Dienstliche Beurteilung

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Transkript:

Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 363 Anlage 1 (Nummer 12.1) vertraulich behandeln! Dienstliche Beurteilung der Beschäftigten (Beamtinnen und Beamte) im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

364 Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 Dienstliche Beurteilung (vertraulich behandeln!) Diese Angaben werden von der Personalstelle ausgefüllt! Regelbeurteilung gemäß Nummer 3.1 BRL Nummer 3.2.8 / 3.3 BRL Nummer 3.5 BRL Sonstige Beurteilung (Nummer 4 BRL) während der Probezeit (Nummer 4.1.2 BRL) während der Probezeit (Nummer 4.1.3 BRL) während der Probezeit (Nummer 4.1.4.1 BRL) nach Ablauf der Probezeit und Aufstieg (Nummer 4.3 BRL) aus besonderem Anlass (Nummer 4.4 BRL) Beurteilungszeitraum vom bis Personalangaben Familienname, ggf. abweichender Geburtsname, Vorname Geburtsdatum Amtsbezeichnung/Dienstbezeichnung/Besoldungsgruppe Dienststelle Organisationseinheit Funktion Teilzeitbeschäftigt ja nein Teilfreistellung ja nein Schwerbehindert oder gleichgestellt (vgl. SGB IX) ja nein Schwerbehindertenvertretung ist über bevorstehende Beurteilung informiert worden am: Beförderung im Beurteilungszeitraum ja / Datum nein abgeordnet vom bis Beurteilungsbeitrag (Nummer 12.1.2 Absatz 1) eingeholt ja nein Diese Angaben werden von der / dem Erstbeurteilenden ausgefüllt! Beurteilungsgespräch (Nummer 12.1.1 BRL) hat stattgefunden am: Formloser Beurteilungsbeitrag (Nummer 12.1.2 BRL) eingeholt nicht erforderlich

Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 365 von der / dem Erstbeurteilenden auszufüllen Aufgabenbeschreibung (Nummer 6 BRL) Beschreibung der den Aufgabenbereich prägenden Tätigkeiten im Beurteilungszeitraum sowie Sonderaufgaben von besonderem Gewicht, dabei soll der besondere Bezug zu den zu beurteilenden Leistungsmerkmalen deutlich werden.

366 Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 von allen Beurteilenden auszufüllen Leistungsbeurteilung Arbeitsweise (u. a. Planung und Strukturierung der Arbeitsprozesse; Nutzen von Gestaltungsspielräumen; Zeigen von Initiative und Selbständigkeit) Arbeitsgüte (u. a. Beachten einheitlicher und formaler Vorgaben [auch Termingenauigkeit]; Vorhandensein aktueller Fachkenntnisse; sprachlicher Ausdruck; Sorgfalt) Arbeitserfolg (u. a. Verwendbarkeit der Arbeitsergebnisse; Beachtung von Effektivität und Effizienz bei der Erstellung der Arbeitsergebnisse; Erreichen des geforderten Ergebnisses in angemessener Zeit) Soziale Kompetenz (u. a. angemessener Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten und Dritten; Ausrichtung auf kooperatives, teamorientiertes Handeln; Verantwortungsbereitschaft; Information) Führungsverhalten (u. a. Anleitung und Aufsicht; Delegation; Mitarbeiterförderung; vgl. auch Nummer 1.1 a.e. BRL) Gesamtnote der Leistungsbeurteilung Erstbeurteilung Zwischenbeurteilung Endbeurteilung ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) ( ) entspricht nicht den Anforderungen = 1 Punkt; entspricht im Allgemeinen den Anforderungen = 2 Punkte; entspricht voll den Anforderungen = 3 Punkte; übertrifft die Anforderungen = 4 Punkte; übertrifft die Anforderungen in besonderem Maße = 5 Punkte

Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 367 von der / dem Erstbeurteilenden auszufüllen Befähigungsbeurteilung Befähigungsmerkmale - Ausprägungsgrad A B C D Denk- und Urteilsfähigkeit Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit Konfliktfähigkeit Fähigkeit zur Selbstreflexion Konzeptionelles Arbeiten Kreativität / Ideenreichtum Offenheit für neue Erkenntnisse / Methoden bzw. fachübergreifende Arbeitsgebiete A = schwächer ausgeprägt / B = gut ausgeprägt / C = stärker ausgeprägt / D = besonders stark ausgeprägt

368 Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 von der / dem Erstbeurteilenden auszufüllen Besondere Fachkenntnisse und Fähigkeiten (Nummer 8.3 BRL) Körperliche Befähigung (Nummer 8.4 BRL) Teilnahme an Lehrgängen und besondere Tätigkeiten (Nummer 10 BRL) Besondere Interessen, Fortbildungs- und Verwendungswünsche (Nummer 11 BRL) Vorschlag für andere Verwendung (Nummer 11 BRL)

Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 369 von der / dem Erstbeurteilenden auszufüllen Gesamturteil (Nummer 9 BRL) (auch bei Beurteilungen während der Probezeit*) Gesamturteil der / des Erstbeurteilenden in Punkten: ( ) Bei der Beurteilung der Leistung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen (vgl. SGB IX) wurde die Minderung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit durch die Behinderung berücksichtigt (Nummer 13.1 BRL). ja nein Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.2 BRL) bewährt Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL) in vollem Umfang bewährt wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet (Ausnahmefall) (Ort, Datum) (Unterschrift der / des Erstbeurteilenden) * Bei Beurteilungen während der Probezeit (Nummer 4.1 BRL) ist zusätzlich zu dem Gesamturteil eine Feststellung i. S. von Nummer 4.1.2 oder 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL zu treffen.

370 Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 von der / dem 1. Zwischenbeurteilenden auszufüllen Gesamturteil (Nummer 9 BRL) (auch bei Beurteilungen während der Probezeit*) Gesamturteil der / des 1. Zwischenbeurteilenden in Punkten: ( ) Bei der Beurteilung der Leistung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen (vgl. SGB IX) wurde die Minderung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit durch die Behinderung berücksichtigt (Nummer 13.1 BRL). ja nein Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.2 BRL) bewährt Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL) in vollem Umfang bewährt wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet (Ausnahmefall) * Bei Beurteilungen während der Probezeit (Nummer 4.1 BRL) ist zusätzlich zu dem Gesamturteil eine Feststellung i. S. von Nummer 4.1.2 oder 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL zu treffen.

Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 371 (Evtl.) Stellungnahme zur Feststellung der Ausprägungsgrade der Befähigungsmerkmale, sofern begründeter Anlass besteht, wegen der Befähigung bei der Festsetzung des Gesamturteils über die Gesamtnote der Leistungsbeurteilung hinauszugehen oder hinter ihr zurückzubleiben (Nummer 12.1.3 BRL): (Ort, Datum) (Unterschrift der / des 1. Zwischenbeurteilenden)

372 Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 von der / dem 2. Zwischenbeurteilenden auszufüllen Gesamturteil (Nummer 9 BRL) (auch bei Beurteilungen während der Probezeit*) Gesamturteil der / des 2. Zwischenbeurteilenden in Punkten: ( ) Bei der Beurteilung der Leistung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen (vgl. SGB IX) wurde die Minderung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit durch die Behinderung berücksichtigt (Nummer 13.1 BRL). ja nein Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.2 BRL) bewährt Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL) in vollem Umfang bewährt wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet (Ausnahmefall) * Bei Beurteilungen während der Probezeit (Nummer 4.1 BRL) ist zusätzlich zu dem Gesamturteil eine Feststellung i. S. von Nummer 4.1.2 oder 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL zu treffen.

Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 373 (Evtl.) Stellungnahme zur Feststellung der Ausprägungsgrade der Befähigungsmerkmale, sofern begründeter Anlass besteht, wegen der Befähigung bei der Festsetzung des Gesamturteils überdie Gesamtnote der Leistungsbeurteilung hinauszugehen oder hinter ihr zurückzubleiben (Nummer 12.1.3 BRL): (Ort, Datum) (Unterschrift der / des 2. Zwischenbeurteilenden)

374 Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 von der / dem Endbeurteilenden auszufüllen Gesamturteil (Nummer 9 BRL) (auch bei Beurteilungen während der Probezeit*) Gesamturteil der / des Endbeurteilenden in Punkten: ( ) Bei der Beurteilung der Leistung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen (vgl. SGB IX) wurde die Minderung der Arbeits- und Einsatzfähigkeit durch die Behinderung berücksichtigt (Nummer 13.1 BRL). ja nein Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.2 BRL) bewährt Beurteilung während der Probezeit (Nummer 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL) in vollem Umfang bewährt wegen besonderer Leistungen ausgezeichnet (Ausnahmefall) * Bei Beurteilungen während der Probezeit (Nummer 4.1 BRL) ist zusätzlich zu dem Gesamturteil eine Feststellung i. S. von Nummer 4.1.2 oder 4.1.3 / 4.1.4.1 BRL zu treffen.

Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 375 (Evtl.) Stellungnahme zur Feststellung der Ausprägungsgrade der Befähigungsmerkmale, sofern begründeter Anlass besteht, wegen der Befähigung bei der Festsetzung des Gesamturteils überdie Gesamtnote der Leistungsbeurteilung hinauszugehen oder hinter ihr zurückzubleiben (Nummer 12.2.2 i.v.m. 12.1.3 BRL): (Ort, Datum) (Unterschrift der / des Endbeurteilenden)

376 Ministerialblatt für das Land Nordrhein Westfalen Nr. 20 vom 4. Juli 2014 von der / dem Erstbeurteilenden auszufüllen und zu unterschreiben Bekanntgabe (Nummer 12.3 BRL) Die vorstehende Beurteilung wurde der/dem Beschäftigten bekannt gegeben durch Übergabe einer Abschrift am Übersendung einer Abschrift am Die Beurteilung wurde auf Wunsch besprochen am Datum Unterschrift