HAMBURG WASSER WORLD TRIATHLON

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Transkript:

HAMBURG WASSER WORLD TRIATHLON 15. 16. Juli 2017 messeinformationen

Der Triathlon in Hamburg blickt mittlerweile auf eine 16-jährige Historie zurück und hat in dieser Zeit eine erstaunliche Entwicklung genommen. Mit 10.500 Teilnehmern ist der Hamburg Wasser World Triathlon der größte Jedermann- Triathlon weltweit. Seit 2009 gehört die Veranstaltung zur neu gegründeten ITU World Triathlon Series. Hamburg wird 2017 erneut Austragungsort der Mixed- Team Triathlon Weltmeisterschaft sein. Besonderes Highlight sind die Veranstaltungsflächen der Messe auf dem Hamburger Prachtboulevard Jungfernstieg, die sich im Zentrum des Geschehens befinden. Der Schwimmstart, die Wechselzone, die Akkreditierung aber auch die Wettkampfstrecke und der Zielbereich sind in unmittelbarer Nähe um die Messe gruppiert. Nahezu alle Hersteller von Rang und Namen präsentieren und verkaufen ihre Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Triathlonsport. Auf 4.000 m² Messefläche entsteht eine optimale Kommunikationsplattform, auf der ca. 60 Aussteller den 10.500 Teilnehmern und ca. 300.000 Messebesuchern die aktuellsten Trends der Sport- und Triathlonszene vorstellen können. Sie möchten Ihre informationshungrige Kernzielgruppe im Rahmen des Hamburg Wasser World Triathlon treffen? Dann melden Sie sich bitte rechtzeitig an, da die Messe seit Jahren schnell ausverkauft ist. www.hamburg.triathlon.org DISTANZEN PROFI SPRINT Die herausforderung für Jedermann Weitere Kanäle: OLYMPISCH STAFFEL ELITE-RENNEN & MIXED TEAM WM 10.500 TEILNEHMER PROFIS 300.000 BESUCHER 17.200 COMMUNITY MITGLIEDER 66% FrauEn & Männer zwischen 29 & 44 Jahre SOCIALMEDIA Durchschnittliche org. Reichweite 25% The world`s biggest TRI!

EVENTWOCHENENDE (Änderungen vorbehalten) Messefläche: Jungfernstieg Anzahl der Aussteller: ca. 60 Start und Ziel Jedermänner: Jungfernstieg/ Rathausmarkt Freitag, 14. Juli 2017 Ganztägige Triathlon-Messe - Jungfernstieg Nachmittags Testschwimmen in der Binnenalster Samstag, 15. Juli 2017 Ganztägige Triathlon-Messe - Jungfernstieg Jedermann-Rennen Einzelstarter Sprintdistanz Internationale Deutsche Paratriathlon Meisterschaft Staffeln Sprintdistanz Nachmittags Testschwimmen in der Binnenalster Profirennen Elite Frauen Profirennen Elite Männer Siegerehrungen Elite Frauen und Männer Sonntag, 16. Juli 2017 Ganztägige Triathlon-Messe (Jungfernstieg) Jedermann-Rennen Einzelstarter Olympische Distanz Staffeln Olympische Distanz Profirennen Mixed Team WM Siegerehrung Mixed Team WM

MESSE MESSE-RAHMENPROGRAMM Die begleitende Messe beim Hamburg Wasser World Triathlon beginnt am Freitag, den 14. Juli 2017 von 12:00-20:00. Parallel zu den Jedermann-Rennen am Samstag hat die Messe von 09.00 bis 20.00 Uhr ihre Pforten geöffnet. Sonntag öffnet die Messe ihre Tore ebenso um 09.00 Uhr und schließt sie wieder um 18.00 Uhr. Der Besuch der Wettkämpfe und der Triathlon-Messe ist kostenlos. Die Verkaufsmesse bietet Ihnen eine optimale Möglichkeit zur Refinanzierung der damit verbundene Imagegewinn ist gratis. Fläche-Aussteller Auf über 4.000 m² Messefläche auf dem Jungfernstieg in unmittelbarer Nähe zum Startbereich, der Wechselzone und entlang der Wettkampfstrecke, präsentieren sich die Triathlon-Industrie sowie Anbieter artverwandter Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich Sport und Lifestyle. Der Messebereich wird einheitlich in schneeweißen Pagodenzelten inklusive Teppich gestaltet. Zielgruppe Das sportbegeisterte, internationale Publikum ist nicht nur neugierig auf die neuesten Trends der Triathlonszene, sondern auch sehr kauffreudig. Dabei sind die Interessen so vielfältig wie das Angebot. Vom Zubehör über Neopren-Anzüge oder komplett ausgestattete Fahrräder bis hin zu funktionalen Accessoires. Die Zielgruppe der Triathleten ist sehr einkommensstark und steht neuen Trends und Innovationen offen gegenüber. Branchen Im Zentrum des Interesses steht natürlich alles, was direkt oder indirekt mit dem Triathlonsport verbunden ist. Von ausgefallenem Zubehör über Textilien bis hin zu kompletten Rennmaschinen. Darüber hinaus sind aber auch die Themen Fitness, Wellness, Reisen, Lifestyle, Outdoor, Körperpflege und Ernährung von sehr großem Interesse. starterbeutelbeilage Sie möchten mit Ihrem Give-Away oder einer Produktprobe die Jedermann-Teilnehmer direkt erreichen? Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gern bezüglich Produktion, Lagerung und Promotion. Möchten Sie ein Promotion-Team auf der gesamten Messefläche einsetzen? Wir bereiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot auf.

FAKTEN Veranstaltungsort: Art der Messe: Öffnungszeiten: Aufbau*: ABbau: Hamburg Alsteranleger Jungfernstieg Präsentations- und Verkaufsmesse Freitag 14.07.2017 12:00 20:00 Uhr Samstag 15.07.2017 09:00 20:00 Uhr Sonntag 16.07.2017 09:00 18:00 Uhr Donnerstag 13.07.2017 14:00 20:00 Uhr Samstag 15.07.2017 07:00 08:30 Uhr Sonntag 16.07.2017 18:30 22:00 Uhr *Individuelle Aufbauzeiten werden zusammen mit dem Ausstellerinfoschreiben ca. zehn Tage vor der Veranstaltung an die Kontaktadresse per E-Mail gesendet. Kosten: Service Pauschale 250,00 (inkl. allgemeine Bewachung - siehe unten, 1 Strom Anschluss, allgemeine Reinigung und Entsorgung) ZUSATZLEISTUNGEN Strom 220V Strom 400V Wasser Anschluss Individuelle Standbewachung auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage Starterbeutelbeilage 3.000 (nur in Verbindung mit Messestand oder Partnerschaft) Bewachung: Das gesamte Gelände wird nachts durch ein Sicherheitsunternehmen bewacht: Freitag 19:00 Uhr bis Samstag 09:00 Uhr und Samstag 19:00 Uhr bis Sonntag 09:00 Uhr Achtung: Es handelt sich um keine individuelle Standbewachung! Diese können Sie gerne hinzubuchen. Zelte (Mietgebühren): Die Anmietung von weißen Pavillionzelten inkl. Teppich im Rahmen der Veranstaltung ist verpflichtend. Pavillonzelt z.b. 3x3m ( 9 m²) 1.290,00 Pavillonzelt z.b. 4x4m (16 m) 2.090,00 Pavillonzelt z.b. 5x5m (25 m²) 3,090,00 Pavillonzelt z.b. 6x6m (36 m²) 4.390,00 Zeltverbinder/Regenrinne 50,00 Die komplette Zeltübersicht inkl. Preise entnehmen Sie bitte unserem separaten Einleger. Info: Alle Zelte werden fertig aufgebaut übergeben. Achtung: Das Anbringen von Werbemitteln im Außenbereich ist nur an der Frontseite gestattet!

ANMELDUNG 2017 Kontaktdaten des Ausstellers* Firma: Straße: Ort: Ansprechpartner: Rechnungsanschrift falls abweichend: Welchen Firmennamen sollen wir kommunizieren? Telefon: Telefax: E-Mail: Mobilnummer: VAT-Nr.: Standbeschreibung LKW PKW Zelt Beschallung: ja nein Frontlänge des Standes: m Verkauf geplant: ja nein Tiefe des Standes: m Sonstiges: Höhe des Standes: m Zusatzleistungen Wechselstromanschluss: ja x 230 V nein Drehstromanschluss: ja x 400 V A nein Wasseranschluss: ja nein Einzelsecurity: ja Stunden nein Promotion: ja Promotor/Tag nein Startbeutelbeilage: ja nein Mietzelt x Pagodenzelt - 3x3m = 9m 2 = m 2 x Pagodenzelt - 4x4m = 16m 2 = m 2 x Pagodenzelt - 5x5m = 25m 2 = m 2 x Pagodenzelt - 6x6m = 36m 2 = m 2 x Zeltstange(n) x Zeltverbinder/Regenrinne(n) Ausstellungsgüter (bsp. Textilien, Infomaterial, etc.) Bemerkungen Anzahl Marken Geplante Aktionen (bsp. Gewinnspiele, Fun-Aktionen, etc.) Standzeichnung Bitte fertigen Sie auf der Rückseite eine grobe Skizze (Draufsicht) Ihres Messestandes mit Längenangaben an oder senden Sie uns ein aussagekräftiges Foto zu. Unterschrift Hiermit melden wir unsere Teilnahme an der Messe des Hamburg Wasser World Triathlon 2017 an. Die beiliegenden Veranstaltungsbedingungen werden mit dieser Unterschrift anerkannt. Senden an: IRONMAN Germany GmbH Friesenweg 5g 22763 Hamburg Germany KONTAKT: IRONMAN Expo Europe E expo.europe@ironman.com

SKIZZE BITTE ANKREUZEN: 1 cm = 0,25 m 1 cm = 0,50 m 1 cm = 1,00 m

Mit Unterzeichnung und Übermittlung des Antrags stimmt der oben angegebene Händler dem Folgenden zu. EXPO HÄNDLER REGELN UND BESTIMMUNGEN 1. Zustimmung zu den Ausstellungsbedingungen. Diese Expo-Händler-Regeln und -Bestimmungen ( Expo- Regeln ) gelten für jede IRONMAN Village Expo oder andere Händler-Ausstellung (jede eine Expo ) welche von einer Tochtergesellschaft oder Lizenznehmerin der World Triathlon Corporation organisiert wird (ein solches Tochterunternehmen oder eine solche Lizenznehmerin werden hiernach IRONMAN genannt). Der obengenannte Händler ( Aussteller ) ist durch diese Regeln gebunden. Diese Expo-Regeln stellen erst einen bindenden Vertrag dar, wenn IRONMAN den Antrag des Ausstellers akzeptiert hat und die in diesem Antrag angegebenen Informationen genehmigt hat. 2. Verfügbarkeit. Auch wenn Anträge im Allgemeinen auf einer First Come First Serve Basis akzeptiert werden und die Annahme von Anträgen abhängig von der Verfügbarkeit ist, behält sich IRONMAN des Weiteren das Recht vor, jegliche Anträge für jegliche Ausstellungsflächen wegen beliebiger Gründe, die im Ermessen IRONMANs liegen, anzunehmen oder abzulehnen. Wünsche bezüglich Stand bzw. Ort können nicht garantiert werden. IRONMAN behält sich das Recht vor, im Interesse einer besseren Präsentation der Aussteller oder jeglicher anderen Gründe die im Ermessen IRONMANs liegen, Standorte von Ausstellern zu verlegen. 3. Übertragungsverbot. Aussteller können keine ihrer Rechte oder Verpflichtungen unter den Expo-Regeln übertragen. Ausstellungsflächen sind nicht an dritte Personen oder Unternehmen übertragbar. Aussteller sind nicht berechtigt, ihre Ausstellungsfläche oder Teile davon zu übertragen, zu teilen, abzutreten oder unterzuvermieten. Ausschließlich Produkte oder Dienstleistungen des Ausstellers dürfen in der Ausstellungsfläche präsentiert werden. Jeglicher Abtretung, Übertragung, Sublizenz oder Delegierung unter Verletzung dieser Expo-Regeln ist unwirksam ab initio. 4. Zu verkaufende Produkte; Zulässige Marken. Spätestens 15 Tage vor der Expo hat der Austeller IRONMAN eine schriftliche Beschreibung aller von dem Aussteller geplanten Aktivitäten, Proben/Produkten, und Verteilartikel zukommen zu lassen, welche der vorherigen schriftlichen Genehmigung von IRONMAN bedürfen. Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung darf der Aussteller keine Produkte und Dienstleistungen gewisser Produktkategorien und Dienstleistungskategorien verkaufen oder anbieten. Diese sind insbesondere GPS, Zeitmessung oder Uhren sowie Sonnenbrillen mit einem Wert von unter 100 Euro. Der Austeller darf, ohne IRONMANs vorherige schriftliche Genehmigung lediglich eine Marke von Produkten verkaufen oder anbieten. Der Aussteller hat eine zusätzliche Gebühr von 500 Euro an IRON- MAN zu zahlen für jede zusätzliche Marke von Produkten, welche in der Ausstellungsfläche des Ausstellers verkauft oder angeboten wird. Jede Marke unterliegt der vorherigen Genehmigung durch IRONMAN. Der Aussteller ist nicht befugt, Produkte der Marke IRONMAN anzubieten. Es ist verboten jegliche Produkte folgender Kategorien anzubieten; (1) Energy Drinks (trinkfertige Getränke welche eine signifikante Menge von Koffein, Taurin und/oder eine Auswahl von B-Komplex Vitaminen enthalten, die gedacht sind einen erheblichen Energieschub zu verleihen) und (2) Automobile, Mobilitätsanbieter und Autoteile-Anbieter (z.b. Autohersteller, Autoteilehersteller, Autowerkstätten). Lediglich für die Veranstaltungen Velothon Stockholm und ITU World Triathlon Stockholm, besteht ein weiteres Verbot für den Verkauf von Einzelhandelsartikeln in den Kategorien Fahrräder sowie Kleidung für Laufen und Sport. Ausnahmen zu Verboten in diesem Abschnitt 4 müssen explizit und schriftlich von IRONMAN bestätigt werden. 5. Sicherheit. IRONMAN ist nicht verantwortlich für die Sicherheit der Ausstellung, von Ausstellungsstücken und/ oder Gegenständen des Ausstellers gegen Diebstahl, Feuer, Unfälle, oder jegliche anderen Fälle, vor, während oder nach der Expo. Dem Aussteller ist bekannt, dass die Expo im Außenbereich veranstaltet werden kann und der Aussteller für die Sicherheit seines Standes während rauen Wetters verantwortlich ist. Auch wenn voraussichtlich Sicherheitskräfte außerhalb der Expo Zeiten anwesend sein werden, bleiben jegliches Eigentum und Besitz des Ausstellers in seiner Verantwortung. Der Aussteller stimmt zu, Massnahmen zu treffen um die Sicherheit des Ausstellungsmaterials, der Ware usw. vor, während und nach der Expo zu gewährleisten. 6. Verbotene Aktivitäten und Produkte. IRONMAN behält sich das Recht vor, Aussteller und deren Ausstellungsmaterial von der Expo zu entfernen, sollten die Aktivitäten oder die Präsentation von IRONMAN als unangemessen oder schädlich für IRONMAN oder die Professionalität der Expo eingestuft werden. IRONMAN behält sich das Recht vor, Aussteller davon abzuhalten, Produkte welche IRONMAN vernünftigerweise als schädlich für IRONMAN, die Triathlon Veranstaltung, den Austragungsort oder jegliche Dritte einstuft, innerhalb der Expo Fläche auszustellen, zu behalten oder zu bewerben. Aktivitäten, welche zur Entfernung des Ausstellers und dessen Material durch IRONMAN führen können, beinhalten insbesondere Aktivitäten, welche Methoden oder Produkte die auf der Verbotsliste der World Anti- Doping Agency ( WADA ) stehen bewerben oder zum Verkauf anbieten, oder welche in IRONMANs alleinigen Ermessen in Widerspruch zu dem WADA Monitoring Programm sind.

7. Fahrzeuge. Mit Ausnahme von Aufbau, Abbau und Lieferungen, sind ohne vorherige rechtzeitige Anfrage durch den Aussteller und schriftliche Genehmigung durch IRONMAN keine Autos oder Lieferwagen ( Fahrzeuge ) auf dem Expo-Bereich erlaubt. Ein Fahrzeug kann nicht Teil eines Standes sein oder als Ausstellungsstück dienen und das Fahrzeug kann von IRONMAN von der Ausstellungsfläche entfernt werden. Des Weiteren, wird IRONMAN keine solchen Fahrzeuge auf dem restlichen Gelände der Veranstaltung dulden, mit Ausnahme einer vorherigen vertraglichen Genehmigung oder in anderer schriftlicher Form. 8. Verspätete Ankunft. Sollte der Aussteller voraussichtlich nach der von IRONMAN kommunizierten Einzugs-/ Aufbauzeit ankommen ( Verspätete Ankunft ), so hat er IRONMAN unverzüglich darüber zu unterrichten. Im Falle der verspäteten Ankunft behält sich IRONMAN das Recht vor, (a) die Ausstellungsfläche des Ausstellers einem Dritten zuzuweisen um ein professionelles Erscheinungsbild der Expo zu gewährleisten (unter anderem um an jedem Tag der Expo eine durchgehende Reihe von 9. Abbau; Schmutz- und Müllbeseitigung; Verantwortlichkeiten. Der Aussteller muss jegliche Ausstellungsstücke und Materialien nach der Expo bis zu der durch den Vertreter von IRONMAN vorgegebenen Zeit entfernen. Der Aussteller hat die Ausstellungsfläche sauber und frei von jeglichen Abfällen zu hinterlassen. Sollte der Aussteller sich nicht dementsprechend verhalten, behält sich IRONMAN das Recht vor, (a) eine angemessene Gebühr für die Müllbeseitigung zu verlangen (wobei sich der Aussteller hiermit bereit erklärt, diese zu bezahlen) und/oder (b) die Rechte des Ausstellers für die Expo zukünftiger Veranstaltungen zu beschränken oder zu beenden. Das Einpacken oder die Demontage von Ausstellungsstücken vor der veröffentlichten Abbauzeit ist nicht erlaubt. 10. Versicherung. Der Aussteller hat unter Übernahme aller Kosten eine geschäftliche allgemeine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Deren Höhe und Deckung sollen in Bezug auf das anzunehmende Risiko bei der Durchführung der Tätigkeiten des Ausstellers angemessen sein. Auf Verlangen von IRONMAN hat der Aussteller IRONMAN einen Nachweis über eine solche Versicherung vorzulegen. 11. Entschädigung. Der Aussteller stimmt zu, IRONMAN sowie jedes verbundene Unternehmen, jeden der Rechtsnachfolger und jeden der jeweiligen Eigentümer, Direktoren, Angestellten, Partner, Manager, Vertreter und Agenten von IRONMAN und solchen verbundenen Unternehmen und Nachfolger ( Im Folgenden die IRONMAN Parteien ) zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten gegen jegliche Forderungen, Klagegründe, Verluste, Schäden, Verletzungen, Todesfälle, Gefahren, Verbindlichkeiten, Klagen, Verfahren, Vergleiche, Urteile, Schiedssprüche, Strafen, Steuern, Gerichtskosten, Gebühren (unter anderem jegliche Anwaltskosten, Rechtskosten, Gutachterkosten, Buchhaltungskosten oder Beratungskosten) Gebühren, Kosten oder Aufwendungen, die direkt oder indirekt aus, in Bezug auf oder in Verbindung mit (a) Betrieb, Nutzung, Aufstellung, Abriss, Überbeanspruchung oder Aufrechterhaltung der Ausstellungsfläche des Ausstellers (einschließlich unter anderem Verletzung oder Tod jeglicher Person oder Verlust, Beschädigung, Diebstahl oder Zerstörung von Eigentum in Verbindung mit dieser Ausstellungsfläche) entstehen; oder (b) aus jeglicher Verletzung der Expo-Regeln durch den Aussteller. 12. Begrenzung der Haftung von IRONMAN. Die Haftung von IRONMAN für Verluste, Verletzungen oder Schäden an Sachwerten oder Arbeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Expo-Regeln und für sonstige Ansprüche ergeben, beschränkt sich auf den Euro-Betrag der tatsächlichen Zahlungen die IRONMAN von dem Aussteller für die Ausstellungsfläche erhalten hat. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Expo-Regeln haftet IRONMAN nicht für entgangene Gewinne oder besondere, indirekte, Folge- oder Strafschäden. Die hierin enthaltene Haftungsbeschränkung gilt für alle Angelegenheiten, für die IRONMAN ansonsten eine Haftung aus oder im Zusammenhang mit der Expo oder diesen Expo-Regeln haben kann, sei es, ob die Forderung in Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig vorliegt, und diese Beschränkung der Haftung ist kumulativ, mit allen Zahlungen für Ansprüche oder Schäden im Zusammenhang mit der Expo oder diese Expo-Regeln aggregiert, um das Ausschöpfen des Haftungslimits festzustellen. Die Existenz einer oder mehrerer Forderungen erhöht dieses Limit nicht. 13. Stornierungen/Änderungen. Bei Stornierungen verfällt der für ein oder mehrere Event(s) fällige Gesamtbetrag. Der Aussteller ist berechtigt, eine Buchung für eine Expo-Fläche auf eine andere Veranstaltung in 2017 in Europa von ähnlicher Größe zu übertragen, sofern der Aussteller IRONMAN spätestens 31 Tage vor dem Eröffnungstag der ursprünglich für den Aussteller terminierten Expo-Buchung (das Expo-Startdatum ) schriftlich in Kenntnis setzt.

14. Andere Änderungen. Sollte ein Ereignis (insbesondere auch im Falle höherer Gewalt) IRONMAN daran hindern, die Expo zu veranstalten (mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder von Fehlverhalten seitens des Ausstellers), wird IRONMAN den vom Aussteller gezahlten Betrag für seine Ausstellungsfläche auf dieser Expo zurückzahlen, inklusive der Anzahlung. Wenn IRONMAN aus irgendeinem Grund feststellt, dass der Standort der Expo geändert oder die Expo verschoben werden muss, wird keine Rückerstattung vorgenommen. Allerdings weist IRONMAN dem Aussteller, anstelle der ursprünglichen Ausstellungsfläche, eine andere Ausstellungsfläche zu, welche IRONMAN für angemessen hält. Der Aussteller verpflichtet sich, diesen Raum entsprechend dieser Expo-Regeln zu nutzen. Mit Ausnahme des in den Expo-Regeln ausdrücklich vorgesehenen Umfangs ist IRONMAN weder finanziell noch anderweitig haftbar, falls die Expo annulliert wird oder an einen anderen Ort oder zu einer anderen Zeit stattfindet. 15. Bindende Wirkung; Keine Rechte Dritter. Die Expo-Regeln sind für den Aussteller und seine Nachfolger und zugelassenen Abtretungen (oder gegebenenfalls deren Erben und Vertretern) sowie für IRONMAN und seine Nachfolger und Abtretungen bindend und treten zu deren Gunsten in Kraft. Vorbehaltlich des unmittelbar vorangehenden Satzes hat kein Dritter Rechte oder Rechtsbehelfe im Rahmen oder im Zusammenhang mit den Expo-Regeln und wird solche Rechte oder Rechtsbehelfe auch nicht erhalten. 16. Streitbeilegung. Die Expo-Regeln (und der dazugehörige Expo-Aussteller-Antrag) unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem die Expo geplant ist. Jede Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien im Zusammenhang mit entweder der Auslegung dieses Vertrages oder der Leistung oder Nichterfüllung desselben soll durch direkte Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden, sollten diese direkten Verhandlungen nicht erfolgreich sein, dann hat ein verbindliches Schiedsgerichtsverfahren zu erfolgen. Für die Vollstreckung des Urteils aus dem Schiedsgerichtsverfahren kann der Schiedsspruch beziehungsweise die Zuerkennung in jeglichen Gerichten welche Zuständigkeit dafür haben eingetragen werden. 17. Interpretation. Die Bezeichnungen und Abschnittsüberschriften in den Expo-Regeln dienen lediglich der Übersicht und werden weder für die Erstellung oder Auslegung dieser Expo-Regeln oder von Teilen davon verwendet oder genutzt. Sollte ein Begriff, eine Klausel oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, so berührt diese Nichtigkeit nicht die Gültigkeit oder die Durchsetzbarkeit der anderen Klauseln oder Bestimmungen, und eine solche unwirksame Bestimmung, Klausel oder Bestimmung wird als separat von den Expo-Regeln betrachtet (Salvatorische Klausel). Die Expo-Regeln werden ohne Rücksicht auf irgendeine Vermutung oder Regel ausgelegt, die eine Interpretation gegen diejenige Partei erfordern würde welche die Expo-Regeln oder Teile davon verfasst hat. 18. Vollständige Vereinbarung; Änderungen. Diese Expo-Regeln repräsentieren die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien darüber und ersetzen damit alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Absprachen und Übereinkünfte, ob schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien. Soweit nicht ausdrücklich hierin dargelegt, gibt es keine Versprechungen, Bedingungen, Darstellungen, Verständnisse, Interpretationen oder Bedingungen jeglicher Art als Bedingungen oder Anreize zur Ausführung dieser Vereinbarung oder in Kraft zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. 19. Signaturen; Ausfertigungen. Diese Expo-Regeln können in einem oder mehreren Exemplaren ausgefertigt werden, die jeweils als Original gelten und alle eine und dieselbe Abmachung darstellen. Die Zustellung per Faksimile oder durch elektronische Übertragung (z. B. im tragbaren Dokumentenformat (.PDF)) eines signierten Gegenstücks ist als Lieferung eines ursprünglichen ausgeführten Gegenstücks dieser Vereinbarung wirksam.