LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 5/4031 5. Wahlperiode 21.01.2011 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Barbara Borchardt, Fraktion DIE LINKE Zuteilung von Geldauflagen, die im Rahmen von strafrechtlichen Verfahren erfolgen und ANTWORT der Landesregierung In Bezug auf die Antwort der kleinen Anfrage vom 26. November 2010 (Drucksache 5/3907) ergeben sich einige nachfolgende Nachfragen. 1. In der Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage vom 26. November 2010 erfolgte eine Übersicht über die Verteilung der zugewiesenen Geldauflagen. Welche Gründe führten nach Ansicht des Justizministeriums im Vergleich von 2008 zu 2009 zu der deutlichen Steigerung der zugewiesenen Geldauflagen (Beispiel: Staatskasse 2008: 180.886 Euro und 2009: 1.651.733 Euro)? Die benannte Steigerung der zugewiesenen Geldauflagen im Jahr 2009 lässt sich auf ein Wirtschaftsstrafverfahren zurückführen, in dem zur Kompensation des erheblichen Ermittlungsaufwandes seinerzeit der weit überwiegende Anteil der Gesamtgeldauflage von 1,4 Mio. Euro der Staatskasse zugewiesen wurde. Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Januar 2011 beantwortet.
Drucksache 5/4031 Landtag - 5. Wahlperiode 2. Wer waren 2008 und 2009 die Empfänger der Geldauflagen der en und der Strafgerichte (bitte untergliedern nach Jahren, Empfängern und en/strafgerichten)? Die Empfänger der Geldauflagen der en und Strafgerichte sind nicht Gegenstand der Berichtspflicht nach der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Erfassung der Zuwendungen von Geldbeträgen an gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse vom 13.07.1992 - III A 330/4090-8 SH - (Amtsblatt für 1992, S. 774). Es werden lediglich die zehn Empfänger mit den im jeweiligen Geschäftsbereich höchsten Zuweisungen übermittelt (vgl. Antwort zu Frage 4). Hinsichtlich aller Empfänger von Geldauflagen liegen weder aufbereitete Unterlagen vor, noch können diese mit einem vertretbaren Aufwand erstellt werden, zumal diese aufgrund der relativ geringen Gesamtbeträge der Geldauflagen auch zahlreiche Kleinstbeträge an eine nicht unbeträchtliche Anzahl unterschiedlicher Zuweisungsempfänger erfassen. 3. Wer sind die zehn Empfänger in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landgerichte und en im Sinne der 3, Absatz 4 der Allgemeinen Verfügung vom 13. Juli 1992 - III A 330/4090-8 SH-, die die höchste Zuweisung erhalten (bitte auflisten für 2008, 2009 und 2010 nach den Geschäftsbereichen der Landesgerichte und en)? Nachfolgend werden die zehn Empfänger in den jeweiligen Geschäftsbereichen der Landgerichte und en dargestellt, die in den Jahren 2008 und 2009 die höchsten Zuweisungen erhalten haben. Auf die Angabe der jeweiligen Rechtsform der gemeinnützigen Einrichtungen wurde in der Übersicht aus Gründen der Vereinfachung überwiegend verzichtet. 2
Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4031 en 2008 1 Gemeinnützige Arbeit und Segeln 2 Christoffel- Blindenmission Potsdam 3 Deutsche Lebens- Rettungs- Gesellschaft 4 Tierschutzinitiative 5 Förderverein der evangelischen Jona- Schule 6 Verein der Freunde und Förderer des Tierparks 7 Deutsches Meeresmuseum 8 AWO Frauenhaus 9 Johanniter Unfallhilfe Regionalverband 10 Naturerlebnispark Gristow er Tafel Verbund für soziale Projekte (VSP) Jugendhilfestation Frauenverein Klara Kinder-Not-Hilfe Duisburg Deutscher Kinderschutzbund Deutsche Arthrosehilfe Tierschutz Roggendorf Deutsche Krebshilfe Bonn Verein Rosenhospiz Ohne Barrieren e. V. Zoo Autismusambulanz Kleiner Gnadenhof Letschow Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Güstrow Deutsche Arthrosehilfe Terre de homes Osnabrück Johanniter Unfallhilfe Regionalverband Stiftung Umwelthilfe und Naturschutz Mosaik e. V. Förderverein Kind im Krankenhaus Diakonie Stargard Neustrelitz Caritas Mecklenburg e. V. Kreisverband Strelitz AWO Kreisverband Hilfswerk körperbehinderter Jugendlicher Verein zur Unterstützung und der Krebsforschung im Kindesalter Tierschutzverein Polizeisportverein 3
Drucksache 5/4031 Landtag - 5. Wahlperiode Gerichte 2008 1 Christliches Jugenddorfwerk e. V. Garz 2 Chamäleon e. V. 3 Kreisdiakonisches Werk 4 AWO Frauenhaus 5 Produktionsschulen ggmbh Zarrendorf 6 FSC Blau-Weiß 7 Verein zur Unterstützung und der Krebsforschung im Kindesalter 8 Verein der Freunde und Förderer des Tierparks 9 FC Pommern 10 Musikschule Deutscher Kinderschutzbund er Tafel Evangelische Jugend AWO KV - Parchim Deutsche Krebshilfe Bonn Blinden- und Sehbehinderten Verein Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Weißer Ring Regionalbüro Förderverein Dorfkirche Trebbow Stadtbibliothek Stiftung St. Marienkirche er Tafel Jugendgerichtshilfe Güstrow Tierheim Schlage Verein der Freunde des John-Brinkmann- Gymnasiums Polizeisportverein Güstrow Hilfe für Opfer von Straftaten Förderverein für das Kirchenensemble Biestow Ambulanter Kinderhospizdienst Umweltbüro Nord - Schulförderverein für Erziehungsschwierige, Behrendorf Demokratischen Frauenbund Demmin Quo vadis e. V. Hilfswerk körperbehinderter Jugendlicher Elternverein Pöglitzer Kinderhaus Gremersdorf-Buchholz Produktionsschulen ggmbh AWO Uecker-Randow Volkssolidarität 4
Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4031 en 2009 1 Deutsches Meeresmuseum 2 Gemeinnützige Arbeit und Segeln 3 AWO Frauenhaus 4 Chamäleon e. V. 5 Verein zur Förderung der Kriminalitätsprävention 6 Verein der Freunde und Förderer des Tierparks 7 Christoffel- Blindenmission Potsdam 8 Tierschutzinitiative 9 FC Pommern 10 Förderverein der evangelischen Jona- Schule er Tafel Bremer Bürgerparkverein WWF Deutschland Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger NABU Deutscher Kinderschutzbund NABU Bonn Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Sklerose Gesellschaft Kinder-Not-Hilfe Duisburg Christoffel- Blindenmission Potsdam Bremer Kunstverein Bremische Straffälligenbetreuung Dreikönigsverein Stiftung Umwelt- und Naturschutz Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Kassel Opferhilfe Förderverein Ehe-, Familien- und Lebensberatung Erzbistum Hamburg e. V. Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) Verein zur Unterstützung und der Krebsforschung im Kindesalter Förderverein Kind im Krankenhaus WWF Deutschland Diakoniewerkstätten AWO Kreisverband Kreisverkehrswacht Demmin Diakonie Stargard Neustrelitz NABU Deutsche Arthrosehilfe 5
Drucksache 5/4031 Landtag - 5. Wahlperiode Gerichte 2009 1 Verein zur Unterstützung krebskranker der Krebsforschung im Kindesalter 2 Christliches Jugenddorfwerk e. V. Garz 3 FC Pommern 4 Deutscher Kinderschutzbund 5 AWO Frauenhaus 6 Deutsches Rotes Kreuz Finanzamt für Körperschaften III Berlin er Tafel Michaelshof e. V. Schulwerkstatt fit for life Bewährungs- und Straffälligenhilfe Blinden- und Sehbehinderten Verein Kinderschutzbund - Kinderspeisung - 7 Verkehrswacht Grimmen Stadtbibliothek 8 BUND Deutscher Kinderschutzbund 9 Jugendblasorchester Evangelische Jugend Grimmen 10 Tierschutzverein Insel Usedom Landschaftspflegeverein Hagenow Caritas Mecklenburg e. V. Kreisdiakonisches Werk Tierheim Schlage er Tafel Polizeisportverein Güstrow Verein Lichtblick e. V. Zoo Jugend-Sozialwerk Graal-Müritz Hilfswerk körperbehinderter Jugendlicher Umweltbüro Nord Kinderheim Behrenhoff Elternverein Pöglitzer Kinderhaus Gremersdorf-Buchholz Deutsche Stiftung Denkmalschutz Bonn Weißer Ring Regionalbüro Hospiz Demokratischer Frauenbund Demmin Förderverein Kind im Krankenhaus Kreisverkehrswacht Müritz Die den genannten Einrichtungen zugewiesenen Beträge lagen in den Jahren 2008 und 2009 in der Summe zwischen rund 10.000 und 36.000. 6
Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4031 4. Zu Frage 7 wurde geantwortet, dass die Justizverwaltung darauf achtet, dass die Vorgaben eingehalten werden und die ordnungsgemäße Abwicklung sichergestellt ist. Durch welches Verfahren und in welchen Abständen erfolgt die Überprüfung? Der Präsident des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwalt berichten auf Grundlage der Allgemeinen Verfügung des Justizministeriums über die Erfassung der Zuwendungen von Geldbeträgen an gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse vom 13.07.1992 - III A 330/4090-8 SH - (Amtsblatt für 1992, S. 774) jährlich über die Zuwendungspraxis in ihrem Geschäftsbereich. Die Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Zuweisungen, die Summe der der Staatskasse zugewiesenen Beträge, eine Aufgliederung der übrigen Beträge in Ordnungsgruppen sowie die zehn Empfänger mit den höchsten Zuweisungen. Sofern sich aus diesen Berichten keine Unregelmäßigkeiten ergeben, wird die Zuwendungspraxis turnusmäßig im Rahmen der Geschäftsprüfungen einer stichprobenartigen Kontrolle unterzogen. Im Übrigen ist für die Dezernenten der bei der Zuweisung eines Betrages von über 1.000 eine Mitzeichnung durch den Abteilungsleiter vorgesehen. 7