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten: Durchführung der Prüfung WP StB Dr. Klaus-Peter Feld

Daimler AG 4T /04/2013

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

Jahresabschlüsse des LWL- Jugendhilfezentrums Marl, des LWL-Heilpädagogischen Kinderheimes Hamm und des LWL-Jugendheimes Tecklenburg

BCA AG Oberursel. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und Lagebericht

Amtsblatt der Stadt Wesseling

kpmg Bericht über die unabhängige Prüfung des Corporate Governance-Berichtes gemäß 96 Abs. 2 AktG für das Geschäftsjahr 2015/16

Ortsübliche Bekanntgabe

Clere AG Bad Oeynhausen. Jahresabschluss und Lagebericht zum 30. Juni 2016

Jahresrechnung zum 31. Dezember 2014

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

Prüfung nach IDW PS 980 Monika Wodarz, PKF Industrie- und Verkehrstreuhand GmbH Compliance Circle München, 13. September 2012

RAIFFEISEN KAPITALANLAGE-GESELLSCHAFT m.b.h.

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

, ,29

Compliance-Management-Systeme. Dr. Hady Fink, Greenlight Consulting Compliance Circle München,

S o f t w a r e b e s c h e i n i g u n g. zum Softwareprodukt. DocuWare in der Version 6.8, Elektronische Kopie

Jahresrechnung zum der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft Rostock (GmbH & Co.) OHG

Veröffentlichung der Rechnungen der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg für 2014/2015

StarDSL AG, Hamburg. Jahresabschlusses zum 31. Dezember und

Teil 1: Neues Obligationenrecht. Version 2.1, 22. Oktober 2007 Sven Linder, lic. oec. HSG, dipl. Wirtschaftsprüfer Stephan Illi, lic. oec.

HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG. Privatvermögen

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

T T A. Anlagevermögen A. Eigenkapital. Finanzanlagen 16,47 0 I. Gezeichnetes Kapital ,00 100

Finanzbericht Neuapostolische Kirche- karitativ e. V., Dortmund

Prüfungsauftrag für das staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen

Bericht über die gesetzliche Prüfung der. Bauverein Schweinfurt eg

Inhaltsverzeichnis S. 1/220. Vorwort 7

Bericht über die Durchführung der externen Qualitätsprüfung gem. A-QSG des Prüfungsbetriebes [des überprüften WP / der überprüften WP-Gesellschaft]

Prüfungsbericht. AXA Konzern AG Köln

Testatsexemplar. Fraport Passenger Services GmbH Frankfurt am Main. Jahresabschluss zum 31. Dezember Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Axis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Prüfungsbericht

Vontobel Fonds Services AG Zürich / Schweiz. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

Bericht der Versicherungsrevisionsstelle (nach VersAG) an die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein zur Jahresrechnung 2013

Inhaltsverzeichnis. Hinweis: Die öffentlichen Zustellungen werden nach ca. 2 Monaten aus dem elektronischen Archiv gelöscht.

Amtsblatt für die Stadt Büren

Axis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Prüfungsbericht

Anhang zur Jahresrechnung

Universität Basel WWZ HS 14

VPV Versicherungen Stuttgart

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Durchführung von Prüfungen nach 4a Abs 8 EStG zur Spendenabsetzbarkeit

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Erläuterungen zur. Prüfung des Verbraucherdarlehensgeschäftes nach. Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Formulierung des Bestätigungsvermerks gemäß 274 UGB des Abschluss/Bankprüfers zum Rechenschaftsbericht

BGV-Versicherung AG. Bericht des unabhängigen Wirtschaftsprüfers

Entwurf eines IDW Praxishinweises 1/2016: 1/2016: Ausgestaltung und Pru fung eines Tax Compliance Management Systems.

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Tom Tailor GmbH. Hamburg

WBH Wirtschaftsberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hannover K U R Z T E S T A T

Jahresabschluss zum 31. Dezember hep energy GmbH. Inhaltsverzeichnis 1

R+V Versicherung AG Wiesbaden

IDW-Entwurf zur EMIR-Prüfung nichtfinanzieller Unternehmen. Rechtsunsicherheiten vermeiden, Prüfungsprozess schlank halten

des Jahresabschlusses sowie des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 der Bürgschaftsbank

PRÜFUNGSBERICHT. zur Angemessenheit und Implementierung des Systems

4. Jahrgang 06. Januar 2016 Nummer 1. Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit am 11. Januar

IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" IDR-H IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" Stand:

Pflegekasse der BMW BKK, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember Testatsexemplar -

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgrossen Revisionsunternehmen

DE 098/2008. IT- Sicherheitsleitlinie

zur Angemessenheit und Implementierung des Systems

Schwarzenbergplatz Wien/Österreich. Aquila 29. Miteigentumsfonds gemäß 20a öinvfg (Anlagefonds nach österreichischem Recht)

Daten zum Geschäftsjahresende. JPMorgan Fleming Lux Funds

Code of Conduct Compliance. Verhaltensrichtlinien für die Vöhringer GmbH & Co. KG. und. ihre Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner

Savills Fund Management GmbH Frankfurt am Main / Deutschland. Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG)

HERZLICH WILLKOMMEN. Revision der 9001:2015

Axis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Prüfungsbericht

Testatsexemplar. Bertrandt Ehningen GmbH (vormals: Bertrandt Fahrerprobung Nord, Hamburg) Ehningen

Mandat des Prüfungsausschusses

Musterbericht Bürgerentlastungsgesetz. für Herrn Bert Bürgerentlastungsgesetz. Musterstraße, Musterstraße

Öffentliche Sachver sicher ung Br aunschweig Öffentliche Lebensver sicher ung

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich

Prüfungsbericht. ARAG Krankenversicherungs-AG München

PEFC SCHWEIZ NORMATIVES DOKUMENT ND 003. Anforderungen zur Zertifizierung auf Ebene eines Betriebes

Jahrgang: 2010 Nr. 15 Ausgabetag: Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Städtischen Betriebe Monheim zum

Betriebskrankenkasse der BMW AG, Dingolfing. Jahresrechnung zum 31. Dezember Testatsexemplar -

SEMINAR "WIRTSCHAFTSSTRAFRECHT- COMPLIANCE" (17./18. JUNI 2016)

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Compliance. Verhaltenskodex der Berlinwasser Gruppe

Grundsätze ordnungsgemäßer Durchführung von Abschlussprüfungen (GoA)

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014

ICC-Verhaltensrichtlinien zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr - ein Verhaltenskodex

KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Linz, Österreich. Besteuerungsgrundlagen gem. 5 Abs 1 Nr. 1 InvStG

Charter Audit Committee. Schindler Holding AG. Anhang II

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Wir bedanken uns für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.g. Entwurf.

Zertifizierung eines datenschutzbezogenen Compliance Management Systems. Daniel Wolff, Deloitte & Touche GmbH

Verhaltenskodex. für Gesellschaften der Firmengruppe Liebherr und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3

Öffentlich bestellte Sachverständige. Grundsätze für die Anforderungen, das Verfahren, die Pflichten und die Qualitätssicherung

Rollen- und Berechtigungskonzepte in der IT-Prüfung. Bachelorarbeit

Öffentliche Sachversicherung Braunschweig Öffentliche Lebensversicherung Braunschweig

Landauer Kunststiftung

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

adidas AG Geschäftsordnung für den Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat

Transkript:

Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des Compliance Management Systems der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse, Aurich, zur Umsetzung geeigneter Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung des Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) 12446 15 5135 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

INHALTSVERZEICHNIS SEITE A. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG 7 B. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 9 C. FESTSTELLUNGEN ZUM COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM (CMS) I. Konzeption des CMS für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb 11 II. Feststellungen, die zu einer Einschränkung oder einer Versagung des Gesamturteils geführt haben 11 D. PRÜFUNGSURTEIL 12 12446 15 5135 3 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

ANLAGEN Beschreibung des Compliance Management Systems Vertrieb (CMS-V) 1 Allgemeine Auftragsbedingungen 2 12446 15 5135 5 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

A. AUFTRAG UND AUFTRAGSDURCHFÜHRUNG Mit Schreiben vom 3. März 2016 haben uns die gesetzlichen Vertreter der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse (kurz: OF) beauftragt, eine Prüfung der Angemessenheit ihres in nachstehender Anlage 1 beschriebenen Compliance Management Systems (im folgenden "CMS") im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen aus dem Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) mit Stand vom 14. November 2012 (nachfolgend auch als "der GDV- Verhaltenskodex" bezeichnet) durchzuführen. Unter einem CMS sind die Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sowie gegebenenfalls Dritten abzielen, d. h. auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen gegen Regeln in abgegrenzten Teilbereichen (Regelverstöße). Unser Auftrag bezog sich auf die Beurteilung der Angemessenheit der in der als Anlage 1 beigefügten CMS-Beschreibung aufgeführten Grundsätze und Maßnahmen für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex. Die Prüfung der Angemessenheit erstreckt sich auch darauf, ob die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen tatsächlich zum 16. März 2016 (Abschluss unserer Prüfungstätigkeit) implementiert waren. Weitergehende Prüfungen, insbesondere zur Beurteilung der Wirksamkeit der dargestellten Grundsätze und Maßnahmen, haben wir auftragsgemäß nicht vorgenommen. Gemäß Ziffer 3. des GDV-Verhaltenskodex hat sich das Unternehmen für seine Mitarbeiter und Vermittler Compliance-Vorschriften zu geben, die insbesondere auch die Ächtung von Korruption und Bestechung zum Inhalt haben. Auftragsgemäß umfasst unsere Prüfung nur Compliance- Vorschriften, die sich auf die Ächtung von Korruption und Bestechung im Teilbereich Vertrieb beziehen. Weiterhin war unsere Prüfung vereinbarungsgemäß auf solche Maßnahmen und Grundsätze begrenzt, die die OF innerhalb ihrer Unternehmenssphäre eingerichtet hat. Grundsätze und Maßnahmen, die von den Fremdvertrieben in deren eigenen Häusern eingerichtet sind, waren nicht Gegenstand unserer Prüfung. Insoweit ist das Prüfungsurteil auf die im Haus der OF eingerichteten Grundsätze und Maßnahmen beschränkt. Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen, die direkt durch die Fremdvertriebe in deren Häusern eingerichtet sind, sind demnach nicht Gegenstand dieser Prüfung, so dass wir diesbezüglich keine Aussage treffen. Schließlich weisen wir darauf hin, dass eine inhaltliche Beurteilung der von der OF vertriebenen Versicherungsprodukte nicht Gegenstand unserer Prüfung war. Insoweit beinhaltet unser Prüfungsurteil keine Aussage zu den Versicherungs- oder sonstigen Produkten der OF hinsichtlich deren Eignung zur Vermögensanlage oder Absicherung von Risiken. Unser Prüfungsurteil ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt Entscheidungen hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen über Versicherungsprodukte oder sonstiger Vermögensentscheidungen treffen. 12446 15 5135 7 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

Wir erstatten diesen Prüfungsbericht auf Grundlage des mit der OF geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der OF durchgeführt und der Prüfungsbericht ist zur Information der OF über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Darüber hinaus dient der Prüfungsbericht dazu, die Öffentlichkeit über die Durchführung der Prüfung zu informieren. Der Prüfungsbericht ist jedoch nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt mit dem Unternehmen vertragliche Beziehungen eingehen oder sonstige Vermögensentscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein gegenüber der OF. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. 8 12446 15 5135 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

B. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG Gegenstand unserer Prüfung waren die in der als Anlage 1 beigefügten CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen über die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex unter Beachtung der in Abschnitt A. dieses Prüfungsberichts genannten Begrenzungen. Bei der Konzeption des CMS hat die OF den GDV-Verhaltenskodex in der Version vom 14. November 2012 sowie als weitere Konkretisierung der Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex die vom GDV seinen Mitgliedsunternehmen empfohlenen Auslegungshinweise zum Verhaltenskodex in der Fassung vom 10. Juni 2013 zugrunde gelegt. Die Verantwortung für das CMS einschließlich der Abgrenzung der Teilbereiche und der Dokumentation des CMS sowie für die Inhalte der CMS-Beschreibung liegt bei den gesetzlichen Vertretern der OF. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die in der CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen der gesetzlichen Vertreter zur Angemessenheit und Implementierung der Grundsätze und Maßnahmen für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex bei der OF abzugeben. Die Zielsetzung der Prüfung liegt als Systemprüfung nicht in dem Erkennen von einzelnen Regelverstößen. Sie ist daher nicht darauf ausgerichtet, Prüfungssicherheit über die tatsächliche Einhaltung einzelner Regeln zu erlangen. Das für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex bei der OF implementierte CMS ist angemessen, wenn es geeignet ist, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Regelverstöße gegen den GDV-Verhaltenskodex rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern. Zu einem angemessenen CMS zählt auch, dass bereits eingetretene Verstöße an die zuständige Stelle im Unternehmen zu berichten sind, damit notwendige Konsequenzen für eine Verbesserung des CMS getroffen werden. Hinreichende Sicherheit bedeutet nicht absolute Sicherheit. Auch ein ansonsten angemessenes und wirksames CMS unterliegt systemimmanenten Grenzen, so dass möglicherweise auch wesentliche Regelverstöße auftreten können, ohne systemseitig verhindert oder aufgedeckt zu werden. Diese systemimmanenten Grenzen ergeben sich u. a. aus menschlichen Fehlleistungen, Missbrauch oder Vernachlässigung der Verantwortung durch für bestimmte Maßnahmen verantwortliche Personen oder der Umgehung oder Außerkraftsetzung von Kontrollen durch Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Personen. Wir haben unsere Prüfung auf der Grundlage der für Wirtschaftsprüfer geltenden Berufspflichten unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980) durchgeführt. Hiernach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob die in der CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen über die Grundsätze und Maßnahmen der CMS in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt sind, dass die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen in Übereinstimmung mit den angewandten CMS-Grundsätzen geeignet sind, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Verstöße gegen den GDV-Verhaltenskodex mit Stand vom 14. November 2012 einschließlich der in der CMS- Beschreibung dargestellten Konkretisierungen rechtzeitig zu erkennen, als auch solche Regelverstöße zu verhindern und dass die Grundsätze und Maßnahmen zum 16. März 2016 (Abschluss unserer Prüfungstätigkeit) implementiert waren. 12446 15 5135 9 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

Als reine Angemessenheitsprüfung umfasst unsere Prüfung auftragsgemäß nicht die Beurteilung der Wirksamkeit der in der CMS-Beschreibung des Versicherungsunternehmens dargestellten Grundsätze und Maßnahmen. Eine Aussage darüber, ob die implementierten Grundsätze und Maßnahmen während der laufenden Geschäftsprozesse von den hiervon Betroffenen nach Maßgabe ihrer Verantwortlichkeit zur Kenntnis genommen und beachtet werden, kann daher nicht getroffen werden. Eine solche Aussage setzt eine umfassende Prüfung der Einhaltung über einen längeren Zeitraum ("Wirksamkeitsprüfung") voraus. Die Auswahl unserer Prüfungshandlungen haben wir nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und unter Berücksichtigung der im Abschnitt A. dieses Prüfungsberichts beschriebenen Begrenzungen vorgenommen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Kenntnisse über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld und die Compliance-Anforderungen des Versicherungsunternehmens berücksichtigt. Wir haben die in der CMS-Beschreibung dargestellten Grundsätze und Maßnahmen sowie die uns vorgelegten Nachweise überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Im Einzelnen haben wir u. a. folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Beurteilung möglicher Risiken im Zusammenhang mit dem GDV-Verhaltenskodex Einsichtnahme in vorhandene interne Regelwerke und Handbücher sowie Durchsicht sonstiger Unterlagen der OF mit Bezug zu den Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex und den in den Auslegungshinweisen des GDV dargestellten unverbindlichen Empfehlungen an Mitgliedsunternehmen Beurteilung der eingerichteten Maßnahmen und Grundsätze auf Eignung zur Sicherstellung der Ziele des GDV-Verhaltenskodex Durchführung von Befragungen mit geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der OF Nachvollziehen und Beurteilung der Maßnahmen bei erkannten Regelverstößen Wir haben unsere Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten September 2015 bis März 2016 durchgeführt. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind uns erteilt worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit und Richtigkeit der CMS-Beschreibung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise zur Konzeption des CMS sowie zur Angemessenheit und Implementierung schriftlich bestätigt. 10 12446 15 5135 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

C. FESTSTELLUNGEN ZUM COMPLIANCE MANAGEMENT SYSTEM (CMS) I. Konzeption des CMS für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb Die auf das CMS zur Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb bezogene CMS- Beschreibung liegt als Anlage 1 diesem Bericht bei. Die CMS-Beschreibung beinhaltet als zentraler Bestandteil des Compliance-Programms eine Darstellung des Selbstverständnisses der OF zum Vertrieb von Versicherungsprodukten. Das Dokument ist in eine umfassende Beschreibung der relevanten, übergeordneten CMS Elemente der OF sowie in Ausführungen zu den elf Ziffern des GDV-Verhaltenskodex untergliedert, in denen die Grundsätze, Maßnahmen und Prozesse zur Einhaltung des GDV- Verhaltenskodex beschrieben werden. Darüber hinaus werden die übergeordneten CMS-Elemente Compliance-Kultur, Compliance- Ziele, Compliance-Risiken, Compliance-Programm, Compliance-Organisation, Compliance- Kommunikation und die Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung konkretisiert. Die zur Einhaltung der einzelnen Ziffern des GDV-Verhaltenskodex notwendigen Maßnahmen und Prozesse wurden in Form von Richtlinien, Rundschreiben, Arbeitsanweisungen, Leitfäden verbindlich gemacht und durch entsprechende Schulungen und Fortbildungen implementiert und nachgehalten. II. Feststellungen, die zu einer Einschränkung oder einer Versagung des Gesamturteils geführt haben Es sind im Rahmen unserer Prüfung keine Feststellungen getroffen worden, die zu einer Einschränkung oder einer Versagung des Gesamturteils führen. 12446 15 5135 11 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

D. PRÜFUNGSURTEIL Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse sind die in der CMS-Beschreibung der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse enthaltenen Aussagen über die Grundsätze und Maßnahmen des CMS in Bezug auf den GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt. Die in der CMS- Beschreibung dargestellten Grundsätze und Maßnahmen sind in Übereinstimmung mit den angewandten CMS-Grundsätzen geeignet, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Verstöße gegen den GDV-Verhaltenskodex einschließlich der in der CMS- Beschreibung dargestellten Konkretisierungen rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern. Die Grundsätze und Maßnahmen waren zum 16. März 2016 implementiert. Ohne dieses Urteil einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass sich unsere Prüfung auf diejenigen Maßnahmen und Grundsätze beschränkt hat, die das Unternehmen bei sich zur Einhaltung der Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex implementiert hat. Weitergehende Prüfungshandlungen bei Fremdvertrieben haben wir nicht vorgenommen. Die CMS-Beschreibung für die Umsetzung der Leitsätze des GDV-Verhaltenskodex bei der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse wurde zum 16. März 2016 erstellt. Jede Übertragung dieser Angaben auf einen zukünftigen Zeitpunkt birgt die Gefahr, dass wegen zwischenzeitlicher Änderungen des CMS falsche Schlussfolgerungen gezogen werden. Bremen, den 16. März 2016$$$ FIDES Treuhand GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Dodenhoff) Wirtschaftsprüfer (Hoppe) Wirtschaftsprüfer 12 12446 15 5135 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

ANLAGEN 12446 15 5135 Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

Anlage 1

leere Rückseite Elektronische Kopie - verbindlich ist nur der original unterschriebene Bericht

Anlage 2