Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages

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Transkript:

start:b au s p a rk a s s e AG G e o rg- C o ch -P l at z 2, 1 0 1 8 Wi e n T: 0 1 3 1 3 8 0-0 s t a r t- b au s p a rk a s s e.at Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages Produkt: Bis zum 25. Lebensjahr automatisch Tarif Jugend Klassisch-variabel Bausparprämie: mit Prämie für Person(en) Vertragsinhaber/ Antragsteller: Wohnanschrift: Legitimation: gesetzl. Vertreter zusätzl. Vertragsinhaber Kundennummer Vertragsbeginn: M W Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer unselbst. selbst. PLZ, Ort E-Mail-Adresse (@) Reisepass Personalausweis Führerschein Personalausweis Führerschein Bitte in Blockschrift befüllen Zutreffendes bitte ankreuzen! Bausparbeitrag/ Zahlungsart: EUR Bausparbeitrag künftig: EUR ab ab SEPA LastschriftMandat: monatl. 03. 14. 22. 14. 22. einmalig bis max. EUR 1.200, Staatsbürgerschaft Staatsbürgerschaft Vertragssumme EUR mit SEPA Lastschrift-Mandat (MM JJ) monatl. 03. jährl. Tel.Nr. tagsüber (mit Vorwahl) M W Titel, Vorname, Familienname bisher bestehender Bausparvertrag ehestmöglich per (TTMM JJ) Titel, Vorname, Familienname Reisepass F i r m e n b u c h nu m m e r : 4 4 1 0 1 9 h H a n de l sge r i c ht Wi e n DV R : 4 0 172 69 jährl. (MM JJ) mit SEPA Lastschrift-Mandat Ich ermächtige/wir ermächtigen die start:bausparkasse (Creditor-ID: AT25ABV00000002978), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der start:bausparkasse gezogenen Lastschriften einzulösen. Zahlungsempfänger ist oben genannter Vertragsinhaber. Ich kann/wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN BIC Bankname lautend auf Auftraggeber Titel Vorname Familienname, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer, Land Erklärungen: Ich stelle den Bausparantrag in Anerkennung Ihrer Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft, die ich bei meinem Berater, auf Anforderung über Telefonnummer 01-313 80-0 oder erhalte. Die Verzinsung meiner Bausparbeiträge, die Dauer anfänglicher Fixverzinsung, die Folgen vorzeitiger Kündigung sowie anfallende Spesenbeiträge wurden mir erläutert. Die auf der Rückseite dieses Antrages angeführten Erläuterungen habe ich zur Kenntnis genommen. Darüber hinausgehende Zusagen habe ich nicht erhalten. Vertreter sind nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt. Als ausländischer Antragsteller erteile ich den unwiderruflichen Auftrag, allfällige Bausparprämien bei Kündigung des Bausparvertrages innerhalb der steuergesetzlichen Bindungsfrist direkt mit der Abgabenbehörde rückzuverrechnen. Als minderjähriger Antragsteller erkläre ich, dass meine Bausparbeiträge aus eigenen Einkünften erbracht werden, weshalb meine gesetzliche Vertretung nicht erforderlich ist. Treuhandschaft/ Vollmacht: Ich schließe diesen Vertrag auf fremde Rechnung (=Treuhänder) und/oder als Bevollmächtigter (Vollmachtnehmer) für eine dritte Person ab Nein Ja (in diesem Fall wird der Antrag nicht angenommen) Politisch exponierte Person (PEP) Ich bin eine politisch exponierte Person (PEP)/ein unmittelbares Familienmitglied eines PEP/bekanntermaßen einem PEP nahestehend (siehe Beiblatt) Nein Ja Änderungen zu den beiden obigen Erklärungen werde ich unverzüglich der start:bausparkasse bekannt geben. Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gem. 108 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988, im Wege der Bausparkasse März 2017 Mitberücksichtigt für Prämie (Ehe-)Partner(in)/ Kind: Geb. Dat. (TT MM JJ) Erklärung: Ich bin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ( 1 Abs. 2 EStG 1988). Weder ich noch eine mitberücksichtigte Person scheinen in einer anderen Abgabenerklärung zu einem Bausparvertrag als Antragsteller(in) oder mitberücksichtigte Person auf. Heuer wurden bereits prämienbegünstigte Beiträge geleistet in Höhe von EUR Ich nehme zur Kenntnis, dass die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit durch Kündigung, Sicherstellung, Widerruf oder Rückzahlung verliert. Den Wegfall der für die beantragte Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse werde ich der Abgabenbehörde binnen eines Monats im Wege der Bausparkasse mitteilen. Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Unterschrieben werden die Erklärung zum Bausparantrag, der Antrag auf Erstattung, sowie wenn gewünscht das SEPA-Lastschrift-Mandat. Ich gebe die beiliegenden Erklärungen (u.a. Datenschutzerklärung) ab und habe die Erläuterungen der Folgeseiten zur Kenntnis genommen. Den Informationsbogen für den Einleger habe ich erhalten. 201703081415 1000 Familienname, Vorname Unterschrift(en): Datum, Ort Antragsteller gesetzlicher Vertreter Identität anhand des amtlichen Lichtbildausweises bzw. Vertretungsbefugnis durch geeignete Bescheinigung geprüft. Berater (Produzent) Name Beraternummer Auftraggeber (Girokontozeichnungsberechtigter)

start:bausparkasse AG Antrag auf Abschluss eines Bausparvertrages Kundennummer bisher bestehender Bausparvertrag Produkt: Bis zum 25. Lebensjahr automatisch Tarif Jugend Klassisch-variabel Bausparprämie: mit Prämie für Person(en) Vertragsbeginn: ehestmöglich per (TTMM JJ) Vertragsinhaber/ Antragsteller: Wohnanschrift: Titel, Vorname, Familienname W Geb. Dat. (TTMM J J) Staatsbürgerschaft Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer M unselbst. selbst. Tel.Nr. tagsüber (mit Vorwahl) PLZ, Ort E-Mail-Adresse (@) Legitimation: Reisepass Personalausweis Führerschein gesetzl. Vertreter zusätzl. Vertragsinhaber Bausparbeitrag/ Zahlungsart: Titel, Vorname, Familienname W Geb. Dat. (TTMM J J) Staatsbürgerschaft Reisepass Personalausweis Führerschein M EUR monatl. jährl. einmalig bis max. EUR 1.200, Vertragssumme EUR ab 03. 14. 22. (MM JJ) mit SEPA Lastschrift-Mandat Bausparbeitrag künftig: EUR monatl. jährl. Bitte in Blockschrift befüllen Zutreffendes bitte ankreuzen! 201703081415 1000 März 2017 SEPA Lastschrift- Mandat: Erklärungen: Treuhandschaft/ Vollmacht: Politisch exponierte Person (PEP) ab 03. 14. 22. (MM JJ) mit SEPA Lastschrift-Mandat Ich ermächtige/wir ermächtigen die start:bausparkasse (Creditor-ID: AT25ABV00000002978), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der start:bausparkasse gezogenen Lastschriften einzulösen. Zahlungsempfänger ist oben genannter Vertragsinhaber. Ich kann/wir können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN BIC Bankname lautend auf Auftraggeber Titel Vorname Familienname, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Stiege, Türnummer, Land Ich stelle den Bausparantrag in Anerkennung Ihrer Allgemeinen Bedingungen für das Bauspargeschäft, die ich bei meinem Berater, auf Anforderung über Telefonnummer 01-313 80-0 oder erhalte. Die Verzinsung meiner Bausparbeiträge, die Dauer anfänglicher Fixverzinsung, die Folgen vorzeitiger Kündigung sowie anfallende Spesenbeiträge wurden mir erläutert. Die auf der Rückseite dieses Antrages angeführten Erläuterungen habe ich zur Kenntnis genommen. Darüber hinausgehende Zusagen habe ich nicht erhalten. Vertreter sind nicht zur Annahme von Zahlungen berechtigt. Als ausländischer Antragsteller erteile ich den unwiderruflichen Auftrag, allfällige Bausparprämien bei Kündigung des Bausparvertrages innerhalb der steuergesetzlichen Bindungsfrist direkt mit der Abgabenbehörde rückzuverrechnen. Als minderjähriger Antragsteller erkläre ich, dass meine Bausparbeiträge aus eigenen Einkünften erbracht werden, weshalb meine gesetzliche Vertretung nicht erforderlich ist. Ich schließe diesen Vertrag auf fremde Rechnung (=Treuhänder) und/oder als Bevollmächtigter (Vollmachtnehmer) für eine dritte Person ab Nein Ja (in diesem Fall wird der Antrag nicht angenommen) Ich bin eine politisch exponierte Person (PEP)/ein unmittelbares Familienmitglied eines PEP/bekanntermaßen einem PEP nahestehend (siehe Beiblatt) Nein Ja Änderungen zu den beiden obigen Erklärungen werde ich unverzüglich der start:bausparkasse bekannt geben. Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) gem. 108 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988, im Wege der Bausparkasse Mitberücksichtigt für Prämie (Ehe-)Partner(in)/ Kind: Unterschrift(en): Datum, Ort Antragsteller gesetzlicher Vertreter Auftraggeber (Girokontozeichnungsberechtigter) Identität anhand des amtlichen Lichtbildausweises bzw. Vertretungsbefugnis durch geeignete Bescheinigung geprüft. Berater (Produzent) Name Familienname, Vorname Geb. Dat. (TT MM J J) Erklärung: Ich bin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ( 1 Abs. 2 EStG 1988). Weder ich noch eine mitberücksichtigte Person scheinen in einer anderen Abgabenerklärung zu einem Bausparvertrag als Antragsteller(in) oder mitberücksichtigte Person auf. Heuer wurden bereits prämienbegünstigte Beiträge geleistet in Höhe von EUR Ich nehme zur Kenntnis, dass die Abgabenerklärung ihre Wirksamkeit durch Kündigung, Sicherstellung, Widerruf oder Rückzahlung verliert. Den Wegfall der für die beantragte Steuererstattung maßgeblichen Verhältnisse werde ich der Abgabenbehörde binnen eines Monats im Wege der Bausparkasse mitteilen. Ich versichere, dass ich die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht habe. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben strafbar sind. Unterschrieben werden die Erklärung zum Bausparantrag, der Antrag auf Erstattung, sowie wenn gewünscht das SEPA-Lastschrift-Mandat. Ich gebe die beiliegenden Erklärungen (u.a. Datenschutzerklärung) ab und habe die Erläuterungen der Folgeseiten zur Kenntnis genommen. Den Informationsbogen für den Einleger habe ich erhalten. Beraternummer Durchschrift für den Bausparer Herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Entschluss, die Vorteile des Bausparens zu nützen. Wir freuen uns, Sie als start:bausparer begrüßen zu können.

start:b au s p a rk a s s e AG G e o rg- C o ch -P l at z 2, 1 0 1 8 Wi e n T: 0 1 3 1 3 8 0-0 s t a r t- b au s p a rk a s s e.at Informationsbogen für den Einleger Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen F i r m e n b u ch nu m m e r : 4 4 1 0 1 9 h H a n de l sge r i cht Wi e n DV R : 4 0 172 69 Vertragsnummer Einlagen bei der start:bausparkasse AG sind geschützt durch: Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. (1) Sicherungsobergrenze: 100.000,00 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 EUR (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren anderen Personen haben: Die Obergrenze von 100.000,00 EUR gilt für jeden einzelnen Einleger (3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage (4) Währung der Erstattung: Euro Kontaktdaten: Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. A-1010 Wien, Börsegasse 11 Telefon: +43 (1) 533 98 03 0, Fax: +43 (1) 533 98 03-5 E-Mail: office@einlagensicherung.at Weitere Informationen: www.einlagensicherung.at Empfangsbestätigung durch den/die Einleger: Bitte in Blockschrift befüllen Zutreffendes bitte ankreuzen! Unterschriften Einleger (Vertragsinhaber): Vorname, Familienname inleger (Gesetzlicher Vertreter oder zusätzlicher Vertragsinhaber): E Vorname, Familienname Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem: Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100.000,00 EUR oder Gegenwert in fremder Währung vom Einlagensicherungssystem erstattet. (2) Allgemeine Sicherungsobergrenze: Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 EUR oder Gegenwert in fremder Währung pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 EUR auf einem Sparkonto und 20.000,00 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 EUR erstattet. (3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten: Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 EUR für jeden Einleger. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Berechnung der erstattungsfähigen Einlagen der einzelnen Einleger der auf jeden Einleger entfallende Anteil an den Einlagen des Gemeinschaftskontos zu berücksichtigen, wenn die Einleger des Gemeinschaftskontos dem Mitgliedsinstitut besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen schriftlich übermittelt haben. Haben es die Einleger unterlassen, Regelungen für die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto an das Mitgliedsinstitut schriftlich zu übermitteln, so sind die Einlagen des Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen auf die Einleger zu verteilen. Weitere Informationen sind erhältlich über www.einlagensicherung.at. (4) Erstattung: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h., Börsegasse 11, 1010 Wien, Telefon: +43 (1) 533 98 03-0, office@einlagensicherung.at, www.einlagensicherung.at. 201703081445-1010 Stand: März 2017 Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 EUR oder Gegenwert in fremder Währung) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, ab dem 1. Jänner 2019 innerhalb von 15 Arbeitstagen, ab dem 1. Jänner 2021 innerhalb von 10 Arbeitstagen und ab dem 1. Jänner 2024 innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten. Bis zum 31. Dezember 2023 wird Ihnen die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h., wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt des Sicherungsfalls an Sie erstatten kann, auf Ihren Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragstellung einen angemessenen Betrag der gedeckten Einlagen auszahlen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Die Auszahlung des angemessenen Betrags wird die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. auf Basis und nach Prüfung Ihres Antrags, der ihr bereits vorliegenden Daten sowie der von der Bank bereitzustellenden Daten vornehmen. Ihr ursprünglicher Anspruch auf Auszahlung eines Betrags in Höhe Ihrer gedeckten Einlagen verringert sich in diesem Fall um den durch die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. ausgezahlten angemessenen Betrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.einlagensicherung.at. Weitere wichtige Informationen: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Gedeckte Einlagen werden nicht ausgezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die der Sicherungseinrichtung bei einer Auszahlung entstehen würden. Erstattungsfähige Einlagen werden bei der Berechnung der gedeckten Einlagen nicht berücksichtigt, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Mitgliedsinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Exemplar für die start:bausparkasse

start:bausparkasse AG Informationsbogen für den Einleger Vertragsnummer Grundlegende Informationen über den Schutz von Einlagen Einlagen bei der start:bausparkasse AG sind geschützt durch: Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. (1) Sicherungsobergrenze: 100.000,00 EUR pro Einleger pro Kreditinstitut (2) Falls Sie mehrere Einlagen bei demselben Kreditinstitut haben: Alle Ihre Einlagen bei demselben Kreditinstitut werden aufaddiert, und die Gesamtsumme unterliegt der Obergrenze von 100.000,00 EUR (2) Falls Sie ein Gemeinschaftskonto mit einer oder mehreren Die Obergrenze von 100.000,00 EUR gilt für jeden anderen Personen haben: einzelnen Einleger (3) Erstattungsfrist bei Ausfall eines Kreditinstituts: 7 Arbeitstage (4) Währung der Erstattung: Kontaktdaten: Weitere Informationen: Empfangsbestätigung durch den/die Einleger: Euro Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. A-1010 Wien, Börsegasse 11 Telefon: +43 (1) 533 98 03 0, Fax: +43 (1) 533 98 03-5 E-Mail: office@einlagensicherung.at www.einlagensicherung.at Bitte in Blockschrift befüllen Zutreffendes bitte ankreuzen! 201703081445-1010 Stand: März 2017 Unterschriften Einleger (Vertragsinhaber): Vorname, Familienname Einleger (Gesetzlicher Vertreter oder zusätzlicher Vertragsinhaber): Vorname, Familienname Zusätzliche Informationen (für alle oder einige der nachstehenden Punkte) (1) Für die Sicherung Ihrer Einlage zuständiges Einlagensicherungssystem: Ihre Einlage wird von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Im Falle einer Insolvenz werden Ihre Einlagen bis zu 100.000,00 EUR oder Gegenwert in fremder Währung vom Einlagensicherungssystem erstattet. (2) Allgemeine Sicherungsobergrenze: Sollte eine Einlage nicht verfügbar sein, weil ein Kreditinstitut seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so werden die Einleger von dem Einlagensicherungssystem entschädigt. Die betreffende Deckungssumme beträgt maximal 100.000,00 EUR oder Gegenwert in fremder Währung pro Kreditinstitut. Das heißt, dass bei der Ermittlung dieser Summe alle bei demselben Kreditinstitut gehaltenen Einlagen addiert werden. Hält ein Einleger beispielsweise 90.000,00 EUR auf einem Sparkonto und 20.000,00 EUR auf einem Girokonto, so werden ihm lediglich 100.000,00 EUR erstattet. (3) Sicherungsobergrenze für Gemeinschaftskonten: Bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000,00 EUR für jeden Einleger. Bei Gemeinschaftskonten ist für die Berechnung der erstattungsfähigen Einlagen der einzelnen Einleger der auf jeden Einleger entfallende Anteil an den Einlagen des Gemeinschaftskontos zu berücksichtigen, wenn die Einleger des Gemeinschaftskontos dem Mitgliedsinstitut besondere Regelungen für die Aufteilung der Einlagen schriftlich übermittelt haben. Haben es die Einleger unterlassen, Regelungen für die Aufteilung der Einlagen auf dem Gemeinschaftskonto an das Mitgliedsinstitut schriftlich zu übermitteln, so sind die Einlagen des Gemeinschaftskontos zu gleichen Teilen auf die Einleger zu verteilen. Weitere Informationen sind erhältlich über www.einlagensicherung.at. (4) Erstattung: Das zuständige Einlagensicherungssystem ist die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h., Börsegasse 11, 1010 Wien, Telefon: +43 (1) 533 98 03-0, office@einlagensicherung.at, www.einlagensicherung.at. Es wird Ihnen Ihre Einlagen (bis zu 100.000,00 EUR oder Gegenwert in fremder Währung) spätestens innerhalb von 20 Arbeitstagen, ab dem 1. Jänner 2019 innerhalb von 15 Arbeitstagen, ab dem 1. Jänner 2021 innerhalb von 10 Arbeitstagen und ab dem 1. Jänner 2024 innerhalb von 7 Arbeitstagen erstatten. Bis zum 31. Dezember 2023 wird Ihnen die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h., wenn sie den gesamten Betrag der gedeckten Einlagen nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eintritt des Sicherungsfalls an Sie erstatten kann, auf Ihren Antrag innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Antragstellung einen angemessenen Betrag der gedeckten Einlagen auszahlen, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken. Die Auszahlung des angemessenen Betrags wird die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. auf Basis und nach Prüfung Ihres Antrags, der ihr bereits vorliegenden Daten sowie der von der Bank bereitzustellenden Daten vornehmen. Ihr ursprünglicher Anspruch auf Auszahlung eines Betrags in Höhe Ihrer gedeckten Einlagen verringert sich in diesem Fall um den durch die Einlagensicherung der Banken & Bankiers Gesellschaft m.b.h. ausgezahlten angemessenen Betrag zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Haben Sie die Erstattung innerhalb dieser Fristen nicht erhalten, sollten Sie mit dem Einlagensicherungssystem Kontakt aufnehmen, da der Gültigkeitszeitraum für Erstattungsforderungen nach einer bestimmten Frist abgelaufen sein kann. Weitere Informationen sind erhältlich über www.einlagensicherung.at. Weitere wichtige Informationen: Einlagen von Privatkunden und Unternehmen sind im Allgemeinen durch Einlagensicherungssysteme gedeckt. Für bestimmte Einlagen geltende Ausnahmen werden auf der Website des zuständigen Einlagensicherungssystems mitgeteilt. Ihr Kreditinstitut wird Sie auf Anfrage auch darüber informieren, ob bestimmte Produkte gedeckt sind oder nicht. Wenn Einlagen erstattungsfähig sind, wird das Kreditinstitut dies auch auf dem Kontoauszug bestätigen. Gedeckte Einlagen werden nicht ausgezahlt, wenn in den letzten 24 Monaten vor Eintritt des Sicherungsfalls keine Transaktion in Verbindung mit einer Einlage stattgefunden hat und der Wert dieser Einlage geringer ist als die Verwaltungskosten, die der Sicherungseinrichtung bei einer Auszahlung entstehen würden. Erstattungsfähige Einlagen werden bei der Berechnung der gedeckten Einlagen nicht berücksichtigt, soweit ihnen Verbindlichkeiten des Einlegers gegenüber dem Mitgliedsinstitut gegenüberstehen, die gemäß gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen aufrechenbar sind und die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Eintritts des Sicherungsfalls fällig wurden. Exemplar für Kunde Geb. Dat. (TT MM J J) Geb. Dat. (TT MM J J)

start:bausparkasse AG 201703081430 1020 Stand: März 2017 Erläuterungen zum Antrag auf Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) im Wege der Bausparkasse gemäß 108 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 Die gesetzlichen Bestimmungen sind im 108 Einkommensteuergesetz enthalten. Die Anspruchsberechtigung und die Höhe der erlangbaren Erstattung (=Bausparprämie) richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen. 1. Beiträge an Bausparkassen werden steuerlich in Form einer Erstattung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) begünstigt. 2. Leistet eine natürliche Person, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat (unbeschränkt Steuerpflich ti ger), Beiträge an eine Bausparkasse, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland hat, so wird ihr auf Antrag Einkommensteuer (Lohn steuer) erstattet. 3. Folgende Bausparkassen haben ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung im Inland: a) start:bausparkasse AG b) Bausparkasse Wüstenrot AG. c) Bausparkasse der österreichischen Sparkassen AG. d) Raiffeisen Bausparkasse Ges.m.b.H. 4. Der Steuerpflichtige hat bei Abschluss des Bausparvertrages nach dem amtlichen Vordruck eine an die Abgabenbehör de (Finanzamt) gerichtete Erklärung bei der Bausparkasse abzugeben, dass die gesetzlich festgelegten und im folgenden angeführten Voraus setzungen zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe gegeben sind, und zu beantragen, dass ihm für die künftig zu zahlenden Beiträge Einkommen(Lohn)steuer erstattet werde. 5. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Dieser Prozentsatz wird in dem diesem Kalenderjahr vorangehenden Berechnungsjahr wie folgt ermittelt: Der Durchschnitt der Sekundärmarktrenditen gemäß Tabelle 5.4 Renditen auf dem inländischen Rentenmarkt der Statistischen Monats hefte der Österreichischen Nationalbank Spalte 8 Emittenten Gesamt oder einer entsprechenden Nachfolgetabelle für den Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Berechnungsjahres wird um 25 % vermindert und um 0,8 erhöht. Der sich ergebende Prozentsatz ist zu halbieren und auf halbe Prozentpunkte auf- oder abzurunden. Er darf nicht weniger als 1,5 und nicht mehr als 4 betragen. * Der Prozentsatz ist vom Bundesminister für Finanzen bis zum 30. November eines jeden Berechnungsjahres festzusetzen und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundzumachen. 6. Die Einkommensteuer (Lohnsteuer) darf dem Steuer pflichtigen nur für die Leistung von Beiträgen bis zu EUR 1.200,00 jährlich erstattet werden. Vorauszahlungen können in den folgenden Jahren berücksichtigt werden. Die Erstattung erhöht sich durch Anwendung des Prozentsatzes gemäß Punkt 5. auf weitere Beiträge für den unbeschränkt steuerpflichtigen (Ehe)Partner ( 106 Abs. 3 EStG) und für jedes Kind ( 106 EStG) bis zu einer jährlichen Beitragsleistung von jeweils EUR 1.200,00 pro Person, sofern diesen Personen nicht im selben Kalenderjahr aufgrund einer eigenen Abgabenerklärung Erstattungsbeträge zustehen oder sofern diese Personen nicht im selben Kalenderjahr in der Abgabenerklärung eines anderen Steuerpflichtigen für einen Erhöhungsbetrag zu berücksichtigen sind. (Ehe)Partner und Kinder, für die dem Steuerpflichtigen in einem Kalenderjahr Erhöhungsbeträge zustehen, dürfen im selben Kalenderjahr keine Einkommen(Lohn)steuererstattung geltend machen. Im Kalenderjahr der Auflösung des Vertrages dürfen die in der Abgabenerklärung für die Erhöhung der Erstattung berücksichtigten Personen insoweit eine Einkommen(Lohn)steuererstattung geltend machen, als eine Einkommen(Lohn)steuererstattung nicht im Rahmen des aufgelösten Vertrages für sie in Anspruch genommen wurde. *Ab 1.4.2015 wurde die Sekundärmarktrendite (SMR) durch die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB), BGBL I 4/2015, ersetzt. Die im Jahr der Auflösung des Vertrages geltend gemachte Exemplar für den Bausparer Einkommen(Lohn)steuererstattung ist dabei gleichmäßig auf den Steuerpflichtigen und die mitberücksichtigten Personen aufzuteilen. 7. Die Erstattung steht dem Steuerpflichtigen nur für jeweils einen Bausparvertrag zu. Solange die Abgabenerklärung zu diesem Bausparvertrag gültig bleibt, kann die Erstattung nicht auf Grund eines anderen Bausparvertrages geltend gemacht werden. Die Prämienbegünstigung wird durch folgende Ereignisse bzw. Maß nahmen unwiderruflich beendet. A) Mit sofortiger Wirkung: a) teilweise oder gänzliche Behebung des Bausparguthabens b) Verwendung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag als Sicherstellung (z.b.: Abtretung, Verpfändung, Vinkulierung). In beiden Fällen (a, b) ist es unmaßgeblich, ob Steuererstattungsbeträge, zur Erlangung der Steuererstattung geleistete Einzahlungen oder darüber hinausgehende Einzahlungen, Zinsengutschriften usw. betroffen werden, bzw. ob die jeweilige Verfügung begünstigten Maßnahmen im Sinne des 18 Abs. 1, Z 3 EStG dient. c) Tod des Antragstellers d) Ausscheiden des Antragstellers B) Mit Wirkung ab dem folgenden Jahresbeginn: a) Widerruf des Antrages auf Erstattung ( 108 Abs. 3 EStG) b) keine weitere Steuererstattung während eines vollen Kalenderjahres nach Ablauf von sechs Jahren seit Abschluss des be treffenden Bausparvertrages ( 108 Abs. 10 EStG). 8. Im Kalenderjahr der Auflösung stehen nur so viele Zwölftel der Erstattung zu, als volle Kalendermonate bis zur Rückzahlung des Guthabens oder Teilen desselben vergangen sind ( 108 Abs. 2 EStG). 9. Fallen die für die Erstattung bzw. für die Gewährung der Erhö hungsbeträge für (Ehe)Partner und Kinder maßgeblichen Verhältnisse weg, so ist dies innerhalb eines Monats der Abgabenbehörde im Wege der Bausparkasse mitzuteilen. Diese Änderung wird erst nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Änderung eingetreten ist, berücksichtigt. (Ehe)Partner und Kinder können gegenüber der Bausparkasse auf einem gesonderten amtlichen Vordruck erklären, dass sie ab dem folgenden Kalenderjahresbeginn nicht mehr zu berücksichtigen sind. Diese Erklärung ist bis 30.11. der Bausparkasse zu übermitteln; sie kann nicht widerrufen werden.verzichtet hingegen der Antragsteller auf Erhöhungsbeträge (z.b. Herausnahme des (Ehe)Partners oder eines Kindes), dann ist dieser Verzicht mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam, sofern er der Bausparkasse bis zum 31.12. mitgeteilt wird. Werden Erhöhungsbeträge nachträglich geltend gemacht (es treten Umstände ein, die die Erhöhung der steuerlich förderbaren Beitragsleistung bewirken, z.b. Verehelichung, Geburt eines Kin des oder eine bisher nicht berücksichtigte Person soll nunmehr mitberücksichtigt werden), so können diese erst ab jenem Kalen derjahr berücksichtigt werden, zu dessen Beginn die maßgeblichen Voraussetzungen gegeben waren, sofern bis spätestens 31.1. dieses Jahres eine entsprechende Mitteilung an die Abgabenbehörde im Wege der Bausparkasse erfolgt. 10. Zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) wird vom Steu erpflichtigen zurückgefordert. Wurde die zu Unrecht durchgeführte Erstattung durch unrichtige Angaben bewirkt, liegt bei vorsätzlicher Handlungsweise eine Abgabenhinterziehung, bei fahrlässiger Handlungsweise eine fahrlässige Abgabenverkürzung vor. Beides sind Finanzvergehen im Sinne des Finanzstrafgesetzes und werden nach diesem Gesetz geahndet.

Erklärungen zum Bausparantrag start:bausparkasse AG Datenschutzerklärung / Nutzung meiner E-Mail-Adresse Mit der Verwendung meiner oben angeführten E-Mail- Adresse zur Bewerbung Ihres weiteren Angebotes sowie für Informationen zu meinem Bausparvertrag erkläre ich mich einverstanden. Dieses Einverständnis bezieht sich auch auf E-Mails, die dem Bankgeheimnis unterliegende Vertragsdaten, wie z.b.: den Jahresauszug, enthalten. Ich bin damit einverstanden, persönlich, brieflich, telefonisch, per Telefax oder über sonstige Telekommunikationsmedien (z.b.: E-Mail, SMS, etc.) durch die start:bausparkasse und mit der start:bausparkasse kooperierenden Unternehmen sowie deren Mitarbeiter zu interessanten Themen und Produkten kontaktiert und informiert zu werden. Diese Zustimmung kann jederzeit mit E-Mail an service@ oder mittels Brief widerrufen werden. Mit der Verwendung meiner Daten, die der start:bausparkasse im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werden bzw. aus dieser hervorgehen, zum Zwecke meiner Beratung und Betreuung sowie zur Bewerbung und Vermittlung weiterer, auch von anderen Unternehmen angebotenen, Produkte, durch die start:bausparkasse, erkläre ich mich im Sinne der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des Bankgeheimnisses ausdrücklich einverstanden. Weiters bin ich mit der Übermittlung der vorgenannten Daten an den Vermittler dieses Bausparantrages, den für mich zuständigen Betreuer, mit der start:bausparkasse kooperierenden Unternehmen, an die zuständige Volksbank und andere Unternehmen des Volksbanken-Sektors zu den erwähnten Zwecken einverstanden. Diese Datenweiterleitung kann per Schreiben, E-Mail oder Fax erfolgen. Eine Änderung meiner E-Mail-Adresse werde ich der start:bausparkasse umgehend schriftlich bekannt geben. Zusätzliche Erläuterungen Ich wurde darüber informiert, dass ich bei Vorliegen der Voraussetzungen des 3 Konsumentenschutzgesetz berechtigt bin, binnen einer Frist von 14 Tagen (beginnend mit dem Tag nach Zustellung bzw. Aushändigung dieser Urkunde, frühestens jedoch mit Zustandekommen des Vertrages) von diesem Vertragsantrag oder Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber der start:bausparkasse zu erklären. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Ich nehme zur Kenntnis, dass, neben den standardmäßig anfallenden Spesenbeiträgen gemäß ABB, für etwaige Sonderleistungen der start:bausparkasse (z.b.: Anforderung eines unterjährigen Kontoauszuges, Änderung der Vertragssumme, etc.) zusätzliche Kosten anfallen können. Bei Kündigung vor Ablauf der steuerlichen Bindungsfrist von 6 Jahren (Tarif L) bzw. bei Nichterreichung des Sparzieles (Tarif L und J) wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von bis zu 0,6% der Vertragssumme verrechnet ( 7 ABB). Weiters wird bei Kündigung vor Ablauf die Verzinsung des Bausparguthabens vom Tag der ersten Einzahlung mit einem Zinssatz von 0,1 % p.a. neu berechnet und bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Bausparguthabens die Bausparprämie rückgerechnet. PEP - Politisch exponierte Person ( 2 Z 72 BWG) Als politisch exponierte Personen (PEP) gelten natürliche Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder bis vor mindestens einem Jahr ausgeübt haben, sowie deren unmittelbare Familienmitglieder oder Personen, die diesen bekanntermaßen nahe stehen. Wichtige öffentliche Ämter sind: a) Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre b) Parlamentsmitglieder c) Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel eingelegt werden kann; d) Mitglieder der Rechnungshöfe oder der Vorstände von Zentralbanken; e) Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte; f) Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen. Als politisch exponiert gelten auch Personen, welche die unter a) bis e) angeführten Positionen auf Ebene der Europäischen Union oder bei internationalen Organisationen innehaben oder innegehabt haben. Als unmittelbare Familienmitglieder gelten: (Ehe)Partner, Kinder und deren (Ehe)Partner, Eltern Als bekanntermaßen nahestehende Person gilt: Jede natürliche Person, die bekanntermaßen mit einem Inhaber eines wichtigen öffentlichen Amtes gemeinsame wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, oder von Trusts ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zum Inhaber eines solchen Amtes unterhält. Jede natürliche Person, die alleinige wirtschaftliche Eigentümerin von Rechtspersonen, wie beispielsweise Stiftungen, oder von Trusts ist, die bekanntermaßen tatsächlich zum Nutzen des Inhabers eines wichtigen öffentlichen- Amtes errichtet wurden. Die PEP-Erklärung ist auch für einen zusätzlichen Vertragsinhaber abzugeben 201703081430 1012 Stand: März 2017 Hinweis für Bausparverträge Minderjähriger und Besachwalteter Vertragsabschluss auf eigene/fremde Rechnung Erläuterung: bei einem Vertragsabschluss auf fremde Rechnung tritt jemand im eigenen Namen (als Kunde) auf, jedoch gehört ihm das Geld nicht. Der Abschluss durch obsorgeberechtigte Gem. 224 ABGB kann der gesetzliche Vertreter EUR 10.000,00 übersteigende Auszahlungen aus dem Bausparvertrag des Minderjährigen nur mit gerichtlicher Genehmigung entgegennehmen. Gemäß 275 (3) ABGB gilt dies auch für Bausparverträge von Besachwalteten. Eltern für das minderjährige Kind oder den Sachwalter für den Pflegebefohlenen erfolgt auf eigene Rechnung. Exemplar für den Bausparer