Vom Asylsuchenden zum Flüchtling vom Kanton zu den Gemeinden. Aktuelle Situation im Kanton Aargau und Blick in die Zukunft

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Transkript:

KANTONALER SOZIALDIENST Jugendrotkreut Vom Asylsuchenden zum Flüchtling vom Kanton zu den Gemeinden Roland Juen Leiter Sektion Asyl Aktuelle Situation im Kanton Aargau und Blick in die Zukunft Cornelia Breitschmid, Leiterin Kantonaler Sozialdienst 16. Januar 2014 Generalversammlung des Verbandes Aargauer Einwohnerkontrollen 17. März 2016

Rechtsgrundlagen > Flüchtlingskonvention von 1951 ( Genfer Konvention ) > EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) > Asylgesetz (AsylG) > Ausländergesetz (AuG) > Sozialhilfe- und Präventionsgesetz des Kantons Aargau (SPG) 2

Aufgabenteilung Bund-Kantone > Bund > Empfang der Asylsuchenden in Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes > Asylverfahren bis und mit Asylentscheid > Mitarbeit bei einer Wegweisung (Papierbeschaffung, Ausreise) > Kantone (werden vom Bund entschädigt) > Unterbringung und Betreuung während des Verfahrens > Unterbringung und Betreuung bis zur Ausreise > ausländerrechtliche Regelungen, wenn keine Wegweisung erfolgt > Vollzug der Wegweisung (inkl. Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft) 3

Wer hat Anspruch auf Asyl? > Wer glaubhaft darlegen kann, dass er vom Heimatstaat individuell und konkret wegen seiner Rasse, seiner Religion, seiner Zugehörigkeit zu einer sozialen oder gesellschaftlichen Gruppe, seiner politischen Überzeugung etc. verfolgt wird und begründete Furcht um Leib und Leben hat. > Wirtschaftliche und andere Gründe begründen kein Asyl! > Flüchtlingseigenschaft erfüllt; keine Asylausschlussgründe = Anerkennung als Flüchtling (Aufenthaltsbewilligung B mit Flüchtlingseigenschaft) > Flüchtlingseigenschaft erfüllt; aber Asylausschlussgründe > verwerfliche Handlungen im Aus- oder Inland begangen > innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt oder gefährdet > subjektive Nachfluchtgründe = vorläufige Aufnahme als Flüchtling (Bewilligung F mit Flüchtlingseigenschaft) 4

Wer hat Anspruch auf Asyl? Negativer Entscheid im Asylpunkt Wegweisung möglich ß freiwillige Ausreise oder zwangsweiser Vollzug Unzulässigkeit der Wegweisung Non Refoulement Gründe im Herkunftsstaat ß Unzumutbarkeit der Wegweisung i. d. Regel humanitäre Gründe ß Unmöglichkeit der Wegweisung technische Gründe ß vorläufige Aufnahme (Ausweis F) 5

Entwicklung Asylgesuche Schweiz 6

Anteil der Schweiz an Asylsuchenden in Europa 7

Asylgesuche Schweiz 2015 - Nationen 8

Asylgesuche Schweiz 2015 - Nationen Veränderung zum Vorjahr in Prozent 9

Asylgesuche Anerkennungsquote 10

Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden > Kanton (Kantonaler Sozialdienst) > Nach Zuweisung in Kanton und Registrierung beim MIKA: Unterbringung im Erstaufnahmezentrum > Asylsuchende (N): Unterbringung in Kollektivunterkünften des Kantons > Ausreisepflichtige: Unterbringung in Notstrukturen des Kantons > materielle Unterstützung, Betreuung, Beschäftigung gemäss Regelungen für Asylsuchende bzw. Ausreisepflichtige > Gemeinden (werden vom Kanton entschädigt) > vorläufig Aufgenommene (F): Unterbringung in (Kollektiv-)Unterkünften der Gemeinden > materielle Unterstützung, Betreuung, Beschäftigung gemäss Regelungen für Asylsuchende plus Integration > Flüchtlinge (B+F): "Inländergleichbehandlung" > freie Wohnsitzwahl, Anspruch auf ordentliche Sozialhilfe, Integration 11

7,7% Asylprozess Kanton Aargau Ausreisepflichtige Personen (ARPF) Zuweisung an Gemeinden Integration in die Schweiz Rückkehr Integration in die Schweiz Rückkehr Rückkehr 12 12

Asylsuchende im Aargau Personen des Asylbereichs im Aargau 2013 Dezember 2015 > Zuweisungen 2013 1'309 Personen > Bestände Ende 2013 2'426 Personen > Zuweisungen Ende 2014 1'441 Personen > Bestände Ende 2014 2'868 Personen > Zuweisungen 2015 2'664 Personen > Bestände 2015 4'209 Personen 13

Asylsuchende in kantonalen Unterkünften > 73 Kantonale Unterkünfte mit gesamthaft 2'068 Plätzen > davon > 2 Erstaufnahmezentren mit 108 Plätzen > 71 weitere Kantonale Unterkünfte mit 1'960 Plätzen > 2'766 Unterzubringende bei 2'068 Unterkunftsplätzen (ohne GOPS'en) 134 % Auslastung der kantonalen Unterkünfte ohne GOPS'en > 2'766 Unterzubringende bei 2'783 Unterkunftsplätzen (inkl. 4 GOPS'en) 99 % Auslastung der kantonalen Unterkünfte inkl. GOPS'en Stand: 03.02.2016 14

Kantonale Unterkünfte > Familien und Frauen mit Kindern > Männer > Menschen mit speziellen Problemstellungen > unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) > kranke, behinderte Personen > alte Personen > Ausreisepflichtige Personen 15

Betreuungskonzept > Der Tagesdienst wird montags bis freitags durch eine Betreuungsperson des Kantonalen Sozialdienstes vor Ort sicher gestellt (08.00 Uhr bis 17.00 Uhr). > Die Betreuung in der Nacht (17.00 Uhr bis 04.00 Uhr, inkl. Wochenenden) wird durch den mobilen KSD-internen Nachtdienst wahrgenommen. 16

Die Betreuung > leistet die materielle und immaterielle Hilfe (Auszahlung Essens- und Taschengeld, Beratung und Vermittlung aller Art), > stellt die medizinische Grundversorgung (mit Ärzten und Spitälern) sicher, > setzt die Hausordnung durch, > ist verantwortlich für die Instandhaltung der Liegenschaft, > pflegt die Beziehung zur Gemeindebehörde, zur angrenzenden Nachbarschaft und anderen Partnern, > vermittelt den Klienten die wichtigsten Gepflogenheiten (Kultur, Pünktlichkeit, Sauberkeit etc.), > vermittelt passende Beschäftigungsmöglichkeiten, > überwacht die Termine bei Amtsstellen und Ärzten. > Bei Bedarf Einsatz von interkulturellen Vermittlern. > Die Betreuung vor Ort wird durch die für das Gebiet zuständige Gruppenleitung unterstützt. 17

Was erhalten Asylsuchende? > Ausrichtung Sozialhilfe > Wohnen als Sachleistung > Gesundheitsversorgung als Sachleistung > Verpflegung Fr. 9. pro Tag (Erwachsene bzw. ab 16. Lebensjahr) > Taschengeld Fr. 1. pro Tag (Erwachsene bzw. ab 6. Lebensjahr) > Bekleidung Fr. 20. pro Monat und Person > Kürzung der Sozialhilfe auf minimal Fr. 7.50 pro Tag und Person als Sanktion möglich 18

Tagesstruktur > Durch eine Kontroll- und Weckrunde der Betreuer in den Zimmern und das Einbinden in die Haushaltsarbeiten sowie die Pflege der Umgebung wird den Klienten eine Tagesstruktur vermittelt. Die Asylsuchenden sind zudem für ihre Ernährung verantwortlich, d.h. sie kaufen ein und kochen selbständig. 19

Beschäftigungsmöglichkeiten > Besuch von KSD-internen Deutsch-Kursen, > Besuch von Beschäftigungsprogrammen von externen Anbietern, > bei Bedarf Vermittlung von psychisch oder körperlich beeinträchtigten Personen an geschützte Arbeitsplätze, > Personen mit einer vorläufigen Aufnahme stehen zudem verschiedenste Integrationsmassnahmen offen (mit verpflichtendem Charakter), zudem werden sie zur Arbeitssuche angehalten. 20

Beschulung > Alle Kinder im schulpflichtigen Alter unterstehen ungeachtet ihres Aufenthaltsstatus der obligatorischen Schulpflicht > Für kantonale Unterkünfte: Der KSD führt sowohl Einschulungsvorbereitungskurse (EVK) für schulpflichtige Kinder als auch einen Kindergartenvorbereitungskurs (KVK) > Der EVK ähnelt einer Gesamtschulstruktur mit mehreren Jahrgängen in einer Klasse > Nach Abschluss des Vorbereitungskurses erfolgt der Übertritt in die Regelklasse > Bei Übertritt in die Regelkasse erhalten die Gemeinden Unterstützung vom zuständigen Inspektorat der Schule Aargau des Departements Bildung Kultur und Sport, zum Beispiel in Form von Finanzierung von Regionalen Integrationskursen (RIK) oder von Zusatzstunden für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) 21

Sicherheit > Die Brandschutzrichtlinien der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) werden umgesetzt und regelmässig auf deren Einhaltung überprüft. > Permanente Betreuung / Kontrolle durch den Nachtdienst > Enge Zusammenarbeit mit Kantons- und Regionalpolizei. > Enge Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Sanität. > Permanenter Dialog zwischen den Betreuenden, den Gemeindebehörden und den Sicherheitsorganen 22

Asylunterkünfte ein Blick in die Zukunft Standortkonzept für Grossunterkünfte > Inkrafttreten der Änderung des SPG per 1. Januar 2016 > Mit dieser wird, unter anderem, klar festgehalten, wer (Kanton, Gemeinden) für die Unterbringung welcher Asylsuchenden zuständig ist > Ebenfalls vorgesehen ist die Strategie, die heutigen kleinen und mittleren kantonalen Unterkünfte mittelfristig durch Grossunterkünfte abzulösen Ziel: regionale Ausgewogenheit der Unterkünfte, bessere Strukturen für Betrieb der Unterkünfte und Betreuung der Asylsuchenden 23

Teilprojekt 1 Standortkonzept > Das Standortkonzept soll eine regional ausgewogene Verteilung der Asylsuchenden im Kanton Aargau fördern / garantieren > Planungsgrundlagen > Definition von "Asyl-Regionen" im Kanton Aargau > Überlegungen "wo wie viele Plätze" > Kriterien für eine transparente Verteilung > Starrer Verteilschlüssel nicht praktikabel > Flexibilität für Schwankungen im Bestand muss gewährleistet sein 24 24

Teilprojekt 2 Prozessabläufe Umsetzung > > > Planung > Prozessablauf, um eine ausreichend grosse Anzahl geeigneter Objekte für den Bezug oder Bau von Grossunterkünften zu finden > Anzustreben ist ein Prozess, bei welchem die Regionen und / oder Gemeinden mithelfen, Gebäude / Parzellen zu identifizieren Erstellung / Inbetriebnahme > Prozessschritte von Bau / Umbau / Anmietung bis zur Inbetriebnahme > Prüfung Vor- und Nachteile verschiedener Bauweisen (massiv, Container etc.) Skizze Umsetzungsplanung > Inkl. Zeitplan und Meilensteine DE P ARTE ME NT G E S UNDHEIT UND S OZIALE S 25 25

Umsetzungsplanung > Folgende Inhalte sollen im Umsetzungsprozess berücksichtigt werden: > Suche nach Objekten zur Realisierung von Modell-Grossunterkünften > Idealer Ablauf zur Ablösung der kleinen Unterkünfte bis 2026 > Umgang mit Schwankungen im Bestand > Start der Suche mit Regionen nach möglichen Standorten ab Frühjahr 2016 realistisch > 2018 soll erste Grossunterkunft eröffnet werden (gem. Botschaft zur Änderung des SPG) 26 26

Das bedeutet Systemparallelität Konzeption Vorprojekt 1 23 Projektumsetzung Konzeptarbeit Standortsuche 4 5 Testbetrieb Temp. Betrieb Bau Überführung in "Dauerbetrieb" Alltagsgeschäft Viele kleine Unterkünfte Erste GUK lösen kleine Ukft ab "Nur" noch GUK 2015 2016 2018 2026 27 27

Eventualplanung ausserordentliche Lage > Regierungsratsbeschluss vom September 2015 > Für eine allfällige Ausserordentliche Lage haben die Regionalen Führungsorgane vom Kantonalen Führungsstab einen Planungsauftrag für einen allfälligen Unterstützungseinsatz erhalten > Im Sinn einer Eventualplanung werden aus diesem Grund vom KFS verschiedene Vorbereitungen für eine allfällige Ausserordentliche Lage getroffen: > Bestandsaufnahme von Infrastruktureinrichtungen > Organisatorische, personelle und strukturelle Überlegungen 28 28

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Haben Sie noch Fragen 29