Empfehlungen zur baulichen Umsetzung

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Transkript:

Hochwasserschutz Stadt Zürich Empfehlungen zur baulichen Umsetzung Zürich, Stand Mai 2012 Das Amt für Städtebau ist eine Dienstabteilung des Hochbaudepartements der Stadt Zürich

Seite 2 Inhalt 1 Ausgangslage... 3 2 Gebietsausscheidung.. 4 3 Schutzkonzepte 5 4 Empfehlungen zur Gestaltung... 6 5 Beratung 7 6 Massnahmen an den Gewässern.. 8 7 Veränderung der Gefahrenbereiche. 9 8 Beispiele.. 10 Anhang...16

Seite 3 1 Ausgangslage Die Gefahrenkarte Hochwasser zeigt auf, welche Gebiete in der Stadt Zürich von einem möglichen Hochwasserereignis betroffen sind bzw. in welcher Gefahrenstufe sich ein Grundstück befindet. Bei Objekten in den roten oder blauen Gefahrenbereichen hat die Bauherrschaft im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens mit dem Baugesuch Unterlagen zu vorgesehenen Objektschutzmassnahmen vorzuweisen (Objektschutznachweis) und auf baubehördliche Anordnung hin umzusetzen. In den gelben oder gelb-weissen Gefahrenbereichen ist es Sache der Bauherrschaft, Schutzmassnahmen zu treffen. Dem Baugesuch ist eine so genannte Selbstdeklaration beizulegen. Darin erklärt die Bauherrschaft, ob und, wenn ja, mit welchen Schadenverhütungsmassnahmen der Gefährdung begegnet werden soll 1. Für Objekte mit Sonderrisiken, welche im Rahmen des Masterplans «Hochwasser Stadt Zürich» (in Arbeit) bezeichnet werden, können Auflagen analog zu den blauen Gefahrenbereichen angeordnet werden. Im Baubewilligungsverfahren ist das Amt für Städtebau eine der vernehmlassenden Stellen betreffend gestalterische Einordnung. Dabei ist die Suche nach einer optimierten Lösung sowohl aus städtebaulichen und denkmalpflegerischen wie auch aus hochwasserschutztechnischen Überlegungen anzustreben. Die vorliegenden Empfehlungen bezeichnen Gebiete, in welchen aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht erhöhte Anforderungen gelten, formulieren Empfehlungen für die Anwendung der gängigen Hochwasserschutzkonzepte und verweisen auf das Beratungsangebot im Rahmen der Planung und Projektierung. Im Weiteren wird auf übergeordnete Sanierungsmassnahmen an Gewässern bzw. allfällige zu erwartende Veränderungen der Gefahrenbereiche hingewiesen, und es werden anhand von Beispielen mögliche Lösungsansätze für bauliche Hochwasserschutzmassnahmen aufgezeigt. Weitere Grundlagen und Informationen Auf der Homepage der Stadt Zürich sind weitere Grundlagen und Informationen zum Thema Hochwasserschutz zusammengestellt sowie die relevanten Links zum kantonalen Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich enthalten: www.stadt-zuerich.ch/hochwasserschutz 1 Im Baubewilligungsverfahren erfolgt keine Prüfung und Genehmigung der deklarierten Massnahmen. Es liegt in der Verantwortung der Bauherrschaft bzw. Grundeigentümerschaft, geeignete Massnahmen vorzukehren. Bei Hochwasserschäden kann von einer Versicherungsdeckung nur ausgegangen werden, wenn die zumutbaren Objektschutzmassnahmen getroffen wurden.

Seite 4 2 Gebietsausscheidung Die jeweiligen Gebiete sind nachfolgend umschrieben sowie im Übersichtsplan «Empfehlungen zur baulichen Umsetzung: Gebietsausscheidung» dargestellt. Erhöhte gestalterische Anforderungen gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz und der Bauordnung der Stadt Zürich gelten für alle ausgeschiedenen Gebiete sinngemäss (Erhöhte gestalterische Vorgaben für Arealüberbauungen, Hochhäuser, im Rahmen von Gestaltungsplänen etc.). Bauzonen mit erhöhten städtebaulichen Anforderungen Für Gebiete, welche den Kernzonen und Quartiererhaltungszonen zugewiesen sind, gelten erhöhte städtebauliche und gestalterische Anforderungen. Kernzonen umfassen schutzwürdige Ortsbilder, wie Stadt- und Dorfkerne oder einzelne Gebäudegruppen, die in ihrer Eigenart erhalten oder erweitert werden sollen. Quartiererhaltungszonen umfassen in sich geschlossene Ortsteile mit hoher Siedlungsqualität, die in ihrer Nutzungsstruktur oder baulichen Gliederung erhalten oder erweitert werden sollen. Bei der Ausgestaltung von Hochwasserschutzmassnahmen sind die spezifischen Vorgaben gemäss Bauordnung der Stadt Zürich zu berücksichtigen. Massnahmen sind so zu gestalten und in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzuordnen, dass der typische Gebietscharakter insgesamt nicht beeinträchtigt und eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Übrige Bauzonen Die übrigen Zonen umfassen sämtliche Bauzonen der Stadt Zürich, mit Ausnahme der Kernzone und der Quartiererhaltungszone. Bauten, Anlagen und Umschwung sind für sich und in ihrem Zusammenhang mit der baulichen und landschaftlichen Umgebung im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen so zu gestalten, dass eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird; diese Anforderung gilt auch für Materialien und Farben. Schutz- und Inventarobjekte Der Übersichtsplan bezeichnet für alle Bauzonen die inventarisierten und geschützten Objekte. Auf diese ist besondere Rücksicht zu nehmen. Sie erfordern aus städtebaulicher und gestalterischer Sicht erhöhte Anforderungen. Sonderobjekte Für besonders sensible Objekte, die im Rahmen des Masterplans «Hochwasser Stadt Zürich» (in Arbeit) bezeichnet werden, können spezifische Auflagen angeordnet werden.

Seite 5 3 Schutzkonzepte In der Hochwasserbekämpfung werden drei Schutzkonzepte unterschieden: Abdichtung Im Falle einer Abdichtung wird das Gebäude im Gefahrenbereich wasserdicht ausgebildet. Wasser tritt bis ans Gebäude heran, kann aber nicht hinein fliessen. Dies kann durch wasserresistente Materialien, Türen und Fenster mit erhöhter Wasserdichtigkeit, erhöhten Öffnungen etc. vorgenommen werden. Mobile oder temporäre Massnahmen sind: Demontierbare Absperrungen, Dämmelemente (Dämmbalken, Waben), Notpumpen, Sandsäcke etc. Abschirmung Beim Schutzkonzept Abschirmung wird das Wasser mittels Barrieren (z.b. Mauer, Erdwall) oder durch Höherlegung des Gebäudes ferngehalten. Bei den Schutzmassnahmen dieser Kategorie ist es wichtig, dass die Umgebung der Liegenschaft ins Schutzkonzept einbezogen wird, damit das Wasser nicht der Nachbarschaft zugeführt wird (Problemverlagerung). Mobile oder temporäre Massnahmen sind: Demontierbare Absperrungen, Dämmelemente, Schlauchsysteme, Sandsäcke oder auch mechanische Vorrichtungen. Nasse Vorsorge Bei der nassen Vorsorge wird davon ausgegangen, dass eine Überschwemmung des Objektes eintreten kann. In diesem Fall müssen die Anlagen im Inneren des Gebäudes oder der Anlage gesichert werden. Dies kann durch angepasste Gebäudenutzung, einer Anordnung der sensiblen Geräte über dem Hochwasserspiegel, Einsatz wasserunempfindlicher Materialien beim Innenausbau oder mit der Sicherung von Anlagen gegen Auftrieb (z.b. Öltank) erfolgen.

Seite 6 4 Empfehlungen zur Gestaltung Das Amt für Städtebau empfiehlt - abgesehen von Massnahmen an Flüssen oder Bächen - prioritär objektbezogene Hochwasserschutzmassnahmen vorzusehen (Schutzkonzept Abdichtung). Neben permanenten Massnahmen können auch mobile oder temporäre Massnahmen geprüft werden insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung langfristiger Hochwasserschutzmassnahmen an der Sihl (siehe Ziffer 6). Bei Neubauten, welche gemäss Gefahrenkarte in den blauen Gefahrenbereichen liegen, ist die Ansetzung des Erdgeschosses dahingehend vorzusehen, dass dieses über der massgeblichen Überflutungskote liegt bzw. im Überflutungsbereich ungeschützte Öffnungen vermieden werden. Beim Schutzkonzept Abdichtung stellt insbesondere die Verwendung wasserresistenter Materialien (Türen und Fenster), die Sockelausbildung sowie die Vorsehung/Kombination mit mobilen und temporären Massnahmen ein gangbarer Weg bzgl. Hochwasserschutz im städtischen Kontext dar (Der überwiegende Teil der Überschwemmungsgebiete der Stadt Zürich weist Überflutungshöhen bis 0.25 m auf). Die Höherlegung von Lichtschächten, Eingängen, Einfahrten u. dgl. wird hingegen aus städtebaulicher Sicht als heikel erachtet. Permanente Massnahmen sind sorgfältig zu gestalten. Es ist auf eine diskrete, zurückhaltende Erscheinung zu achten. Die Wahl und Ausgestaltung der jeweiligen Massnahme hängt stets von der entsprechenden Situation ab und ist im Baubewilligungsverfahren im Einzelfall zu prüfen. Das Amt für Städtebau ist frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen (vgl. Ziffer 5). Zu beachten: Das Schutzkonzept Abschirmung wird aus städtebaulicher Sicht als heikel betrachtet. Insbesondere in den Bauzonen mit erhöhten städtebaulichen Anforderungen sind Massnahmen im Freiraum bzw. im Stadtraum zu vermeiden. In den übrigen Bauzonen sind Abschirmungsmassnahmen im Einzelfall zu prüfen. Massnahmen im Freiraum können bei isolierter Betrachtung zu einer Verlagerung des Problems auf benachbarte Grundstücke führen. Es ist deshalb eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Bei Neubauten in den blauen Gefahrenbereichen ist die Ansetzung des Erdgeschosses über der massgeblichen Überflutungshöhe vorzusehen, ungeschützte Öffnungen im Überflutungsbereich sind zu vermeiden. Das Schutzkonzept nasse Vorsorge ist sorgfältig mit dem entsprechenden Gebäudebestand bzw. gemeinsam mit der Gebäudeversicherung und den Eigentümern der Gebäude auf das mögliche, zu erwartende Schadenspotenzial abzustimmen. Aufgrund der intensiven Nutzung der Erd- und Untergeschosse in der

Seite 7 Stadt Zürich eignet sich dieses Konzept nur für weniger sensible Nutzungen (z.b. Garagen) oder Bauten mit kleinem Schadenpotenzial. Der Einsatz mobiler oder temporärer Massnahmen bedarf einer Hochwasservorwarnung und erfordert schnelles Handeln (Alarm- und Notfallplanung bzw. entsprechendes Einsatzkonzept erforderlich). Im Einflussbereich der städtischen Bäche bietet die Anwendung mobiler oder temporärer Massnahmen keine Sicherheit, da zwischen Gefahrenerkennung und Ereignisbeginn nur sehr wenig oder gar keine Zeit besteht (fehlende Überwachung und Messung von Bächen; kurze Distanzen zwischen Gewässerquelle und Siedlungs- bzw. Gefahrenbereich; steile Topografie). Im Einflussbereich der Sihl und Limmat sowie des Zürichsees sind die Vorwarnzeiten länger, erfordern aber dennoch schnelles Handeln (je nach Ereignis tagsüber oder nachts). 5 Beratung Im Rahmen der Planung und Projektierung bzw. des Baubewilligungsverfahrens beraten das AWEL des Kantons Zürich (rot oder blaue Gefahrenbereiche) sowie die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (gelb oder gelb-weisse Gefahrenbereiche) Bauwillige zum Thema Hochwasserschutz (Massnahmenplanung). Das Amt für Städtebau der Stadt Zürich berät die Bauwilligen betreffend gestalterische Einordnung und unterstützt bei der Suche nach architektonisch guten Lösungen. www.awel.zh.ch/internet/baudirektion/awel/de/wasserwirtschaft/bauen_am_und_im_wasser.html (> Sektion Beratung + Bewilligung), Tel. 043 259 32 24 www.gvz.ch/versicherung (> Prävention Naturgefahren > Überschwemmung), Tel. 044 308 21 55 Die Ansprechpartner im Amt für Städtebau sind - je nach Bauzone - die architektonische Beratung oder die praktische Denkmalpflege. http://www.stadt-zuerich.ch/content/hbd/de/index/bewilligungen_und_beratung/beratung.html (> Architektonische Beratung bzw. Praktische Denkmalpflege), Ansprechpersonen je nach Stadtkreis

Seite 8 6 Massnahmen an den Gewässern Langfristiger Hochwasserschutz Sihl Der langfristige Hochwasserschutz Sihl hat zum Ziel, die Stadt Zürich vor Extremhochwasser (500-jährliches Ereignis) zu schützen. Mit der Umsetzung des langfristigen Hochwasserschutzes Sihl werden die Gefahrenbereiche der Sihl grösstenteils aufgehoben bzw. abklassiert, es verbleibt die Restgefährdung (Überlastfall 2, Systemversagen). Der langfristige Hochwasserschutz Sihl wird federführend vom Kanton Zürich geleitet. In einer breit abgestützten Begleitgruppe wurden 2011 zwei Bestkonzepte (Kombilösung Energie und Entlastungsstollen) entwickelt. Der definitive Konzeptentscheid soll 2015 erfolgen. Die Kombilösung Energie könnte innerhalb von 15 bis 20 Jahren umgesetzt werden, das Konzept Entlastungsstollen innerhalb von 8 bis 12 Jahren. Aufgrund der drängenden Schwemmholzgefahr hat der Regierungsrat bereits 2010 einen Projektierungskredit für den Bau eines Schwemmholzrechens in der Sihl genehmigt. Mit einem Rechen kann das Schwemmholz wirkungsvoll zurückgehalten werden, so dass die Gefahr von Verstopfungen verschiedener Brücken und Bauwerke zwischen Langnau-Gattikon und Zürich eliminiert werden kann. Der Schwemmholzrechen soll 2014 bis 2017 gebaut werden. Bäche in der Stadt Zürich Im Rahmen einer von Entsorgung + Recycling Zürich in Auftrag gegebenen Studie wurden für sämtliche Bäche in der Stadt Zürich, von denen bei einem 100- jährlichen Hochwasserereignis eine Gefährdung im Siedlungsgebiet ausgeht, die Ausbauvarianten, die Kosten sowie der verhinderte Schaden bestimmt und die Ausbauvarianten anhand der Kostenwirksamkeit klassifiziert. Dabei wurde festgestellt, dass mit Massnahmen der Kategorie «Hohe und mittlere Wirtschaftlichkeit» das Risiko durch Überflutungen in Zürich für weniger als 10% der Gesamtkosten bereits um rund zwei Drittel reduziert werden kann. Für die Umsetzung der Massnahmen wurde eine Prioritätenliste erstellt. Bis 2017 soll ca. die Hälfte der Massnahmen mit einer hohen und mittleren Wirtschaftlichkeit umgesetzt sein. 2 Belastung (Abflussmenge), welche die Dimensionierungswerte von Schutzmassnahmen deutlich überschreitet.

Seite 9 7 Veränderung der Gefahrenbereiche Neue Erkenntnisse zu Gefahrenereignissen und bauliche Schutzmassnahmen werden für die Beurteilung der Baugesuche entsprechend berücksichtigt. Als massgebliche Überprüfungs- und Projektierungsgrundlagen gilt die im Internet veröffentlichte aktuelle Gefahrenkarte des Kantons Zürich (www.gis.zh.ch) bzw. die Naturgefahrenkarte auf dem Kartenportal der Stadt Zürich (www.katasterauskunft.stadt-zuerich.ch). Geplante Hochwasserschutzprojekte und Sanierungsmassnahmen, welche in den nächsten Jahren zu Veränderungen der Gefahrenbereiche führen (vgl. Ziffer 6), können in die Neubeurteilung der Gefahrensituation einfliessen, vorausgesetzt, die Finanzierung ist sichergestellt und eine Projektbewilligung liegt vor.

Seite 10 8 Beispiele Abdichtung mit Blechaufsatz (Treppenabgang Parkhaus Gessnerallee, Zürich) Neben permanenten Vorrichtungen wird das Parkhaus durch mobile Massnahmen, welche vor dem Ereignis installiert werden, vor Hochwasser geschützt. Abdichtung Tiefgaragenabfahrt mit Blechaufsatz (Parkhaus Gessnerallee, Zürich)

Seite 11 Abdichtung Gebäude mit wasserdichten Fenstern (Rio Bar, Zürich) Abdichtung Gebäude durch wasserdichte Sockelausbildung (Sihlhof, Zürich)

Seite 12 Abdichtung Türöffnungen mit Dammbalkensystem (Bahnhof, Winterthur) Permanente, in Gebäudehülle integrierte Vorrichtung für den Einsatz von Dammbalken im Ereignisfall. Abdichtung Türöffnungen mit Dammbalkensystem (Untertor, Winterthur) Permanente Vorrichtung für den Einsatz von Dammbalken im Ereignisfall.

Seite 13 Abdichtung Gebäudeöffnung mit Dammbalkensystem (Steinberggasse, Winterthur) Permanente Vorrichtung für den Einsatz von Dammbalken im Ereignisfall. Abschirmung Siedlung durch Mauerelement mit Einlassschiene für Dammbalkensystem (Forchstrasse, Uster)

Seite 14 Abdichtung Garage durch ausfahrbares Tor/Klappe (Sihlcity, Zürich) Neben permanenten Vorrichtungen wird das Einkaufszentrum durch mobile Massnahmen (Schlauchsystem), welche vor dem Ereignis installiert werden, geschützt. Abdichtung Gebäude durch wasserdichte Türen (Sihlcity, Zürich)

Abschirmung Tiefgarage durch versenkbare Klappe sowie Erhöhung der Stützmauer (Tuggen SZ) Seite 15

Seite 16 Anhang - Übersichtsplan Gebietsausscheidung

Hochwasserschutz Stadt Zürich Empfehlungen zur baulichen Umsetzung Gebietsausscheidung Übersichtsplan Mai 2012 Schutzkonzepte Nasse Vorsorge Bauzonen mit erhöhten städebaulichen Anforderungen (K, QUEZ) Abdichtung Abschirmung Erhöhte gestalterische Anforderungen Städtebaulich heikel Erhöhte gestalterische Anforderungen Städtebaulich heikel Übrige Bauzonen Inventarisierte Objekte M 1:12'500 0 500 1000 m Stadt Zürich / Amt für Städtebau / Stadtplanung / Lindenhofstrasse 19 / Postfach / 8021 Zürich Tel. 044 412 29 38 / Fax 044 212 12 66 / www.stadt-zuerich.ch/hochbau / 07.Juni 2012 / afsnim