Provisionsvereinbarung als Anlage zum Partnervertrag abgeschlossen zwischen Telematica Internet Service Provider GmbH Reininghausstraße 13a, 8020 Graz Firmenbuch: FN407453x nachfolgend als Telematica bezeichnet, und Firmenname Ansprechpartner Straße, Nummer PLZ, Ort Firmenbuch UID Nummer Telefon Fax E-Mail Bankinstitut IBAN BIC nachstehend als Partner bezeichnet.
1. Inhaltsverzeichnis 1. INHALTSVERZEICHNIS 2 2. PRÄAMBEL 3 3. PARTNERKATEGORIEN 3 3.1. NETWORK MEMBER 3 3.2. BUSINESS PARTNER 3 3.3. PREMIUM PARTNER 4 4. PARTNERSTATUS 5 5. SCHRIFTFORM 5 Telematica Provisionsvereinbarung 2016-11 Seite 2 von 5
2. Präambel Als Anhang zum Partnervertrag werden in diesem Dokument die Provisionsvereinbarungen für die jeweilige Partnerkategorie deklariert. 3. Partnerkategorien Die Partner werden in 3 Kategorien unterteilt, dessen Rechte und Pflichten im Partnervertrag genau definiert werden. Vertriebsunterstützung Network Member Business Partner Premium Partner Pre-Sales Support - Post-Sales Support - - Techn. Support - - Projekt Preise (Rabatte) - Werbekostenzuschuss - Lead Weitergabe - - Nachlass bei eigener Anlage 20% 50% 50% Monatliche Provision 5% (12Monate) 10% 20% 3.1. Network Member Der Partner im Partnerstatus Network Member erhält eine laufende Provision, für den jeweils betreffenden Kunden, in Höhe von 5% auf die gesamten durch Telematica verrechneten Kundenentgelte für eine Dauer von 12 Monaten, mittels quartalsweiser Abrechnung. Als Grundlage der Provisionsabrechnung gelten sämtliche durch Telematica verrechneten Kundenentgelte. Sowohl einmalige sowie laufende Gebühren. Zur Gänze ausgeschlossen von dieser Provisionsregelung sind sämtliche Privatkundenprodukte. 20% auf sämtliche Entgelte seiner eigenen Telematica-Telefonanlage. Dies umfasst sämtliche Der Partner im Partnerstatus Network Member hat nach Ablauf der 12 Monate je Kunde keinen Anspruch auf eine weiterführende, laufende, monatliche Umsatzprovision. 3.2. Business Partner Der Partner im Partnerstatus Business Partner erhält eine laufende Provision, für den jeweils betreffenden Kunden, in Höhe von 10% auf die gesamten durch Telematica verrechneten Kundenentgelte für die Dauer solange der Kunde bei Telematica Kunde ist, mittels quartalsweiser Abrechnung. Als Grundlage der Provisionsabrechnung gelten sämtliche durch Telematica verrechneten Kundenentgelte. Sowohl einmalige sowie laufende Gebühren. Zur Gänze ausgeschlossen von dieser Provisionsregelung sind sämtliche Privatkundenprodukte. Telematica Provisionsvereinbarung 2016-11 Seite 3 von 5
Im Falle der teilweisen oder gänzlichen Nichterbringung seiner Leistung nach Punkt 7.2. des Partnervertrages entfällt der Anteilige oder gänzliche Anspruch auf Provision. Telematica wird den Partner auf diesen Umstand hinweisen und dem Partner so die Möglichkeit geben, seine Leistungsverpflichtung nachzukommen. Zur Gänze ausgeschlossen von der Provisionsregelung sind sämtliche Privatkundenprodukte. Der Anspruch des Partners auf die Provision endet, falls der Endkunde gegenüber Telematica ausdrücklich die Zuteilung eines neuen Partners/Betreuers wünscht oder der Endkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder der Kunde seine Verträge kündigt. 50% auf sämtliche Entgelte seiner eigenen Telematica-Telefonanlage. Dies umfasst sämtliche 3.3. Premium Partner Der Partner im Partnerstatus Premium Partner erhält eine laufende Provision, für den jeweils betreffenden Kunden, in Höhe von 20% auf die gesamten durch Telematica verrechneten Kundenentgelte für die Dauer solange der Kunde bei Telematica Kunde ist, mittels quartalsweiser Abrechnung. Als Grundlage der Provisionsabrechnung gelten sämtliche durch Telematica verrechneten Kundenentgelte. Sowohl einmalige sowie laufende Gebühren. Zur Gänze ausgeschlossen von dieser Provisionsregelung sind sämtliche Privatkundenprodukte. Hiervon entfallen jeweils 10% auf die erbrachte Vertriebsleistung und weitere 10% auf den fortlaufenden kompletten technischen Telefonanlagen-Support beim Endkunden, sofern die Anzahl an erbrachten Neukunden im überwiegenden Teil aus Telefonanlagenneukunden besteht. Die Ausbezahlung der 10% Provision für den fortlaufenden technischen Support ist erst nach erfolgreicher Freigabe und Zertifizierung durch Telematica möglich und erfolgt auch erst ab diesem Zeitpunkt. Telematica behält sich weiterhin das Recht vor, bei Nichterbringen des technischen Telefonanlagen-Supports beim Endkunden, oder beim hauptsächlichen Vertrieb von Produkten wo kein technischer Support durch den Partner möglich ist (z.b. SIP Trunk), auch im Nachhinein die Provision auf nur 10% für die erbrachte Vertriebsleistung zu reduzieren. Im Falle der teilweisen oder gänzlichen Nichterbringung seiner Leistung nach Punkt 7.2. des Partnervertrages entfällt der Anteilige oder gänzliche Anspruch auf Provision. Telematica wird den Partner auf diesen Umstand hinweisen und dem Partner so die Möglichkeit geben, seine Leistungsverpflichtung nachzukommen. Zur Gänze ausgeschlossen von der Provisionsregelung sind sämtliche Privatkundenprodukte. Der Anspruch des Partners auf die Provision endet, falls der Endkunde gegenüber Telematica ausdrücklich die Zuteilung eines neuen Partners/Betreuers wünscht oder der Endkunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder der Kunde seine Verträge kündigt. 50% auf sämtliche Entgelte seiner eigenen Telematica-Telefonanlage. Dies umfasst sämtliche Telematica Provisionsvereinbarung 2016-11 Seite 4 von 5
4. Partnerstatus Der Partner erhält den für die Erstklassifizierung den Status Network Member Business Partner Premium Partner* und verpflichtet sich alle, den jeweiligen Partnerstatus nötigen, Anforderungen zu erfüllen. Zutreffendes bitte ankreuzen! * Premium Partner werden zu Beginn als Business Partner eingestuft und erst nach erfolgreicher Zertifizierung seitens Telematica in den Premium Partner Status hochgestuft. 5. Schriftform Vertragsänderungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Anwendbares Recht Änderungen dieses Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel. Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Regelungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, sich auf eine Regelung zu einigen, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telematica. Es gilt österreichisches Recht. Als Gerichtsstand wird das Landesgericht Graz festgelegt. Ort und Datum Unterschrift Telematica Unterschrift Partner Telematica Provisionsvereinbarung 2016-11 Seite 5 von 5